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Geschrieben

In den deutschen Fahrzeugbriefen steht die Breite über alles ohne Spiegel, da diese Regelung noch aus einer Zeit ist als entweder

a: Autos keine Spiegel hatten

b: die Kotflügel noch so breit waren, daß die Spiegel nicht drüber weg ragte

c: die Spiegel noch so klein waren, daß sie kaum das Auto verbreiterten

Schaut Euch mal Oldtimer an, was die damals für süße airodynamische Spiegelchen hatten.

Geschrieben
Alleine der unverdeckte Innenspiegel dürfte evtl. reichen.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass nicht. Entscheident ist nicht (nur) die Anzahl der Spiegel, sondern, was mit Hilfe dieser Spiegel überblickt werden kann. "Früher" war das in §56 StVZO etwas genauer geregelt. Heute gibt es EU-Richtlinien: Richtlinie 2003/97/EG.

Markus

Geschrieben

Hier übrigens mal der entsprechende Auszug aus der BA von meinem C4 Picasso:

8778b1308938023_.jpg

(zum vergrößern klicken)

Heißt das jetzt, wenn ich Rückwärts fahre, dass ich dann wieder auf die "linke Spur" darf :)?

Markus

Geschrieben
Hier übrigens mal der entsprechende Auszug aus der BA von meinem C4 Picasso:

8778b1308938023_.jpg

(zum vergrößern klicken)

Heißt das jetzt, wenn ich Rückwärts fahre, dass ich dann wieder auf die "linke Spur" darf :)?

Markus

Da stimmt aber was nicht in der Zeichnung die Maße für H und I sind unterschiedlich, aber die Maßlinien nicht.

Oder hab`ich Tomaten auf den Augen?

Gruß

Karl-Heinz

Geschrieben (bearbeitet)

Hast du nicht, das ist ein Fehler in der BA. Schreib doch mal Kölle an.

D.H., ist eigentlich nicht nötig. Citroenfahrer sind intelligente Menschen und begreifen die Wahrheit auch so.

Oder sie sind Ignoranten und lesen eh nie die Betriebsanleitung.

Bearbeitet von TorstenX1
Geschrieben

OK,

aber für uns aus dem ACC-Forum gilt doch sicherlich nur der folgende Satz:

D.H., ist eigentlich nicht nötig. Citroenfahrer sind intelligente Menschen und begreifen die Wahrheit auch so.

Gruß

Karl-Heinz

Geschrieben
Da stimmt aber was nicht in der Zeichnung die Maße für H und I sind unterschiedlich, aber die Maßlinien nicht.

Genau deswegen wollt ich sie hier auch mal vorstellen. Mit ein wenig Phantasie kann man sich natürlich denken, was gemeint ist, aber solche Bedienungsanleitungen machen es nicht grade einfacher, Bußgelder wg. Überbreite zu vermeiden.

Markus

Gast citpower28
Geschrieben
Alleine der unverdeckte Innenspiegel dürfte evtl. reichen. Ob ein linker Außenspiegel Pflicht ist? Ich habe meine Frage auch an die autobild gestellt. Mal sehen, was sie antworten.

laut dem geschriebenen in der AB schon. Ich kann bei meinem C4 nicht mit angeklappten rechten Aussenspiegel fahren,da Tönungsfolien. Muss allerdings erstmal messen,ob der überhaupt 2m breit ist. ;)

Geschrieben

also wenn mich je ein Büttel wegen sowas anhalten, ansprechen oder abkassieren sollte dann werd ich gelassen mein Ticket bezahlen und die Jungs dabei schallend auslachen.

Auf was für eine Sch..sse die kommen.

Und das Problem gibt es all zu oft gar nicht, denn irgendeinen Honk haste oft genug vor Dir, der sich zu breit zum Überholen fühlt und es deshalb lässt....aber gerne auf der linken Spur.

Geschrieben
also wenn mich je ein Büttel wegen sowas anhalten, ansprechen oder abkassieren sollte dann werd ich gelassen mein Ticket bezahlen und die Jungs dabei schallend auslachen.

Ich glaube nicht, dass die einen PKW nur wegen der Überbreite rauswinken werden. Interessant könnte es aber werden, wenn es zum Unfall kommt.

Markus

Geschrieben

hast recht;

interessant wäre ja in der Tat mal ein Musterprozess; wenn in technischen Unterlagen die Spiegel einfach nicht mitgerechnet werden.....wo steht denn überhaupt, das die in dieser Geschichte eine Rolle spielen ?

Geschrieben

Moin...

wo steht denn überhaupt, das die in dieser Geschichte eine Rolle spielen ?

In der StVO (Zeichen 264, "Tatsächliche Breite") ;).

Markus

Geschrieben

Dann müßen halt alle über 2 Meter dieses Schild vorne auf der Motorhaube Montieren: a122.gif

plaque11.jpg

Geschrieben

Wenn in Nordrhein-Westfalen die 2 m-Schilder gegen 2,1m-Schilder getausch wurden, ist denn jetzt die linke Spur auch breiter?

Ronald

  • 2 Wochen später...
Lutz-Harald Richter
Geschrieben

Natürlich nicht. Es sollen nur nicht alle Autos nach rechts gezwungen werden, weil das den Verkehr zum erliegen bringen würde, also schafft man etwas Spielraum. Zwei Dinge sind dabei wirklich ärgerlich:

Zum einen, dass die Polizei auf die Idee verfallen ist, hier tatsächlich auch PKW, die mit Spiegeln knapp über 2 m breit sind, mit Bußgeldern zu überziehen.

Zum anderen - und dass ist eigentlich viel schlimmer - die Ignoranz der Hersteller, die ihre Fahrzeuge Fahrzeuggeneration für Fahrzeuggeneration immer breiter gemacht haben, obwohl weder Straßen noch Parkplätze breiter geworden sind. Ein GS war 1,61m breit bei ca. 1,35 m Innenraumbreite, ein BX 1,68 m bei ca. 1,4 m Innenbreite, ein Xantia 1,76 m bei 1,46 m Innenbreite, ein C5 I 1,77m bei ca. 1,5 m Innenbreite und der aktuelle C5 ist 1,86 m bei ca. 1,5m Innenbreite. Und als Krönung wurden dann noch immer größere und weiter abstehende Außenspiegel angebracht.

Geschrieben

möchte da jemand ohne Spiegel auf einer schmalen Spur links fahren?

Ich mache das gern (ich weiß jetzt, dass ich nicht darf!), brauche aber zur Absicherung ab und zu einen Blick in die Spiegel, die den Abstand zur Seite besser zeigen als man es durch die Fenster sieht.

Ohne Spiegel würde ich mich nicht durchtrauen.

Verbieten sollte man links fahren ohne überholen an solchen Stellen. Wer links fahren will, soll auch vorbeipeilen.

Gruß CJ

Geschrieben
Ich glaube nicht, dass die einen PKW nur wegen der Überbreite rauswinken werden.

Rauswinken vielleicht nicht aber aufschreiben. Auf der A81 Richtung Stuttgart stehen die regelmäßig in der Baustelle und notieren sich all die Autos die auf der linken Spur nichts zu suchen haben. Die haben da ihre Listen und man schaut sich dann einfach entspannt den Verkehr an...

Geschrieben
Rauswinken vielleicht nicht aber aufschreiben. Auf der A81 Richtung Stuttgart stehen die regelmäßig in der Baustelle und notieren sich all die Autos die auf der linken Spur nichts zu suchen haben. Die haben da ihre Listen und man schaut sich dann einfach entspannt den Verkehr an...

Hab inzwischen auch einiges gehört und gelesen. Anscheinend sind die da doch ganz gut hinterher. Insofern ziehe ich meine vorherige Vermutung zurück ;)

Markus

Geschrieben
[...]

Verbieten sollte man links fahren ohne überholen an solchen Stellen. Wer links fahren will, soll auch vorbeipeilen.

Gruß CJ

Mit Ausnahme von sehr dichtem Verkehr, ist links fahren mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit (Gerichtsurteile gehen, meine ich mich zu entsinnen, von etwa 10 km/h aus) bereits verboten.

Gruß

Jan

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Weitere Werte:

Breite über alles (Inclusive Aussenspiegel)

BX Serie 2 ca. 1,98 (selbst gemessen)

C1 185,5

C3 199,3

Geschrieben

Freie Fahrt für den Xantia: Breite mit Spiegeln 196 cm

Geschrieben
Freie Fahrt für den Xantia: Breite mit Spiegeln 196 cm

Dazu schreibt Torsten auf der ersten Seite:

Breite über alles:

X1: 1,98 m

X2: 1,98 m

Vielen Dank an Sven, der mir nahelegte mich mit der Betriebsanleitung zu befassen (*vor den Kopf schlag*).

Gruß

Torsten

Viele Grüße

Fred :)

Geschrieben

Ich habe mit einem Leserbrief in dieser Sache noch einmal bei der autobild-Redaktion nachgefragt. Mich hat vor allem interessiert, ob man die Breitenbeschränkung dann durch das Anklappen der Außenspiegel in der Baustelle erfüllen kann. Nach der jetzt vorliegenden Rückmeldung der Redaktion ginge das eventuell durch Anklappen des rechten Außenspiegels, wenn die anderen Spiegel "nutzbar" bleiben. Meinem Argument, dass derzeit nur beide Außenspiegel gleichzeitig anklappbar sind, das aber nicht problematisch sein sollte, da der linke Außenspiegel auf der linken Spur der Autobahnbaustelle eh nicht benötigt wird bzw. nutzbar ist und man den nachfolgenden Verkehr ja durch den Innenspiegel sicher beobachten könne, begegnete die Redaktion sinngemäß damit, dass es in D leider auf die juristische Auslegung ankomme und der linke Außenspiegel "nutzbar" sein müsse (auch wenn er nicht nutzbar ist).

Geschrieben

Bliebe noch die Möglichkeit, den rechten Spiegel zu demontieren - rechtlich ok, aber Unsinn.

Ob tatsächlich irgendjemand auf die Idee kommt, die Breite nachzumessen?

Und wenn ja, hat er ein geeichtes Meßinstrument zur Hand? Alles andere wäre nicht beweisfest.

Selbst Torsten und ich kommen ja beim messen schon auf unterschiedliche Werte:D

ACCM Gerhard Trosien
Geschrieben (bearbeitet)

Dient alles nur der Abzocke. Ob bei der Breite des Fz auf der 2-m-Spur die Spiegel mitgerechnet werden müssen oder nicht (in den Papieren steht das Maß OHNE Spiegel), ist rein willkürliche Auslegung der Justiz, und da es bei dieser mit der Unabhängigkeit seit langem nicht mehr so weit her ist, muss man sich über die restriktive Auslegung nicht wundern. Sie spült 'ne Menge Geld in öffentliche Kassen.

Ein Bekannter von mir hatte kürzlich beinahe einen Prozess deswegen:

Angeblich geht es natürlich nicht ums Abzocken, sondern um das Vermeiden von Schäden und Unfällen mit zehntausenden Toten, die zwangsläufig passieren, weil massenhaft Außenspiegel aneinanderdotzen. Müssten... Wenn sie sich beim Berühren nicht wegklappen würden, OHNE Schäden zu hinterlassen...

Dass unsere 2-m-Baustellenspuren i.d.R. deutlich breiter als 2 Meter sind und den Spiegeln reichlich Platz bieten, interessiert in dem Zusammenhang niemanden. Täte auch der wahren Absicht zuwiderlaufen. Warum sonst wurde dies Thema bisher nicht ausreichend "kommuniziert"??

Die Polizei misst natürlich nicht vor Ort, sondern identifiziert das Fahrzeug; damit wissen die dann im Gegensatz zum Fahrer die Breite MIT Spiegeln. Der Fahrer fühlt sich sowieso im Recht, weil Fz. lt Papiere schmaler als 2 m, weil diese Abzock-Auslegung aus Hinterlist von den Verantwortlichen noch nie thematisiert wurde. Ich sagte schon an anderer Stelle: total verrottet, dieses Land.

Bei meinem Bekannten war wg Refexionen das Zielfoto an den entscheidenden Stellen unklar, so konnte er sich auf folgendes herausreden: da er wusste, dass sein Auto breiter als 2 m ist, hatte er die Spiegel eingeklappt. Der Rechte ist eh nicht vorgeschriebenes Zubehör, den linken braucht er in dem Moment nicht...

Das kostet natürlich auch, aber weniger, als das "widerrechtliche" Benutzen der linken Spur. Vor allem gibt es dafür keine Punkte...

Bearbeitet von ACCM Gerhard Trosien

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