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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo zusammen,

da mir letzten Winter (gut, da hatte ich keine Vignette) die Scheibe gerissen ist und ersetzt werden musste und da mir diesen Winter evtl. wegen Reparaturstau und Unlust ein Fahrzeugwechsel ins Haus steht, hier mal eine Frage:

Was ist denn, wenn ich die Scheibe, an der sich eine Vignette befindet oder gleich das ganze Fahrzeug wechsel:

Muss ich die Investition in die Vignette abschreiben und neu tätigen, sofern ich nicht versuch abzukratzen und neu zu kleben (was mir eher geringe Erfolgswahrscheinlichkeiten zu haben scheint wegen der Perforation und des Klebers) oder kann ich irgendwie (legal) zu einer Art Ersatzvignette kommen?

... ok,ok: Die Antwort auf die Frage mit der defekten Scheibe hab ich gefunden:

http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/informationen/00421/01659/01671/index.html?lang=de

... die ANtwort zum Fahrzeugwechsel ist m.M. nicht eindeutig, zumal esja evtl.einen Unterschied macht, ob ich das Fahrzeug weiterverkaufe oder (endgültig) stilllege. Frage ggf. mal beim Zoll an.

fragende Grüße,

Jörg

Bearbeitet von Herr K.
selbst gegoogelt
Geschrieben

Die Frage wird unter FAQ ganz eindeutig beantwortet:

[h=2]Kann die Vignette bei Fahrzeugwechsel übertragen werden?[/h]Nein. Die Vignette kann nur zusammen mit dem Fahrzeug übertragen werden. D.h. das Ablösen und Übertragen auf andere Fahrzeuge ist nicht gestattet. Abgelöste Vignetten verlieren ihre Gültigkeit.

Dazu finden sich im Netz auch weitere ganz klare Hinweise:

Vignettenersatz

Bei Totalschaden (ggf. tritt hier die Versicherung ein) oder Fahrzeugwechsel erfolgt für die alte aufgeklebte Vignette kein kostenloser Ersatz.

Ausnahme:

Bei Auswechseln der Frontscheibe ersetzen alle mit Mautpersonal besetzten Schweizer Zollämter die durch Glasbruch wertlos gewordene Vignette auf dem Kulanzweg durch eine neue gültige Vignette. Voraussetzung hierfür ist :

Einreise mit betreffendem Fahrzeug und

Vorlage der Werkstattrechnung über das Auswechseln der Frontscheibe sowie die Reste der alten, abgelösten Vignette.

Werkstattrechnung und Reste der Vignette können auch direkt an die Eidgenössische Oberzolldirektion, Sektion Fz & SVA, Monbijoustr. 40, CH-3003 Bern gesendet werden. Der Ersatz erfolgt auch hier auf dem Kulanzweg durch Zusendung einer neuen gültigen Vignette.

http://www.adac-shop.de/Vignetten/Schweiz-Autobahn-Vignette-2012.html

Geschrieben

Danke Geronimo!

Der Hinweis in den FAQ zum Sonderfall "defekte Scheibe" ließ mich hoffen, daß es auch für den Totalschaden eine Ausnahme gäbe. Den zweiten Hinweis hatte ich noch nicht gefunden (wahrscheinlich falsche Suchstrategie).

Du hast natürlich Recht: das Zitat vom adac-shop lässt keine Zweifel mehr!

Gruß,

Jörg

Geschrieben

Nun ja, genau auf der von Dir verlinkten Seite steht alles sehr dicht beieinander:

Kann die Vignette bei Fahrzeugwechsel übertragen werden?

Nein. Die Vignette kann nur zusammen mit dem Fahrzeug übertragen werden. D.h. das Ablösen und Übertragen auf andere Fahrzeuge ist nicht gestattet. Abgelöste Vignetten verlieren ihre Gültigkeit.

Ich brauche die Vignette nur für eine Reise in die Schweiz. Muss ich dazu die Jahresvignette kaufen?

Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern kennt die Schweiz keine Stückelung der Abgabe. Das geltende Recht erlaubt es nicht, Vignetten für eine kürzere Gültigkeitsdauer abzugeben.

Wird die Vignette bei einem Scheibenbruch ersetzt?

Ja. Die Vignette darf nicht von der zu ersetzenden Frontscheibe abgelöst und auf die neue übertragen werden. Muss die Scheibe wegen Beschädigung ersetzt werden, erledigt die Versicherung von Fahrzeugen, die in der Schweiz immatrikuliert sind, den Ersatz. Bei ausländischen Fahrzeugen können die Kosten für die Vignette ersetzt werden, falls keine Versicherungsgesellschaft diese Kosten übernimmt. Es kann direkt beim Zollamt um Ersatz nachgesucht werden. Dazu sind die beschädigte Vignette, eine Bestätigung der Versicherung, dass die Vignette nicht ersetzt wird, sowie die Rechnung für die ersetzte Scheibe vorzulegen.

Geschrieben

Nimm die Ersatzklinge eines Japanmessers, diese gut mit Spülmittel benetzen. Vorsichtig und langsam mit Sägebewegungen zwischen Vignette und Scheibe durchziehen. Ev. zwischendurch nochmals mit Spülmittel benetzen.

Ich entferne so jeweils die vom Vorjahr, denn ich mag keine Schmiererei auf der Scheibe.

Falls die Vignette an der neuen Scheibe nicht klebt, mit doppelseitigem Klebeband nachhelfen.

Geschrieben

Falls die Vignette an der neuen Scheibe nicht klebt, mit doppelseitigem Klebeband nachhelfen.

Dir ist klar, dass das verboten ist und saftige Strafen nach sich zieht wenn man erwischt wird? Daher rate ich von solchen 'Tips' ab.

Geschrieben
Dir ist klar, dass das verboten ist und saftige Strafen nach sich zieht wenn man erwischt wird? Daher rate ich von solchen 'Tips' ab.

Und bei einer Kontrolle wird man zweifelsohne erwischt. Man könnte daher genauso gut ohne Vignette fahren...

Geschrieben

oder man meidet die schweiz. (citrontrend flachwitz)

Geschrieben

Ist es wirklich sofort und eindeutig zu sehen, wenn man eine Vignette auf selbstklebende Klarsichtfolie oder durchsichtiges Paketband klebt und das Ganze dann an der Scheibe anbringt, nachdem man das Band/die Folie exakt entlang der Konturen der Vignette ausgeschnitten hat?

Geschrieben

Wenn sie dich erwischen, hast du ein Problem... ;)

Geschrieben

Du musst die alte Vignette erstmal zerstörungsfrei abbekommen, das geht - zumindest bei uns in Ö - nicht leicht, da sie geriffelt ist, quasi Sollbruchstellen hat. Probier mal da bei einer gewölbten Frontscheibe mit einem Klinge das fein herunterzubekommen... Solltest du es dennoch geschafft haben und mit selbstklebendem Zeug wieder montieren, fällt das bei genauerem Hinsehen auf, da sie anders reflektiert und spiegelt als ohne diesem Zeug.

Aber dennoch: du kannst auch eine Vignette farbkopieren und reinkleben, vom Straßenrand wird das mit bloßem Auge kaum zu unterscheiden sein, aber falls genauer kontrolliert wird, dann zahlst du eben. Ob einem da (in Ö) die 120 Euro Ersatzmaut plus 300-550 Euro (je nach Bundesland) Strafe wert sind, bzw. bis zu 3000 Euro, wenn nicht sofort beazahlt werden kann, weiß ich nicht. Zumal man bei Unfall die Vignette von der Versicherung bekommt und bei Scheibenwechsel ebenso!

Vignette in der Schweiz kostet 40 SFr und eine Strafe bis 200 SFr. Eine Manipulation wird nach dem Strafrecht geahndet.

Geschrieben

Ich dachte eigentlich ans Anbringen einer neuen Vignette...

Geschrieben

Bei 40 Franken würde ich nicht mal ansatzweise dran denken, irgendwelche krummen Touren zu versuchen...

Gruß

Fred

Geschrieben
Ich dachte eigentlich ans Anbringen einer neuen Vignette...

Na dann laß einfach in meinem Beitrag das Abkratzen und Kopieren weg... der Rest bleibt gleich.

Bei uns in der Gegend wurde letzte Woche einer alkoholisiert aus dem Straßenverkehr gezogen, der 16 Jahre oder so ohne Führerschein fuhr, da er ihm wegen Alkohol am Steuer abgenommen wurde... will sagen, auch ohne Vignette kann man theoretisch Glück haben, aber ob es das wert ist, immer in dem Gedanken erwischt zu werden herumzufahren?

Geschrieben

missbrauch mit vignette kostet 200 harte schweizer franken.

ablösen einer alten vignette geht perfekt mit einem glaskeramischaber.

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