Zum Inhalt springen

Citroen E10: das sagt der ADAC dazu


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo

E10-Verträglichkeit von Kraftfahrzeugen

Stand: 01. März 2011

Citroen

E10-Peugeot_52701.JPGAlle Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2000 hergestellt wurden sind E10-verträglich.

Die E10-Verträglichkeit ist aus dem Reifendruckaufkleber ersichtlich, der auf der A-Säule oder B-Säule (Fahrerseite) angebracht ist (Ort der Anbringung siehe auch Betriebsanleitung).

Die umrahmten Ziffern (OPR-Code) geben Aufschluss über die E10-Verträglichkeit: Der OPR-Code kann aus 6 oder 8 Stellen bestehen, wobei die letzten beiden Stellen rechts (dies können 2 Zahlen oder auch 2 Buchstaben sein) unerheblich sind. Ist die Zahl vor den beiden Buchstaben größer oder gleich 8454 ist E10-Verträglichkeit gegeben (Beispiel: 11922 ist größer 8454: Fahrzeug ist E10-verträglich).

Im Zweifelsfall bitte an den nächsten Citroen-Händler oder die Citroen-Kundenbetreuung unter Telefon 02203/44 775 wenden.

liebe Grüsse

Bearbeitet von Büestry
Geschrieben

das wurde glaube ich hier schon in mind. zwei threads veröffentlicht und ich muss gestehen ich steige was diesen Benzingipfel angeht überhaupt nicht durch, jeder hatte schon lange die Möglichkeit sowohl über ADAC, DAT und die Hersteller sich zu informieren ob das Auto den Sprit verträgt oder nicht. Ich Tanke das E10 nachdem der Xsara Pic nach dem Jahr 2000 gebaut wurde und mir auch der Händler bestätigte das ich das Problemlos tanken kann.

dafür angeblich 5% mehr Spritverbrauch dafür billiger als Super Plus, also wird wohl gesamt aufs selbe rauskommen.

Die Dummheit der Leute die zu Faul sind sich vorab zu Informieren und dann den armen Tankwart fragen..... sollen se ruhig alle Super Plus tanken, dann müsste doch rein wirtschaftlich das E10 viel billiger werden weil so viel davon auf Halde liegt oder besser gesagt in Tanks schlummert ;-)

Aber im Kartell der Ölmultis und der Politiker wird das natürlich auch nicht passieren.

Geschrieben (bearbeitet)

E10-Verträglichkeit von Kraftfahrzeugen

Stand: 01. März 2011

Citroen

E10-Peugeot_52701.JPGAlle Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2000 hergestellt wurden sind E10-verträglich.

Hallo,

gilt die Freigabe Citroëns für das französische E10 oder für das deutsche E10 oder für die E10s beider Länder?

Offenbar war man noch nicht einmal bereit, sich europaweit auf einen einheitlichen Standard zu einigen.

Dennoch erlaube ich mir die Frage, was denn in diesem Zusammenhang bedeuten soll, dass das französische E10 anders zusamengesetzt sei, als das deutsche. Denn nach der Genfer Nomenklatur ist Ethanol Ethanol (CH3 CH2 OH = CH3 CH2 OH) - und wenn man Benzin zu 10% mit Ethanol mischt, dann hat man Benzin mit 10% Ethanolanteil, ganz egal, ob man diese Mischung in Frankreich oder in Deutschland hergestellt hat.

Gruß, Albert

Bearbeitet von -albert-
Geschrieben

Moin,

das verwirrt mich auch etwas.

Die Unterschiede können nur aus den Additiven resultieren.

Nach meinem Wissenstand ist es so, dass die EU noch keine einheitliche Norm festgelegt hat und deshalb jedes Land seine nationale Norm entwickelt hat.

Leider konnte ich die franzöische Norm nicht finden und die deutsche Norm (DIN 51626-1) ist nur kostenpflichtig zu bekommen.

Falls jemand die Normen findet wäre ich für einen Link dankbar, dann könnte man das mal genauer untersuchen.

Lieben Gruß

Arne

Geschrieben

das verwirrt mich auch etwas.

Man sollte offensichtlich nicht bereitwillig alles glauben was über das Zapfen an den Zapfsäulen so verzapft wird. icon12.png

Gruß, Albert

Geschrieben
Man sollte offensichtlich nicht bereitwillig alles glauben was über das Zapfen an den Zapfsäulen so verzapft wird. icon12.png

:-)

Geschrieben

Ich hab Glück gehabt....mit Orga 7802 bin ich fein raus *gg

Geschrieben
Man sollte offensichtlich nicht bereitwillig alles glauben was über das Zapfen an den Zapfsäulen so verzapft wird. icon12.png

da wirds ja Zapfenduster :D

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo

Ich war heute beim Cit.-Händler und er sagte mir, bis jetzt gilt das was im Bordbuch

jedes einzelnen Autos geschrieben ist.

Also in Sachen Tanken von Triebstoff E10 ist noch eine Entscheidung jedes Einzelnen.

Vom Citroenwerk bzw. der Geschäftsführung von Citroen, gibt es keine Mitteilung,

dass Citroenautomotoren den Sprit E10 vertragen.

Ausser den Motoren,

seien ja auch das Benzingeschläuche und die Dichtungen von dem Neuen Gebräu

betroffen.

Denn der E10-Sprit muss ja vom Autotank>>>bis zum Automotor gefördert werden.

Da kann einiges kapput gehen.

Also sollte Konkret Citroen schreiben: Der Sprit E10 ist für das oder das Auto von Citroen verwendbar.

Sonst könnte es schwer werden, im Falle eines Falles, sein Recht zu bekommen.

liebe Grüsse

Bearbeitet von Büestry
Geschrieben

Ich war heute beim Cit.-Händler und er sagte mir, bis jetzt gilt das was im Bordbuch

jedes einzelnen Autos geschrieben ist.

Also in Sachen Tanken von Triebstoff E10 ist noch eine Entscheidung jedes Einzelnen.

Vom Citroenwerk bzw. der Geschäftsführung von Citroen, gibt es keine Mitteilung,

dass Citroenautomotoren den Sprit E10 vertragen.

Der Händler erzählt Blödsinn:

http://www.citroen.de/home/#/umwelt/alternative-energien/E10-Kraftstoff/

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo

Vielleicht Blödsinn, aber nur vielleicht.

Versuche einmal das Schreiben von der Citroen HP zu kopieren ?

gehts???

Erstens, ist kein Zusammenhang auf dem Merkblatt mit Citroen zu sehen,

zweitens, wenn Citroen die HP neu Gestaltet, kann das Infoblatt

nicht mehr AUF DER HP SEIN.

Dann ist der Beweis, dass das E10 Infoblatt von Citroen ist, schwer zu führen.

Wieso bekommt man so ein Merkblatt mit Stempel und Unterschrift über E10 von Citroen nicht Ausgehändigt?

Wenn sich Citroen und die anderen Autohersteller so sicher sind,

mit dem E10, könnte sie es doch tun. Oder nicht?

Ob sie sich ein Hintertürlein auflassen wollen, im Falle eines Falles

sich schadlos halten wollen.

(Ich habe schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen)

( Alte Weisheit) :)

liebe Grüsse

Bearbeitet von Büestry
Geschrieben

Ich bin sicher, Citroën gibt die Info über E10 auf Wunsch auch schriftlich auf einem offiziellen Briefbogen. Schon probiert?

Aber wozu? Mir reicht die Info im Internet und bei www.dat.de.

Letztlich gibt es ohnehin keine Chance, einen Schaden an Motor oder Kraftstoffsystem dem E10 zuzuordnen.

Somit bleibt das Risiko (wie immer) beim Autofahrer.

Im Übrigen sollte man keinen Verfolgungswahn bekommen. Das E10 ist keine Flußsäure...

Geschrieben
Hallo

Vielleicht Blödsinn, aber nur vielleicht.

Versuche einmal das Schreiben von der Citroen HP zu kopieren ?

gehts???

Und was hättest du dann? Eine elektronische Kopie irgendeines beliebigen Textes, damit kannst du dann gerne vor Gericht ziehen und dich lächerlich machen. Mach dir nicht so einen Kopf, glaub das was auf der Seite steht (und mitlerweile in jedem Citroen-Forum, beim ADAC, auf citroen.de, in der DAT Liste, bei Bild.de, ... zigfach nachzulesen ist) oder tank den Kram halt nicht. Mir geht dieses E10 Geeiere hier im Forum tatsächlich auf den Keks, jedes zweite Thema handelt nur noch davon und permanent versucht jemand, Tatsachen zu verdrehen und Leute zu verunsichern.

Ciao, Daniel

Geschrieben (bearbeitet)

[quote name=Thomas Hirtes;

Im Übrigen sollte man keinen Verfolgungswahn bekommen. Das E10 ist keine Flußsäure...

Bearbeitet von Büestry
Geschrieben

Hallo Daniel

Wenn ich glauben will, muss ich in die Kirche gehen.

Und da ich nicht in die Kirche gehe, glaube ich nix mehr.

liebe Grüsse

Geschrieben
E10-Peugeot_52701.JPG

Habe heute mal den Aufkleber bei meinem nicht-E10-freigegebenen-98er Xsara gesucht und an der B-Säulenseite der Tür gefunden.

Da steht die ORGA/OPR-Nummer aber nicht drauf.

Ab wann wurde die ORGA-Nummer auf den Aufkleber gesetzt? Ab dem 01.01.2000 ;)

Ronald

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...