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Geschrieben

Dann sollen dir doch die Kröger- Leute einfach mal paar andere Räder dran schrauben. Und einfach mal ne Probefahrt machen. Dann sieht man doch, ob es die Reifen sind!

C5 II Kombi 2,0 HDI, C3 VTR HDI 110

Geschrieben

Die Reifen sind doch schon vor langer Zeit gewechselt worden.

Geschrieben
Die Reifen sind doch schon vor langer Zeit gewechselt worden.

danke :)

Geschrieben

MINI-UPATE: Anruf bei Kundenservice: bisher keine Reaktion von Citroen Frankreich. Kundenservice möchte noch einmal mit Kröger Kontakt aufnehmen.

Auskunft von Kundenservice bzgl. Wandlung: Erst nach 3 erfolglosen Reparaturversuchen wegen desselben Fehlers möglich. Bisher wurde 6x die Achse vermessen, einmal das Lenkgestänge aus- und wieder eingebaut und einmal die Domlager getauscht.

Ok, noch will ich nicht unbedingt an Wandlung denken. Erstmal sollen sich die Franzosen äussern.

Gruss

Kai

Geschrieben

Auskunft von Kundenservice bzgl. Wandlung: Erst nach 3 erfolglosen Reparaturversuchen wegen desselben Fehlers möglich.

Was schwatzen die da für einen blödsinn? das ist m.M.nach gängiger Rechtsprechung unfug.

warum bist Du so tolerant Supergreg?

Ich würde da gewaltigen Druck machen. Weiss nicht genau, was bei Euch da Alles festgelegt war, aber die Geschichte erinnert mich an einen roten Elektronikmarkt vor zwei Wochen: "Umtausch der reklamierten Maus nicht möglich, Kunde habe da überhaupt kein Recht zu entscheiden..". Nach einiger "Überzeugungsarbeit" (sehr vorsichtig ausgedrückt) hat Kunde dann sein Recht bekommen und seine Umtausch-Maus erhalten.

Dieser Markt ist ab sofort gestorben für mich.

Lasst Euch nicht verarschen.

Geschrieben
. Bisher wurde 6x die Achse vermessen,

Klingt wie:

schon dreimal abgeschnitten und immer noch zu kurz :D

Gruß HD

Geschrieben
Was schwatzen die da für einen blödsinn? das ist m.M.nach gängiger Rechtsprechung unfug.

warum bist Du so tolerant Supergreg?

Ich würde da gewaltigen Druck machen. Weiss nicht genau, was bei Euch da Alles festgelegt war, aber die Geschichte erinnert mich an einen roten Elektronikmarkt vor zwei Wochen: "Umtausch der reklamierten Maus nicht möglich, Kunde habe da überhaupt kein Recht zu entscheiden..". Nach einiger "Überzeugungsarbeit" (sehr vorsichtig ausgedrückt) hat Kunde dann sein Recht bekommen und seine Umtausch-Maus erhalten.

Dieser Markt ist ab sofort gestorben für mich.

Lasst Euch nicht verarschen.

Vielen Dank für Deinen Ratschlag. Jedoch würde ich gerne wissen, was Du damit meinst "warum bist Du so tolerant?". Wenn "tolerant" = "freundlich" bedeutet, dann würde ich lieber dabei bleiben :)

Wem gegenüber sollte ich denn intoleranter sein? Dem Werkstattmeister? Dem Autohaus-Inhaber? Dem Kundenservice? Und was würde das dann genau heissen? Am Telefon rumschreien und sich tierisch aufregen? Mir ist nicht ganz klar, was das bringen sollte.

Mich würden sehr andere Meinungen interessieren, wie ich weiter damit umgehen soll. Kommt man vielleicht mit Unfreundlichkeit bei Citroen eher zum Ziel? Ich möchte nochmal betonen, dass sowohl die Werkstatt als auch der Kundenservice bisher sehr freundlich und entgegenkommend waren. Daher würde ich meine Vorgehensweise nur ändern, wenn es wirklich erfolgversprechend wäre. Denn damit kann man sich ja auch viel kaputt machen. Nehmen wir mal an, ich wäre ab sofort intoleranter gegenüber dem Händler. Kämen dadurch schneller Informationen aus Frankreich?

Was meint ihr?

Gruss

Kai

Geschrieben

Hallo Kai!

Ich finde es ok wie Du das machst! ich versuche auch immer freundlich zu bleiben, was mir nicht immer gelingt, weil ich eher ein Ungeduldiger bin. Meist aergere ich mich nachher darueber, weil es sowieso nix bringt.

Bewust zornig werde ich nur wenn ich den Eindruck habe ich soll verschaukelt werden, dann bringt es meist auch was.

Ich habe nicht den Eindruck das der Haendler dich verschaukeln will. Er hat den Fehler, den Du ja anfangs sogar als kaum spuerbar bezeichnet hast, nicht versucht wegzudiskutieren. Er stellt Dir ein Ersatzauto zur Verfuegung und hat scheinbar auch einiges an dem Auto gemacht.

Klar muss er merken das auch Deine Geduld endlich ist, aber mit Gewalt ist es nicht leicht da weiterzukommen (Gutachter, Rechtsverdreher...).

Wie ich schon schrub, besteht aber Dein Recht auf Wandlung schon nach zwei erfolglosen Reparaturversuchen.

Gruss

Matthias

Geschrieben (bearbeitet)
Da gibt es hier ganz andere Schauergeschichten zum Thema Werkstatt.

Gruß HD

Die Qualität eines Produkts (Automobils) entscheidet sich nicht nur bei der Herstellung, sondern vielmehr hinterher beim Service der Werkstätten. Und da gibt es leider viele schwarze Schafe - nicht nur bei Citroen.

Bearbeitet von Cathare
Geschrieben
Nehmen wir mal an, ich wäre ab sofort intoleranter gegenüber dem Händler. Kämen dadurch schneller Informationen aus Frankreich?

Was meint ihr?

Gruss

Kai

Ich habe bisher keine Erfahrung mit Citroen. Aber das geschilderte Verhalten der Cit-Zentrale erinnert mich doch sehr an die Erfahrungen die ich mit einem anderen franz. Automobilkonzern gemacht habe. Informationen?=Null! Wenn man überhaupt das Glück hat irgendwie Kontakt mit denen aufnehmen zu können. Deshalb scheint es mir ganz wichtig zu sein welches Verhältnis man zu der Werkstatt hat, ist da kein Vertrauen sollte man es wo anders versuchen.

Geschrieben

Da eigentlich alle Wege bei Citroen über den Händler führen (auch Anfragen bei der Zentrale werden direkt wieder zurückgeleitet), kann es einem eigentlich nur schlechter gehen, wenn man sich es mit dem Händler verscherzt. In meinen Augen eher nicht sinnvoll.

Was anderes wär es, wenn Du den Eindruck hättest, es wird "gemogelt", usf. Sicher sinnvoll ist, irgendwann mal ein strukturiertes Gespräch zu führen, wie sich denn so alle Beteiligten den Fortgang vorstellen. Da solltest Du aber auch eine konkrete Vorstellung haben, wie Du im ungünstigsten Fall vorgehen möchtest.

Ansonsten machst findest Du keine Fehler um Deinen Händler zu ärgern und er behauptet auch nicht, keine Ursachezu finden, um Dich persönlich zu ärgern. Was bleibt da außer Sachlichkeit?

Geschrieben

Danke für Eure Hilfe! Ich habe mir jetzt folgendes überlegt: ich werde weiter genauso freundlich wie bisher mit dem Händler sprechen. Jedoch werde ich beim nächsten Telefonat nebenbei erwähnen, dass wir bereits mit dem Gedanken gespielt haben, das Auto zurückzugeben. Jedoch möchten wir natürlich erst die Lösung aus Frankreich abwarten.

Ich möchte damit keinen unmittelbaren Druck aufbauen, aber doch mal nebenbei gaaanz vorsichtig durchklingen lassen, dass wir am Ende ohne eine vernünftige Instandsetzung das Auto so nicht behalten möchten.

Je nachdem wie der Händler reagiert, habe ich schonmal eine Tendenz. Falls es sich dann immer weiter verzögert und keine Lösung in Sicht ist, kann man immer noch konkreter werden.

Gruss

Kai

P.S. Alle Äusserungen vom Werkstattmeister waren immer sehr ausführlich und er hat mich im Detail über alle Versuche, Neuigkeiten und Möglichkeiten detailliert informiert. Die Telefonate haben jeweils ca. 15 - 20 Minuten gedauert, waren also keinesfalls kurz angebunden, eher im Gegenteil.

Geschrieben

Supergreg, wenn Du zufrieden bist, dass nach der 4. nicht erfolgreichen Achsvermessung noch eine 5. und eine 6. unerfolgreiche Achsvermessung duldest, bist Du in meinen Augen schon sehr tolerant. ;-)

Es geht ja nicht darum, dass der Händler nett und bemüht ist und dass man sich gut versteht, sondern dass Dein mit viel Geld gekauftes Fahrzeug einen offenbaren Mangel hat, der einfach nicht beseitigt wird.

Es gibt immer irgendwelche mögliche Fristen im Rechtsverkehr eine Bedeutung haben können. Ich persönlich würde es nicht darauf ankommen lassen, eine Frist durch Geduld verstreichen zu lassen, die möglicherweise mir zum Nachteil wird.

Ein Sachverständiger sollte vielleicht von der Werkstatt hinzugezogen werden, da sie selbst offenbar mit dem Problem überfordert ist. Die Antwort seitens Cit. bezüglich der Sachmangelhaftung ist offenbar falsch. Warum auch immer Die da Murks erzählen. Die sollten es eigentlich schon wissen und ich denke, die kennen sich sehr gut aus aber probieren´s halt trotzdem...

Es sind fast schon zwei Monate ins Land gezogen, seit Du Dein Fahrzeug hast. Bist Du Dir sicher, dass Cit. D oder Cit. Frankreich Dir tatsächlich kulant sein werden, obwohl ein offensichtlicher Sachmangel vorliegt?

Ich denke Toleranz hat im Geschäftsverkehr engere Grenzen als in einer Freundschaft. Diese Grenzen haben allein schon die Gesetzgeber für uns Käufer/Kunden gesetzt, sie sind also Dein selbstverständliches Recht wie die Luft zum atmen. ;-)

Mein Tip: Sachverständiger einschalten oder vom Kauf zurücktreten... (Anwalt fragen schadet auch nicht)

Ich wünsche dir viel erfolg und drücke Dir die Daumen, dass Du zufrieden wirst mit Deinem C4!

Der C4 ist ansich ein gutes und problemloses Auto, habe auch einen...

Gruß

T

Geschrieben

Ach ja: noch ein Mini-Update zum C5 Leihwagen. Da jetzt Winter ist, kommt eine weitere Unpässlichkeit zum Vorschein. Die Handbremse friert jede Nacht fest. Da wir am Berg wohnen, bin ich aber auf die Handbremse angewiesen. Die Bremse lässt sich lösen, indem man ein paar Kilometer um die Häuser und auch mal rückwärts fährt. Scheinbar wird sie dadurch so heiss, dass sie dann loslässt. Bis dahin kommt man maximal im dritten Gang mit Vollgas auf der Hauptstrasse vorwärts, den Berg rauf geht gar nichts.

Diese Prozedur habe ich jetzt 3x wiederholt, da es 3 Nächte hintereinander Minusgrade hatte. Heute habe ich dann eine andere Lösung gefunden: Das Auto steht jetzt nur von 2 Ziegelsteinen vor den Hinterrädern und der Motorbremse gehalten da. Zusätzlich habe ich die Lenkung voll eingeschlagen, so dass er sofort in der Böschung landen würde, falls er doch noch losrollt.

Das Auto macht es einem nicht gerade leicht, ihn lieb zu haben (auch wenn er für lau ist) ;)

Geschrieben

Hi Robin,

danke für die ausführliche Erläuterung. Ich kann mich ja schonmal bei meinem Anwalt schlau machen, was er von dem Verlauf und den Fristen hält.

Gruss

Kai

Geschrieben
Ach ja: noch ein Mini-Update zum C5 Leihwagen. Da jetzt Winter ist, kommt eine weitere Unpässlichkeit zum Vorschein. Die Handbremse friert jede Nacht fest. Da wir am Berg wohnen, bin ich aber auf die Handbremse angewiesen. Die Bremse lässt sich lösen, indem man ein paar Kilometer um die Häuser und auch mal rückwärts fährt. Scheinbar wird sie dadurch so heiss, dass sie dann loslässt. Bis dahin kommt man maximal im dritten Gang mit Vollgas auf der Hauptstrasse vorwärts, den Berg rauf geht gar nichts.

Diese Prozedur habe ich jetzt 3x wiederholt, da es 3 Nächte hintereinander Minusgrade hatte. Heute habe ich dann eine andere Lösung gefunden: Das Auto steht jetzt nur von 2 Ziegelsteinen vor den Hinterrädern und der Motorbremse gehalten da. Zusätzlich habe ich die Lenkung voll eingeschlagen, so dass er sofort in der Böschung landen würde, falls er doch noch losrollt.

Das Auto macht es einem nicht gerade leicht, ihn lieb zu haben (auch wenn er für lau ist) ;)

Ist ja nicht wirklich für lau... immerhin haste nen Wagen gekauft, den du nicht fährst.

Aber solange du keinen Nachteil von der ganzen Geschichte hast, bleib lieber tolerant und freundlich. Gesundheit ist nämlich unbezhlbar. (Nicht unnötig aufregen)

Geschrieben

So, ich habe mir heute anwaltlichen Rat eingeholt. Der hat das gleiche empfohlen, wie hier schon gesagt wurde: Nämlich schriftlich eine Frist setzen, auf die bereits mehrfach durchgeführten Nachbesserungen verweisen und danach vom Kauf zurücktreten. Dass der Wagen die ganze Zeit über in der Werkstatt stand, würde ein Gericht genauso bewerten, als wären bereits mehrfache Einzel-Besuche mit jeweilig erfolgtem Nachbesserungs-Versuch erfolgt.

Wie nennt man das eigentlich fachlich richtig? Umtausch? Wandlung? Rückgabe? Widerruf?

Der Anwalt hat mir geraten, mir vor weiteren Schritten ganz genau über meine Ziele klar zu werden. Mein Ziel könnte sein, den Wagen schnellstmöglich zurückgeben zu wollen. Mein Ziel ist aber eher, den Wagen in einem instandgesetzten Zustand behalten zu wollen. Wir haben lange nach einem so guten Angebot geschaut und einen guten Preis erzielt. Noch dazu ist der Wagen in unserer Wunschfarbe. Der Anwalt rät mir, auch dementsprechend vorzugehen und nicht zu schnell mit Konsequenzen zu "drohen", sondern weiterhin freundlich zu bleiben.

Dementsprechend habe ich heute wieder in Bad Oeynhausen angerufen und erneut mit dem Meister gesprochen. Nach der obligatorischen Abklärung, ob es Neuigkeiten aus Frankreich gibt (negativ), habe ich durchklingen lassen, dass wir weiterhin sehr gerne das Auto instandgesetzt haben möchten, aber ihnen der Form halber eine schriftliche Fristsetzung zukommen lassen werden. Da war er eine Millisekunde sprachlos, aber dann ging das Gespräch sehr freundlich und sachlich weiter.

Nun stellt sich mir die Frage, wie lange ich die Frist ansetzen soll. Bisher steht das Auto seit dem 27.10. in der Werkstatt, also mehr als 5 Wochen. Am 24.11. ist die Akte nach Frankreich gegangen, also vor ca. 1 Woche. Der Anwalt meinte, ab jetzt 2 Wochen wären schon viel.

Was meint ihr?

Gruss

Kai

Geschrieben

... denke das kannst Du recht individuell entscheiden, wie Du die Frist setzen möchtest...

... nach Überfliegen des ganzen Thread frage ich mich auch, ob es nicht sein könnte, dass das an der Felge beschädigte Rad ursprünglich an der Hinterachse montiert war und damit die HA Aufhängung irgendwie und irgendwo etwas mitbekommen hat ?

Geschrieben (bearbeitet)
Der Anwalt meinte, ab jetzt 2 Wochen wären schon viel.

Hoert sich doch sehr vernuenftig an Dein Anwalt! Ich wuerde ja sagen bis zum 2.1.11. Das hoert sich grosszuegig an, muss aber eigendlich vor Weihnachten fertig sein. Das sind 3 Wochen, und wenn er keine Schlafmuetze ist will er sicher vor Weihnachten fertig sein ;).

Gruss

Matthias

Hast Du mal gefragt wie er die Hinterachse vermessen hat?

Bearbeitet von MatthiasM
Geschrieben

dann stell dich schon mal darauf ein, dass er nach dem Schreiben, aus irgendwelchen Gründen auch immer, den C5 zurück braucht :(

Geschrieben
dann stell dich schon mal darauf ein, dass er nach dem Schreiben, aus irgendwelchen Gründen auch immer, den C5 zurück braucht :(

Das mag sein. Dann bringe ich ihm den C5 zurück und nehme den C4 erstmal mit. Jedoch bestehe ich dann ab sofort auf meinem Recht nach §439(2) BGB, nach dem der Verkäufer für die Nacherfüllung die Aufwendungen einschliesslich Transport zu tragen hat. Und was das für das Autohaus bedeuten würde, wenn sie für jeden weiteren Versuch den C4 bei mir abholen müssen, brauche ich ja nicht zu sagen.

Der Rechtsanwalt hat mich belehrt, dass ich auch NICHT die bisherigen Transporte hätte tragen müssen. Da mir jedoch ein Leihwagen kostenlos zur Verfügung gestellt wurde, hat sich das wieder ausgeglichen.

Gruss

Kai

Gast Martin 480 Turbo
Geschrieben

Tag Greg,

meiner Meinung nach solltest Du das Auto zurückgeben. Der Händler hat es jetzt

in langer Zeit nicht geschafft den Fehler zu beheben. Da es sich um ein Gebrauchtfahrzeug

handelt, das bereits beim Händler in Nutzung war, kann Citroen Frankreich zu dem Thema

wenig beitragen.

Wahrscheinlich weiss auch der Händler am Besten was mit dem Fzg nicht stimmt.

Das Bild von der Felge (Sommerrad) sieht übel aus. Da sollten einige hundert Newton Kraft in Querrichtung zum Fahrzeug nötig sein, um eine solche Verformung zu realisieren. Wenn ich mir die heutigen Materialstärken im Karrosserriebau anschaue bin ich mir nicht sicher, ob nicht einer der Punkte, die die Vorderachse aufnehmen, ähnlich verformt sein könnte. Dann wären sämtliche Einstellversuche am Fahrwerk reichlich sinnlos.

Ein unabhänigiger Gutachter könnte diesen Verdacht klären...

Der Händler ist Dir gegenüber zur Leistung verpflichtet, nicht Citroen. Entweder gibt er Dir ein gleichwertiges Fahrzeug, oder die Kohle zurück.

Meine Meinung nach war dieser Deal kein "Schnäppchen".

Beste Grüße

Martin 480 Turbo

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Mal wieder ein Update von mir:

Habe heute einen Anruf vom Inhaber des Autohauses erhalten. Das Gespräch war sehr freundlich und es gab eine positive Neuigkeit: Auf seinen persönlichen Druck bei der Citroen Zentrale hat er nun endlich die Erlaubnis bekommen, die Lenkung auszutauschen (das war es, was der Meister die ganze Zeit vermutet hatte). Dazu werden nun Teile bestellt und spätestens nächste Woche soll der Umbau erfolgt sein. Er meldet sich dann wieder bei mir.

Ich finde das eine erfreuliche Entwicklung. Es ist zwar noch nicht gesagt, dass damit das Problem behoben ist, aber es zeigt, dass auch das Autohaus mit dem Verlauf der Dinge unzufrieden ist. Ich hatte mich innerlich schon darauf eingestellt, dass die Frist einfach verstreichen wird und wir das Auto wieder zurückgeben müssen. Aber es besteht ja scheinbar doch noch Hoffnung!

Gruss

Kai

Geschrieben

Hallo Kai,

habe deine Leidensgeschichte mit großem Interesse gerade gelesen und hoffe, dass sie bald ein Ende findet.

Eine Lehre daraus: nie mehr ohne Rechtschutzversicherung. Meines Wissens, bin mir da aber nicht ganz sicher, greift die reine Verkehrsrechtschutz auch bei solchen Streitigkeiten und kostet ca. 8€/Monat.

Ich arbeite selbst bei der Justiz und gehe jeden Mittag mit mehreren Richtern essen - von denen hat JEDER eine private Rechtschutzversicherung.

P.S.: habe vor einiger Zeit einen C4 HDI gefahren und ärgere mich noch heute, dass ich dieses ebenso schöne wie zuverlässige Auto verkauft habe.

Zur Zeit C5 - und bei dem friert auch jede Nacht die Handbremse fest ;-(

Geschrieben

Hallo Hoover,

danke für Deinen Rat (versicherungstechnisch sind wir abgedeckt) und Deine aufmunternden Worte. Ich würde mir ein Loch in den Bauch freuen, wenn der Wagen nächste Woche fertig wird!

Gruss

Kai

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