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Geschrieben

Hallo, mein Benz Lieferwagen L208 D hätte im März zum TÜV gemusst. Im Juni war ich dort und habe nun einen Haufen Mängel zu beseitigen, besonders Schweißarbeiten. Mittlerweile habe ich zwei Knöllchen deswegen bekommen - ist ja ok. Aber jetzt soll ich innerhalb von sieben Tagen die Mängel beseitigen, was nicht zu schaffen ist, da ich auf fremde Hilfe (Schweißer) angewiesen bin, die nicht immer so können, wie ich gerne wollte...

Hat einer von Euch schon mal mit sowas Erfahrung gemacht? Können die mir vorschreiben, bis wann ich die Mängel behoben haben muss? Hilft es, den TÜV Bericht zu faxen und um Aufschub zu bitten?

Danke für Tips

Florian

Geschrieben

Damit fahren würde ich nicht mehr, da könnte die Versicheung meckern, denn normalerweise geht es ja um sicherheitsrelevante Dinge.

Also abmelden und in Ruhe fertig machen. So startet ein Verwaltungsakt die Kosten + Strafe sind mir nicht bekannt. ggf auch Punkte

Hartmut

Geschrieben

Wenn der Wagen auf der öffentlichen Strasse steht und der TÜV schon seit März überzogen ist, musst Du Dich über Knöllchen und die Frist nicht wunderen.

Die Rechtslage ist da jetzt sehr einfach, entweder die aufgelegte Frist einhalten, den Wagen selber abmelden bis er fertig ist oder einfach warten bis die Freunde selber kommen und Dir den Wagen zwangsstilllegen.

Und dann wundert man sich wenn man in den Nachrichten wieder einmal über einen schweren Verkehrsunfall mit einem verkehrsuntüchtigen Fahrzeug hört. Knöllchen sind da viel zu sanft, solche Fahrzeuge gehören direkt an die Kette und dem Fahrer gehört der Führerschein entzogen!!

Geschrieben

Lieber Harald, ich habe nicht über die Knöllchen gemeckert, die Fristen usw. kenne ich. Und sei inbesorgt, ich fahre nicht mit einem Fahrzeug, daß so verkehrsuntüchtig ist, dass dadurch ein Unfall verursacht werden könnte...

Florian

Geschrieben (bearbeitet)

Florian, wenn ein Wagen wegen technischen Mängeln keinen TÜV kriegt ist das Fahrzeug ganz einfach verkehrsuntüchtig, es geht ja hier nicht um eine verlorene ABE oder so. Wenn es dann auch noch um grössere Schweissarbeiten geht, kann es auch sehr gut sein dass die Struktur des Fahrzeuges stark angegriffen sein kann und dies kann dann sehr wohl zu einem Unfall führen.

Ich persönlich finde es mehr als unverantwortlich um zum ersten seinen TÜV-Termin um 3 Monate zu überziehen und dann mit schwerwiegenden Mängeln noch weiter damit rum zu fahren.

Tut mich denken an "the white van man" ............

Die Ausrede dass der Schweisser nicht unbedingt kann wenn man will, ist sehr fadenscheinig, hättest Du nämlich den TÜV nicht überzogen hättest Du bis jetzt schon 4 Monate Zeit gehabt den Wagen in Ordnung zu bringen.

Nee, ich für sowas absolut kein Verständnis aufbringen. Keinen TÜV, nicht auf die Strasse so einfach ist das.

Der PUG meiner Holden hat auch keinen TÜV bekommen (Öl- und Wasserverlust, klemmende Hinterradbremse und schwergängiges Radlager VL), Bremsen und Radlager sind gemacht, die Flüssigkeitsverluste muss ich noch in Ordnung bringen, aber auch sind dies nur noch sehr leichte (und sicher keine sicherheitsrelevanten) Mängel, bleibt der Wagen bis er fertig ist in der Garage stehen und wird nicht im öffentlichen Strassenverkehr bewegt.

Was soll es im übrigen bringen den TÜV-Bericht zu faxen?

Um zu zeigen und zu beweisen dass Du wissentlich mit einem Fahrzeug mit schwerwiegenden Mängeln und ohne TÜV (die TÜV- Nachbesserungsfrist ist ja auch schon wieder verlaufen) am Strassenverkehr teil nimmst?

Was erwartest Du?

Dass die Blauen sich für die 7 Tage Frist entschuldigen und Dich so lange mit der Kiste ohne TÜV rumfahren lassen bis Dein Schweisser irgendwann mal Zeit hat?

Das könnte man in einem Buch der Gebrüder Grimm zurückfinden, aber nicht im echten Leben.

Bearbeitet von IRS Belgium
Geschrieben

Tja, ich denke auch, dass es der Staatsgewalt wurscht ist, wann Dein Schrauber Zeit hat. Also abmelden, wenn Du es nicht in der Frist hinbekommst. Die Polizei geht davon aus, dass Du die Kiste in einer Werkstatt machen läßt und gut. Das wäre ja sehr wohl innerhalb einer Woche machbar. Ist mir aber auch klar, dass das wohl eine ordentliche Rechnung würde.

Geschrieben

Das ist eben das Problem, die Kiste STEHT (zwar auf öffentl. Raum - ich weiß, ich weiß...) ich möchte versuchen, das ganze Abmelden usw. zu umgehen und vllt. ein paar Tage bis zur Reparatur herauszuholen.

Geschrieben

Florian,

um es noch einmal deutlich zu sagen, im Moment sehe ich niemanden der Deinen Frust teilt, auch nur ansatzweise.

Deine Argumentation ist zusätzlich voll daneben.

Ich behaute, dass Du wusstest was für ein Schrottmobil Du fährst bist deshalb so spät zum TÜV und machst jetzt noch nen Lauten.

Sorry, ab zum Idiotentest (MPU) Nachweis der sittlichen Reife !!

Geschrieben

Jungs, habt ihr heute morgen eure Brille vergessen? Er hat jetzt schon 2 Mal geschrieben, dass er die Kiste aktuell nicht fährt. Sie steht nur gammelnder Weise rum und wartet auf Reparatur.

@Florian: Ich würde ebenfalls in den sauren Apfel beißen und die Kiste abmelden. Für die Zeit, wo er abgemeldet ist, zahlst du ja auch keine Steuer und Versicherung. Das sollte die Kosten für An- und Abmeldung auffangen.

Ich hab meinen Xantia nach meinem Unfall auch sofort still gelegt, obwohl ich wusste, dass wir ihn in etwa 3 Monaten wieder auf der Strasse haben werden.

Und da du nie weißt, wie lange deine Reparaturen letztendlich dauern werden, würd ich ihn lieber heute als morgen abmelden.

Die Rennleitung und die Behörden wird das wie gesagt kaum interessieren, wann deine Schrauber Zeit haben und wie lange die Reparaturen noch dauern werden

Geschrieben

Selbst abmelden, ist deutlich billiger als eine Zwangsstillegung. Allerdings darf das Auto dann nicht mehr auf öffentlichem Gelände stehen.

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Nightmare, Xantiaheinz, Jörg

danke für Eure Tips,

hallo Hartmut, danke auch für Deinen hilfreichen Tip - hab mich mal angemeldet - vielleicht können die mir sagen, wo ich einen lauten gemacht habe, oder rumgefrustet habe...

Gruß

Florian

Bearbeitet von Florian H.
Geschrieben

somit war der Drops doch gestern um 17.02. gelutscht. :)

Machs besser

Hartmut

Geschrieben

Naja,

Können die mir vorschreiben, bis wann ich die Mängel behoben haben muss?
könnte man ja schon als eine frustrierte Reaktion beschauen, dass Hartmut etwas zu stark reagiert hat ist sogar mir deutlich, aber damit ist eigentlich auch schon alles gesagt.

Ich hatte oben schon die verschiedenen Möglichkeiten die Du hast aufgelistet.

Wenn man der Meinung zugetan ist seinen TÜV um Monate zu überziehen, das betreffende Fahrzeug dann auch auf der Strasse stehen lässt, muss sich dann halt auch über die Konsequenzen niet wunderen.

@Nightmare, darf ich Dich berichtigen?

Es ist einmal geschrieben dass der Lieferwagen jetzt steht, vorher war nur Sprache dass er mit keinem Fahrzeug fahren würde das so unsicher wäre einen Unfall verursachen zu können. Aber angesichts der Tatsache dass der TÜV-Termin ja wissentlich um Monate überzogen worden ist und Florian den Eindruck gibt dass die Mängel ja nicht so arg sind, ist wohl anzubehmen dass der Lieferwagen in diesen 4 Monaten wohl im Strassenverkehr bewegt wurde und wahrscheinlich erst nach der Zwangsfrist nicht mehr benützt wird.

Aber eigentlich müsste ich mich nicht angesprochen fühlen da mein Kommentar ja schon von gestern Abend war und nicht von heute Morgen :)

Geschrieben

Als ob ein rostiges Auto just genau ab fälligen Tüv-termin auseinanderfallen würde - mit Verlaub, dass ist nicht richtig. Richtig ist, dass Fahrzeuge ohne Tüv nicht auf den öffentlichen Verkehrsraum dürfen, aber wenn das Auto nicht gefahren wird, sähe ich kein Problem darin. In der Regel fällt es irgendwann jemanden auf und dann geht es recht fix mit der Zwangsstillegung. Aber nicht, weil das stehende Auto eine Gefahr ist, sondern weil es unangepasst ist, sich nicht den gegebenen Regeln zu beugen.

Mein aus gleichem Grund abgemeldete XM steht auf meiner Garageneinfahrt - und dauernd im Weg....

Gruß Sven

Geschrieben

Mit dem abgemeldeten Lieferwagen stellt sich ja dann die Frage, wo der Stellplatz ist und wie Du zum Schweißer kommst oder kommt der Schweißer zum Stellplatz?

Geschrieben
Als ob ein rostiges Auto just genau ab fälligen Tüv-termin auseinanderfallen würde - mit Verlaub, dass ist nicht richtig.

Dazu fällt mir noch folgendes ein.

Als ehemaliger Bewohner des amerikanischen Sektors ist mir die Bezeichnung "Whisky-TÜV" noch ein Begriff.

Die Angehörigen der US-Streitkräfte kauften für kleines Geld alte Autos, die nicht mehr über den deutschen TÜV kamen und fuhren damit zu ihrem US-TÜV, wo der TÜV viel einfacher zu bekommen war.

So fuhren also die angeblich verkehrsunsicheren Autos weiter, nur mit anderem Kennzeichen.

Ich habe zwar keine Statistiken, aber so rein von der Beobachtung würde ich sagen, dass etwa die Hälfte der Fahrzeuge mit US-Kennzeichen deutsche Altwagen waren.

Geschrieben

Hartwig, lass es gut sein, die MOT ist ja auch nicht gerade vergleichbar mit dem deutschen TÜV :D

Geschrieben

Das eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun.

Da fahren also zwei Wagen nebeneinander. Einer wurde vom deutschen TÜV als verkehrsunsicher eingestuft, ist es aber nicht mehr, weil er nun ein US-Kennzeichen hat. Dieser Wagen ist aber kein Tourist auf der Durchreise, sondern kurvt in der gleichen Gegend herum wie der Wagen mit deutschem TÜV.

Und haben diese Altwagen mit US-Kennzeichen mehr Unfälle verursacht als die mit deutschem TÜV?

Vielleicht kann er ja mal berichten.

Geschrieben

Hallo, kurzer Nachtrag:

habe am Freitag mit einem sehr freundlichen Mitarbeiter des Strassenverkehrsamtes gesprochen, das mit den sieben Tagen sähen sie nicht so verbissen, ein paar mehr wären kein Problem. Danach käme dann noch einmal was schriftliches für 20.-€ und dann nach zwei Wochen käme er dann, das Auto stillzulegen. Bis dahin gedenke ich natürlich alles gerichtet zu haben.

Schönes WE noch

Florian

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Die grünen Jungs beißen sich manchmal so richtig an den Plaketten fest.

Ich hatte meinen Bootsanhänger (grünes Nummernschild) nebst Boot vor ein paar Jahren auf privatem Gelände in der Nähe des Ammersees über den Winter eingemottet.

Eines Tages bekam ich Post. Tüv und AU !! seien seit Monaten abgelaufen. Macht 2 Punkte und knapp 80 Euro. Auf meinen schriftlichen Einwand, der Hänger habe keinen Motor (das Boot auch nicht ;-) ) gab es neue Post: Der Tüv sei abgelaufen. Macht 2 Punkte und 80 Euro und noch mal 30 Euro Bearbeitungsgebühr...

Das da jemand Hausfriedensbruch begangen haben muss (das Boot stand 20m weit im Grundstück) und die Abdeckplane geöffnet hat (das machen Penner auch schon mal, um im Boot zu nächtigen),um das Kennzeichen zu sehen, spielte dabei keine Rolle. Ich habe dann das Nummernschild abgeschraubt und in der Backskiste verstaut (das darf man auf Privatgelände).

Immerhin gab es keine Frist in der ich zum Tüv hätte fahren müssen, denn bei 20 cm Schnee hätte ich den Hänger nie vom Grundstück bekommen. PS. Im Frühjahr hat der Hänger dann ohne Mängel die Plakette bekommen.

Geschrieben
Die grünen Jungs beißen sich manchmal so richtig an den Plaketten fest.

Ich hatte meinen Bootsanhänger (grünes Nummernschild) nebst Boot vor ein paar Jahren auf privatem Gelände in der Nähe des Ammersees über den Winter eingemottet.

Eines Tages bekam ich Post. Tüv und AU !! seien seit Monaten abgelaufen. Macht 2 Punkte und knapp 80 Euro. Auf meinen schriftlichen Einwand, der Hänger habe keinen Motor (das Boot auch nicht ;-) ) gab es neue Post: Der Tüv sei abgelaufen. Macht 2 Punkte und 80 Euro und noch mal 30 Euro Bearbeitungsgebühr...

Das da jemand Hausfriedensbruch begangen haben muss (das Boot stand 20m weit im Grundstück) und die Abdeckplane geöffnet hat (das machen Penner auch schon mal, um im Boot zu nächtigen),um das Kennzeichen zu sehen, spielte dabei keine Rolle. Ich habe dann das Nummernschild abgeschraubt und in der Backskiste verstaut (das darf man auf Privatgelände).

Immerhin gab es keine Frist in der ich zum Tüv hätte fahren müssen, denn bei 20 cm Schnee hätte ich den Hänger nie vom Grundstück bekommen. PS. Im Frühjahr hat der Hänger dann ohne Mängel die Plakette bekommen.

Was ist jetzt nicht so ganz verstehe: HU abgelaufen o.k. Aber solange der Anhänger auf dem Privatgrundstück steht und nicht am Straßenverkehr teilnimmt, dürfte keine Odnungswidrigkeit vorliegen. Sehe ich das falsch?

Geschrieben

Hallo Günni,

da hat sich m.W. die Rechtssprechung geändert dahingehend, daß ALLE zugelassenen Fahrzeuge (und damit potentielle Verkehrsteilnehmer) auch TÜV haben müssen. Und da hilft auch Kennzeichen-Abschrauben nicht unbedingt, da die TÜV-Daten auch von anderen Stellen elektronisch abgefragt werden können.

Gruß

Bernhard

Geschrieben

Wenn ein Anhänger mit wenig Rest-TÜV über Winter abgestellt werden soll, ist zu empfehlen, ihn abzumelden und bei Wiederanmeldung eine "frische" HU zu machen.

Bei einem überzogenen Termin wir die neue Plakette auf den Monat der Fälligkeit geklebt, nicht auf den Monat der Vorführung.

Geschrieben
Wenn ein Anhänger mit wenig Rest-TÜV über Winter abgestellt werden soll, ist zu empfehlen, ihn abzumelden und bei Wiederanmeldung eine "frische" HU zu machen.

Bei einem überzogenen Termin wir die neue Plakette auf den Monat der Fälligkeit geklebt, nicht auf den Monat der Vorführung.

...außer in Hessen!

Geschrieben
Was ist jetzt nicht so ganz verstehe: HU abgelaufen o.k. Aber solange der Anhänger auf dem Privatgrundstück steht und nicht am Straßenverkehr teilnimmt, dürfte keine Odnungswidrigkeit vorliegen. Sehe ich das falsch?

Ja, leider ja. Was zugelassen ist ist, muss auch eine gültige HU/AU besitzen. Wo es steht, ist dabei egal.

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