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Geschrieben

Morsche Gemeinde,

morgen will ich den abgemeldeten BMW meiner liebgewonnenen Nachbarin (manche erinnern sich gerne an sie) zur HU trailern. Nun bin ich ja im Dreiländereck RLP/Hessen/BaWü; bisher hörte ich immer, daß ich nach Hessen muß, um volle 2 Jahre zu erhalten (HU ist längst überfällig). Stimmt das immernoch so, oder gibt es inzwischen eine Bundesregelung?

Völlig verunsichert nach einiger Internetrecherche

grüßt

Stone

Pallasrevolution
Geschrieben

Über Hessen kann ich nichts sagen, aber im Saarland wird weiterhin nicht zurückdatiert. Also keine bundeseinheitliche Regelung.

Geschrieben

hi

wenn ein auto abgemeldet ist und dort neu tüv gemacht wird bekommt es den tüv ab da wo er gemacht wurde

Gruß Eric

Geschrieben (bearbeitet)

Hessen datiert nicht rück, da bekommste volle zwei Jahre. Rheinland-Pfalz datiert zurück, also zwei Jahre ab Ablaufdatum.

Es müssen alle Länder die Rückdatierung abschaffen, nur wann, ist leider deren Sache. Und in D Gesetze ändern...

Bearbeitet von BX_LeMans
Geschrieben

Merci bien,

habe mir gerade noch die Auskunft vom Tüv-Mann geholt:

Eric hat recht: wenn abgemeldet, dann volle 2 Jahre.

Bonne route,

Stone

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