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Gast Martin 480 Turbo
Geschrieben

Hallo Jungs,

zur Zeit überlege ich den Import eines alten Vehikels aus "F". Als einer der Wenigen

hat der Wagen noch gelbe Scheinwerfer. Das finde ich ja charmant. Und Weisse zum

Tausch lassen sich nicht auftreiben. (bisher)

Da das Ding, wenn es denn importiert wird, unbedingt ein "H" braucht wüsste ich gerne,

ob es eine Möglichkeit gibt, die französischen Scheinwerfer zu legalisieren.

Da bin ich doch bei Euch richtig?

Martin 480 Turbo

Geschrieben

Ein sehr kontrovers diskutiertes Thema bei dem es verschiedene Meinungen gibt. Es geht soweit ich weiß mit einer Art Sondergenemigung. Aber der TÜV oder die Zulassungsstelle können da wohl genauer Auskunft geben.

Geschrieben

Schau mal in der Suche, da gab es schon mehrere seitenlange Threads drüber.

Gast Martin 480 Turbo
Geschrieben

Danke für den Hinweis. Das dachte ich auch. Und habe gesucht,

bevor ich einen neuen Thread aufmachte. Mit "gelbe Scheinwerfer"

"gelbe" und "Scheinwerfer"

Da kam viel, aber nix brauchbares.

Bin für weitere Hinweise also dankbar.

Geschrieben

Also, legal sind gelbe Scheinwerfer(birnen) in Deutschland nicht - das läßt sich zumindest aus einigen Diskussionen hier im Forum, aber auch aus anderen Foren herauslesen.

Bei der Vollabnahme meines Ami6 vor sieben Jahren war das gleich der erste Punkt, der bemängelt wurde. Also für den TÜV auf weisse Birnen umgerüstet und später wieder auf gelb zurückgebaut.

Gerade vorgestern hat mich ein freundlicher Herr von der Rennleitung aus dem Verkehr gezogen. Da ich weder zu schnell war, noch telefoniert habe und auch sonst nichts falsch gemacht hatte (zumindest war ich mir keiner Schuld bewusst), konnte der Grund fürs Rauswinken eigentlich nur die eingeschaltete gelbe Beleuchtung gewesen sein. Aber nichts da, der freundliche Polizist hatte nicht sehen können, ob ich angeschnallt gewesen sei. Nach einem Gang um die Ente wurde ich voll des Lobes über den guten Zustand des Fahrzeuges wieder "entlassen". Kein Wort zu den gelben Scheinwerferbirnen.

Zwei, drei Winter zurück, musste ich spät Abends verkehrsbedingt hinter einem Fahrzeug der Rennleitung herfahren - natürlich mit gelbem Fahrlicht an meiner Ente. Auch hier bin deswegen nicht behelligt worden.

Ich vermute, dass wir Fahrer alter französischer Autos hier einen kleinen Sympathie-Bonus haben. Trau' Dich einfach.

GSASpecialViersen
Geschrieben

Moin,

das Verbot hat mich auch nie gestört. Vor drei Jahren war ich mit dem damaligen Super5 hier in Viersen auf dem grossen Jubiläumstreffen des Renault Oldie Club Viersen. Da hatte der Fünfer nicht nur gelbe Scheinwerfer, sondern als Deko auch französische Kennzeichen (die ich 100 Meter vorher montiert hatte). Die Rennleitung hat das einen feuchten Kehricht interessiert. Und das war früher schon so bei mir.........

Aber Vorsicht: es könnte der Versicherungsschutz bzw. die ABE in Gefahr geraten.

GSASpecialViersen
Geschrieben (bearbeitet)

Moin,

das ist mein alter Super5. Die Birnchen hatte ich mir seinerzeit über Meisen besorgt.

goad-3.jpg

Bearbeitet von GSASpecialViersen
Gast Martin 480 Turbo
Geschrieben

Jungs,

danke für Eure Antworten. Eine belastbare juristische Grundlage habe ich mittlerweile

gefunden, - und die sagt weisses Fahrlicht. Tja.

*

Bei dem Objekt des Interesses sind tatsächlich die Streuscheiben gelb. Und klare zu

finden wird schwierig sein.

*

Es gibt auch noch weitere Punkte bei dem Import zu klären. Aber ich danke Euch

bezüglich der gelben Scheinwerfer (nicht Birnen).

Martin 480 Turbo

Geschrieben

Ich fahre zumindest bei den Wagen mit H4-Lampen Leuchten, die zwar nicht richtig gelb sind, aber fast. Diese Lampen haben auch noch einen Blaustich.

Ich habe mal günstig einen Batzen von GM gekauft. Es gibt diese aber auch von Bosch. Ich glaube, die tragen die Bezeichnung "Allwetter" oder so im Namen.

Ich bin mir nicht 100% sicher, aber ich glaube, die darf man europaweit fahren.

Mich persönlich betrifft das nicht, weil GB zu den wenigen Ländern gehört, wo das Fahrlicht generell auch völlig gelb sein darf. Ich glaube, in NL darf man auch noch mit "richtig" gelb fahren.

Gast Thorsten Czub
Geschrieben

genau. osram allseason. die darf man fahren.

musst du aber aufpassen. manche werkstätten tauschen das "funzellicht" aus, weil die birne schon gelb war :-)

GSASpecialViersen
Geschrieben

Moin,

das stimmt, in NL ist knallgelbes Licht erlaubt. Das wird auch der Grund sein, warum die hiesigen flics nichts dagegen unternehmen. Bis zur niederländischen Grenze sind es 15 km, hier gehören Holländer mit gelbem Licht quasi zum Tagesgeschäft. Auch auf Oldtimertreffen hier in der Ecke gibt es kaum ein niederländisches Auto französischer Herkunft ohne gelbe Leuchtmittel.

Geschrieben

Gibts bei Oldies nicht sowas wie Bestandsschutz? Also, was original so war, darf auch so bleiben?

Was wollen die machen, wenn er keine weißen Scheinwerfer auftreiben kann, weil es keine gibt? Die Zulassung verweigern?

So bescheuert kann nichtmal Deutschland sein.

Geschrieben (bearbeitet)

Bestandsschutz: kommt auf das jeweilige Gesetz an, daß zur Zeit der Erstzulassung galt. Es sei denn es ist etwas difinif direkt verboten worden - siehe Fall: Kühlerfiguren. In den 20er-30ern hatte jedes Auto eine, aber sind verboten, man darf keine mehr drauf haben.

Bearbeitet von EntenDaniel
Geschrieben

Nur was soll er machen, wenn es keine weißen Scheinwerfer gibt? Das kann doch nicht sein ,daß man dann ein Fahrzeug nicht hier bewegen darf.

Da war doch mal was, daß man Franzosen mit gelben Scheinwerfern bewegen darf, wenn die serienmäßig so ausgerüstet waren.

Hier fahren auch alte BMWs mit gelben Reflektoren rum. Stört sich doch auch Keiner dran. Oder haben die mal wieder Sonderrechte?

Geschrieben (bearbeitet)

Es gab in den 60ern mal eine Sonderregelung zwischen Deutschland, Frankreich und Italien, daß das, was in dem einen Land zugelassen ist, auch in dem anderen Land zulässig ist.

Nur wissen viele nicht, daß so eine Regelung mal ausgesprochen wurde.

Bearbeitet von EntenDaniel
GSASpecialViersen
Geschrieben

Moin,

in Frankreich, Italien und in anderen Ländern gab es schon in den 50er bis 70er Jahren weisse Blinkergläser. Nur in D waren sie nicht erlaubt, da spielte der Tüv nicht mit. In D mussten die Blinkergläser orange sein.

Geschrieben

Gelbe Hauptscheinwerfer = verboten

Gelbe Nebelscheinwerfer = erlaubt.

Schon in den 70ern mußten Autos aus F hierzulande umgerüstet werden.

ACCM Gerhard Trosien
Geschrieben

Das Thema mit der gegenseitigen Anerkennung abweichender Zulassungsvorschriften gilt für Reisende, die ihr Auto nicht bei jedem Grenzübertritt umbauen müssen.

Die EU-Regel, dass Details, die in einem EU-Land zulässig sind, automatisch auch in anderen EU-Ländern bei Abnahmen zur Zulassung zugelassen werden müssen, gilt mit Einschränkungen.

Mittlerweile ist das gelbe Licht auch in Frankreich Geschichte. Zu Recht. Den gelben Funzeln trauert kaum jemand nach. Auch zu Recht.

Geschrieben

zum Thema Leuchtmittel: habe in meinem Lager ein paar alte H4 Birnen gefunden ...Philips "Go Gold" mit E-Prüfzeichen. nicht irgendwas mit gelben Kappen drauf sondern auf dem Glas selbst ist ein Filter wohl vergleichbar mit diesen ganzen "Xenon-Look" Birnen ...eben für gelbes nicht und nicht blaues

wie gesagt mit Prüfzeichen, wer soll da also noch sagen dass diese nicht zulässig sind ;-)

leuchten wirklich sehr Gelb, nicht vergleichbar mit den AllSeason bei denen der Gelb-Schimmer eher nur angehaucht ist

Allerdings scheint es die Birnen nicht mehr im Handel zu geben, Google-Suche liefert jedenfalls nix.

Und von dem Paar Birnen ist auch schon eine defekt (Abblendlicht) ...vielleicht weiss ja noch jemand wo man die bekommt :-)

Geschrieben

Beidenen ist die Lichtfarbe auch zu gelb, unabhängig vom Prüfzeichen, zumindest im Hauptscheinwerfer. Leider. In die Nebellampen kannste die reinbauen.

Geschrieben
Bei denen ist die Lichtfarbe auch zu gelb...

Das soll ja auch so sein. ;)

Geschrieben

Stimmt :D Kommen bei mir auch noch irgendwann in die Nebler rein.

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