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Mörder Gäfgen erhält Foltervorwürfe aufrecht


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Geschrieben

Ist nicht vergleichbar, Gäfgen hatte Täterwissen und die Tat auch nicht geleugnet.

Gruß, gasmann

Erinnert irgendwie an die Diskussionen bei der Verweigerung, oder?

3 schwerbewaffnette Russen springen aus dem Gebüsch...

Geschrieben
ich wuensche dir so sehr, dass du nur EIN EINZIGES MAL opfer von polizeiwillkuer wirst

Ich kenne Polizeiwillkür inzwischen andersherum:

"Da können wir nichts machen"

"Ja, den kennen wir, hört sich genau nach dem an, haben sie denn irgendwelche Zeugen?"

"Seien sie mal nur vorsichtig, wenn der erfährt daß sie ihn angezeigt haben!"

"Sind sie vielleicht ausländerfeindlich?"

"Achherrje, Fahrrad gestohlen. Und jetzt sollen wir eine Anzeige aufnehmen? Wenn es sein muß! Die Einstellung des Ermittlungen wird ihnen dann in zwei Wochen schriftlich mitgeteilt!"

Geschrieben (bearbeitet)

dann sei froh. und dass bei fahrraddiebstaehlen wirklich NIE was passiert, ist ja nicht erst seit gestern so…

wovon ich rede: du (mitte 30, "normales" aeusseres (aka caucasian male)), sitzt nachts nach dem kneipenbesuch (ca. 3 bier) an der haltestelle und wartest auf den nachtbus. polizeiwagen haelt an, man fragt dich nach dem ausweis und was du hier zu suchen habest. auf die antwort, dass es sich offensichtlich um eine haltestelle handle und diese gewoehnlich zum zwecke des wartens auf den oepnv aufgesucht werden, was auch dein anliegen sei, faengst du dir erst mal links und rechts eine, kriegst was von "dummer spruch" gepresst und sitzt in handschellen auf dem ruecksitz eines polizeiwagens. fragen nach dienstgrad, name und dienstnummern werden mit hoehnischem gelaechter quittiert. auf der polizeistation passiert folgendes: "hier das besoffene schwein ist uns dumm gekommen, personenfeststellung und gewahrsam bis morgen frueh". telefonate nicht moeglich, nach 2 stunden psychischer und physischer gewalt kommt der gleiche wagen wieder vorbei, und man setzt dich ausserhalb der stadt ab.

dienstaufsichtsbeschwerde und versuch der anzeigeerstattung wird abgewiesen. keine besonderen vorfaelle in dieser nacht, und an dich erinnern kann sich auch keiner.

anm: das letzte geklaute fahrrad hab ich uebrigens dem typen einfach wieder abgenommen, und zwar OHNE gewaltanwendung oder -androhung. da hat er bissl dumm geguckt.

Bearbeitet von spacetank
Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

erstens HAST DU NICHT OHNE ABSPRACHE FREMDE KINDER MITZUNEHMEN! Das ist schon mal Fakt. Übernimmst Du dann doch die Aufsicht, da Du von einer Zustimmung der Eltern ausgehst, weil Ihr das öfters so macht o. ä., dann bist Du in der Pflicht! Da wird kein Kind im Wald ausgesetzt - oder machst Du das mit Deiner Tochter?

Zweitens war bei Gäfgen die Schuldfrage geklärt: Er hatte kein erfundenes Geständnis abgelegt, sondern er hatte Täterwissen offenbart, womit jedem der Beteiligten bekannt war, daß Gäfgen zweifelsfrei der Täter war.

Deine Geschichte ist also doppelter Unsinn. Oder dreifacher, denn es ging nicht um ernste Bedrohungen.

Und dann noch etwas: Oft genug wird von weltfremden Paragraphenverherrlichern das Recht gebeugt - Pech hat nicht selten der Gute und nicht der Böse.

Eine ganz andere Geschichte: Ein Paar verkauft drei oder vier Wochen vor der Hochzeit (Aufgebot ist schon bestellt) den gemeinsamen Pkw. Da der Wagen noch zugelassen ist, macht man alles richtig: Ein vorgedruckter Kaufvertrag vom Verband der Kraftfahrzeugversicherer wird benutzt, die Daten vom Personalausweis des Käufers werden ebenso wie die Daten des Paares eingetragen, alle drei Beteiligten unterschreiben den Vertrag.

Der Käufer meldet den Wagen aber nicht um und fährt ihn mehr als ein halbes Jahr weiter.

Die längst verheiratete Frau muß als Halterin für die Versicherung und die mehrfachen erfolglosen Zwangsstillegungsversuche bezahlen. Selbst die Kfz-Steuer läuft weiter, weil die Zulassungsstelle die aus dem Personalausweis des Käufers übernommenen Daten als falsch betrachtet: Laut Ausweis wohnt der Käufer Hausnummer 8-10, laut Abfrage beim Einwohnermeldeamt lautet die Hausnummer aber 8. Für die Zulassungsstelle ist somit trotz Personalausweisnummer u. ä. Daten der Käufer nicht eindeutig zu identifizieren - schließlich stimmen die Daten nicht überein. Das Finanzamt würde gerne zumindest die Steuerpflicht beenden, darf den laut Finanzamt überzeugenden und völlig ausreichenden Beleg aber nicht anerkennen, da nicht der Steuerpflichtige, sondern nur die Zulassungsstelle das Finanzamt rechtswirksam informieren darf. Die Zulassungsstelle hält aber den Käufer weiterhin für nicht eindeutig feststellbar.

Irgendwann wird das Auto doch entdeckt und zwangsstillgelegt. Das erheblich geschädigte Paar strengt entsprechend des Kaufvertrags eine Klage gegen den Käufer an. Der hatte sich ja verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb einer Woche um- oder abzumelden und für alle finanziellen Nachteile aus dem Betrieb des Fahrzeugs ab Übernahme bis zur Stillegung oder Umschreibung zu haften.

Im Namen des Volkes wird die Klage abgewiesen. Die ebenso falsche, wie formal korrekte Begründung: Der Kaufvertrag wurde nicht für Paare, sondern Einzelverkäufer entworfen. Der Käufer haftete dem Verkäufer (!) gegenüber, nicht aber dem Halter (!). Der Ehemann der Halterin verstand mehr von Motoren und Technik und hatte daher zu diesen Punkten die Fragen beantwortet usw., die Halterin war zudem nicht während der gesamten Besichtigung anwesend. Folglich war trotz gemeinsamen Eigentums der Ehemann der nicht geschädigte Verkäufer, während die geschädigte Halterin aus dem Vertrag keine Ansprüche geltend machen konnte. Sie hätte dies zwar, wenn sie sich nicht auf Kaufvertrag, sondern den Bruch der bestehenden Gesetze berufen hätte (ich betone es: Ohne Kaufvertrag hätte der Käufer zahlen müssen!), aber eine erneute Klage war wegen des Urteils nicht möglich.

Eine absurde Geschichte? Ja, stimmt. Und sie hat sich genau so zugetragen. Der Ehemann bin ich, die Halterin ist meine Ex-Verlobte.

Was ich damit sagen will: Sicher, die Welt ist schlecht und es gibt eben auch immer böse Buben in der schlechten Welt. Paragraphenreiter und Korinthenkacker, die sich an Regeln aufgeilen, ohne deren Sinn und Zweck zu hinterfragen sind die Leute, die die Welt doppelt schlecht machen. Du kommst hier mit Hätte, Wäre, Wenn, aber das trifft alles nicht zu! Es gab einen überführten Straftäter, der aus egoistischen Gründen die Versuche, das Leben eines Kindes zu retten aktiv sabotierte. Und da soll ein Bluff, also ein bißchen Drohen strafbar sein? Hallo? Wo leben wir denn? Der Gäfgen kann froh sein, daß er nicht wirklich ein paar ordentliche Ohrfeigen im Affekt erhalten hat, als er zum x-ten Male die Fragen zum Aufenthaltsort des Kindes grinsend nicht beantwortet hat!

Der Typ will psychischen Schaden genommen haben? Der hatte vorher schon einen psychischen Schaden und zwar einen großen! - der aber keinen Einfluß auf seine Schuldfähigkeit hat. Der wußte genau was er macht und wie falsch das war.

Zusammenfassung: Als unschuldiger Bürger kann man in mehr als unangenehme Situationen kommen, nicht OBWOHL, sondern WEIL viele Gesetze und Regelungen zu wörtlich, zu streng und zu formal gehandhabt werden. Moral und gesunder Menschenverstand werden zugunsten perverser Regelgeilheit ausgeschaltet.

Gruß Michael

Tante Edith hat Tipselfehler entfernt.

Bearbeitet von -X-P-C-
Geschrieben
Und da soll ein Bluff, also ein bißchen Drohen strafbar sein? Hallo? Wo leben wir denn? Der Gäfgen kann froh sein, daß er nicht wirklich ein paar ordentliche Ohrfeigen im Affekt erhalten hat, als er zum x-ten Male die Fragen zum Aufenthaltsort des Kindes grinsend nicht beantwortet hat!

Was denn nun? Drohen? Oder Folter? Oder Beides? Ab welcher Schwere des Verstoßes? Fahrrad geklaut und gleich ein paar Schellen?

Geschrieben
Man stelle sich vor:

Du nimmst die Tochter deines Nachbarn samt deiner Tochter vom Sportverein mit nach Hause. Die Tochter deines Nachbarn setzt du auf ihren Wunsch an der Einmündung des Feldweges ab, der zum Haus ihrer Oma führt. Aus irgendeinem dummen Grund kommt die Kleine dort aber nie an (Eichhörnchen gesehen, mit Nachbars Katze gespielt oder wirklich von irgendeinem Kranken umgebracht). Man erinnert sich aber, dass das Mädchen in dein Auto gestiegen ist und dass man dich hier und dort gesehen hat. Der freundliche Ermittlungsbeamte sammelt dich erstmal ein und bringt dich aufs Präsidium. Da nimmt man dich erst einmal verbal in die Mangel und hört sich deine Unschuldbeteuerungen an. Irgendwann reichts dem Beamten, er hilft deinem Gedächtnis ein wenig nach, indem er dir die Magengrube ruckartig mit der Faust massiert, vielleicht knallt er dich auch mit dem Kopf auf die Tischplatte oder versucht leichte Schläge auf den Hinterkopf (soll ja schließlich das Denkvermögen erhöhen).

Was wäre dann die nächste Stufe? Und du fändest das gut? Du würdest dich nach deiner Freilassung bei dem Beamten für seine engagierten "Ermittlungen" bedanken? Meine Meinung: Nach einer solchen zu unrecht erfolgten "Sonderbehandlung" wärst du der erste, der sich bitter beschweren würde. Dann darf man sich anhören: Unrechtsstaat, Stasi-Methoden, .... Ganz ehrlich: Ich möchte nicht als unbescholtener Bürger in eine solche Situation geraten und dann wissen, dass die "Ordnungorgane" ungeschoren davonkommen.

Gruß

Fred

Was soll dieser Vergleich ? Bitte gehe doch mal auf meine Frage ein und Beantworte diese...bin mal gespannt.

Geschrieben
Man stelle sich folgendes Szenario vor....

Man weiß, das man den Entführer vor sich hat...und die Zeit läuft davon weil man das Versteck des Kindes nicht kennt.

Wie sollte in dieser Situation nun ein Polizeibeamter reagieren...? Mit höflichen Worten den Entführer bitten das Versteck

des Kindes preiszugeben ? Und wenn er es nicht macht....was dann ? Tagelang abwarten ??

Da sollte man mal darüber nachdenken...... !!

Hier noch einmal zur Erinnerung meine Frage @ Kugelblitz

Geschrieben

Es geht nicht um Polizeiwillkür, die hier allgemein befürwortet werden soll, sondern konkret um diesen ganz glasklaren Fall eines Verbrechers, dessen Straftat zum Zeitpunkt der angeblichen Folter ebenso klar erwiesen war!

Was soll denn dieses Herumgeeiere mit einem Verbrecher, der ein Kind entführt hatte und qualvoll ermordete? Wie kann man sich nur in irgendeiner Weise für den argumentativ einsetzen und ernsthaft erwarten, dass die Polizisten den mit Samthandschuhen hätten anfassen müssen um dessen "Rechte" ja nicht anzutasten?

Man ging zu dem Zeitpunkt davon aus, dass das entführte Kind noch lebt und wollte es retten. Das Opfer MUSS in einem Rechtsstaat Vorrang vor dem Täter haben. Was denn sonst? Oder vielleicht doch: "Entschuldigung Herr Entführer. Wenn sie uns nicht sagen wollen, wo ihr Opfer schmort, dann ist das ihr gutes Recht. Da können und werden wir nichts machen. Wir fragen dann morgen noch mal höflich nach. Gute Nacht..."

Und wenn es euer eigenes Kind in der Gewalt eines Drecksacks wäre?

Geschrieben
Hier noch einmal zur Erinnerung meine Frage @ Kugelblitz

Diese Frage hätte nur eine Rolle gespielt, wenn Jakob noch am Leben gewesen wäre. Was nützt es jemanden zu foltern, nur um herauszubekommen, dass derjenige den man sucht tot ist? Daher die Antwortauf deine Frage: Auch Gefahr im Verzug rechtfertigt in meinen Augen die Androhung und/oder Durchführung von Folter. Wenn die Beamten offensichtlich überfordert sind, sollen sie auf die Hilfe von Profis zurückgreifen - Profiler oder Psychologe wäre das Mittel der Wahl. Oder die chemische Keule - Wahrheitsserum. Oder sagen wir es so: Alle Mittel sind adäquat, die ein Richter oder Staatsanwalt anordnen darf. Folter gehört meines Wissens nicht dazu. Aber hätte hätte Fahrradkette - der Fall ist einzigartig und wird so nicht wieder vorkommen. Von daher ist und bleibt es Spekulation.

Gruß

Fred

Geschrieben

Fred, ich muß dir leider widersprechen.

Mich hätte in dieser konkreten Situation nichts mehr gehalten.

Das fiese Grinsen und kranke rumgeeiere wäre dem Typ schon nach kurzer Zeit vergangen.

Ich hab übrigens auch 5 Kinder.

Gruß Herbert

Geschrieben
...

Und wenn es euer eigenes Kind in der Gewalt eines Drecksacks wäre?

Die Frage würde sich in einer Welt stellen, die nicht eine Exekutive zur Durchsetzung rechtstaatlicher Angelegenheiten hat. Da wo jeder seinen Glückes eigener Schmied ist, würde die Frage sicherlich jeder mit einem Faustschlag beantworten.

Allerdings leben wir nicht in einer solchen Welt. Für jeden gelten die gleichen Rechte und auch Pflichten. So wie dem Entführer auch das Recht zusteht menschengleich behandelt zu werden. Sonst würde sich unsere Exekutive mit den Straftätern auf eine Stufe stellen und das (meist falsch zitierte, aber wortmäßig passende) Bibelzitat "Auge um Auge" würde greifen.

Geschrieben
Fred, ich muß dir leider widersprechen.

Mich hätte in dieser konkreten Situation nichts mehr gehalten.

Das fiese Grinsen und kranke rumgeeiere wäre dem Typ schon nach kurzer Zeit vergangen.

Ich hab übrigens auch 5 Kinder.

Gruß Herbert

Dann wärst Du als Polizist in einem Rechtsstaat nicht geeignet, wenn Dich nichts mehr gehalten hätte. Ich bin erschreckt über die Selbstverständlichkeit, mit der hier einige davon ausgehen, im Namen des Staates gegenüber einem einer Straftat verdächtigen Mann Gewalt auszuüben.

fl. (... ja, ich bin auch Vater.)

Geschrieben

ich geh davon aus, es war klar bewiesen, das er es war.

Gruß Herbert

Geschrieben
ich geh davon aus, es war klar bewiesen, das er es war.

Gruß Herbert

Das ändert aber doch nichts daran, dass es keine Folter oder Folterandrohung geben darf. Das hat mit perverser Regelgeilheit (siehe oben irgendwo) nix zu tun, sondern bloß damit, dass ich das verteidige, was im Grundgesetz steht. Ist das schlimm, es zu verteidigen? Muss man sich dafür heutzutage schon rechtfertigen, dass man ganz simple rechtsstaatliche Standards, die seit 1949 so festgelegt sind, einfordert? Ich frag mal ganz naiv ;)

Lasst Euch doch nicht von so billigen Rachegelüsten leiten.

fl.

Geschrieben
Diese Frage hätte nur eine Rolle gespielt, wenn Jakob noch am Leben gewesen wäre. Was nützt es jemanden zu foltern, nur um herauszubekommen, dass derjenige den man sucht tot ist? Daher die Antwortauf deine Frage: Auch Gefahr im Verzug rechtfertigt in meinen Augen die Androhung und/oder Durchführung von Folter. Wenn die Beamten offensichtlich überfordert sind, sollen sie auf die Hilfe von Profis zurückgreifen - Profiler oder Psychologe wäre das Mittel der Wahl. Oder die chemische Keule - Wahrheitsserum. Oder sagen wir es so: Alle Mittel sind adäquat, die ein Richter oder Staatsanwalt anordnen darf. Folter gehört meines Wissens nicht dazu. Aber hätte hätte Fahrradkette - der Fall ist einzigartig und wird so nicht wieder vorkommen. Von daher ist und bleibt es Spekulation.

Gruß

Fred

zum Zeitpunkt der Folterandrohung hoffte man ja noch, daß der Junge lebt. Wieso war der Beamte überfordert? Er tat alles, um den Jungen zu retten. Soll er das nächste Mal "bitte, bitte" sagen?

Geschrieben (bearbeitet)

@64

das sehe ich etwas anders.

Wenn es darum geht ein Menschenleben zu retten, dann braucht sich niemand hinter sonst sehr sinnvollen und auch nötigen Gesetzen zu verstecken.

Ich schreib das aber auch nur ganz speziell zu diesem Fall.

PS: Polizist wollte ich eh nie werden. :)

Gruß Herbert

PSPS: Was wäre gewesen, wenn "rein hypothtisch" sich nach der Obduktion herausgestellt hätte, das er eine Stunde vor Auffinden erstickt wäre ?

Mal drüber nachdenken.

Bearbeitet von ACCM HP924
Geschrieben

@65

Der ständige Hinweis auf das wirkungslose "bitte, bitte" ist doch absurd. Für solche Situationen gibt es Polzeipsychologen bzw. geschulte Personen, die schon wissen, wie man ein Verhör so führt, dass es zielführend ist - und zwar in einem Rahmen, der rechtlich in Ordnung ist.

fl.

Geschrieben
@65

Der ständige Hinweis auf das wirkungslose "bitte, bitte" ist doch absurd. Für solche Situationen gibt es Polzeipsychologen bzw. geschulte Personen, die schon wissen, wie man ein Verhör so führt, dass es zielführend ist - und zwar in einem Rahmen, der rechtlich in Ordnung ist.

fl.

klar, dafür gesteht ja auch jeder Mörder sofort ...

Geschrieben

Und Deine Alternative ist Folter?

fl.

Geschrieben
Und Deine Alternative ist Folter?

fl.

Gäfgen wurde nicht gefoltert und wenn, würde er mir auch nicht leid tun ...

Geschrieben

Andere Gewalttäter kriegen Dutzendmale hintereinander Bewährung, Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit und sogar Freispruch. Aber dieser arme Polizist wird über Jahre vorgeführt für seinen Versuch das Leben des Jungen zu retten. Pfui! über diesen Verräterstaat!

Geschrieben

Wer glaubt eigentlich, dass Gäfgen den Aufenthaltsort des Jungen nicht herausgerückt hätte, wenn der Junge noch am Leben gewesen wäre? Überführt war er schon, er hätte die Wahl zwischen Kindermörder oder gescheitertem Entführer - eine sehr simple Wahl.

Den Jungen konnte man mit noch so vielen Schlägen oder widerrechtlichen Drohungen nicht wieder lebendig machen. Solange die Leiche nicht gefunden war, war Gäfgen wenigstens kein überführter Mörder - deshalb das Schweigen.

Geschrieben

wenn Gäfgen das Kind hätte freilassen wollen (sofern es noch gelebt hätte), hätte er es längst machen können. Mehrere Stunden nach der Geldübergabe hatte er eine Reise gebucht und wurde am Flughafen festgenommen.

Geschrieben (bearbeitet)

......dass ich das verteidige, was im Grundgesetz steht. Ist das schlimm, es zu verteidigen? Muss man sich dafür heutzutage schon rechtfertigen, dass man ganz simple rechtsstaatliche Standards, die seit 1949 so festgelegt sind, einfordert? Ich frag mal ganz naiv ;)

Lasst Euch doch nicht von so billigen Rachegelüsten leiten.

fl.

Um mal hinten anzufangen: Was hat das mit Rachegelüsten zu tun, wenn ich von einem (Kindes-)Entführer - und zwar von genau dem, sonst niemandem - herauspresse, wo er sein Opfer in diesem Moment schmachten läßt, sprich foltert? Das ist ein übergesetzlicher Notstand, den der herbeigeführt hat; sonst niemand. Der Typ stellte sich doch mal zuerst gegen das Grundgesetz, das er dann für sich beansprucht!

Lächerlich, auf den allzu große Rücksicht zu nehmen, wie es hier verschiedentlich gefordert wird. Und wer fragt nach dem Opfer? Gilt das Grundgesetz für das Kind und seine Familie nicht, oder nur nachrangig? Wie müssen sich die Eltern fühlen, wenn sich der Staat, welcher ihrem Kind nicht helfen konnte, lt. GG ja nicht mal den Versuch machen durfte, jetzt so rührend um den Täter bemühen? Ist das nicht auch eine Form von Folter für die?

Es ist eine schwierige Problematik, die sich nicht einfach lösen läßt, aber vor Verbrechern zu kuschen und denen allein die Herrschaft über den Fortgang einer Straftat zu überlassen, kann's wohl auch nicht sein. Wenn es so ist, stimmt etwas an dem Grundgesetz nicht.

Zu deiner "ganz naiven Frage": Ja, gerade hier in diesem Forum bekommt man verbale Prügel, wenn man das Grundgesetz verteidigt - gegen Moslems, welche hier nach dem Koran leben (wollen), obwohl wesentliche Teile dieses Machwerks die simpelsten rechtsstaatlichen Standards nicht erfüllen und somit absolut nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind!

Jochen

Bearbeitet von JochenXM

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