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Geschrieben

Weiß jemand spontan, wann die Kontrolle wegen der Durchrostungsgarantie lt. Scheckheft

bei einem C4 Bj. 2006 durchgeführt werden muß?

Geschrieben

Hallo,

das steht in der Bedienungsanleitung, bzw. im Wartungsheft.

Gruß Herbert

Geschrieben
das steht in der Bedienungsanleitung, bzw. im Wartungsheft.

Schon klar. Aber den C4 holen wir erst morgen ab und das Wartungsheft liegt im Auto...

Geschrieben

Hallo Thomas

Ich habe einen C4 von 2007,bei mir steht im Wartungsheft :

Kontrolle 4 Jahre nach Erstzulassung zwischen 46. und 50. Monat

Kontrolle 6 Jahre nach Erstzulassung zwischen 70. und 74. Monat

Kontrolle 8 Jahre nach Erstzulassung zwischen 94. und 98. Monat

Kontrolle 10 Jahre nach Erstzulassung zwischen 118. und 122. Monat

Gruß René

Geschrieben

also gut ;), so weit hab ich nicht gedacht.

Dann sollte, je nach Zulassungsdatum der erste Check schon eingetragen sein,

oder unbedingt noch gemacht werden, was dann aber Sache des Verkäufers wäre.

Mein ich mal so.

Gruß Herbert

Geschrieben
Hallo Thomas

Ich habe einen C4 von 2007,bei mir steht im Wartungsheft :

Danke!

Geschrieben

M.W. sind die UNtersuchungen nicht nachholbar, d.h. wenn nicht fristgerecht gemacht, ist die Durchrostungsgarantie evtl. futsch.

Geschrieben
M.W. sind die UNtersuchungen nicht nachholbar, d.h. wenn nicht fristgerecht gemacht, ist die Durchrostungsgarantie evtl. futsch.

Muß zwischen dem 46. und 50. Monat nach Erstzulassungsdatum gemacht werden. EZ 10/2006, gemacht 12/2010,

also alles gut.

Danke für Eure Beiträge.

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