Zum Inhalt springen

Mörder Gäfgen erhält Foltervorwürfe aufrecht


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

wenn ich so etwas lesen muß, kann ich gar nicht so viel essen, wie ich kotzen muß

http://www.noz.de/deutschland-und-welt/politik/52242771/moerder-gaefgen-erhaelt-foltervorwuerfe-aufrecht

Der frühere Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner nannte am Donnerstag vor dem Frankfurter Landgericht den damaligen LKA-Chef Norbert Nedela als ständigen Kontaktmann im Entführungsfall Jakob von Metzler aus dem Jahr 2002. Mit dem damaligen Innenminister Volker Bouffier, der im Urlaub gewesen sei oder seinem Staatssekretär Udo Corts (beide CDU) habe er nie gesprochen. Nedela habe Corts wohl nur im Nachhinein und überblicksmäßig informiert.

Nedela habe sich am Vorabend des umstrittenen Verhörs zustimmend geäußert, dem Verdächtigen «die Instrumente zu zeigen», bestätigte Daschner dem Gericht. Es sei darum gegangen, das entführte Kind aus akuter Lebensgefahr zu retten. Über die konkrete Anwendung der angedachten Maßnahmen sei noch nicht entschieden worden, berichtete der Pensionär. Das wäre am nächsten Tag Sache des aus seinem Urlaub zurückgekehrten Frankfurter Polizeipräsidenten Harald Weiss-Bollandt gewesen. Nedela sei ihm gleich zu Beginn des Entführungsfalls am 27. September 2002 als alleiniger Gesprächspartner genannt worden.

Gäfgen hatte bereits nach den Drohungen die Beamten zur Leiche des von ihm getöteten Jakob geführt. Er verlangt wegen traumatischer Spätfolgen 10 000 Euro Schmerzensgeld vom Land Hessen als Dienstherr der verantwortlichen Polizisten. Ein Urteil des Gerichts wurde am Donnerstag nicht mehr erwartet. Der zwischenzeitlich zum Landespolizeipräsidenten aufgestiegene Nedela war im Herbst wegen seiner umstrittenen Personalführung in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden.

Gäfgen hatte zuvor seine Foltervorwürfe gegen die Frankfurter Polizei weiter konkretisiert. Er sei von einem Vernehmungsbeamten geschlagen und mit Schmerzen, Vergewaltigung, einem Wahrheitsserum und sogar mit dem Tod bedroht worden, erklärte der 35 Jahre alte Häftling am Donnerstag in dem Zivilprozess, wo es auch um Schadenersatz in unbekannter Höhe gegen das Land Hessen geht. Gäfgen leidet angeblich unter posttraumatischen Spätfolgen der illegalen Polizeimethoden.

Bei dem umstrittenen Verhör am Morgen des 1. Oktober 2002 im Polizeipräsidium ging es um den Aufenthaltsort des entführten Bankierssohn Jakob von Metzler. Gäfgen offenbarte unter dem Verhördruck das Versteck des Jungen, den er schon vier Tage zuvor getötet hatte. Gäfgen hatte die Tat in seinem Strafprozess erneut gestanden und verbüßt nun eine lebenslange Haftstrafe im nordhessischen Schwalmstadt. Wegen der festgestellten schweren Schuld kann seine Strafe nicht bereits wie sonst üblich nach 15 Jahren Haft im Jahr 2017 überprüft werden.

Der Vernehmungsbeamte Ortwin E. bestritt den Vorwurf in Details. Daschner habe ihn beauftragt, den leugnenden Gäfgen auf ein Wahrheitsserum und mögliche Schmerzen durch einen einfliegenden SEK-Beamten «vorzubereiten», sagte der Polizist. Das habe er auch getan. Dem Verdächtigen habe er klargemacht: «Wir wollen und müssen wissen, wo der Junge ist. Wir wollen das Leben des Kindes retten.»

Der 57 Jahre alte Polizist stritt aber ab, den Jura-Studenten beim Verhör angefasst, mit Gesten einen einfliegenden Hubschrauber dargestellt oder Gäfgen aus der Nähe bedroht zu haben. «Um Gottes Willen. Der strahlte so eine Kälte aus. Ich habe den in meinem Leben noch nicht berührt.» Er habe Gäfgen auch nicht gedroht, dass er im Gefängnis von «zwei großen Negern» vergewaltigt werden könnte. Diese Drohung hatte Gäfgen ebenfalls erneut geschildert. Vielmehr habe er dem Studenten die Angst vor dem Gefängnis nehmen wollen, um ihn zum Reden zu bringen.

Der Münchner Psychologe und Psychiater Norbert Nedopil hielt Gäfgen für eindeutig traumatisiert, wies aber auf zahlreiche andere belastende Momente hin. Schon vor dem Verhör sei Gäfgens Lügengebäude zusammengebrochen, er habe die eigene Lebensperspektive zerstört und er habe den Tod seines Opfers miterlebt. Nach seiner Einschätzung sei der Tod des kleinen Jakob die für Gäfgen belastendste Erfahrung gewesen. Die Folterdrohung könne die bereits vorhandene psychische Störung noch graduell verstärkt haben.

Daschner hatte mit einem Aktenvermerk die illegale Folterdrohung öffentlich gemacht und wurde später wie der Vernehmungsbeamte E. wegen Nötigung verurteilt. E. bezeichnete die Entscheidung am Donnerstag als «politisches Urteil». «Man musste uns irgendwie verurteilen.» Er habe auf eine Berufung verzichtet, weil auch Daschner keine Rechtsmittel mehr einlegen wollte.

Geschrieben

von mir bekäme er das Geld, das wird aber dann mit Kosten für den Knast verrechnet.

Gruß HD

Geschrieben
wieso würdest Du ihm das Geld geben?

Damit könnte er die Knastkosten finanzieren, oder?

Die Ratte kostet uns doch ein Schweinegeld als Steuerzahler

Geschrieben

ja, da haben die Amis schon sinnvollere Methoden, um Geld zu sparen ...

Was aber soll der Polizeibeamte denn verkehrt gemacht haben? Dem würde ich das Bundesverdienstkreuz geben !

Geschrieben

Nee, wenn Rechtsstaat, dann auch für alle. Ich finde als Vater den Fall auch furchtbar, aber so ist es.

Lasst den Typen verschmoren, fertig.

Und Todesstrafe geht gar nicht, das Thema sollte nach 1945 für immer "durch" sein.

Carsten

Geschrieben

warum berufen sich immer die auf den Rechtsstaat, die vorher gegen dessen Gesetze verstoßen haben?

Man kann ja auch nachts mal die Zellentüre einfach offen lassen ...

Geschrieben
warum berufen sich immer die auf den Rechtsstaat, die vorher gegen dessen Gesetze verstoßen haben?

Mit dem gleichen Recht, das Du auch einfordern würdest, wärst Du an deren Stelle.

Geschrieben
Mit dem gleichen Recht, das Du auch einfordern würdest, wärst Du an deren Stelle.

man muß dann aber auch mal beachten, gegen welche Gesetze man vorher verstoßen hat !

Dem Schnösel da geht es leider viel zu gut ...

Geschrieben
ja, da haben die Amis schon sinnvollere Methoden, um Geld zu sparen ...

Was aber soll der Polizeibeamte denn verkehrt gemacht haben? Dem würde ich das Bundesverdienstkreuz geben !

Es gibt nach Art. 104 Grundgesetz ein Folterverbot - zum Glück. Bereits die Androhung von Folter ist damit untersagt. Du hast ja ein eigenartiges Rechtsstaatsverständnis. Traurig, dass man hier die Verfassung verteidigen muss.

fl.

Geschrieben

der Beamte wollte das Leben des Kindes retten und da sollte ja wohl jedes Mittel recht sein ! Was interessieren mich dann die Rechte dieses Mörders ?

Geschrieben
der Beamte wollte das Leben des Kindes retten und da sollte ja wohl jedes Mittel recht sein !...

Wenn du mal länger als 5 Sekunden darüber nachdenkst erkennst du, dass diese Ansicht einfach falsch ist. Die Prinzipien eines Rechtsstaates gilt es zu wahren, und zwar auch (und gerade) in solchen Situationen. Wo soll man auch sonst die Grenze ziehen? Bei drohender Kindesmisshandlung, bei drohenden Prügeln, bei drohender Steuerhinterziehung, bei drohendem Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit? Daher ist ganz klar, das Folter nicht angewendet werden darf, und der Geschädigte (so es denn so war) natürlich das Recht hat, dies zur Anzeige und vor Gericht zu bringen.

Aber: Ich kann die Motivation des vernehmenden Beamten gut verstehen (so es denn so war wie geschildert wurde) und kann nicht behaupten, dass ich weiss wie ich gehandelt hätte.

Ciao, Daniel

Geschrieben
der Beamte wollte das Leben des Kindes retten und da sollte ja wohl jedes Mittel recht sein ! Was interessieren mich dann die Rechte dieses Mörders ?

Jedes Mittel? Nein, so stammtisch-leicht kann man es sich nicht machen, das wäre Rechtswillkür und Verfassungsbruch, wie oben schon gesagt. Du kannst die Verfassung nicht so auslegen, wie Du gerade willst weil Du es in einem bestimmten Fall für angemessen hältst. Auch Mörder haben Rechte, z. B. das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Klingt komisch, ist aber so.

Bitte unterstelle mir jetzt aber nicht, dass ich Gäfgen verteidige, er ist ein verurteilter Mörder und hat ein schreckliches Verbrechen begangen. Mir geht es um Rechtsstaatlichkeit. Die ist ein verdammt hohes Gut, das sich Menschen mal gegen die Obrigkeit erkämpft haben.

fl.

Geschrieben

Jeder von uns könnte aus irgendeinem dämlichen Zufall in ein Polizeiverhör geraten und ist dann froh, dass es ein Folterverbot gibt. Ich denke, jede rechtlich zulässige Drohung (eine Andeutung, wie es Kindermördern im Knast ergeht, sollte bei Menschen mit funktionierendem Gehirn genügen) sollte genauso geeignet sein, jemanden zum Sprechen zu bewegen.

Geschrieben
Was interessieren mich dann die Rechte dieses Mörders ?

Überlegt mal, was ihr da sagt. Jeder Mensch ist vor dem Gesetz gleich und hat ein gerechtes Verfahren verdient - auch ein Mörder. Auch einem Mörder kann und darf man seine Rechte nicht absprechen. Ich finde Gäffgen auch nicht sympathisch, aber Unrecht mit Unrecht zu vergelten - damit wird der Strafverfolger gleichermaßen zum Verbrecher und hat sich seine Strafe (mit allen Konsequenzen) verdient. Der Zweck heiligt eben nicht alle Mittel - auch wenn das macher gerne so hätte. Spätestens wenn man unschuldig in so einer Mühle kleingemahlen wird, wünscht man sich den Rechtsstaat samt korrekten Beamten zurück.

Gruß

Fred

Geschrieben

Im Moment des Verhörs war eben NICHT klar, ob er wirklich den Täter vor sich hat!

Da kann man dem Verdächtigen (je nach Leidensfähigkeit) jedes Geständnis abquälen.

Deshalb das Folterverbot und das Verbot der Androhung.

Hinterher ist man natürlich immer schlauer..

Gruß,

DerDodel

accm Edu Meinen
Geschrieben

Moijn zusammen,

vor einigen Jahren gerieten einige Arbeitskollegen und ich ins Visier der Staatsanwaltschaft. Zwei Ex-Kollegen hatten uns dort diffamiert und absichtlich völlig frei erfundene Behauptungen aufgestellt, dass wir den Staat um Millionen betrogen hätten. Diese Schweine konnten keine Beweise vorlegen - die gab es auch nicht - aber ihren Einschätzungen nach wäre uns so etwas zuzutrauen.

Morgens erschien dann der Staatsanwalt mit einer Hundertschaft (sic!!!) Poilzisten, legte den Betrieb lahm, stellte in jedes Arbeitszimmer eine Wache ab, die Computer wurden konfisziert usw. usw. Für uns waren Haftbefehle unterschrieben vorbereitet.

Als nach einer Stunde auch dem Staatsanwalt zu dämmern schien, dass er zwei Halunken aufgesessen war, ruderte er ein klein wenig zurück und die Haftbefehle wurden nicht ausgeführt. Allerdings ließ er es sich nicht nehmen, uns einzeln mit einem Polizeiauto unter Bewachung zur Wache zu chauffieren. Selbst als alle Anschuldigungen wie ein Kartenhaus zusammenfielen, wurden wir einzeln weiter vernommen und dabei auch Druck ausgeübt nach dem Motto: Gib es doch einfach zu, dann lassen wir Dich auch in Ruhe.

Tja, das ist schon ein verdammt komisches Gefühl, wenn du morgens zur Arbeit radelst, an nichts böses denkst, und dann vor deinem geistigen Auge siehst, deinen Feierabend in U-Haft zu verbringen. Dann gehen Dir auch solche Dinge durch den Kopf, was einem dann im Knast passieren kann, wo Du völlig unschuldig einsitzt und auch gar nicht hingehörst. Wir waren die Dummen und die Rädelsführer standen draußen und feixten.

In einem solchen Fall hoffst Du auf den Rechtsstaat und nicht auf einen durchgeknallten Staatswanwalt, der dir mal eben die Daumenschrauben anlegt, weil du schon vorverurteilt bist.

Das Verfahren gegen uns wurde dann - zwar erst Monate später - eingestellt, aber die beiden feixenden Schweine, die uns aus Rache beschuldigt hatten, bekamen dann über das Arbeitsgericht noch eine Abfindung zugesprochen, weil sie mit ihren frei erfundenen Anschuldigen ihren staatsbürgerlichen Pflichten nachkommen wollten. Sie hätten einige Dinge eben nur eigenwillig interpretiert.

Glaubt mir eines, damals war ich, aber auch die anderen unmittelbar betroffenen Kollegen, auch schwer traumatisiert und noch heute, viele Jahre später, schlafe ich schlecht und wache nachts auf, wenn wir wieder "Jahrestag" haben.

Nachdenkliche Grüße, obwohl man beide Fälle in keinster Weise vergleichen kann,

Edu

Geschrieben (bearbeitet)

Ein ganz schwieriger Fall - man kann sich fast keine andere Konstellation vorstellen, wo man sich mehr mit dem, der gegen ein Grundprinzip des Rechsstaats (Folterverbot) verstößt, so moralisch solidarisieren kann wie hier.

Dennoch, der Rechtsstaat geht in jedem Fall vor. Das ist der bittere Preis, den man zahlen muss.

Dem Kripobeamten passiert ja zum Glück auch nicht wirklich etwas. Und Gäfgen bleibt hoffentlich sein Leben lang hinter Gittern.

Die Tat und auch sein Verhalten danach sind einfach nur widerlich.

Gruß

Markus

Bearbeitet von phantomas
Geschrieben

Wenn wir schon Rechtsgüter abwägen:

1. die körperliche und seelische Unversehrtheit eines Kindermörders

2. das Leben eines Kindes

Das Urteil, welches den Polizisten damals schuldig sprach wurde nicht "im Namen des Volkes" gesprochen!

Geschrieben
Wenn wir schon Rechtsgüter abwägen:

1. die körperliche und seelische Unversehrtheit eines Kindermörders

2. das Leben eines Kindes

Das Urteil, welches den Polizisten damals schuldig sprach wurde nicht "im Namen des Volkes" gesprochen!

"Das Volk" steht auch an der Guillotine und johlt. Vermutlich gibt es auch keinen schnelleren Vorverurteiler als "das Volk".

Ansonsten viele gute Kommentare hier, denen ich mich anschließen kann. Der Staat darf auf keinen Fall foltern! Als Beamter in der konkreten Situation hätte man sich aber möglicherweise auch "schuldig" gemacht.

Schwierige, trotzdem eindeutige Situation.

mg

Geschrieben

Hallo,

ich finde es "etwas" seltsam, daß einem verurteilten Mörder für die VERBALE ANDROHUNG von "schärferen Verhörmethoden" ein Schadensersatz zugesprochen werden soll, wenn z.B. in Fällen von häuslicher Gewalt oder Stalking der Ausspruch des Täters gegenüber des Opfers "Ich bring Dich um" oder "Ich werde die ruinieren" bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft nur Schulterzucken hervorruft mit dem Tenor "Ja, wir können nur was tun, wenn der Täter seine Drohung wahrmacht"...

Gruß

Bernhard

Geschrieben
"Das Volk" steht auch an der Guillotine und johlt. Vermutlich gibt es auch keinen schnelleren Vorverurteiler als "das Volk".

Nur der Lügenprinz, Baron von und zu Münchhausen äh Guttenberg wurde gefeiert anstatt vorverurteilt zu werden...

Geschrieben
Nur der Lügenprinz, Baron von und zu Münchhausen äh Guttenberg wurde gefeiert anstatt vorverurteilt zu werden...

Wer die Haare schön hat, dem verzeiht das Volk alles. :)

Wie issen eigentlich die Frisur von dem Gäfgen?

mg

Citronenbändiger
Geschrieben

Schade , daß man solchen Typen nicht jegliche bürgerliche Rechte abspricht . Wenn es nach mir ginge , wüßte ich schon , wie man mit Kindermördern und Pädophilen umgehen sollte : nach Japan ins Atomkraftwerk zum Aufräumen schicken . Dann haben sie wenigstens noch ein gutes Werk getan und der Rest erledigt sich von alleine .

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...