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Geschrieben

Hallo erstmal an alle !

Ich habe mich hier in eurem Forum eingeloggt, um mal einige Meinungen zu checken.....

Zum Thema:

Ich fahre einen Jumpy 2,0 HDI mit Erstzulassung 06/2008. Dieser Jumpy hat nun mit 164.000 km einen Motorschaden erlitten. Das übliche, Zahnriemen ist übergesprungen.....bekannt u.a. aus dem C8 !! Da der Wagen recht jung ist, habe ich einen Austauschmotor einsetzen lassen und der Hammer ist, das Citroen jede Kulanzleistungg ablehnt.......... der Wagen ist scheckheftgepflegt und hat alles an Service bekommen, was nötig ist..... dazu kommt ,das man mir ein Serviceheft an die Hand gegeben hat, wo zu entnehmen ist, das der Zahnriemenwechsel bei 150.000 erforderlich ist. Meine Frau hat die letzte Inspektion quasi abgewickelt, der Zahnriemen ist nicht gewechselt worden. Nach Nachfrage bei meinem (Un)Freundlichen sagte man, das der Zahnriemen erst bei 240.000 gewechselt werden muß ! Bzw ist das eine Empfehlung......das heißt für mich, das dieser Zahnriemen bis mindestens 240.000 hält !!!Allein diese Km-Angabe ist doch völlig utopisch und die Abhandlung von Citroen Deutschland mit diesem Thema ist echt der Hammer, nix schriftliches, nur eine telefonische Aussage das keine Kulanzleistung möglich sei.......also der Kundenservice ist echt das allerletzte, mein Autohaus und die Mitarbeiter sind der allerletzte Drecksladen, da kann man 3 Wochen auf einen Rückruf warten, wenns überhaupt passiert.Unfreundliche Meister, absolute Servicewüste!! Ich habe noch NIE so einen scheiss Sevice erlebt!!!

Übrigens Köln linksrheinisch ............. Was denkt ihr darüber??

Geschrieben

Wenn im Serviceheft steht, dass der Zahnriemen bei 150000km gewechselt werden soll, hätte ich darauf bestanden, dass dieser gewechselt wird. Egal, was die in der Werkstatt sagen...........

Geschrieben

Klar, leider hat meine Frau ( Sie fährt den Wagen) das bei Abgabe und Abholung des Wagens nicht gesehn, die Werkstatt hat mich natürlich auch nicht darauf aufmerksam gemacht. Wenn die Reifen abgefahren sind oder die Bremsen runter sind rufen die ja auch an. Was ja auch gut ist. nur das haben Sie nicht gemacht. ich musste sogar extra darum bitten, das Serviceheft abzustempeln, selbst das haben Sie bei den Inspektionen nicht gemacht. Und mich dafür noch vom Meister anpflaumen lassen, von wegen, " Wir haben ja sonst nichts zu tun......"

Ach egal, ich reg mich nur auf, diese Pappnasen.

Geschrieben

Kann Dir keinen rechtlichen Rat geben, aber wenn der Wagen zur regulaeren 150000-Wartung war, und die Werkstatt entgegen der Vorschrift den Zahnriemen nicht wechselt, ist es verstaendlich, wenn Citroen Deutschland keine Kulanzleistung anbietet. Stattdessen wuerde ich aber von der Werkstatt erwarten, dass sie den Schaden komplett uebernimmt.

Relevant wird sein, was der genaue Auftrag war, den Du der Werkstatt gegeben hast (und in wieweit Du das nachweisen kannst).

Gruesse,

Dirk

Geschrieben

Hallo,

da hat also die Werkstatt Sch.... gebaut.

Allerdings bist du auch nicht ganz schuldlos. Bei einer Fahrleistung von über 50000 km pro Jahr, was ja wohl gewerbliche Nutzung bedeutet würde ich,

aus reiner Neugier einfach ab und zu das Serviceheft in die Hand nehmen und darin lesen.

Da stehen solche Sachen nämlich drin. Dann kann man es in der Werkstatt ansprechen.

Gruß Herbert

Geschrieben

Das ist richtig, ich erwarte ja nicht das Citroen den kompletten Schaden übernimmt, ich selbst hätte darin lesen müssen und der Werkstatt auch anweisen müssen.

Das Seviceheft ist allerdings nicht maßgeblich lt. Citroen sondern der interne Wartungsplan, und der sagt, das der Zahnriemen erst bei 240.000 gewechselt werden muß. Klar, hätte ich bei der 150.000er darauf bestanden und die hätten den Zahnriemen nicht gewechselt, dann läge der Fehler bei der Werkstatt. leider haben wir das verpasst. Und die Werkstatt hat mich nicht drauf hingewiesen, weil der interne Wartungsplan was anderes sagt. Ich erwarte ja nicht das Citroen den kompletten Schaden übernimmt, allerdings ein kleines Entgegenkommen wäre schon nett. Aber das Thema so abzuhandeln ist schon ziemlich Assi, finde ich.

Is ja ne Milchmädchenrechnung: Zahnriemen hält 240.000, bei 160.000 aber gerissen,macht 2 Drittel Laufleistung, macht dann 1 drittel Kulanz, das finde ich zumindest reell.

Geschrieben

Ich wuerde mir die Wechselvorschrift mal schriftlich von Citroen geben lassen und dann weitersehen. Wenn das Intervall==240000km, dann kann man nochmal ueberlegen, wie man Citroen D davon ueberzeugt, dass eine Kulanzleistung vielleicht doch angemessen bzw. Image-foerderlich ist. Der ADAC interessiert sich immer fuer solche Faelle...

Wenn Intervall==150000km, dann wuerde ich die Werkstatt nachdruecklich darauf hinweisen, dass sie Mist gebaut hat und den kompletten Schaden ersetzen muss. Ggf wirst Du dafuer einen Anwalt brauchen.

Ich kenne den Jumpy bzw. die Details zum 2.0 HDI aus 2008 nicht, glaube aber, dass das Intervall eigentlich groesser als 150000km sein muesste. 240000km koennte schon sein. Bist Du sicher, dass Du das Wartungsheft richtig gelesen hast?

Gruesse,

Dirk

Geschrieben

Den internen Wartunsplan hab ich vorliegen. 240.000 stimmt auch, obwohl ich den Intervall sehr lang finde. Das Wartungsheft hab ich natürlich richtig gelesen.....

Anwalt ist auch mit im Boot, aber Citroen schafft es ja noch nicht mal, sich schriftlich zu äußern. Jetzt sind ADAC, Autobild und Konsorten dran..........

Wie gesagt, ich möchte ja wenigstens ein Entgegenkommen von Citroen haben, aber da läuft ja Null Kommunikation.

Geschrieben (bearbeitet)
...Ich fahre einen Jumpy 2,0 HDI mit Erstzulassung 06/2008. Dieser Jumpy hat nun mit 164.000 km einen Motorschaden erlitten. Das übliche, Zahnriemen ist übergesprungen.....

... Nach Nachfrage bei meinem (Un)Freundlichen sagte man, das der Zahnriemen erst bei 240.000 gewechselt werden muß ! Bzw ist das eine Empfehlung......das heißt für mich, das dieser Zahnriemen bis mindestens 240.000 hält ...

...

Is ja ne Milchmädchenrechnung: Zahnriemen hält 240.000, bei 160.000 aber gerissen,macht 2 Drittel Laufleistung, macht dann 1 drittel Kulanz, das finde ich zumindest reell.

...ist der ZR denn nu übergesprungen oder gerissen ?

Wenn der ZR einen Zahn überspringt gibts vielleicht mal ein krummes Ventil....aber gleich deinerseits nen neuen Motor zu spendieren...???

Was war denn die Ursache für den für den Schaden am Riemen?...und welche Schäden gabs am Motor?

...übrigens sollte der ZR Wechsel bei deinem 2,0 HDI bei "erschwerten Bedingungen" schon nach 180tkm erfolgen.

Und der "Unfreundliche" hätte mich spätestens nach dem zweiten "vergessenen" RR das letze mal gesehen. Und bei einem letzten Anruf hätte ich es ihm erläutert.

Mindestens seitdem war die Chemie zw dir und ihm schon gestört...wie sollte das dann jetzt beidseits mit einer Kulanz "harmonieren" (A.-stellt er ja den Kulanzantrag an Cit. und B.-hat er ja auch eigene Möglichkeiten dich kundenfreundlich und zukunftsorientiert anzufüttern) ???

Wird eine Werkstatt derart kundenunorientiert und in diesem Stil geführt, suche ich mir die Nächste.

Mit der Auftragsvergabe für den neuen Motor bestärkst du den Händler sogar noch in seinem Verhalten dir gegenüber...auch diese Gelegenheit (ein offenes Gespräch zu einem Werkstattwechsel oder er übernimmt einen Teil der Kosten) hast du leider verpasst!

Die Garantie ist hier lange abgelaufen und beim Hersteller Cit/PSA ist Kulanz fast ein Fremdwort. Erst recht bei Verschleißteilen und deren Folgekosten im Schadenfall. Den Hersteller interessieren nur die Verkaufszahlen...den Rest wälzt er auf die Händler ab. Umso wichtiger hier als Kunde "Glück" zu haben.

Edit: Jetzt noch "nachzutreten" kostet nur Geld, Zeit und Nerven. Klar, der Presse einige Zeilen - aber das ist bald verpufft.

Bearbeitet von Oberhesse
Geschrieben

Ein offenes Gespräch war leider nicht wirklich möglich. Ich habe schon wegen anderen Dingen bei der Geschäftsführung gesessen.......

Und der erste Satz am Telefon war : "Dann müssen Sie mit den Unterlagen des Fahrzeugs mal hier antraben"......Und das hat er wirklich gesagt ! Und der zweite Satz war : "Das müssen Sie zahlen, die Garantie ist abgelaufen" Und ich bin dann absichtlich nicht mehr hingefahren , das wahr besser so...........

Problem ist, das es ein Leasingfahrzeug ist und ich um diese Werkstatt nicht rumkomme. D.h. betriebsbereit bei der Übergabe den Wagen vorführen ( heißt Motor oder Rep bezahlt und dann Wagen UND Geld weg..) Oder neuer Motor oder Rep. und Wagen übernehmen. Und dann kann ich den Wagen weiter fahren. So kann er ein Teil des Geldes zumindest wieder rein holen. Der neue Motor war nicht viel teuerer als eine Aufarbeitung und das hat natürlich eine andere Werkstatt gemacht und nicht diese Flachpfeifen. Der Zahnriemen war übergesprungen, aber der Motor hat einiges abbekommen.

Und jetzt nachtreten ist das einzige, was mir noch Spaß macht bei der Geschichte.

Das mit den erschwerten Bedingungen 180.000 wußte ich erst seit ich den internen Wartungsplan gesehen habe.

Mein Edit: Nie wieder dieser Freundliche, kein Leasing mehr !

Und obs nochmal PSA wird, ich glaube eher nicht !

Geschrieben (bearbeitet)

Ich verstehe deinen Ärger, aber mal ganz unabhängig davon, dass dein Händler ziemlich unfreundlich und wenig kundenorientiert ist, sieht die Sache doch nüchtern und von außen betrachtet so aus, dass der Wagen aus der Garantie raus ist. Wenn das Wechselintervall wirklich nicht bei 150.000 liegt (was ich recht viel finde), gibt es auch kein Verschulden der Werkstatt. Wäre 150.000 richtig gewesen und die Werkstatt hätte den Riemen nicht gewechselt, läge nach meinem Verständnis ein Verschulden der Werkstatt vor und sie wäre für den Schaden haftbar. Wenn ich als Kunde mein Fahrzeug in der Vertragswerkstatt zur 150.000er Inspektion abgebe, darf ich wohl davon ausgehen, dass auch alle im Inspektionsheft aufgeführten Wartungsarbeiten erledigt werden, ohne dass ich als Kunde darauf aufmerksam machen muss. Ich fürchte, dass du unter den Umständen auf deinem Schaden sitzen bleiben wirst. Ich kann dir aus meinem Bekannten und Kollegenkreis aber versichern, dass es bei anderen Fa. mit solchen Schäden nicht besser aussieht. Ich kenne 3 Leute, die alle VW fahren und denen bei unter 100.000 km mit einem großen Knall das Getriebe um die Ohren geflogen ist. Kulanz gab es schon, aber wenn ich als Kunde am Ende noch auf 2.000 - 2.500 € sitzen bleibe, macht mich das auch nicht so richtig glücklich.

Bearbeitet von GuenniTCT
Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Paule,

mal anders herum gefragt: Wenn das vom Hersteller vorgeschlagene Wechselintervall des Zahnriemens bei X Kilometer liegt und jemand ca. 8 Jahre braucht, um Kilometer X -10.000 zu erreichen und dann reißt der Zahnriemen: Kriegt der Kulanz?

Nein, denn die Garantie ist seit Jahren abgelaufen und die wird auch nicht durch Einhaltung der Wartungsvorschriften erweitert/ verlängert.

Hättest Du jedoch die Garantieverlängerung auf 4 Jahre (ich nehme an, daß dann 150.000km Obergrenze gelten), hättest Du vielleicht ein Chance... Aber das Geld war wohl nicht da oder die Ausgabe wurde als nicht notwendig erachtet.

Wie Günni schon sagte: Andere Hersteller incl. VW sind da auch nicht besser und suchen nach jedem Strohhalm (z.B. Überziehen des Inspektionsintervalls von 800km), um für einen Motor-/ Getriebeschaden (ca. 8000,- Euro) sogar in der Garantiezeit von 2 Jahren nicht zahlen zu müssen.

Gruß

Bernhard

Bearbeitet von ACCM Bernhard Koglin
Geschrieben

Naja, fuer den Zahnriemenwechsel gibt es ja ein Kilometer- und ein Zeitintervall. Wenn bei einem Scheckheft-gewartetem Wagen der Zahnriemen deutlich vor Erreichen beider Intervallgrenzen ueberspringt und dabei den Motor auf die oben beschriebene Weise beschaedigt, koennte man zumindest auf Kulanz hoffen.

Ich denke nur, dass man dafuer eine engagierte Werkstatt und einen gutes Verhaeltnis zu selbiger benoetigt.

Gruesse,

Dirk

Geschrieben

Das Wechselintervall ist eine Empfehlung, die aus Erfahrungen/ Berechnungen resultiert. Ein ANSPRUCH, daß alle Teile einer Serie so lange halten müssen, gibt es nicht. Und auch nicht eine Kulanzregelung bei all diesen Serienausreißern. Wenn das aber vom Kunden so gewünscht oder wie hier so energisch eingefordert wird, werden die Intervalle demnächst auf 20.000km verkürzt - wäre schönes Geld für die Werkstatt. Aber das Geschrei der Kunden möchte ich dann hören....

Gruß

Bernhard

Geschrieben
...wo zu entnehmen ist, das der Zahnriemenwechsel bei 150.000 erforderlich ist. Meine Frau hat die letzte Inspektion quasi abgewickelt, der Zahnriemen ist nicht gewechselt worden. Nach Nachfrage bei meinem (Un)Freundlichen sagte man, das der Zahnriemen erst bei 240.000 gewechselt werden muß ! ...

Hallo,

das Serviceheft ist so schlampig verfasst, dass hierdurch ein permanentes Chaos verursacht wird.

Es gibt zwei verschiedene HDi 135:

2.2 HDi mit 98 KW: Zahnriemenwechsel bei 150.000 km

2.0 HDi mit 100 KW: Zahnriemenwechsel bei 240.000 km

Auch meine Werkstatt verfiel dem Chaos und wollte an meinem HDi 135 mit 100 KW den Zahnriemen zunächst bei 150.000 km wechseln, bis sie den Fehler erkannte und mitgeteilt hat, dass der Wechsel laut Herstellerempfehlung erst bei 240.000 km (180.000 km bei erschwerten Einsatzbedingungen, was auch immer das genau heißen mag) fällig ist.

Freilich muss man sich fragen, wie viel dieses empfohlene lange Wechselintervall noch wert ist, wenn der Hersteller im Falle eines vorzeitigen Versagens des Zahnriemens keinerlei Verantwortung für seine Empfehlung übernehmen will.

Gruß, Albert

Geschrieben

Allerdings bist du auch nicht ganz schuldlos. Bei einer Fahrleistung von über 50000 km pro Jahr, was ja wohl gewerbliche Nutzung bedeutet würde ich,

aus reiner Neugier einfach ab und zu das Serviceheft in die Hand nehmen und darin lesen.

Da stehen solche Sachen nämlich drin. Dann kann man es in der Werkstatt ansprechen.

Gruß Herbert

das ist natürlich grundsätzlich richtig, das man ein Handbuch auch mal ankucken sollte.

trotzdem möchte ich da mal ganz energisch widersprechen. Warum zahlen die Leute denn elend hohe Rechnungen in der Markenwerkstatt ? Damit ich dann mein Auto einem Vollpfosten anvertraue, dem ich als Kunde aus dem manual vorlesen muss was er zu tun hat ?

Ich pflege in diesem Themenbereich eigentlich meist eine werkstattfreundliche Haltung weil mir das Anspruchsdenken vieler Verbraucher auf den Zeiger geht, aber irgendwann ist Schluss, zu irgendwas muss der ganze Bohau auch gut sein. Und grade bei gewerblich genutzen Fahrzeugen - da fehlt das Herzblut mit dem sich viele Privatiers um ihr Auto kümmern - grade da muss ich von einer MArkenwerkstatt erwarten können, das sie solch grundsätzliche Dinge weiß und umsetzt.

Und wie immer wenn's ums Thema Citroën - service geht füge ich meiner signature noch zu:

langjähriger Citroënfahrer,

nicht wegen,

sondern TROTZ des Service

Geschrieben

Ich staune, ein neuer Motor kostet nur unwesentlich mehr als die Reperatur einiger krummer Ventile und das bei PSA .......

Wie blöd sind dann all die welche ihren Zylinderkopf überholen (lassen) wenn der Zahriemen übergesprungen ist?

Geschrieben

Unabhängig von Serviceintervallen usw: Kulanz des Herstellers für einen Motoschaden bei 164.000 km sehe ich bei keinem Hersteller. Eine Jahresfahrleistung

von knapp 55.000 km ist für einen Lieferwagen nicht außergewöhnlich.

Daher werden Sprinter&Co. bei großen und mittelständischen Speditionen auch nicht älter als 2 oder 3 Jahre, weil sich danach die Ausfallrisiken deutlich

erhöhen und keine Spedition sich dauerhaft Stillstand der Fahrzeuge leisten kann.

Falls die Werkstatt des Zahnriemen-Wechsel verschlafen hat, ist diese höchstens moralisch in der Pflicht. Rechtlich ist und bleibt das Thema jedoch beim

Fahrzeughalter.

Ich kann ja meinem Zahnarzt auch nicht für meine Parondontose-Löcher haften lassen, wenn nicht nicht einmal jährlich zur Vorsorge gehe und er

vergisst, mich daran zu erinnern.

Geschrieben

Hallo Leute,

erst mal vielen Dank für die vielen Antworten.

Natürlich hab ich ein paar " rohe Brocken " hingeworfen, um ein Diskussion zu entfachen. Somit habe ich natürlich auch einige Denkanstösse bekommen....

Letztendlich , wie ich bereits geschrieben habe, ist mir klar, das der Schaden ja nicht ganz von Citroen getragen werden kann. Aber man muß sich wirklich fragen, wieviel diese Empfehlung im Wartungsheft überhaupt wert ist. Wenn ich die Empfehlung habe, das der Zahnriemen bei 240.000 gewechselt werden soll, dann gehe ich davon aus, das er mindestens solange hält. Bei einem Scheckheftgepflegtem Fahrzeug erwarte ich als zahlender gewerblicher Kunde, das die Fachwerkstatt mich auf eventuelle Risiken hinweist. So was nennt man letztendlich Kundenorientierten Service. Das muß ich meinen Kunden auch bieten, sonst ist der Kühlschrank irgendwann leer. Eine Garantieverlängerung war von vorne herein nicht möglich, da klar war, das die Kilometegrenzen eh überschritten werden.

Und um all das, was passiert ist zu vermeiden oder diese Risiken zu minimieren begebe ich mich in die schützenden Hände einer Markenwerkstatt, in der 3 KFZ-Meister damit beschäftigt sind, den Kunden zufrieden zu stellen. Da ja eine Jahresleistung von 55.000 km nicht außergewöhnlich ist für einen Lieferwagen, sollte das ja fiunktionieren..

Der Rest ist Geschichte.

Und was die Kulanzleistungen anderer Hersteller angeht, habe ich bei anderen Herstellern ganz andere Erfahrungen gemacht. Aber auch die lapidare Abhandlung dieser Geschichte mit dem Konzern geht einfach gar nicht.

"Sorry, aber Kundenservice, dat könn se net......"

Geschrieben

Hallo Eisenpaule,

Du hast eine PN von mir !

Gruß

Sven

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