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Geschrieben

Wenn man es 'ganz genau' nimmt, ist z.B ein DS mit SM-Motor nicht (mehr) zulässig, siehe 3.2.3.1 ??

- aber D-Modelle mit gelben Scheinwerfern z.B. schon, siehe 3.2.7.1 !!

Geschrieben

Gelbe Scheinwerfer sind trotzdem nicht zulässig, da in Deutschland verboten. Gelbe Nebelscheinwerfer sind zulässig.

Gelbliche Scheinwerfer sind zwar erlaubt, allerdings liegt das sehr am Ermässen des Prüfers, was er noch als gelblich durchgehen läßt. Bei meinem BX hab ich sehr gelbliche Scheinwerfer drin - dem einen Prüfer waren sie gelblich und ich bekam die Plakette, 2 Jahre später sah ein anderer Prüfer gelb und ich mußte die Glühlampen auswechseln.

Eine DS mit gelben Scheinwerfern wäre zwar original, aber genau genommen in D nicht zulassungsfähig. Fahrzeuge,die aus den USA grauimportiert wurden, dürfen in D auch nicht mit ihren Strahlern rumcruisen, sondern müssen auch mit zulässigen Scheinwerfern umgerüstet werden.

Geschrieben

Verzeihung: im ersten Teil war ein kleiner Lapsus, es muß natürlich umgekehrt heißen: SM mit DS-Motor ...

Zum zweiten Teil:

wir -also alle Citroen-Fahrer/-innen der Familie- fahren seit mindestens 20 Jahren (!) unterschiedliche Fahrzeuge mit gelben Scheinwerfern - es gab NIE irgendwelche Probleme (abgesehen -manchmal- bei der Beschaffung), weder bei der HU noch bei Kontrollen. Nur 'Glück' gehabt ??

Warum bitte ist das denn 'nicht zulassungsfähig' ? In Frankreich erlaubt, in Deutschland verboten ? Europäisches Recht = 'Auslegungssache' ?

Schon 'lustig' ...

Geschrieben

Ist richtig gelbes Licht nicht auch in Frankreich verboten?

Erlaubt ist es mit Sicherheit in GB und ich glaube auch in NL und einigen weiteren Ländern in Europa.

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo, ich fahr auch schon seit Jahren mit gelbem Licht rum - hat aber auch noch nie wirklich jemandem gestört, außer dem Beamten in Wiesbaden. OFFIZIELL ist gelbes Licht in Deutschland verboten, allerdings drücken viele Ordnungshüter beide Augen zu, wenn man sie in einem alten Franzosen drin hat.

In Frankreich sind gelbe Lampen für Fahrzeuge ab Baujahr 2001 verboten. Für Fahrzeuge mit gelbem Licht vor diesem Baujahr gilt Bestandsschutz, das heißt, daß in Frankreich alle DS,Enten,BXe,Xantias,R4,R25,205,405, BMW 3er etc. weiterhin mit gelbem Licht fahren dürfen, aber die Modelle C5,C6,207,Fluence etc. nicht mehr.

Bezüglich E-Nummer hab ich auch schon mit einem jungen Polizisten in Wiesbaden diskutiert. Meine gelben Lampen haben ein europäisches Prüfzeichen, was der Herr Polizist aber nicht anerkannte, da gelbes Licht in D verboten ist.

Bei einigen Fahrzeugen aus französischer Produktion gibt es aber auch Ausnahmen, wenn der Umbau auf deutsches Gesetz zu viel Aufwand ist.

Beispiele:

1.Leuchtweitenregulierung bei der Ente. Leuchtweitenregulierung war in Deutschland verboten, für Enten in D gab es eine Ausnahmeregelung, daß man sie benutzen darf, allerdings wurde die Einstellmöglichkeit mit einem Bolzen begrenzt. Ironischerweise, sind die Dinger seit 1990 bei Neuwagen Pflicht.....

2.Glasabdeckung vor dem Nummernschild beim SM. Da Abdeckungen jeglicher Art auf Nummernschilder in Deutschland verboten sind, hat jeder SM-Fahrer einen Wisch mitbekommen, daß es für das Modell SM eine Ausnahmeregelung gibt, daß er sein Fahrzeug mit einer Glasscheibe vorm Nummernschild bedienen darf

3. gibt es mittlerweile in Deutschland 2CV-Modelle, die mit geteilten Nummernschildern unterwegs sind. Wenn man bei der TÜV-Abnahme vom Prüfer einen Wisch ausgestellt bekommt, das an dem 2CV-Modell der Heckblechumbau auf einteiliges Nummernschild unzumutbar ist; kann man mit viel betteln eine Ausnahmegenehmigung bekommen, so, daß bei noch mehr betteln die Zulassungsstelle einem ein geteiltes Nummernschild ausstellt.

Bearbeitet von EntenDaniel

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