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Ab wann ist Polizei eigentlich verpflichtet einzugreifen?


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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

Ab wann ist die Polizei eigentlich verpflichtet einzugreifen?

Hintergrund: Bundesstraße mit einer Fahrbahn pro Richtung, nicht baulich getrennt, auf einen Kreisverkehr folgt eine ca. 1,5 km lange Überholverbotsstrecke.

Auf dem 1,5 km langen Überholverbotsstück nach dem Kreisverkehr fahren ein LKW, dahinter ein PKW und dahinter ein weiterer PKW (Unfallbeobachter). Nachdem der direkt hinter dem LKW herfahrende PKW erst hinter dem LKW geblieben ist, fing er an zu überholen, obwohl der Gegenverkehr schon deutlich sichtbar war, Überholmanöver schlug fehl, Gegenverkehr und Überholer machen eine Gefahrenbremsung, der Überholer fuhr wieder zurück auf seine Spur und berührte dabei recht heftig den Anhänger des LKW (hätte er gleich nach dem Kreisverkehr überholt, wäre nichts passiert). Das verunfallte Auto war ordentlich gefaltet (Fall für den Abschlepper), der Sachschaden am LKW erwartungsgemäß gering, dem Gegenverkehr war nichts passiert (bis auf eventuelle Schäden durch fliegende Teile). Ein Anruf bei der Polizei ergab, dass diese nicht ausrücken will, wenn kein Personenschaden verursacht worden ist. Dass die stark verlangsamten Reaktionen des Überholers auf Alkohol am Steuer schließen lassen könnten und die Tatsache, dass mit Gefährung im Überholverbot überholt wurde schien auch nicht zu stören.

Meine Frage ist nun: Ist das zulässig? Was sagen unsere Polizisten hier im Forum dazu? (Benne???) Mir gehts nicht ums Prinzip, wer meint im Überholverbot überholen zu müssen soll das auch tun dürfen, würde ich auch nicht anzeigen. Wenn aber doch gravierendere Folgen aus so einer Sache erwachsen wäre ich schon für disziplinarisache Maßnahmen.

Beste Grüße

Fred :)

Bearbeitet von Kugelblitz
Geschrieben

Naja, ich sehe da schon gravierende Folgen. Es war schliesslich nur Glück, dass nicht mehr passiert ist. Ich empfinde solche Manöver mehr als nur gewagt, nein es ist rüpelhaft und gehört angezeigt. Wenn da die Polizei nichts macht, naja........das bestätigt wieder einmal mehr meine Meinung von diesem Haufen......

Thomas

Geschrieben

Wenn konkret Anzeige erstattet wird, liegt die Frage ob, und wenn ja, wie eine Strafverfolgung durchgeführt wird bei der Staatsanwaltschaft.

Unfallaufnahmen werden je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Ob bei einem Unfall ohne Personenschaden weitere Feststellungen durch die Polizei getroffen werden ist in Rahmenrichtlinien geregelt und wird ggf. im Einzelfall entschieden - Ermessensspielraum.

Geschrieben

Hessen ist das einzige Bundesland, in dem eine Unfallaufnahme von der Polizei - nach telefonischer Vorabklärung - abgelehnt werden kann. In allen anderen Bundesländern kommt die Polizei grundsätzlich.

Geschrieben

Für sowas ist die Polizei AUF JEDEN FALL zuständig !!! Auch wenn es kein Personenschaden gab ! Wenn ein Verunfallter PKW auf einer straße liegen bleibt ist das sache von der Polizei ( sofern die dann angerufen wird ) einzuschreiten und die Unfallstelle zu sichern, so das kein dritter zu schaden kommt !!!

GSASpecialViersen
Geschrieben

Moin,

bis jetzt kannte ich das nur aus Frankreich, dass die Flics nur bei Personenschäden ausrücken. Dass in Hessen solche Einsätze abgelehnt werden können, ist mir neu.

Bei meinem letzten Verkehrsunfall 2009 waren insgesamt 6 Personen und vier Autos betroffen (ich war der Verursacher), da kam die Polizei prompt. Rettungsdienst inclusive, und bis jetzt war das auch jedes Mal so.

LG,

Oliver

Geschrieben

@Stefan

Der Bürger in NRW ist mehr Polizei gewöhnt !

Jedes Kuhdorf dort braucht ne Polizeistation. Warum wohl ? ?

Wieso sollte die Polizei ein liegengebliebenes KFZ absichern, wenn es nicht weiter behindert?

Hier in Hessen stehen manchmal wochenlang Autos auf der Autobahn - neben dem Standstreifen - bis sie entfernt werden... OK, das ist auch meiner Meinung nach nicht in Ordnung.

Zum "Unfall": ist doch nix passiert, den Schaden hat der Verursacher - und der war sogar einsichtig. Deshalb hat die Polizei abgewunken. Wenn er seinen SF Rabatt bei seiner Versicherung retten will (das Jahr ist noch jung), zahlt er den kl. Fremdschaden auch gerne aus eigener Tasche.

Und "JA" er hat einen Fehler gemacht. Fehler macht jeder im Straßenverkehr. Auch du. Jeden Tag !

Immer schön locker bleiben...

Geschrieben

Jobbe nebenher bei einem Carsharing-Anbieter, relativ häufig komme ich demnach mit in Hessen verunfallten Mietfahrzeugen in Kontakt. Bis die Polizei hier kommt, muss man schon behaupten selbst betrunken zu sein. 08/15 Verkehrsunfälle aufnehmen ist meiner Meinung auch nicht die Aufgabe der (in Hessen kaputt gesparten) Polizei, mehr als ein normaler Zeuge können die im Nachhinein auch nicht anrichten. Ob es jetzt eine Tagebuchnummer gibt oder die Personalien aller Beteiligten hinterlegt werden ist im Endeffekt egal. Warum Polizisten nicht gleich wieder zum Regeln des Verkehrs auf Kreuzungen einsetzen?

Geschrieben

Die Versicherung besteht teils sogar auf polizeiliche Aufnahme, sonst verweigern die mal glatt die Regulierung.

[fies=an]Wenn die Bullen gerufen werden, dann haben die ihre fetten Beamtenärsche gefälligst aus dem Büroschlaf zu heben[fies=aus]

Geschrieben

warum bleiben die Beamten denn nicht gleich zu Hause und lassen sich das Geld nur überweisen?? Jeden Tag gibt es in diesem Land neue Sinnlosigkeiten über die man sich aufregen kann. Was mich wundert: Normalerweise sind die Fahrer von Firmenfahrzeugen (von der Firma aus ) verpflichtet bei einem Unfall die Polizei hinzuzuziehen - und die darf das ablehnen??

Geschrieben (bearbeitet)

Die Polizei rückt nur an, wennse nicht gebraucht wird.

Ist nem Kollegen pasiert, normale Marketingmaßnahme, vor nen fremden Laden stellen und Kunden zählen(gegenüber, ohne Jemanden zu stören auf nem Tankstellenparkplatz). Normal kein Problem, nur die Arschkrampen da mußten die Bullen rufen. Die natürlich prompt anrückten, und versuchten meinen Kollegen von einem öffentlichen Grundstück zu verjagen. Den Hinweis, daß die A*** die Polizei doch unter Vorspiegelung falscher Tatsachen gerufen haben, was immerhin eine Straftat ist, war auf einmal wieder völlige Interesselosigkeit am Start. Sorry, aber vor den grün(teils auch blau) Geschnürten kann man so keinen Respekt mehr haben.

Bearbeitet von BX_LeMans
Geschrieben
@Stefan

Der Bürger in NRW ist mehr Polizei gewöhnt !

Jedes Kuhdorf dort braucht ne Polizeistation. Warum wohl ? ?

Wieso sollte die Polizei ein liegengebliebenes KFZ absichern, wenn es nicht weiter behindert?

Hier in Hessen stehen manchmal wochenlang Autos auf der Autobahn - neben dem Standstreifen - bis sie entfernt werden... OK, das ist auch meiner Meinung nach nicht in Ordnung.

Zum "Unfall": ist doch nix passiert, den Schaden hat der Verursacher - und der war sogar einsichtig. Deshalb hat die Polizei abgewunken. Wenn er seinen SF Rabatt bei seiner Versicherung retten will (das Jahr ist noch jung), zahlt er den kl. Fremdschaden auch gerne aus eigener Tasche.

Und "JA" er hat einen Fehler gemacht. Fehler macht jeder im Straßenverkehr. Auch du. Jeden Tag !

Immer schön locker bleiben...

Hallo Oberhesse,

Wieso sollte die Polizei ein liegengebliebenes Fahrzeug sichern !! Wenn an der stelle Überholverbot ist wir das wohl sein Grund haben , denke nicht das dort die schilder nur aus Langeweile stehen !

Wenn ich der Meinung bin das der Unfallverursacher Alkohol getrunken hat wäre es doch fahrlässig von mir ihn weiter fahren zu lassen , oder ? Stell dir mal vor er fährt am nächsten tag ein Kind tot und hatte getrunken !

Du musst mich ja kennen wenn DU schon weißt das ich jeden Tag Fehler im Straßenverkehr mache !!

Ach ja , ich bin locker und wollte mit dem Satz keinen anranzen.

Gruß.

Geschrieben

Wer zum anständigen Absichern einer Unfallstelle die Polizei braucht gehört nicht in den Straßenverkehr. Wenn ich fahre bin ich IMMER der Meinung, dass alle anderen dumm, lahm und/oder betrunken sind. Wenn ich jedes mal die Polizei rufe...

Allgemeinplätze über Faulheit und Lustlosigkeit der Beamten spricht nicht für sonderlich tief greifende Lebenserfahrung. In Hessen liegt das Versagen der Polizei nicht an den einzelnen Beamten sondern an Innenministern mit dem Charisma eines Gebrauchtwagenverkäufers wie Bouffier.

Geschrieben (bearbeitet)

Sowas hab ich aber auch selten gelesen..............die Idioten haben zu kommen wenn man sogar noch den Verdacht der Trunkenheit äußert. Und dies ist mit Sicherheit kein Fehler den jeder normale macht!!

Dass die nur kommen wenn man sie nicht braucht ist mir neulich in Hessen auch passiert. Mitten in der Nacht, sicherlich hätten die sich eher um andere kümmern müssen, die es auf der Bahn nach plötzlichem Wintereinbruch erwischt hat.............aber nein, da gibt mir in der Nacht um 2 plötzlich jemand von hinten Lichthupe, da ich keinen BMW in meinem Bekanntenkreis habe, denke ich schon daran auszusteigen und zu fragen was nicht in Ordnung ist, da sehe ich doch zwei Gestalten aussteigen, deren Auftreten mich sofort darauf bringt, die Faust noch mehr zu ballen, dann hielten die ihre Ausweise in mein Fenster und faselten irgendwas von "Allgemeiner Fahrzeugkontrolle"..................nur wollten die nur meine Papiere und den Ausweis meiner Beifahrerin und zogen schon wieder in den BMW. Was soll ich jetzt davon halten???????? Die Affen haben nicht mal nach meinen Reifen geschaut, null...nichts......Fahrzeugkontrolle.......das ist Schikane, und sonst nichts! Die sollen ARBEITEN!

Thomas

Bearbeitet von tomcam
Geschrieben
...die Idioten haben zu kommen wenn man sogar noch den Verdacht der Trunkenheit äußert. Und dies ist mit Sicherheit kein Fehler den jeder normale macht!!

Warum etwas von Menschen fordern die man als Idioten bezeichnet?

Geschrieben

Gleiches Recht für ALLE, oder darf ich nur von Leuten etwas fordern, von denen man im Voraus weiß, sie können etwas? Wäre ja dann Diskriminierung....

Thomas

Gast [gelöscht 912]
Geschrieben

Wenn ein Firmenwagen an einem Unfall beteiligt ist, was man bei einem LKW vermuten sollte, muß grundsätzlich die Polizei gerufen werden und dann kommt sie auch. Die Frage ist nur, ob der Anrufer/die Anruferin das auch so vermittelt hat.

Das gilt für das gesamte Bundesgebiet und wird von den Versicherungen gefordert.

Wenn der Verdacht auf Alkohol im Straßenverkehr geäußert wird, kommt sie mit Sicherheit auch, es muß nur gesagt werden.

Einige Beiträge hier sind, mit Verlaub, wirklich peinlich.

Geschrieben

Ich weiß mit Sicherheit, dass in etwa 30% der Fälle von „verunglückten“ Firmenwagen die Polizei in Hessen nicht kommt, wobei Jakob recht hat: man muss es auch artikulieren können. „Alter, betrunkener Kerl gegen LKW, ich schwör!“ ist nicht unbedingt die Argumentationsgrundlage schlechthin. Das sind jetzt vielleicht nicht die schlimmsten und blutigsten Fälle die es betrifft, denn bei blutverschmierten und alkoholisierten Kleinkindern mit großäugigen Hundewelpen kommen sie garantiert. Der gegnerischen Versicherung ist es in der Regel auch vollkommen egal, abgesehen vielleicht von der von Sixt. Wer am Straßenverkehr teilnimmt, sollte –ganz im Sinne der viel beschworenen Ritter der Landstraße– intelligent und solvent genug sein, mit den Konsequenzen ohne die unteren Chargen des deutschen Beamtentums zurecht zu kommen.

Geschrieben
.... Wer am Straßenverkehr teilnimmt, sollte –ganz im Sinne der viel beschworenen Ritter der Landstraße– intelligent und solvent genug sein, mit den Konsequenzen ohne die unteren Chargen des deutschen Beamtentums zurecht zu kommen.

Verlangst du da nicht etwas viel von uns Foristen icon5.png ...speziell uns Billig- und Altxantia Fahrern der untersten Autofahrer-Kaste... icon12.png

GSASpecialViersen
Geschrieben

Moin,

in meiner alten Firma war es explizite Dienstanweisung, dass bei Verkehrsunfällen die Polizei zu rufen ist. Diese Anweisung musste von mir unterschrieben werden und lag auch in jedem Firmenwagen, der mir zur Verfügung stand. Und so habe ich es im Schadensfall auch gehandhabt, wobei ich dienstlich nur einen einzigen, unverschuldeten Unfall hatte.

Folgende Situation:

Grosse Ampelkreuzung vor einem Industriegebiet, separat geführte Rechtsabbiegerspur ins Industriegebiet hinein. Ich wollte rechts abbiegen, musste aber dem Querverkehr Vorfahrt gewähren. Also stand ich in dieser Spur und wartete darauf, dass das quer kommende Auto passiert. In diesem Moment gab es einen deftigen Schlag, meine Mitarbeiter und ich wurden ordentlich durchgeschüttelt. Tja, und dann sassen ca. 75 Jahre Gruft im Mitsubishi Pajero im Heck meines C1. Das Ganze natürlich im Dezember bei Minus 10 Grad, samstags mittags und eine Viertelstunde vor Schichtbeginn meiner Mitarbeiter. Gut, uns ist nix passiert. Aber Opas Spruch war der Hammer "ich habe gedacht, datse noch fahren!" Da habe ich ihm erstmal erklärt, dass ich das ziemlich uncool finde, jemandem ins Auto zu fahren, der Vorfahrt hat. Nach Rücksprache mit meiner Geschäftsleitung habe ich dann die Polizei bestellt, und die kam auch prompt und brummte Opa auch ein Mandat auf. Und während am Pajero kaum eine Schramme oder sonstwas zu sehen war, hatte ich den ultimativen Jackpot. An meinem Auto musste das komplette Heck incl. Leuchten und Querträger saniert werden.

Mein Fazit: ich werde auch weiterhin auf Polizei bestehen, alleine schon, um auf der sicheren Seite zu sein.

Geschrieben

Ich verstehe die Argumentation nicht, dass die Polizei kommen muss, nur weil bei einer privaten Firma eine solche Dienstanweisung besteht. Sonst erlasse ich eine Dienstanweisung nach der bei der nächsten Weihnachtsfeier die Präsidentengattin die Nationalhymne unterm Tannenbaum singen muss. Wenn mir jemand hinten reinfährt und ich einen Zeugen mit an Bord habe brauche ich doch keine Polizei, und wenn es dem Ego hilft einem tatrigen Greis ein Mandat anzuhängen, gehe ich nach Feierabend selbst aufs Revier und erstatte Anzeige.

Geschrieben

Zum Absichern einer Gefahrenstelle ist jeder Beteiligte verpflichtet - sollte man in der Fahrschule gelernt haben.

@tomcam: typisches Spießbürgergejaule: ich werde kontrolliert dabei sind die "Anderen" doch viel böser als ich und da wird nichts gemacht! Wo kann ich mich beschweren, ich schreibe an die Bild Zeitung.

Geschrieben

Polizisten - Was ist das? Mein tollstes Erlebnis mit dieser Berufsgruppe war, wie in einer Gaststätte in einem Stadtteil von Fulda ein Jugendlicher mit einer Schußwaffe rumgefuchtelt hat und die Gäste angemacht hat. Er war alkoholisiert. Die Wirtin hat die Polizei verständigt und schnell um Hilfe gebeten. Nach einer guten Stunde kamen die Herren angefahren, wo man sonst für die Wegstrecke bei normaler Fahrweise max. 20 min braucht. Anstatt sich dann wenigstens zu kümmern, wurde auf die Frage warum es so lange gedauert hat nur lapidar geantwortet, daß sie unterbesetzt seien und wegen der Vorwürfe setzten sie noch nach, daß man mit uns nicht reden könne. HA, HA!!! Während der langen Anfahrtszeit trollte sich der Jugendliche samt der Waffe. Es hätte auch anders ausgehen können!!

Mein Fazit: Die Polizei sucht sich die Einsätze aus.

Geschrieben

@ Heinz,

was hat das mit Spießbürgertum zu tun? Mir ist nur der Sinn dieser Kontrolle nicht bewusst..........

Thomas

Geschrieben

Ganz einfach, Kontrollen finden sowohl gezielt nach bestimmten Personen, Fahrzeugen usw. also auch in der Form allgemeiner Kontrollen statt. Dabei wird entweder der gesamte Verkehr oder bestimmte Fahrzeuge und/oder Fahrertypen gestoppt.

Ich werde mehr oder weniger regelmäßig am sehr frühen Sonntagmorgen angehalten, dann weiß ich, daß nach Disco-Heimfahrern gesucht wird, die bis sich die Birne zugedröhnt haben. Stört mich überhaupt nicht, zeige ich eben meine Papiere vor und gut - falls sie noch verlangt werden, mitunter heißt es auch "ach, der schon wieder - gute Fahrt".

Wegen dieser Lappalien nun ein Faß aufzumachen nach dem Motto "haben die nichts besseres zu tun, als ausgerechnet mich zu kontrollieren," finde ich einfach lächerlich.

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