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Geschrieben

Hallo zusammen!!

Bei meinem C3 leuchtet seit ein paar tagen die motordiagnoselampe ich wahr heut in der werkstatt da sagte mann mir die Sekundärluftpumpe sei defekt kosten ca. 500 euro .

Ich habe auch noch Garantie aber die würden das nicht übernehmen!?

Kennt von euch jemand das problem?

Danke!

Lg

Geschrieben

Das Problem ist bekannt, da gibt's auch hier im Forum was. Die Pumpe läuft mit Wasser voll, was entweder zu einem Festfrieren der Pumpe oder einem Kurzschluss in der Elektrik führt. Aber so etwas sollte eigentlich die Garantie abdecken?!

Unter dem Stichwort "Abgaspumpe" / "Abgasluftpumpe" / "Zusatzluftpumpe" findet sich garantiert etwas.

Geschrieben

Hallo!

Sorry aber ich bin neu hier ich weiss noch nicht wie ich hier was finde :-)

Ja bei mir war es dann ein Kurzschluss in der Elektronik !

Die Garantie übernimmt das leider nicht die wissen schon warum!

Ich habe mit jemand gesprochen der hat gesagt das problem sei bekannt beim C3 muss mann nicht unbedigt machen lassen es gäbe dann erst Probleme wenn ich ASU machen lasse!!

Geschrieben

was soll denn das für eine Garantie sein ,die diese Pumpe nicht übernimmt ? hast Du eine Gebrauchtwagengarantie oder die Werksgarantie mit oder ohne + ? in den letzteren Fällen kann ich mir das dann nicht erklären !

da diese Pumpe und deren Funktion für die Abgaseinstufung erforderlich ist !

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo skally...egal welche Garantie, der Schaden sollte abgedeckt sein.. Bei der Gebrauchtwagengarantie ist der Hauptkabelbaum im Regelfall nicht abgedeckt.Ansonsten aber sind die Bauteile der Kraftstoffanlage (Filter als Verschleißartikel nicht) abgedeckt. Als Bestandteil der Abgassanlage nach meiner Ansicht auch, da nur die Schalldämpfer und Rohranlage (weil Verschleiß )nicht versichert sind.Ist natürlich auch von Fall zu Fall unterschiedlich. Im jeden Fall jedoch in den Vertragsunterlagen verzeichnet. Entweder als "nicht versichert sind" also definitiv benannter Ausschluss oder als nicht in Versicherten Bauteilen oder Gruppen genannt. Also erst mal gucken dann entsprechend handeln. Lg Ingo

Bearbeitet von schnuffel1b
Geschrieben

Hallo,

zuerst ist sicherlich das Abgasventil undicht geworden , das Dichtmembran im Ventil verbrennt, weil das

Abgasventil m.E. zu dicht am heißen Krümmer sitzt.

Dadurch gelangt Abgas zurück durch den Schlauch bis in die Pumpe und der Wasseranteil, der bei

der Verbrennung entsteht kondensiert hier.

Also unbedingt auch das Ventil erneuern, natürlich auf GARANTIE, denn der Fehler liegt hier beim

Hersteller.

Diesen Schaden hatten wir auch, allerdings erst nach der Garantiezeit, leider.

Gruß J.

Geschrieben

Hallo zusammen!

Also die Garantie zahlt das auf jeden Fall nicht in dem Prospekt von Car Garantie steht unter Abgasanlage das sie nur Lamdasonde übernehmen angerufen habe ich 2 mal aber keine chance :-(

Naja zuzeit ist der fehler weg aber das kann sich noch um tage handeln bis der wieder auftritt!

Danke !

Lg

Geschrieben

Hallo.. das tut mir echt leid. Die wissen bestimmt auch warum die nur die Lamdasonde uebernehmen. Schade, gerade das was man braucht ist wieder einmal nicht versichert. Da fællt mir ein, das man/frau schon genau hingucken muss wenn man sich fuer eine solche Versicherung entscheidet. Fuer meinen C5 wuerde jetzt eine entsprechende Garantie anstehen. Bis jetzt war noch nichts mit dem C5 im Gegensatzt zu unseren C2 und C3. Da hat sich die Garantie gelohnt. Na denn viel Erfolg. Lg Ingo

Gast chevydresden
Geschrieben

Wie lange hast du denn das Auto schon?

Geschrieben

Hallo!

Hab den C3 seit August 2010 ich bin sehr zufrieden bis jetzt bis auf das natürlich!

Ich habe bis jetzt nur positives gehört vom C3 was für Krankheiten treten den noch so auf?

Lg

Geschrieben (bearbeitet)

Ist der C3 von Privat oder von einem Händler?

Kommt er von einem Händler würde ich Dir folgende Lektüre vorschlagen: http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/gebrauchtfahrzeuge/gebrauchtwagenkauf/unterschied-sachmaengelhaftung/default.aspx

Sofern der Verkauf eines gebrauchten Fahrzeuges zwischen einem Händler bzw. Unternehmer und einer Privatperson stattfindet, darf die Haftung nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer haftet hierbei für alle Mängel, die der Wagen zum Übergabezeitpunkt hat, für mindestens ein Jahr. Nachbesserungsarbeiten im Rahmen der Sachmängelhaftung sind für den Käufer kostenlos.

Der Käufer muss allerdings immer dem Verkäufer selbst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben und darf nicht ohne Weiteres eine andere Werkstatt mit der Reparatur beauftragen!

Bearbeitet von IRS Belgium

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