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Geschrieben

Hallo zusammen,

habe mich gerade frisch angemeldet. Ich fahre seit Ende September letzten Jahres einen C4 Modell L also Limousine Baujahr 07/2007. Es ist ein Diesel mit 109 PS und Automatikgetriebe mit Wippen am Lenkrad. Letzte Woche brachte ich das Fahrzeug zur Inspektion (108000km). Ich hatte schon vor ca.2 Monaten einen Radlagerschaden vorne links. Vor dieser Inspektion hörte ich wieder ein schleifendes Geräusch und dachte dies sei jetzt das andere Radlager. Aber leider teilte man mir mit das dies ein Lager im Getriebe sei. Kosten die für mich übrigbleiben 2500,-€, da die Carversicherung nur ein Austauschgetriebe mit bezahlt. Da der Wagen schon über 100000km gefahren hat übernimmt die Versicherung nur noch 40%. Ich war natürlich nicht begeistert und brachte dies zum Ausdruck. Der Meister versicherte mir da der Wagen ein Leasingrückläufer sei wäre er von einem Sachverständigen bei Rücknahme überprüft und ausgelesen worden. Dabei wäre am Getriebe kein Schaden entdeckt worden. Jetzt habe ich durch Zufall das Checkheft herausgeholt und einen Ausdruck dieses Diagnoseberichtes gefunden. Und dort steht als erstes oben: Vorübergehender Fehler, Einspeicherung des Getriebes nicht komplett oder nicht durchgeführt. Kann es sein das der Lagerschaden hierdurch übersehen wurde? Ich muß noch erwähnen das ich seit Ende September 20000km gefahren bin. Ich hoffe mir kann da jemand helfen. Vielen Dank im vorraus. Jürgen

Geschrieben

Hallo Jürgen,

mein Beileid!

Woher kommen die 2500.-€? Von der Reparatur des Getriebes, oder von einem Austauschgetriebe?

Ich würde den Schaden auch mal von einem Getriebespezialisten checken lassen. Ich kann mir ehrlich nicht vorstellen, dass man wegen eines Lagers das ganze Getriebe tauschen muss. Auch wenn das EGS6 eine Cit-Eigenentwicklung ist, sollte so ein Spezi damit zurecht kommen...

Welches Lager ist es denn und wie hat die Werkstatt das analysiert? Fehler auslesen geht eher nicht...

Geschrieben

Hallo Uwe, es geht um ein Austauschgetriebe. Die Carversicherung zahlt keine Reparatur, nur Austausch. Und laut Händler kostet ein solches Getriebe 4000,-€. Die Werkstatt hat das Fahrzeug mit laufendem Motor auf der Hebebühne gehabt. Inzwischen hat ein anderer Mechaniker mir bestätigt das etwas defekt ist, er hat es im Rückwärtsgang gehört. Man hört beim fahren ein Heulen, je schneller man fährt um so lauter wird es. Gruß Jürgen

Geschrieben

Hallo Jürgen,

dann schau Dich ernsthaft nach einem Getriebespezialisten um. Selbst wenn der 1000.- nehmen würde, hättest Du 1500.- gespart. 2500.- wären für mich nicht akzeptabel.

Im Internet gibt es jede Menge Einträge. Wo kommst Du her?

Geschrieben

Ich verstehe nicht so ganz, warum Du überhaupt einen Anteil zu der Reparatur beisteuern sollst. Laut Deiner Aussage hast Du den Wagen noch kein Jahr. Und da dürfte doch die ganz normale Sachmängelhaftung greifen. Und das völlig unabhängig von einer Garantieversicherung.

Gruß

balu1

Geschrieben

Hallo Balu1, der Wagen ist Baujahr 2007 und ich habe ihn mit 88000km gekauft. Es greift jetzt die Cargarantie, und diese zahlt ab 100000km nur noch 40% des Ersatzteiles. Den Arbeitslohn übernimmt sie ganz. Ich habe bei anderen Händlern nachgefragt die machen es genauso. Keiner gibt die Garantie von sich aus.

Gruß Jürgen1

Geschrieben

Hallo Jürgen,

wenn Du den Wagen von einem Händler gekauft hast, gilt eine Sachmängelhaftung von einem Jahr.

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast Du den Wagen seit letzten September, also noch kein Jahr. Und dann haftet der Verkäufer! Natürlich versuchen alle, sich über die Gebrauchtwagengarantie rauszureden. Aber den Differenzbetrag, den die Cargarantie nicht übernimmt musst nicht Du, sondern der Händler zahlen!! Ich würde, bevor ich mir irgendwelche Summen selbst an die Backe binde, anwaltlichen Rat oder die Hilfe eines Automobilclubs, so Du Mitglied bist, einholen.

Hier noch ein Text aus der ADAC-Seite:

Nicht selten kommt es vor, dass Händler den Kunden bei einer Mängelrüge einfach auf die Gebrauchtwagengarantie verweisen und behaupten, dass weitere Rechte nicht bestehen.

Lehnt aber z.B. der Reparaturkostenversicherer aus irgendeinem Grunde (z.B. weil die Garantie bestimmte Fahrzeugteile nicht umfasst oder eine bestimmte Laufleistung erreicht ist) die kostenlose Reparatur ab oder verlangt eine Kostenbeteiligung bei der Reparatur, bleibt immer noch zu prüfen, ob nicht der Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung kostenlos nachbessern muss.

Gruß

balu1

Geschrieben

Hallo Balu1, danke für den Tip. Ich habe mich mit meiner Rechtschutzversicherung in Verbindung gesetzt, und diese hat mir das mit der Sachmängelhaftung bestätigt. Jetzt hole ich mir Rat bei einem Rechtsanwalt. Vielen Dank nochmal. Gruß Jürgen

Geschrieben

Hallo Jürgen,

vor dem Gang zum rechtsanwalt würde ich das nochmal mit dem Verkäufer zu klären versuchen. Häufig probieren die bloß aus, wie informiert der Kunde ist. Wenn man ihnen rechtlich Paroli bietet klappt es meist. Der Rechtsanwalt bleibt später immer noch Option.

Ulrich

Geschrieben

Das Dumme ist, dass sich die Beweislast nach 6 Monaten umkehrt und dann der Käufer beweisen muss, dass der Mangel bereits bei Kauf vorlag.

Geschrieben

Ich denke dafür könnte der Eintrag im Serviceheft reichen. Immerhin hat es bereits da Probleme mit dem Getriebe gegeben.

Geschrieben (bearbeitet)
Das Dumme ist, dass sich die Beweislast nach 6 Monaten umkehrt und dann der Käufer beweisen muss, dass der Mangel bereits bei Kauf vorlag.

Völliger Unsinn!!!!!

Die Beweislastumkehr sagt lediglich aus, das bei einem Schaden, der innerhalb des ersten halben Jahres auftritt und welcher sowohl durch einen technischen Mangel, als auch durch einen Bedienfehler ausgelöst worden sein kann, der Verkäufer beweisen muß, daß das Verschulden beim Käufer liegt.

Die einjährige Sachmängelhaftung wird davon nicht berührt.

@Ulrich T:

Im Übrigen bin ich der Ansicht, daß der Gang zum Rechtsanwalt in der jetzigen Situation der richtige Weg ist. Der Verkäufer wollte sich bereits einmal um seine Verpflichtungen drücken. Warum sollte man sich noch ein weiteres Mal "vorführen" lassen?

Bearbeitet von balu1
Geschrieben
Völliger Unsinn!!!!!

Die Beweislastumkehr sagt lediglich aus, das bei einem Schaden, der innerhalb des ersten halben Jahres auftritt und welcher sowohl durch einen technischen Mangel, als auch durch einen Bedienfehler ausgelöst worden sein kann, der Verkäufer beweisen muß, daß das Verschulden beim Käufer liegt.

Die einjährige Sachmängelhaftung wird davon nicht berührt. .......

Schön, dass Du Dir so sicher bist und es ebenso freundlich mitteilst. Dann bitte ich Dich, auch z.B. den ADAC zu korrigieren, der auf seinen Seiten schreibt:

"Ob das Fahrzeug einen Mangel hat bzw. welchen, muss vom Käufer bewiesen werden.

Handelt es sich um einen Mangel, muss dieser auch bereits bei der Fahrzeugübergabe vorgelegen haben, um in die Sachmängelhaftung zu fallen. Wurde der Kaufvertrag allerdings zwischen einem Unternehmer und einer Privatperson geschlossen (Verbrauchsgüterkauf), gilt zugunsten des privaten Käufers eine Beweiserleichterung: bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird zunächst vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Den Verkäufer trifft die Last, das Gegenteil zu beweisen. Nach dieser Zeit muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag."

Der Quellen gibt es viele, ich habe jetzt nur eine zitiert: http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/gebrauchtfahrzeuge/gebrauchtwagenkauf/mangelhafter-gebrauchtwagen/default.aspx?ComponentId=38601&SourcePageId=48477

(Unter: "Für welche Schäden haftet der Verkäufer?")

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