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Mörder Gäfgen erhält Foltervorwürfe aufrecht


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Geschrieben
Oder hat wenigstens einer der "Ruebe runter"-Fraktion die Courage gehabt, seinen Nachbarn anzuscheissen weil er sein Kind nicht ordendlich anschnallt? Da kann er mehr bewirken als mit dem "fuer immer wegsperren"!

Ich habe hier in meiner Nachbarschaft schon einige Dramen gesehen. Meiner Erfahrung nach hilf "anscheissen" wenig bis nichts weil es immer noch viel schlimmere Fälle gibt und ich bin gar nicht sicher, ob ich überhaupt will, dass das Jugendamt mit seiner "Kompetenz" mitmischt. Pflegefamilie mit Rückkehroption oder Kinderheim sind auch nicht schön. In meiner direkten Umgebung hab ich, schon um meine Nerven auf Dauer zu schonen, selber angeschissen", also kinderschlagende Brülleltern rund gemacht. Waren 2 Familien hier, eine ist inzw. weggezogen, die andere wohnt direkt neben mir und hält sich zurück. Man konnte echt nicht vor die Tür gehen, da war jeden Tag Drama bei denen. Es gab nicht einen Tag, an dem mal kein Kind heulte. Irgendwann hatte ich die Nase voll und hab die Alten richtig rund gemacht. Zu der Mutter hab ich gesagt, dass die ganze Nachbarschaft zuhört, das war ihr wohl peinlich und zum Vater, nachdem er mir Prügel androhte, dass er nach vorne auf die Straße kommen soll (was er nicht tat). Seit dem ist Ruhe und es ist komischerweise immer der Vater, der deeskaliert und sogar noch seinen Hausdrachen zum Ruhigbleiben ermahnt. Seit ca. 2 Jahren kann ich sogar mal das ein oder andere Pläuschlein mit ihm halten. Jedenfalls kann man nun ohne Gehörschutz rausgehen oder Fenster aufmachen. Ich hoffe, das bleibt so weil die Dame des Hauses immernoch gerne austickt und nur durch ein besänftigendes "Aaaanke, psssssscht, die Nachbarn hören zu!" zur Ruhe zu bewegen ist. Das passiert aber nur, wenn ihr Mann nicht in der Nähe ist. Der Frau ist wirklich alles egal, wenn sie 200 Puls hat. *würg*

Gast Thorsten Czub
Geschrieben

vielfach sind das auch kranke menschen. manisch depressiv. das schreien ist dann ne manische Phase.

Allerdings kann man da als aussenstehender wenig machen.

Geschrieben

Ojeh,

der Herr Doktor Tschubb hat gesprochen...

Citronenbändiger
Geschrieben (bearbeitet)

Und zum zweiten ist der angesprochene Täter eindeutig krank im Kopf.

Bearbeitet von Citronenbändiger
  • 3 Monate später...
Geschrieben

Oha, heute ist Urteilsverkündung, sofern die Befangenheitsanträge nicht durchkommen...

Ich bin ja mal gespannt, ob er Schmerzensgeld (wegen "Traumatisierung") und/oder Schadenersatz (ja wofür denn den eigentlich? Er wird doch sicherlich auf Staatskosten psychologisch betreut - also hat den Schaden doch der Steuerzahler?) zugesprochen bekommt.

Ist die Traumatisierung eigentlich mal seitens eines Gutachters bestätigt worden? Der Typ hat einfach nicht alle Latten am Zaun, bzw. ist derart rotzfrech - da rollt's mir die Fußnägel auf...

Quelle

Geschrieben

Falls er tatsächlich Schmerzensgeld zugesprochen bekommt ( was ja schon abartig genug ist ), dann hoffentlich mit der Auflage, den kompletten Betrag für soziale Zwecke zu spenden.

Geschrieben

Und wie willst Du diese Enteignung des Schmerzensgeldes begründen?

Geschrieben

Wenn er was zugesprochen bekommt, dann ist's seins und ihm nicht mehr zu nehmen. Aber ich bin mal auf die Urteilsbegründung (egal bei welchem Ausgang) gespannt...

Geschrieben

Oha, gerade im Ticker gelesen: Er hat 3.000 € Schmerzensgeld zugesprochen bekommen. Urteilbegründung gibt's noch nicht.

Geschrieben

Ich finde es richtig das der Richter erneut das Folterverbot in Deutschland mit diesem Urteil konsequent bestaetigt hat.

Dem Widerling Graefken neide ich das Geld nicht, ich wollte fuer 30 000 nicht ein Jahr als Kindsmoerder einsitzen.

Er wird fuer diese verabscheungswuerdige und unmenschliche Tat noch sehr viele Jahre dem freien Leben entsagen muessen.

Sicherlich koennten ihm die Eltern mit Schadensersatzforderungen das Geld leicht wieder abnehmen, aber ich kann mir nicht vorstellen das sie sich zu so etwas herablassen.

Viel schwieriger finde ich den Umgang mit Daschner, der unprofesionell gegen ein eindeutiges Gesetz verstossen hat, dessen Handlungsweise ich aber menschlich nachvollziehen kann.

Gruss

Matthias

Geschrieben

Er kriegt zwar 3 Tsd Euro, muß aber 4/5tel der Prozesskosten tragen

Gruß HD

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

die Dreistigkeit dieses Mannes erstaunt mich schon lange Jahre - mein Rechtanwältin hat mit ihm die Bank in der Uni gedrückt. Klar, Folterandrohungen gehen nicht, wenn sie aber zum Erfolg geführt hätten, dann wären die Eltern bestimmt bereit gewesen, diese Summe plus eine Zuschlag an die Polizei zu zahlen. Auch dies wäre verkehrt, aber nicht minder verkehrt, als dieser Person jetzt einen Anspruch zu bewilligen, der sich u.a. daraus begründet, dass er deshalb schlecht schlafen könne - sorry, ich kotzt echt gleich auf den Boden, der schläft schlecht, weil ihm etwas angedroht wurde (was nie geschah, in einer absoluten Notsituation, vor dem Hindergrund, dass die Eltern zahlten?), d.h. heißt soch nichts anderes, dass er heute gut schlafen würde, wenn er die Kohle hätte, das Kind aber trotzdem tot wäre?

Ich habe für das Urteil juristisch Verständnis, aber dieser Mann wird leistungslos seit Jahren von uns durchgefüttert - im Gefängnis (Kosten monatlich mind. 2t€), Schwerstbehinderte bei uns, die rein auf Kosten der Sozialhilfe leben, haben jenseits von 2.600€ keinen Anspruch auf eine Erbschaft, sie müssen alles darüber - wenn sie 2,6t€ auf dem Konto haben, alles - einbringen! Warum nimmt man das Geld nicht um eine Organisation für missbrauchte Kinder zu unterstützen - dies wäre eine m.E. begründbare Auflage!

Ich gönne ihm nichts, noch nicht einmal den Langmut der Eltern - sie brauchen das Geld nicht, aber dennoch hätte ich ihnen geraten, Gäfgen wegen psychsicher Grausamkeit zu verklagen - was müssen sie nur denken, wenn er fürs Morden noch Geld bekommt?

Gruß

Bearbeitet von towerowitch
Geschrieben

Dieses Urteil ist letztlich eine Schande für dieses Land, in dem der Täter immer noch geschützt wird. Perverserweise berufen sich immer die auf die Gesetze, die vorher dagegen verstossen haben. Der Polizist hätte das Bundesverdienstkreut bekommen müssen.

Geschrieben

Nein,

Daschner hätte und hat nichts verdient - außer Respekt, allenfalls!

Citronenbändiger
Geschrieben (bearbeitet)

Hoffendlich läßt dieser Typ im Knast beim Duschen noch oft die Seife fallen und bekommt beim Bücken ein paar stramme Latten in den Hintereingang geschoben . Wenn ich diese Jammerfresse im Fernsehen sehe , könnte ich reinschlagen . Der soll im Knast verfaulen .

Bearbeitet von Citronenbändiger
Geschrieben
Dieses Urteil ist letztlich eine Schande für dieses Land, in dem der Täter immer noch geschützt wird.

Keine Ahnung aber eine Meinung :D! Dieses Urteil ist eine Folge einer Entscheidung des Europaeischen Gerichtshof fuer Menschenrechte, desen Urteil sich die BRD mit der Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention unterworfen hat. Wenn es den eine "Schande" sein sollte ist es eine fuer ganz Europa. Ist es aber Meinung nach nicht, ganz im Gegenteil.

Perverserweise berufen sich immer die auf die Gesetze, die vorher dagegen verstossen haben.

Selten so einen dummen Satz gelesen, wo hast Du den den her? Sicherlich nicht selbst ausgedacht ;).

Auf Gesetze berufen darf sich in diesem Land gluecklicherweise jeder. Verstoesse werden, wenn sie bemerkt werden, meist bestraft. Das eine schliesst das andere nicht aus!

Wer das doof findet kann ja gerne in ein Land ziehen wo es "besser" ist. Wo Urteile nach Volksstimmung gefaellt werden oder nach Gutduenken eines Machthabers oder einer Religionsoberhauptes.

Wir koennen auch gern ein Experiment machen: Ob Du nach ein wenig Waterboarding nicht auch ein Kindsmord gestehst :). Dann bekomme ich auch eine Verdienstorden! Moechtest Du jetzt eigendlich Folter legitimieren und unter welchen Bedingungen den so? Wenn nicht, unter welchen Bedingungen darf man (ein Polizist, der Parkwaechter, ein Kaufhausdetektiv, oder eigendlich jeder) legitim gegen Gesetze verstossen?

Ich verstehe auch nicht woran sich die "Volksseele" so ereifert, dieser widerliche Mensch hat eine Entschaedigung, kein Schmerzensgeld, bekommen. Der Richter hat ihn ausdruecklich nicht als Opfer bezeichnet. Von dem Geld bleibt ihm fast nichts.

Wie schon oben erwaehnt, kuemmer Euch doch lieber um was Wichtiges um Kinder zu schuetzen:

keine Geschwindigkeitsueberschreitungen in Ortschaften, informiert euch wie schnell man in Spielstrassen fahren darf ;), sprecht Leute an die ihre Kinder im Auto nicht richtig sichern (leider muss man dabei nett sein, weil man sonst vielleicht das Gegenteil bewirkt), schaut in Martin Beckmanns Signatur (Unicef)....

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo

Nein zur Folter, nein zur Folterandrohung.

Sonst haben wir in D. bald wieder Entscheider ala DDR, ala drittes Reich.

Wenn auch nach der Tel.Umfrage der Hessenschau Heute über 90%

Ja zur Folterandrohung sagten.

Oder hat die MEHRHEIT IMMER Recht ?

Es reichte doooch, dass Kanzler Kohl, damals, sich über das Gesetz stellte.

Stichwort: Spendernamen

Bearbeitet von Büestry
Geschrieben (bearbeitet)

Justitia war in dem Verfahren blind. Wie es sich gehört. Schwer zu ertragen. Aber dennoch Recht. Die Kostenübernahme in Höhe von 4/5 der Prozesskosten ( man geht von 12.000 € aus ) relativiert die Sache.

Jetzt also wieder ab in die Zelle mit ihm, für noch sehr lange. Hoffentlich.

Bearbeitet von JKausDU
Gast Fridolin16
Geschrieben
Dieses Urteil ist letztlich eine Schande für dieses Land, in dem der Täter immer noch geschützt wird. Perverserweise berufen sich immer die auf die Gesetze, die vorher dagegen verstossen haben. Der Polizist hätte das Bundesverdienstkreut bekommen müssen.

Freissler läßt grüßen.

Gast Fridolin16
Geschrieben
Nein,

Daschner hätte und hat nichts verdient - außer Respekt, allenfalls!

Das hätte man im 3. Reich ähnlich gesehen.

Gast Fridolin16
Geschrieben
Hoffendlich läßt dieser Typ im Knast beim Duschen noch oft die Seife fallen und bekommt beim Bücken ein paar stramme Latten in den Hintereingang geschoben . Wenn ich diese Jammerfresse im Fernsehen sehe , könnte ich reinschlagen . Der soll im Knast verfaulen .

Heute schon die BILD gelesen?

Geschrieben (bearbeitet)

Tja, was sagt man dazu.

Erstmal denke ich, dass die Nazis keine objektiv positiven Ziele mit Ihrer Art Recht zu sprechen hatten. So trennt sich schon mal Spreu vom Weizen.

Den Versuch den Jungen auf diese Art zu finden hier in die Nähe der Nazis zu rücken halte ich für ungeheuerlich.

Niemand aber auch niemand der sich mit solchen Themen auseinander setzt würde Handlungsweisen des 1000 jährigen Reiches auch nur ansatzweise tolerieren.

Es ging um eine absolut außergewöhnliche Situation und ich bin froh nicht in der Haut des Beamten gesteckt zu haben. Er hat menschlich gehandelt und nun wird zu Recht unser Grundgesetz durchgesetzt. Man möge sich mal vorstellen, der Junge war nicht tot geweswn und wäre hierdurch gefunden worden.

Der Täter hat jedenfalls erreicht was er wollte.

Seite 1 der Presse !

Er schneidet es wohlmöglich aus und dekoriert damit die Zelle.

Ach ja die Kohle kassiert zur Kostenabdeckung die Polizei. Gut so.

Bearbeitet von Hartmut51
Geschrieben

Naja, die von G. geführten Prozesse haben auch eine gute Seite:

Jemand, der so hartnäckig auf seinem Recht beharrt, ungerecht behandelt worden zu sein (auch wenn die Folterandrohung Daschners nicht rechtmäßig gewesen sind) und das Unrecht seiner Tat bis heute nicht einsehen kann, wird kaum die Möglichkeit haben, trotz lebenslänglicher Freiheitsstrafe zeitnah aus dem Knast entlassen zu werden. Die Strafkammer, die sich nach 15 Jahren (ich weiß gerade nicht, ob sie G. im Urteil die besondere Schwere der Schuld bescheinigt haben, dann würde es noch länger dauern) mit einem Entlassungsgesuch von G. auf Bewährung auseinandersetzen muss, hat aufgrund der Uneinsichtigkeit des G. leichtes Spiel. (Zum Glück.) Solange G. sich so verhält wie bisher, ist eine Entlassung auf Bewährung ziemlich ausgeschlossen. Die Welt ist in gewisser Weise doch gerecht.

Geschrieben

Es ging um das Leben eines Kindes, ist da nicht ein gewisser Druck auf den Verdächtigen verständlich?? Bei unseren europäischen Nachbarn ist das gang und gebe, siehe Frankreich......

Diese arme Kreatur wird nun für immer weggeschlossen, ich hoffe es, und das ihm zugesprochene Geld müsste an Opferverbänden verteilt werden, da er nicht zurechnungsfähig ist, müßte man eine Entmündigung prüfen, und ein Vormund (Gericht) würde über das Geld seine Hand legen.......

Trotzdem ist es ein Hohn für die Eltern des ermordeten Jungen....

Marco

Geschrieben

Brennabor,

nein, der ist nicht nicht-zurechnungfähig, der kokettiert nur damit Tolstoi nicht verstanden zu haben! Das ist nur ein narzißtisches, selbstverliebtes A....loch, berechnend und kühl hat er gemordet - für sein Ego und jetzt bietet man (die deutsche Justiz) ihm noch ne weitere Bühne zur Selbstdarstellung.

Der ganze Prozeß hätte unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden müssen, eben zum Schutz derselben und der Beteiligten- jetzt titelt Bild mal wieder Seite 1. Was ist denn das "öffentliche Interesse" an der Klage? Es ist null und nichtig, andernfalls dürfte man auch nie an den 20.7.1944 erinnern (Daschner ist eh der Depp)? Meine Güte, er hat halt recht, weil Folter verboten ist - ja, und? Zwischen Recht haben und dies für seinen Narzißmus öffentlich ausleben zu dürfen, ist doch wohl ein Unterschied (Stichwort: Opferschutz - die armen Eltern!)

Gruß

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