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Geschrieben

...hallo,

wo bekomme ich eine datei für radar-blitzer für deutschland oder die schweiz her?

bislang habe ich nur daten für das wyway gefunden?

gruß cpicco4

Geschrieben

Du weist aber, dass sie dir das Gerät dann in CH sofort abnehmen, wenn das entdeckt wird. In D ist die gleiche Rechtslage, wird aber nicht ganz so restriktiv gehandhabt. So bin ich nämlich vor einigen Jahren mein altes TomTom an der CH-Grenze los geworden. Ohne Chance, es wieder zu bekommen. Eine Quittung und einen Zahlbefehl habe ich allerdings erhalten...

Mit leidvollem Gruss Sven

Geschrieben
Du weist aber, dass sie dir das Gerät dann in CH sofort abnehmen, wenn das entdeckt wird. In D ist die gleiche Rechtslage, wird aber nicht ganz so restriktiv gehandhabt. So bin ich nämlich vor einigen Jahren mein altes TomTom an der CH-Grenze los geworden. Ohne Chance, es wieder zu bekommen. Eine Quittung und einen Zahlbefehl habe ich allerdings erhalten...

Mit leidvollem Gruss Sven

wie haben denn die beamten dies erfahren,es wird doch nicht jedes navi auf seine dateien kontrolliert?!

Geschrieben

Das Problem ist aber allgemein so: Fest eingebaute Navis warnen nicht vor Gefahrenstellen. Das ist Käse!

Geschrieben

@#3: das hing wie üblich an der Scheibe, da wollte er es sehen. Habe es ihm gegeben, ein paar Klicks und eingezogen wurde es. Ich hatte keine Ahnung, dass das verboten war und hatte das sogar aktiviert. War glücklicherweise auf der Rückreise....

Gruß Sven

Geschrieben
Das Problem ist aber allgemein so: Fest eingebaute Navis warnen nicht vor Gefahrenstellen. Das ist Käse!

So ist diese Aussage allerdings Käse. Fest eingebaute Navis warnen sehr wohl vor Gefahrenstellen, wenn die entsprechende POI-Datenbank installiert ist.

Für das eMyWay kannst du die Radarwarner-Datenbank ganz offiziell bei Citroën bzw. NAVTEC beziehen (citroen.navigation.com). Nur sind Deutschland, Schweiz u.a. Länder, wo die Warnfunktion rechtlich nicht zugelassen ist, in dieser Datenbank nicht enthalten. Bis andere Anbieter, die die Verantwortung für die Rechtslage den Nutzern überlassen, eine Datenbank mit deutschen oder schweizerischen Blitzer-POIs bereit haben, dürfte eine Frage der Zeit sein - oder es ist Eigeninitiative gefragt. Das System von Magneti Marelli ist noch relativ neu.

Geschrieben
Ich hatte keine Ahnung, dass das verboten war und hatte das sogar aktiviert.

Wie sind die POIs auf das TomTom gelangt? Kann mir kaum vorstellen, dass Blitzer-POIs für Länder, wo das nicht zulässig ist, serienmäßig auf dem TomTom installiert sind.

Geschrieben
So ist diese Aussage allerdings Käse. Fest eingebaute Navis warnen sehr wohl vor Gefahrenstellen, wenn die entsprechende POI-Datenbank installiert ist.

Für das eMyWay kannst du die Radarwarner-Datenbank ganz offiziell bei Citroën bzw. NAVTEC beziehen (citroen.navigation.com). Nur sind Deutschland, Schweiz u.a. Länder, wo die Warnfunktion rechtlich nicht zugelassen ist, in dieser Datenbank nicht enthalten. Bis andere Anbieter, die die Verantwortung für die Rechtslage den Nutzern überlassen, eine Datenbank mit deutschen oder schweizerischen Blitzer-POIs bereit haben, dürfte eine Frage der Zeit sein - oder es ist Eigeninitiative gefragt. Das System von Magneti Marelli ist noch relativ neu.

danke.

die offizielle datenbank habe ich schon,mir geht es nur noch um deutschhland und die schweiz, warten wir mal ab...

Geschrieben
Wie sind die POIs auf das TomTom gelangt? Kann mir kaum vorstellen, dass Blitzer-POIs für Länder, wo das nicht zulässig ist, serienmäßig auf dem TomTom installiert sind.

ich hatte die Pois bei TomTom gekauft und da waren alle Länder der entsprechnden Karte dabei, auch CH. Aber, das ganze ist ja einige Jahre her. Aber da waren die Pois ganz offen auf dem Gerät, wurden sogar mit einer symbolisierten Kamera angezeigt, wenn man 'in Reichweite' kam.

Mein Fehler war halt, mich gar nicht vorher informiert zu haben, weil ich gar nicht auf die Idee gekommen war, dass das nicht zulässig war (bzw wohl auch ist).

Gruß Sven

Geschrieben
@#3: das hing wie üblich an der Scheibe, da wollte er es sehen. Habe es ihm gegeben, ein paar Klicks und eingezogen wurde es. Ich hatte keine Ahnung, dass das verboten war und hatte das sogar aktiviert. War glücklicherweise auf der Rückreise....

Gruß Sven

Darf ich mal fragen, ob Du das Gerät wieder bekommen hast?

Oder ist dies ein Teil der Strafe? Dann stellt sich aber die Frage, wie wird das bewertet? Es gibt ja schließlich unterschiedlich teure Geräte.

Und was machen die dann mit Deinem Gerät?

Wird das dann bei Ebay vertickert?

Seltsame Methoden!

Gruß

Karl-Heinz, der jetzt sein TomTom überprüft!

Geschrieben (bearbeitet)
Seltsame Methoden!

Wieso seltsam? Ist alles klar geregelt.

Strassenverkehrsgesetz (SVG) Schweiz

7. Abschnitt: Störung von Strassenverkehrskontrollen

Art. 57b

1 Geräte und Vorrichtungen, welche die behördliche Kontrolle des

Strassenverkehrs erschweren, stören oder unwirksam machen können

(z.B. Radarwarngeräte), dürfen weder in Verkehr gebracht oder erwor-

ben noch in Fahrzeuge eingebaut, darin mitgeführt, an ihnen befestigt

oder in irgendeiner Form verwendet werden.

2 Als Inverkehrbringen gilt das Herstellen, das Einführen, das Anprei-

sen, das Weitergeben, das Verkaufen sowie das sonstige Abgeben und

Überlassen.

3 Die Kontrollorgane stellen solche Geräte und Vorrichtungen sicher;

der Richter verfügt die Einziehung und Vernichtung.

Bearbeitet von SchweizerC5
Geschrieben

Wow,

das ist meiner Meinung nicht nur seltsam, sondern echt rigoros!

Ich weiß, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, aber einem wg. einer Datei, die man löschen kann, sein Eigentum zu konfiszieren und zu zerstören, finde ich -diplomatisch ausgedrückt - absolut unangepasst.

Ich glaube, ich werde mir in Zukunft schon überlegen, wo ich Urlaub mache!

Gruß

Karl-Heinz

Geschrieben

Zurückbekommen habe ich nach ein paar Wochen eine Bescheinigung über die Vernichtung. Selbst die Speicherkarte war noch drin und damit auch weg, leider auch unsere gespeicherten POI's und Routen. Gerade das letzteres hat mich wirklich sehr geärgert. Bezahlen musste ich übrigens nicht nur eine Strafe sondern auch um die fünzig Franken für die Vernichtung. Ach ja, die Vernichtungsbescheinigung bestätigte amtlich die Einhaltung des Datenschutzes.

Seither fahre ich nicht mehr in oder durch die Schweiz - obwohl ich das Land sehr schön finde und da auch des öfteren sehr gerne Urlaub gemacht habe. Aber soetwas nicht mit mir....

Gruß Sven

Geschrieben

Nicht zu fassen, da fällt einem nichts mehr zu ein........

Strafe OK, aber das......

Gruß

Karl-Heinz

Geschrieben

...habe schon einmal 850 sfr für 27 km/h überschreittung bezahlt...

Geschrieben

... und wenn Du schneller gewesen wärst, wäre dann Dein Auto konfisziert und verschrottet worden????

Ich verstehe es immer noch nicht....

Gruß

Karl-Heinz

Geschrieben

Da gibt es noch mehr ähnliche Sachen, z.B. wenn du als Motorradfahrer in Italien ohne Helm fährst, ist die Maschine weg...

Gruß Sven (der jetzt aber nicht die Details dazu kennt, da ich nicht mehr bike)

Geschrieben

Andere Länder - andere Sitten...

Aber wenn ich dahin fahre, muß ich mich halt informieren, wie Übertretungen gehandhabt werden und mich dann anpassen.

Nur als Tip: die Promillegrenze liegt nicht in allen Staaten weltweit bei 0,3 Promille (für diejenigen, die Deutschland als den Nabel der Welt betrachten)

Was ist so schwer daran, Sitten, Gebräuche und Regeln von Ländern, die ich als Gast besuche, zu respektieren? Warum dann das Gemaule?

Gruß

Bernhard

Geschrieben

Ich glaube, dass Du nicht alle Beiträge gelesen hast, denn:

wie ich bereits weiter oben beschrieben habe ist eine Strafe absolut in Ordnung und wenn man sich vorher nicht informiert, ist man selber Schuld.

Hier ging es aber um die Maßnahmen, nämlich wegen einer Bagatelle ein Gerät abzunehmen und dieses (aus meiner Sicht) völlig grundlos zu zerstören. Dies ist für mich nicht nachvollziehbar.

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen (je nach Höhe) kann ich irgendwie verstehen, dass man jemandem die Möglichkeit nimmt, andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden.

Aber was für einen Schaden richtet man mit einer Radardatei auf einem Navi an?

Hätte ein Löschen der Datei auf dem Navi und ein Verwarnungsgeld nicht gereicht?

Dies wäre aus meiner Sicht die richtige Maßnahme gewesen und würde sicherlich nicht als gastunfreundlich gewertet werden.

Sorry, also ich sehe da keine Verhältnismäßigkeit in Bezug auf Tat und Strafe!!

Gruß

Karl-Heinz

Geschrieben (bearbeitet)

Sorry,

ich habe alles gelesen...

Allerdings sehe ich nicht, daß Du Dich in der Position befindest, um mit dem Schweizer Staat über Verhältnismäßigkeit derer Gesetzte usw. zu diskutieren.

Das Einziehen und Vernichten war keine Willkür, sondern ist für solche "Straftaten" fest vorgesehen. Ist meines Erachtrens auch sinnvoller, als ein "Du du du" und an der nächsten Ecke (oder nach zwei Stunden) ist das verbotene Gerät wieder in Betrieb.

Wäre auch bei uns sinnvoll: Verbotener Auspuff am Fahrzeug: Auspuff einziehen und verschrotten statt Mängelkarte und nach einer Woche ist die Krachkarre wieder auf der Straße. Würde sicherlich abschreckender wirken als ein kleiner Zettel...

Aber wir schweifen ab, das Thema war ein anderes...

Gruß

Bernhard

Bearbeitet von ACCM Bernhard Koglin
Geschrieben
Sorry,

ich habe alles gelesen...

Allerdings sehe ich nicht, daß Du Dich in der Position befindest, um mit dem Schweizer Staat über Verhältnismäßigkeit derer Gesetzte usw. zu diskutieren.

Das Einziehen und Vernichten war keine Willkür, sondern ist für solche "Straftaten" fest vorgesehen. Ist meines Erachtrens auch sinnvoller, als ein "Du du du" und an der nächsten Ecke (oder nach zwei Stunden) ist das verbotene Gerät wieder in Betrieb.

Wäre auch bei uns sinnvoll: Verbotener Auspuff am Fahrzeug: Auspuff einziehen und verschrotten statt Mängelkarte und nach einer Woche ist die Krachkarre wieder auf der Straße. Würde sicherlich abschreckender wirken als ein kleiner Zettel...

Aber wir schweifen ab, das Thema war ein anderes...

Gruß

Bernhard

Ich hatte nie die Absicht mit dem Schweizer Staat über die dort gültigen Rechtsvorschriften zu diskutieren, sondern bin lediglich über die Härte der Strafen erschrocken - ausserdem sollten das die Schweizer lieber mit sich auseinandermachen. Ich habe auch nichts gegen die Schweizer!

Dass Alle, solche Missetäter sind, die gleich wieder die bestrafte Aktion durchführen, ist schlichtweg eine Unterstellung und wenn dies Standard wäre, könnte man alle Verwarnugsgelder streichen.

Dein Beispiel mit dem Auspuff hinkt doch ein wenig: Wenn ich mit einem nicht zugelassenen Auspuff erwischt werde, muss ich aber nicht gleich ein neues Auto kaufen! Da kommt dann ein zulässiger drunter und die Vorführung beim TÜV und gut ist!

Gruß

Karl-Heinz

Geschrieben
Dein Beispiel mit dem Auspuff hinkt doch ein wenig: Wenn ich mit einem nicht zugelassenen Auspuff erwischt werde, muss ich aber nicht gleich ein neues Auto kaufen! Da kommt dann ein zulässiger drunter und die Vorführung beim TÜV und gut ist!

Wieso hinkt dieses Beispiel? Würde der zu laute und nicht zugelassene Auspuff ebenfalls einbezogen und vernichtet werden, würde er nach der verordneten TÜV-Kontrolle (mit dem Orginalauspuff) nicht gleich wieder anschliessend montiert werden können. Das kostet doch solche Schrauber nur ein müdes Lächeln.

Geschrieben
Wieso hinkt dieses Beispiel? Würde der zu laute und nicht zugelassene Auspuff ebenfalls einbezogen und vernichtet werden, würde er nach der verordneten TÜV-Kontrolle (mit dem Orginalauspuff) nicht gleich wieder anschliessend montiert werden können. Das kostet doch solche Schrauber nur ein müdes Lächeln.

Ok war etwas missverständlich: ich hatte den Auspuff mit der Radardatei und das Auto mit dem Navi gleichgesetzt. Und dann müsste nicht nur der Auspuff vernichtet werden, sondern das ganze Auto. Es wurde aber nicht die Datei vernichtet, sondern das gesamte Navi mit Zubehör!

Ausserdem bin ich schon der Meinung, dass die meisten, denen sowas passiert sich nicht nochmal die Finger verbrennen wollen - und die Unverbesserlichen kriegst du nicht, die werden immer versuchen zu tricksen, die lernen nie was!

Und bei Wiederholungstätern kann man dann ja auch härtere Maßnahmen ergreifen.

Gruß

Karl-Heinz

Geschrieben

Hallo Karl-Heinz,

nee, ist klar, das Wiederaufspielen der Datei ist natürlich sooo viel schwieriger und sooo viel langwieriger als der Rücktausch des Auspuffs (aus unserem obigen Beispiel) ;-). Nur die Datei zu löschen wäre so ähnlich, wenn die Polizei jemanden, der mit geladener Waffe durch die Gegend läuft, auffordert, die Patronen gefälligst wieder in die Hosentasche zu stecken (obwohl ich sehr wohl weiß, daß der Vergleich Waffe - Radarwarner hinkt!)

Gruß

Bernhard

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