Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

Ich bin neu hier im Forum und unter den Citroën-Fahrern. Vor ein paar Tagen kaufte ich mir von einem Citroën-Händler einen AX Diesel First (Bj. 1993, 89.000 km, 1 Vorbesitzerin, vom Verkäufer gewartet). Ich war sehr zufrieden mit dem Auto und wurde schon zum absoluten Citroën-Fan, bis ich leider feststellen musste, dass er nach 250-300 km Wassernachfüllungen verlangt (Warnleuchte). Ausserdem habe ich grünlich schimmernde Teilchen an der Dichtung des (recht neu aussehenden) Kühlerdeckels entdeckt.

Nachdem ich die Beiträge im Forum gelesen habe, deutet dies wohl auf WP-Schaden, Zylinderkopfschaden und/oder defekte Zylinderkopfdichtung hin.

Ich wäre für jede Antworte auf folgende Fragen sehr dankbar :

1. Kann man als Laie sehen (und wenn ja wie ?), welches Problem den Wasserverlust verursacht ?

2. Was kann das wohl kosten (bin technisch leider unbegabt à Werkstattspreise…)

3. Hat der Händler das Problem wohl gekannt (oder es hätte sehen müssen (Haftung) ?

Verzweifelte Grüsse,

axfirstdiesel

Geschrieben

Hallo axfirstdiesel

Da gibts eigentlich nur einen Rat

Nichts wie hin zum Händler und zurück geben.Sonst kommt es bei Reperatur zu teuer falls der Zylinderkopf fällig ist. Dann brauch man keinen Diesel fahren da ist dann ein Benziner mit Sicherheit die bessere Wahl.

schwebende Grüße

Geschrieben

Das Problem ist, dass der KFZ-Brief von der Zulassungstelle ungültig gemacht wurde (habe schon die Ausfuhrkennzeichen). Einfach zurückgeben ist da leider schwierig )-:

Deswegen die Frage nach dem Reparaturpreis...

Geschrieben

Heißt der Wagen wurde dir zum Export ohne Gewährleistung überlassen...

Wenn er außer der "Händler-" auch eine Qualifikation als KFZ-Mechaniker(Meister, Facharbeiter) hat, musste ihm ein solch gravierender Mangel bekannt gewesen sein..also arglistig verschwiegener Mangel..

es sei den Wagen ausdrücklich als "ungeprüft", "Teileträger", "gekauft wie besehen" ect.

Ich würde erstmal versuchen ob ob sich irgendeine Einigung mit dem Händler erzielen lässt. Vielleicht hat er das wirklich übersehen, und bangt nun um seinen Guten ruf, der die paar Kröten nicht wert ist...?

Wenn nicht bleibt nur noch der Weg zum Anwalt mit zweifelhaften Erfolg.

Wohin wolltest du denn "exportieren". Bei EU-Land gilt die entsprechende Gewähleistungsregel genauso, sonst falls nichts anderes (zB. UN-Kaufrecht) vereinbart müsste das Recht am Ort des Vertragsabschlußes anzuwenden sein.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...