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Nachberechnung einer Rechnung nach zwei Monaten - Citroen Händler


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Gast C5_Break_2,2_HDI_Exclusive
Geschrieben

Hallo,

wir waren vor knapp zwei Monaten mit unserem Berlingo sowie Xantia beim Citroen Händler um TÜV bei beiden Fahrzeugen sowie den Kundenservice beim Berlingo machen zu lassen.

Dies wurde auch alles zu vollster Zufriedenheit erledigt.

Heute kam per Post eine Rechnung - Nachberechnung von TÜV Gebühren - betrifft den Berlingo - da möchte der Händler noch 13,- EUR mehr haben. Findet Ihr das in Ordnung?

Ich muss sagen, wir zahlen die Rechnung klar - aber in Ordnung finde ich das nicht; wenn wir in unserer Firma - Produktion - an einem Kunden eine Rechnung stellen und dann zwei Monate später noch was nachberechnen würden - dann würde dieser die Rechnung zu Recht nicht zahlen. Finde ich schon etwas seltsam dieses "Geschäftsgebaren".

Gruß

Geschrieben

Hallo,

dass ist kein Gebahren, es ist schlicht unverschämt.

Zumal es um 13.-€ geht.

Wenn die einen Fehler gemacht und zu wenig für wahrscheinlich die AU berechnet haben,

dann ist das nicht dein Problem.

Gruß Herbert

Geschrieben

Als erstes würde ich den Dialog mit dem Geschäftsführer suchen und mal freundlich, aber sehr bestimmt und direkt, anfragen, ob dies das Verständnis des Autohauses zum Umgang mit guten Kunden sei und dabei auch erklären, dass mich diese Aktion erwägen lässt die Werkstatt zu wechseln.

Sollte er diesen klaren Hinweis nicht verstehen, dann würde ich für die 13 nachträglichen Euro einmal das volle Programm bestellen: Detaillierte und natürlich schriftliche Begründung der Forderung, Einspruch, erneute Rechnung, Mahnung. Dann werden aus 13€ Einnahme schnell mal 50 - 100€ Kosten. Beim nächsten Mal/Kunden überlegt er es sich dann sicherlich noch mal... ;)

Geschrieben

Hm, nicht ganz leicht: Wenn es ein Versehen war, und der zusätzlich Betrag gerechtfertigt ist, dann ist diese Rechnung erstmal zu bezahlen. Das man sich damit nicht unbedingt beliebt macht beim Kunden versteht sich von selbst. Auch, das man den Fehler eingesteht und ausführlich begründet und sich entschuldigt gehört selbstverständlich zu so einem Schreiben dazu. Sollte etwas davon nicht zutreffen ist das erstmal ein ganz schlechter Stil.

Mir ist soetwas auf der Arbeit auch schon passiert: Einen Teil der Dienstleistung, die ein Kollege erbracht hat, habe ich schlicht vergessen. Selbstverständlich suche ich dann aber das persönliche Gespräch und erkläre ausführlich, was es mit der zusätzlichen Forderung auf sich hat, was da erledigt wurde, etc. Da sollte man sich schon ziemlich weit vor dem Kunden bücken. Ich erwarte auf der Gegenseite natürlich Verständnis für das Versehen, die Leistung war schliesslich abgesprochen, der Preis bekannt, es war lediglich ein Versehen.

Ich würde da direkt anrufen, nachfragen was es damit auf sich hat, und dann bezahlen wenn der Betrag gerechtfertigt ist. Eine nicht berechnete MwSt., ein vergessener Posten, etc. können mal passieren.

Ciao, Daniel

Gast C5_Break_2,2_HDI_Exclusive
Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Leute,

ja wirklich nett ist das ganze wirklich nicht. Ich muss sagen in unserer Firma - Produktion können wir uns sowas nicht erlauben wenn wir da einem Kunden noch zusätzlich nach knapp zwei Monaten die Rechnung erhöhen würden, würde uns dieser die zu Recht nicht zahlen. Da kam es schon mal vor; dass von einem größeren Kunden eigenhändig die Rechnung gekürzt wurde, weil man meint man müsse kein Porto zahlen.

Aber was will man machen. Sind eben trotzdem gute Kunden.

Aber zurück zum Cit Händler - ist sehr schwach von diesem - da wegen einer Rechnung von 13,- EUR noch nachfordern zu wollen - und der Rechnung ist noch eine Seite angeheftet - eine Kopie der Auftragsbestätigung vom TÜV an die Werkstatt; wo die Kosten der HU und der AU mit drauf stehen - in der Summe - da steht nichts von den 13,- EUR irgendwo drauf, wieso weshalb man die nachzufordern hat.

Ich sag mal bei den Werkstattpreisen; die der Freundliche inzwischen an den Tag liegt - Stundenlohn 60,- EUR - und wie viel dann der Mitarbeiter; dieser die Arbeit durchführt bekommt - wenn man da mal überlegt - dann wird einem ja richtig schlecht.

Glücklicherweise erledige ich an unseren Autos viele Arbeiten inzwischen selber.

Bearbeitet von C5_Break_2,2_HDI_Exclusive
Geschrieben

...........na das ist doch wieder so eine Aktion der Buchhaltung, ohne Absprache mit dem Chef !

Deshalb:

Ich würde da direkt anrufen, nachfragen was es damit auf sich hat.

Ciao, Daniel

...........und alles wird gut.

Gruß Torsten

Geschrieben

Nun, die Rechtssprechung ist eindeutig. Eine Rechnung kann, wenn durch AGBs nicht anders vereinbart, unter Begründung bis zu 3 Jahre nach Jahresende des Ausstellungsjahres nachträglich korrigiert werden. Diese Regelung gilt für beide Seiten.

Klar, der Händler macht sich unbeliebt und hat den falschen Weg gewählt, man hätte ja vorher anrufen können, aber der Betrag ist zu zahlen.

Geschrieben

...so schlimm finde ich die Nachforderung nicht. Diese Art der Kundenbindung ist allerdings ein wenig ungeschickt ;) Vielleicht braucht das Autohaus gerade jeden Cent zum Überleben.

Ich würde allerdings die MAHNUNG ABWARTEN und dann beim Autohaus vorbeischauen und die 13,--€ dem CHEF PERSÖNLICH überreichen. Bei der Gelegenheit wird er irgendwie reagieren. Wenn der dumm kommt, hat er gerade einen Kunden verloren...

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