Zum Inhalt springen

Zulässige Reifen Citroen ZX


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin, Moin!

Ich habe mich bei diesem Forum anmeldet, um eine Frage bezüglich zulässiger Reifen für den Citroen ZX loszuwerden. Da ich das Auto schon etwas länger fahre und entsprechend lieb gewonnen habe, gehe ich davon aus, dass ich hier auch darüber hinaus noch viele interessante Informationen finden werde.

Meine aktuelle Frage sieht folgendermaßen aus:

Momentan sind lt. Fahrzeugschein folgende Reifen montiert:

165/70R13 79T

175/65R14 82T

Jetzt habe ich die Möglichkeit Winterreifen mit der folgenden Kennung bekommen:

165/70R14 81T

Meine Frage dazu ist: Darf ich die genannten Winterreifen montieren? Muss ich dafür eine Bescheinigung haben, um die Zulässigkeit bei einer evtl. Kontrolle zu belegen? Woher bekomme ich Informationen über zulässige Reifen bzw. eine entsprechende Bescheinigung?

Ein Handbuch o.ä. habe ich leider nicht.

Ich bin für jede Hilfe dankbar!

Beste Grüße,

Gary

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Gary,

ertsmal willkommen im Forum! Meiner bescheidenen Meinung nach kannst du diese Reifenkombination nicht montieren ohne deinen Tacho angleichen zu lassen. Der Abrollumfang dürfte sich um einige Zentimeter vergrößern was dazu führen würde das dein Tacho zuwenig anzeigt, was wiederum nicht zulässig ist.

Die Kosten für das Angleichen des Tachos sollten in etwa denen entsprechen die ein neuer Satz 165er Reifen kosten würde.

Gruss Sven

Edith: Eben hier nachgerechnet http://www.reifensuchmaschine.de/reifen_rechner/reifenrechner.htm

Nicht zulässig ohne Tachojustierung

Bearbeitet von Sven1979
Geschrieben

Hi Sven!

Danke für die Antwort!

Kannst du mir vielleicht kurz erklären, was genau die Kennung der Reifen bedeutet? Ich bin da ein absoluter Laie!

Hatte gar nicht gedacht, dass es wegen des Umfanges zu Tachoveränderungen kommt bzw. so weitreichende Folgen entstehen.

Die Winterreifen sind ja allerdings auch 165er - daher dachte ich, es würde evtl. passen.

Geschrieben (bearbeitet)

Die 165 ist die Breite der Reifen und die Zahl danach 70 usw ist das Verhältnis der Reifenbreite / Höhe dann kommt noch ne Zahl die aussagt wieviel Gewicht der Reifen verträgt und der Buchstabe sagt dir die Höchstgeschwindigkeit.

Kannst auch hier mal guggen http://www.kfz.net/autolexikon/r/reifenkennzeichnung/

Achja ganz vergessen dazwischen noch R für Radialreifen und die Zahl für die Zollgröße welche die Felge haben sollte wo er drauf kommt ;)

Bearbeitet von ententuner
Geschrieben

Danke für den Link - sehr aufschlussreich!

Ich verstehe nur eine Sache nicht so ganz:

Im Fahrzeugschein ist unter 20 bzw. 21 eingetragen:

165/70R13 79T

Und die WReifen, die ich bekommen kann, haben die Kennung:

165/70R14 81T

Der gravierende Unterschied ist da also die Zahl nach dem R - 13 zu 14?

Sorry, falls ich da etwas länger brauche! ;)

Geschrieben (bearbeitet)

175 : Breite der Lauffläche in Millimeter

65 : Prozent der Laufflächenbreite

R : Radialreifen

14 : Felgendurchmesser in Zoll

H / H2 : 1 oder 2 sogenannte "Humps" , das sind Erhöhungen in der Felge, die ein Rutschen des Reifens nach inenn verhindern

81 : Tragkraft

T : zulässige Höchstgeschwindigkeit , hier T = 190km/h

Normalerweise müßts aber gehen. Frag mal beim Reifenhändler nach, der kann dir alle zulässigen Formate nachsehen.

Wenn 175/65R14 geht(steht bei mir serienmäßig drin), dann ist 165/70R14 fast der selbe Umfang.

Nicht zulässig ohne Tachojustierung

175/65R14 zu 165/70R14 geben -1% , also locker zulässig.

Dagegen liegen zwischen 165ern auf 13" und auf 14" 4% , auch noch zulässig.

Ich denke fast, die 13" sind ein Schreibfehler.

Bearbeitet von BX_LeMans
Geschrieben
175 :

175/65R14 zu 165/70R14 geben -1% , also locker zulässig.

Dagegen liegen zwischen 165ern auf 13" und auf 14" 4% , auch noch zulässig.

Ich denke fast, die 13" sind ein Schreibfehler.

Weniger Abrollumfang als Serienmässig ist i.d.R. unproblematisch bis 5%, mehr als serienmässig bedeutet jedoch das der Tacho weniger Geschwindigkeit anzeigt als tatsächlich gefahren wird. Das ist allerdings nach §57 Abs 2 (dieser bezieht sich im Anhang auch Richtlinie 75/443/EWG , geregelt in 4.4) nicht zulässig.

Geschrieben (bearbeitet)

Bei mir sind laut Liste 185/60R14 und 185/65R14 zulässig. Tachoabweichung danach ca. 3km/h weniger.

Lies mal richtig, was ich geschrieben hab. Wenn eine Reifenkombination auf 13" mit gegenüber den 175ern 4% weniger Umfang zulässig ist, wieso sollte es eine 14"-Kombi mit nur 1% weniger nicht sein?

Im Übrigen hat der Tacho eh eine Sicherheitsreserve, und innerhalb dieser kann man auch einen größeren Umfang verwenden, was hier im Vergleich zu den zulässigen 175ern sowieso nicht der Fall ist.

@Gerold Alla: Ruf doch mal bitte da an und frag nach ,welche Reifengrößen für Deinen ZX zulässig sind : http://www.autoklinik-rosenstock.de/ oder bei einem Reifenhändler in Deiner Gegend.

Die Diskussion hier läuft ins Leere...

Bearbeitet von BX_LeMans
Geschrieben
Bei mir sind laut Liste 185/60R14 und 185/65R14 zulässig. Tachoabweichung danach ca. 3km/h weniger.

Lies mal richtig, was ich geschrieben hab. Wenn eine Reifenkombination auf 13" mit gegenüber den 175ern 4% weniger Umfang zulässig ist, wieso sollte es eine 14"-Kombi mit nur 1% weniger nicht sein?

Im Übrigen hat der Tacho eh eine Sicherheitsreserve, und innerhalb dieser kann man auch einen größeren Umfang verwenden, was hier im Vergleich zu den zulässigen 175ern sowieso nicht der Fall ist.

@Gerold Alla: Ruf doch mal bitte da an und frag nach ,welche Reifengrößen für Deinen ZX zulässig sind : http://www.autoklinik-rosenstock.de/ oder bei einem Reifenhändler in Deiner Gegend.

Die Diskussion hier läuft ins Leere...

Wenn ich das richtig sehe, ist der Abrollumfang der 165/70 R14 um 1% GRÖSSER als der der 175/65er. Somit also eventuell problematisch. Aufgrund der serienmäßigen Tachoabweichung gehe ich aber davon aus, daß die 165/70 R14 zulässig sind.

Gruß

Jan

Geschrieben

175/65R14(Umfang 177.3cm) zu 165/70R13(Umfang 170.6cm) --> 3,8% weniger

175/65R14(Umfang 177.3cm) zu 165/70R14(Umfang 178.3cm) --> 0.6% mehr

Anzeige 1% weniger. Macht bei 50 ein halbes Kaemmha weniger, bei 100km/h eins weniger.

Geht man davon aus, daß die Abweichung mindestens 5km/h beträgt, wo bitte ist das Problem?

Und ich sags nochmal, die 165/70R14 wurden mir als zugelassene Bereifung genannt.

Frag doch einfach mal Jemand einen Reifenhändler oder eine Cit-Werkstatt. Die wissens genau.

Geschrieben
175/65R14(Umfang 177.3cm) zu 165/70R13(Umfang 170.6cm) --> 3,8% weniger

175/65R14(Umfang 177.3cm) zu 165/70R14(Umfang 178.3cm) --> 0.6% mehr

Anzeige 1% weniger. Macht bei 50 ein halbes Kaemmha weniger, bei 100km/h eins weniger.

Geht man davon aus, daß die Abweichung mindestens 5km/h beträgt, wo bitte ist das Problem?

Und ich sags nochmal, die 165/70R14 wurden mir als zugelassene Bereifung genannt.

Frag doch einfach mal Jemand einen Reifenhändler oder eine Cit-Werkstatt. Die wissens genau.

DAS sagst du jetzt zum ersten mal... ;) Ich sehe, wie gesagt, auch kein Problem, nur schriebst du vorhin, der Abrollumfang der 165/70 sei kleiner, als der der 175/65. Offenbar hast du dich da aber nur vertippt, nichts für ungut.

Schöne Grüße

Jan

Geschrieben

Ich war in der Zeile verrutscht beim Reifenrechner, oben steht der Abrollumfang unten Tachoabweichung.

Was Du im Zitat dick gemacht hast, hatt ich reingeschrieben aber vorm Klicken wegen ner Umformulierung wieder rausgelöscht, mein Fehler :D

Geschrieben

Nachdem wir nun also alle klarheiten beseitigt hätten - was war nochmal das thema? :D

gruß

jan

Geschrieben

Erst einmal vielen Dank für die Antworten.

Ich habe jetzt folgende Info von der Autoklinik Rostenstock erhalten:

Hallo Gary,

folgende 13 und 14 zoll-Größen sind zulässig:

13": 145/70, 155/70, 165/65, 165/70, 175/65, 175/70

14": 175/60, 175/65, 185/55, 185/60, 185/65

Sind die Reifen, die ich im ersten Posting genannt habe da jetzt mit drin?

Von einem Autohaus hier in der Nähe habe ich die Info bekommen, ich dürfe die o.g. Reifen ohne TÜV-Abnahme nicht fahren. Allerdings hat dieses Autohaus - im Vergleich zu Rosenstock - nicht noch weitere Infos (zu 3 Schlüssel auf dem FzS) angefordert.

Irgendwie bin ich jetzt verwirrt! =)

Geschrieben
Erst einmal vielen Dank für die Antworten.

Ich habe jetzt folgende Info von der Autoklinik Rostenstock erhalten:

Sind die Reifen, die ich im ersten Posting genannt habe da jetzt mit drin?

Von einem Autohaus hier in der Nähe habe ich die Info bekommen, ich dürfe die o.g. Reifen ohne TÜV-Abnahme nicht fahren. Allerdings hat dieses Autohaus - im Vergleich zu Rosenstock - nicht noch weitere Infos (zu 3 Schlüssel auf dem FzS) angefordert.

Irgendwie bin ich jetzt verwirrt! =)

Nein, sind sie nicht, 165/70 sind zwar erwähnt, aber nur für 13"-Felgen. Die 165/70 R14 beim TÜV eintragen zu lassen, sollte aber kein Problem sein. Ich gehe mal nicht davon aus, daß sie wegen des unwesentlich größeren Umfanges irgendwo schleifen.

Gruß

Jan

Geschrieben

Ich hab hier eine Tabelle, die ich mir mal von unserem Citroen-Händler kopieren durfte. Sollte erstmal einige Unklarheiten beseitigen.

Mit dem Papier hat mir der TÜV die 185-60/14 auf meinem ZX 1.4 eingetragen.

tabelle_zxvz6k.jpg

Gruß, Niels

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...