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Geschrieben

Hallo!

Ich wüsste gerne, wie Ihr einen Unfallwagen definiert.

Ist das ein Auto mit irgendeinem (wertmindernden) Schaden oder muss da irgendwas "geknautscht" sein???

Reicht z. B. ein Schaden an der inneren Struktur der Stossstange und an den Hauptscheinwerfern??

Für alle Antworten dankbar grüsst

derFlo

Geschrieben
derFlo postete

Reicht z. B. ein Schaden an der inneren Struktur der Stossstange und an den Hauptscheinwerfern??

würd mal (laienhaft) sagen, dass das noch kein unfall ist. dass kann auch mal bei stürmischem einparken passieren.

Geschrieben

hmmm...so ein schaden ist halt ruckzuck mal 1500 euros wert und man fühlt sich ordentlich verarscht vom verkäufer...

trotzdem vielen dank!

weitere meinungen bitte!!!!;-))))

ich will hören, dass es ein unfall ist...*lächel*

grüssle!

derFlo

ZX volcane Automatik
Geschrieben

Hallo!

MW ist auch das schon ein Unfallschaden, wenn der Wagen bei einem Händler gekauft wurde.

MfG

Xantialiebhaber
Geschrieben

Ich weiß es nicht ganz so genau, aber ich glaube da gibt es eine Preisgrenze bei der Reparatur bzw bei der Schadenshöhe, bei welcher (wenn sie überschritten wird) man dann das Auto als Unfallfahrzeug "kennzeichnen" muss, da es möglich ist, das es auch noch versteckte bzw Folgeschäden gibt. Sind vielleicht 1000 Euronen oder so. Alles was darunter ist, sind Bagatellschäden und müssen zB beim Autoverkauf nicht mit erwähnt werden.

Bei meinem Xanti muss auch schonmal hinten an der Stoßstange was gemacht worden sein. Als mir mal jemand hinten rangefahren ist blätterte der Lack ab und drunter war ein anderes, dunkles Xantia-blau. Natürlich hab ich nun (seit 2001) eine schöne neue Stoßstange in korrekter Farbe dank dieses Remplers (obwohl es den Fiesta an der Front ziemlich zerrissen hatte war am Xanti fast nichts zu sehen :)

Gruß

>>Xantialiebhaber

Geschrieben

Unfallschaden ist wenn das Fahrzeug dur den Aufprall Stauchengen davon getragen hat,heißt Blechschäden wo Gespachtelt sind zählen Bedingt als solches.Sind also leichte Unfallschäden.

Schwerwiegende Unfallschäden erkennt man von Außen meist daran das die Spaltmaße z.b. zwischen Kotflügel und tür zu Groß sind.

In diesen Fall wurden Teile Getauscht was nur bei größeren Schäden von nöten ist.

Besonders schwere Unfallschäden erkennt man meißt unten am Auto wo Stauchungen noch Sichtbar oder eben weil fast Unmöglich nur Leienhaft Beseitigt wurden.

Kaputte Lampen wo Ersetzt wurden.sind Bagatellschäden die nicht beim Verkauf eines KFZ angegeben werden müssen.

Verformung der Stoßstange spricht von Aufprall mit Mindest 6-10 Kmh.

In diesem Fall vorsicht.Eine Bx Stoßstange hällt einen Aufprall bei einer Geschwindigkeit von 6 Kmh Stand ohne Verformung.Die der heutigen Autos nicht da sie möglicht viel von der Wucht vom Aufprall aufnehmen sollen ohne es wie es da dann Leider beim BX ist diese Gleich an die Karosserie weiter zu geben.

Gruß Strike

Geschrieben

die scheinwerfer wurden ja eben nicht ersetzt, genausowenig wie die stossstange, die äusserlich nicht verformt, aber innerlich von der struktur her zerbrochen ist.

grüssle!

derFlo

Geschrieben

...das geht nicht etwa um Deinen Xantia???

MfG, Benne

Geschrieben

nein...wie kommst du drauf??;-))

ich frag nur für einen guten freund...

grüssle!

derFlo

Geschrieben

Hm

Von Aussen keine spur vom Unfall?

Dann war es sicher auch keiner, Zerbrochen beim Unsachgemäßen anbringen würde ich sagen.

Außer er ist gegen eine Gut gepolsterte Wand gefahren.

Hitze oder Kälteschäden die sowas Verursachen sind mir nicht bekannt.

gruß Strike

Gast gelöscht[107]
Geschrieben

Der Xantia des guten Freundes vom Flo hat eine innen mehrfach gebrochene Stoßstange (teilweise mit Knitterbrüchen), die eindeutig nachlackiert wurde. Außerdem ist im Bereich des Ventilatorkastens einiges zerbrochen. Bei beiden Scheinwerfern sind die unteren Halterungen abgebrochen. Die Scheinwerfer sitzen dadurch nicht mehr fest und sind somit, wenn der Prüfer das merkt, nicht TÜV-fähig. So wie das Schadensbild aussieht, ist der Wagen "sanft " gegen ein tieferes Hindernis gestoßen und hat die Stoßstange so weit hochgedrückt, dass die Hauptscheinwerfer aus ihren unteren Halterungen gerissen wurden. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, wurde der Kühlergrill deswegen ersetzt. Ein ganz kleiner Stoß kann das nicht gewesen sein, weil in der seitlichen Struktur der Stoßstange der Kunststoff nicht nur geknickt ist, sondern gefaltet und geknittert. Dafür brauchts schon etwas mehr Energie, um insgesamt fünf Bruckstellen zu erzeugen. Ursache des Feststellens dieses Schadens war ein unsachgemäß befestigter Schlechtwetterscheinwerfer (so wie es aussieht, auch eine Folge des klainen Unfalls), der "mangels" Befestigungsmöglichkeit mit Silikon und Packpapier eingequetscht wurde und natürlich nach einiger Zeit einfach runterfiel.

Es geht hier weniger darum, on es sich hier um einen klassischen Unfallwagen handelt. Vielmehr darum, dass im Kaufvertrag in der Beschreibung des Vertragsgegenstandes diese Mängel nicht aufgeführt sind. Dass sie unentdeckt geblieben sein sollen, ist dem Verkäufer nicht abzunehmen, da die Machart der Reparatur (Nachlackierung, Papier etc.) eine gezielte Verschleierung des Schadens bedeutet und damit mindestens eine arglistige Täuschung, wenn nicht sogar ein Betrug vorliegt. Es ist dabei völlig ohne Belang, wie der Begriff des Unfallwagens definiert wird. Hier ist ein als mängelfrei bezeichneter Vertragsgegenstand eindeutig nicht mängelfrei (= Fehlen zugesicherter Eigenschaften), und das Nichtaufführen dieser Mängel riecht sehr nach Betrug. Bei einem zu erwartendem Reparaturwert von 1500 Euren ist hier auch nicht mehr von einer Bagatelle zu reden. Der Wagen wurde bei einem Händler gekauft, der in seinem eigenen Interesse jedes kleine Detail des Wagens hätte unaufgefordert nennen müssen. Solche Verschleierungen gehen juristisch nicht mal bei sog. unbedarften Privatpersonen als Verkäufer durch.

Gruß von P.

Geschrieben

danke peter!

u saved my day...;-)

ich war mir nur so unsicher, weil ich in den letzten tagen so viele verschiedene meinungen gehört hatte!

grüssle vom verknitterten-xantia-V6-Flo

;-))

Geschrieben
Peter V postete

...Es geht hier weniger darum, on es sich hier um einen klassischen Unfallwagen handelt. Vielmehr darum, dass im Kaufvertrag in der Beschreibung des Vertragsgegenstandes diese Mängel nicht aufgeführt sind. Dass sie unentdeckt geblieben sein sollen, ist dem Verkäufer nicht abzunehmen, da die Machart der Reparatur (Nachlackierung, Papier etc.) eine gezielte Verschleierung des Schadens bedeutet und damit mindestens eine arglistige Täuschung, wenn nicht sogar ein Betrug vorliegt. ...

In dieser Beurteilung gehst Du davon aus, dass genau der Händlerm, der verkauft hat, nachlackiert hat. Hast Du dafür auch einen Grund?

MfG Ernst

Geschrieben

Kann mich da Peter nur anschliessen.

Bin zwar auch kein Jurist, aber wenn der Wagen als "Maengelfrei" verkauft worden ist, dann darf so etwas nicht sein.

Am besten mal mit dem Verkaeufer einen "netten Plausch" halten. Ansonsten zum Anwalt gehen. Falls du rechtschutzversichert bist, mal mit der Versicherung reden.

Alex

Geschrieben

@ernst:nicht dass der händler nachlackiert hat wird unterstellt, sondern es wird lediglich festgestellt, dass der verkäufer die schäden nicht angegeben hat. wenn er nicht nachgeschaut hat, ist das sein problem.

@alex: ist alles schon in die wege geleitet, erwarte nur noch die antwort vom autohaus...

grüssle!

derFlo

Gast gelöscht[107]
Geschrieben

Hi Ernst,

davon gehe ich nicht aus. WER nachlackiert hat, ist ohne Belang. Der Vertragspartner jedoch MUSS solche Mängel angeben, auch wenn er sie selbst nicht verursacht hat. Die oben aufgeführten Mängel sind auch nicht so sehr versteckt, als dass man sie nicht entdecken könnte. Die Nachlackierung sieht man schon fast im Dunkeln, und jede Ortbegehung unter das Auto mit einer Taschenlampe hätte sofort die Bruchstellen zu Tage geführt. Lockere Scheinwerfer sind ein Handgriff, v.a. dann, wenn die darunter sitzenden Zierleisten leicht nach vorne gewölbt sind (was sie ja nicht sein sollen).

Heutigen Händlerkaufverträgen liegt idR. ein Bewertungsgutachten zu Grunde, in denen jeder noch so kleine Kratzer aufgeführt sind und auch JEDE Form der Beschädigung, die nicht RÜCKSTANDSFREI beseitigt wurde.

Bei Schäden aller Art, die nicht angegeben werden sollen, versuchen deshalb viele Besitzer, ihre Wagen über Dritte zu verkaufen. Egal ob privat oder gewerblich, der Vertragspartner ist der Verkäufer. Ob er das Auto kennt oder nur im guten Glauben verkauft, ist nicht relevant. Er haftet per Gesetz für alle Schäden, die am Fahrzeug sind, wenn sie zum Zeitpunkt der Übergabe an den Verkäufer bereits existent sind, und aber nicht im Vertrag aufgeführt sind.

Dieses neue Gewährleistungsrecht schützt sehr stark die Interessen des privaten Käufers. Deshalb wollen viele Händler alte Autos gar nicht mehr in Zahlung nehmen, weil sie unter diesen Bedingungen nur mit sehr großem wirtschaftlichen Risiko weiterverkaufen können.

Gruß von P.

Geschrieben

Soweit mir bekannt, ist ein Auto rechtlich ein Unfallwagen, wenn an einem Teil der selbsttragenden Karosserie oder am Rahmen gerichtet und/oder ein Teil neu eingeschweisst wurde. Trotzdem muss z.B. eine ausgetauschte Tür bei Verkauf angegeben werden. Für einen Mangel wie eine innen zerstörte Stosstange kann ein Händler nur haftbar gemacht werden, wenn das ohne Demontagearbeiten nicht sichtbar ist. Ob man dann den Vorbesitzer belangen kann, ist fraglich.

Gruss

Robert

Geschrieben

welche stossstange kann ich mir denn von innen gründlich anschauen, ohne sie zu demontieren??

ich musste die stossstange ja abnehmen um die schäden zu entdecken...

grüssle!

derFlo

Gast gelöscht[107]
Geschrieben

Hi Robert,

der Zustand eines Unfallswagens liegt vor bei jeder Form der "spontanen Blechkaltverformung", egal on tragend oder nichttragend, sofern Blech- oder Spachtelarbeiten an nicht abschraubbaren Teilen zur Behebung erforderlich waren. Ebenso muss jede Form der Nachlackierung mitsamt Grund angegeben werden. Weiterhin sind funktionale und optische Mängel immer anzugeben. Ein Händler ist für versteckte Mängel in jedem Fall haftbar. Es ist seine "Vertragspflicht", eine zugesicherte Mängelfreiheit auch wirklich nachweisen zu können. Der Einwand, er habe das nicht gesehen oder sehen können, entbindet ihn nicht von dieser Vertragspflicht.

Da solche Kaufverträge für beide Parteien bindend sind, werden solche Themen nur dann aufgegriffen, wenn eine der Vertragsparteien dies anzeigt. Wenn der Vorbesitzer als private Person ein Auto in Zahlung gibt, hat der kaufende Händler seinerseits die Möglichkeit, solche Mängel festzustellen. Tut er das nicht, ist das allein seine Sache. Beim Weiterverkauf jedoch MUSS er solche Mängel angeben.

Gruß von P.

Geschrieben

Hi!

Ich hatte einen ähnlichen Schaden, weil ich unverschuldet Kontakt mit einem Ford Focus hatte. Citroën schätzte den Schaden auf 1300 Euro, wobei der linke Scheinwerfer, die Stoßstange in Wagenfarbe, der Blinker und der Grill getauscht werden sollten.

Beim Durchführen der Reparatur entdeckte man jedoch, dass bei zweiten Scheinwerfer die besagten Plastikösen unten ausgerissen waren (wenn ihr mich fragt, sind die beim Xantia eh ein Konstruktionsfehler) und ein quer verlaufender Plastikträger gebrochen war. Die gegnerische Versicherung schaltete einen Gutachter ein, der den Schaden auf ca. 1900 Euro schätzte.

Mit der Abwicklung durch die Versicherung gab es keine Probleme. Auf die Stoßstange musste ich aber 4 Wochen warten, einen Reparaturtermin in meiner heimischen Citroën-Werft nochmal 2 Wochen. Nach weiteren 3 Wochen hatte ich dann auch endlich meinen Kühlergrill. Leider war es der falsche, aber immerhin in der richtigen Farbe. Er passt zwar, hat aber einen Doppelwinkel, den ich eigentlich nicht brauche, weil ich schon einen auf der Haube habe (X1 aus 1993). Na wenigstens ist mein Xantia damit ein bißchen individueller geworden, auch wenn mich jeder fragt, wozu man den Doppelwinkel zweimal braucht. Eins weis ich aber: Das nächste Mal nehm ich lieber den Weg nach Eisenach auf mich und gebe mein Auto beim dortigen Citroën-Händler in Pflege (sind IMHO besser und auf jeden Fall billiger)...

Gruß

Fred

Geschrieben
Peter V postete

...Die oben aufgeführten Mängel sind auch nicht so sehr versteckt, als dass man sie nicht entdecken könnte. Die Nachlackierung sieht man schon fast im Dunkeln, und jede Ortbegehung unter das Auto mit einer Taschenlampe hätte sofort die Bruchstellen zu Tage geführt. Lockere Scheinwerfer sind ein Handgriff, v.a. dann, wenn die darunter sitzenden Zierleisten leicht nach vorne gewölbt sind (was sie ja nicht sein sollen)....

Na, dann ist wohl alles klar. Ich hatte Deinem vorherigen Posting fälschlicherweise entnommen, dass der Schaden nicht auf den zweiten Blick zu sehen gewesen wäre, aber bei einer Nachlackierung... ;-)

Geschrieben

In dieser Beurteilung gehst Du davon aus, dass genau der Händlerm, der verkauft hat, nachlackiert hat.

Ist unerheblich, zumindest die Rechtsprechung geht davon aus, daß ein KfZ Händler sachkundig ist und mit der gebotenen Sorgfalt solche Schäden entdecken muß.

Gast gelöscht[107]
Geschrieben

Stimmt,

selbst ein perfekt kaschierter Mangel bleibt ein Mangel. Es wird nicht unterschieden zwischen "offensichtlichen Mängeln" und "verdeckten Mängeln". Den Unterschied macht der Gesetzgeber nur bei Geschäften zwischen privaten Personen, denen eine Sachunkundigkeit unterstellt wird. Insofern darf das Alter Ego vom Flo ;-:) beim Kauf einen solchen Mangel übersehen, ohne durch den Vertrag benachteiligt zu werden. Der Händler DARF das nicht übersehen. Deshalb haben ja viele Händler mittlerweise den Graus im Gesicht bei gebrauchten Fahzeugen mit verdeckten Mängeln.

Gruß von P.

Geschrieben

ich darf also quasi auf mangelnde sachkundigkeit meinerseits plädieren...;-))

hab ich das richtig verstanden??

grüssle!

derFlo

Geschrieben

So isches. Wir wissen doch trotzdem, daß

Du ein Crack bist, sonst würdest Du ja nicht

HIER reinposten!

Alte chinesische Lebensweisheit:

Mann muß nicht alles wissen, sondern nur

im richtigen Moment den Richtigen fragen...

Aus Schwaben kenn ich das eher so:

I weiß nix, aber I kenn ein'n der alles weiß.

Ich werd nix verraten.

Außerdem kauf ich nie bei Händlern, höchstens

verdeckten Dealern und Süchtigen...

Viel Glück bei den Verhandlungen wünscht >>D.

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