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Geschrieben

Das sieht schon anders aus, hier dürfe der Händler fällig sein, das Stichwort ist Umgehungstatbestand, dieser Proforma Privatverkauf dürfte uninteressant sein.

Bei einem Händler zieht dann auch, daß er sachkundig ist und somit die arglistige Täuschng im Raum steht.

Geschrieben

ne . also der vertrag ist gültig da er ja nen tüv hatte als ich ihn gekauft habe. das er jetzt keinen mehr hat oder vermutlich getürkt ist egal . ich müste beweisen das der verkäufer davon wuste das der tüv nicht richtig ist solange ist der vertrag von bestand. und wie gesagt ein gericht müste erst entscheiden ob es ein händler vertrag oder ein privatvertrag ist.

den händler hab ich schon besucht ohne erfolg. Redet sich halt raus das es das auto der privatperson ist und die kann und will es nicht repaieren

Geschrieben

Matthias - sei mir nicht böse, aber so wird das wohl nix.

Lies GENAU durch was wir alle Dir geschrieben haben.

Dann weißt Du, was zu tun ist.

Siehst Du Dich dazu nicht in der Lage, bleibt Dir nur noch die Wahl zwischen reparieren oder billig verkaufen.

Ganz einfach.

Alles lamentieren ist verschwendete Zeit.

Überlege Dir mal, wieviel Zeit die anderen Forennutzer mit der Erstellung der unzähligen Antworten

auf Deine Frage verplembert haben. Du liest dann offensichtlich nicht einmal die Antworten aufmerksam durch. :-(

Geschrieben

hmm dann schein ich echt zu blöd zu sein

Zitat:

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Vorausgesetzt, die Mängel sind nicht im Vertrag aufgeführt, ist das ein klarer Fall von arglistiger Täuschung.

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Gilt laut anwalt genausowenig. Da der berühmte satz auschluß jeglicher gewährleistung im vertrag steht. argliestiege täuschung gilt insbesonderen nur bei unfallwagen die verschwiegen wurden, austauschmotor oder wenn z.b. gesagt wird der wagen hat 90 ps in wirklickeit hat er 75

Zitat

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Fahr zu dem TÜV und lass Dir den damaligen Mängelbericht heraussuchen.

Wenn der neue TÜV Vertragsbestandteil war, kannst Du auf Erfüllung bestehen.

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der tüv war vertragsbestand und zum kaufszeitpunkt hatte er tüv. wenn ich ihn im nachhinein kontroliere und er ihn nicht erfüllt mein pech.

aussage des anwalt.

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Zitat

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Rückt der Verkäufer nicht mit dem Bericht raus, hast Du ein Recht auf Wandlung.

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verkäufer eine Privatperson ist.

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Wieso ??? auf welcher grundlage?

Zitat

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Wenn das alles nicht klappt, kannst Du Dir noch überlegen, ob Du dem, mit dem Du den Vertrag geschlossen hast,

einen gepfefferten Brief vom Anwalt schreiben lässt.

Die tatsächliche Beweislage spielt in diesem Stadium noch eine untergeordnete Rolle

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und wieso ? wenn der anwalt einen brief schreiben soll auf welcher grundlage? soll er sich lächerlich machen mit falschen behauptungen?

sicher wird er das nicht machen

danke für alle die mir dabei helfen und sorry wenn ich etwas schwer von kapie bin ..

Geschrieben

Also ich glaube dass hier einer entweder ein Fake ist, oder von grenzenlloser D...heit erfüllt ist!

Nochmal:

Ließ die Antworten!

ACCM Oliver Reik hat völlig recht!

Wenn du es denn möchtest kannst du en müllhaufen einfach zurückgeben!

Selbst ein minderbemittelter anwalt sollte das hinbekommen!

Woher ich das weiß?

Selbst ein Privatmann muss, egal was er in den Vertrag schreibt, in einem solchen Fall das fahrzeug zurücknehmen! Hatten wir selbst dieses Jahr!

Ist das Fahrzeug stillgelegt?

Dann hat es keinen TÜV! Der war aber Bestandteil des Vertrages! Solltest du die Schrottkiste behalten wollen, kannst du die krücke zumindest auf deren kosten reparieren lassen (der wird dann aber eher wandeln wollen, also auch gut!)

So dat wars, gruß gatty

Geschrieben

man ey.. wenn mir der anwalt sagt das der vertrag gültig ist da das auto von die privatperson zum tüv ging und ihn bekommen hat ist das rechtens! der privatman sagt da war das auto ok der tüv sagt das auch. punkt.

einfach zurückgeben? dann sagt der typ nein. und dann? es gibt keinen grund das das auf rechtswegen geht. sorry will euch nicht angreifen dachte so auch aber der anwalt hat mir klip und klar gesagt das es nicht geht. habe in meiner letzten antwort das auch geschrieben oder?

er macht es nicht freiwilig also muß ich den gerichtsweg gehen und wenn deutsches recht sagt das es keinen grund dafür gibt da auschluß jeglicher gewährleisung. keine argliestige täuschung im sinne des gesetztes vorliegt und der vertrag zustande gekommen ist da das auto sehrwohl ne tüv plakette zum kaufzeitpunkt hat kann man wohl nix machen.

sorry aber manche leute stellen hier vermutungen auf und wenn man sie wiederlegt habe man nicht genau gelesen . sorry aber da haut doch was nicht hin? oder seid ihr anwälte?

Geschrieben

wie sagte einstein so schön:

"es gibt zwei dinge, die unendlich sind: das universum und die dummheit der menschen. beim universum bin ich mir allerdings nicht sicher..."

in diesem sinne, macht diesen thread zu, das ist ja schlimmer als zahnschmerzen.

gruss,t.

Geschrieben

OK, ich versuche es nochmal. Diesmal Schritt für Schritt.

Wir fangen ganz von vorne an.

Zuerst besorgst du dir mal den ominösen nicht vorhandenen TÜV-Prüfbericht. Wieso? Weil du den brauchst und das Ding Bestandteil des Kaufvertrages war. Außerdem must du das Ding zu deinen Akten nehmen, denn stell dir mal vor du verlierst den Fahrzeugschein, dann mußt du, um einen neuen Schein zu bekommen, mit dem Fahrzeugbrief, der AU-Bescheinigung und dem TÜV-Bericht zum Straßenverkehrsamt. Das der Wagen mittlerweile Stillgelegt ist, interessiert im Moment nicht.

Ist da irgendwas für die Zulassung geschmauschelt worden (Thema TÜV-Quittung bei der Zulassung), hatte er beim Verkauf keinen TÜV.

Ist die TÜV-Plakette nur aus versehen geklebt worden ist, hat der Wagen damit keinen TÜV erlangt und somit beim Kauf auch keinen TÜV.

Vertrag nicht erfüllt, Verkäufer muß den Wagen zurücknehmen.

Noch deutlicher kann ich es wirklich nicht sagen.

Ansonsten steht auf der Quittung, wo und wann der Wagen geprüft wurde. Da liegt auch eine Kopie des Berichts.

Noch ein Tipp: Wechsel den Anwalt.

So, jetzt gehe los und besorge den blöden Bericht, bevor du den nicht hast, können wir uns jede weitere Diskussion hier sparen und ich möchte auch dir anderen auffordern, nicht mehr zu antworten.

Melde dich erst wieder, wenn du das Ding hast und uns genau sagen kannst, was da drin steht.

Gruß

Bernd

Geschrieben

DU HAST KEINEN TÜV, WENN DU KEINEN TÜV-BERICHT HAST!!!

WENN DER VERKÄUFER WUSSTE, WAS KAPUTT IST, IST DAS ARGLISTIGE TÄUSCHUNG!

DER TÜV-BERICHT WÄRE BELEG DAFÜR!

Wenn Du das nicht kapierst, tut es mir leid für Dich.

Dass Du beim Anwalt warst, kannst Du Deiner Großmutter erzählen.

Oder Du hast dem Anwalt totale Sch... erzählt!

Das ist mittlerweile Post Nummer 57!!!!

der ganze Thread ist gefüllt mit Deinen verworrenen Geschichten und unseren mühsam getippten Hilfestellungen!

Willst Du uns verars...n?

Wie auch immer - mir wird es jedenfalls zu blöd. :-(

Oliver

Geschrieben

ich glaub, da versucht jemand, hilfsbereite citroenfreunde systematisch in den wahnsinn zu treiben...

wenn das jetzt im radio käme ("ich hätt da gern mal ein problem"), hätt ich längst abgeschaltet. hier kann ich mir das häppchenweise zuführen, da siegt dann zwischendurch immer wieder die neugier, welche obskure wendung das ganze denn noch nimmt, um doch wieder reinzugucken.

aber, es tut wirklich weh, lasst ihn mit seinem problem verhungern, wer sich nicht helfen lassen will, ist selbst schuld.

gruss,t. (der sich jetzt fest vorgenommen hat, nichts mehr dazu zu sagen, sonst würde es wahrscheinlich so, dass man es öffentlich nicht sagen dürfte)

Geschrieben

@ oliver:

danke, danke, danke,

du sprichst mir aus der seele.

so, jetzt sag ich aber garantiert nix mehr.

gruss,t.

Geschrieben

Uuuups... Bernd + Torsten waren wohl schneller als ich.

Dann sind wir jetzt bei Post #62 und einem Thread, gefüllt mit warmer Luft. :-(

Geschrieben

Wenn ich das richtig verstanden habe, hast Du nicht die Quittung vom Tüv, sondern den Bericht der Nachprüfung.

Auf diesem Bericht ist der Bericht erwähnt, auf dessen Grundlage die Nachprüfung vorgenommen wurde. (Nummer)

In Werkstätten ist es durchaus üblich, Mängel aufzuschreiben und die Nachuntersuchung sofort durchzuführen, wenn sichergestellt ist, dass die Reparaturen durchgeführt werden.

Wenn dies nicht der Fall ist, ist der Verkäufer oder die Werkstatt dran.

Von daher mußt Du als Grundlage den ersten Tüv Bericht haben. Geh zum TÜV mit Deinem Nachuntersuchungsbericht und laß Dir den Erstbericht zeigen/kopieren. Wenn Du den TüV Leuten erklärst, warum, werden die Ihre Unschuld beweisen und Dir den Bericht geben. Wenn die dort aufgeführten Mängel mit denen übereinstimmen, die zur Stillegung des Fahrzeugs führten, hast Du den Nachweis für den Betrug. Damit kannst Du die Rücknahme des Fahrzeugs durchsetzen, da die vorhandenen Mängel nur auf dem Papier und nicht am Fahrzeug beseitigt wurden.

Da wird auch Dein Anwalt zustimmen.

Wenn der Verkäufer als Privatperson aufgetreten ist und nicht der letzte Halter war, hat er "gehandelt", also angekauft und verkauft. Und auch bei privatem Verkauf ist Betrug nicht statthaft. Mit Tüv heißt verkehrssicher zum Zeitpunkt der Übergabe. Da Dich der Verkäufer nicht informiert hat, welche Mängel beseitigt werden mußten (oder doch?) und wurden handelt es sich um arglistige Täuschung und somit ist der Kaufvertrag unwirksam.

Such mal mit Google nach den letzten Urteilen zum Thema Gewährleistung bei Privatverkauf. Es gibt da einige Urteile, die genau diesen Fall abgestraft haben.

Laß Dich also nicht ins Boxhorn jagen, das hat System bei diesen Geschäften. Zwischen der Androhung von gerichtlichen Schritten bei fundierter Begründung und Beweislage und dem wirklichen Termin wird der Verkäufer seine Chancen prüfen und erkennen, dass er kaum eine Chance hat.

Besorg die Unterlagen, die die ersten Mängel belegen, geh dann mit den Kopien wie oben geschrieben zum Verkäufer und danach, wenns nichts gebracht hat, zu einem guten Anwalt. Ich denke da kann Dir das Forum sicher helfen.

Du kannst ja auch die aufgeführten Mängel des Erstberichtes hier veröffentlichen, dann kann Dir mit Sicherheit weitergeholfen werden.

Und laß Dich nicht verrückt machen, Kommunikation ist manchmal schwierig...

Tom

Geschrieben

Und wechsel auf jeden Fall deinen Anwalt. Entweder kann er nicht, dein Anwalt, oder du hast unter den vielen Anwälten gerade den des Verkäufers deines ZX erwischt. Klingt komisch, könnte aber so sein.

Haste eine Rechtschutzversicherung?

Gruß

Fred

Geschrieben

...echt köstlich.... das Mitlesen

lg aus Innsbruck

Gernot

Geschrieben
Xantiaheinz postete

Das sieht schon anders aus, hier dürfe der Händler fällig sein, das Stichwort ist Umgehungstatbestand, dieser Proforma Privatverkauf dürfte uninteressant sein.

Bei einem Händler zieht dann auch, daß er sachkundig ist und somit die arglistige Täuschng im Raum steht.

..und nicht zuletzt auch, das ers ich der Steuerhinterziehung strafbar gemacht hat. Finanzamt mal fragen?

Und hol dir ne ordentliche Rechtschutzversicherung, das dein Anwalt auch was verdienen kann und dich nicht abwimmeln muß. Bei einer kostenlosen Rechtsberatung ala ADAC ist ja vieles vorstellbar....

Achso ich glaube eher nicht das Snakekick hier irgendwen bescheißen will.

Erhellend ist vielleicht dieser Thread: http://www.andre-citroen-club.de/forum/showtopic.php?threadid=13324

High-Risk-Game... lost.

Geschrieben

also werd auf jeden morgen mal nen anderen anwalt dazu befragen /termin geben lassen. das was ich gegen eure aussagen sagte ist hat nicht auf meinen mist gewachsen. war halt auch der ansicht das das recht auf meiner seite ist. genauso wie die werkstatt sonst hätten sie nicht von ungefähr nen dekra prüfer das schriftlich festhalten lassen. Nur kann halt nur wiederholen was ich vom anwalt gesagt bekommen habe. und der wird sich das ja auch nicht ausdenken.nur seziell mit dem tüv klingt doch auch logisch woher soll ein ehrlicher verkäufer der sich halt auf dem tüv verläst wissen das der tüv falsch ist und verkauft das auto natürlich mit dem tüv und warum sollte er dann haftbar gemacht werden für eine sache die der tüv prüfer vergeigt hat?

und es ist auch durchaus legal ein nicht verkehrstüchtiges auto zu verkaufen. auch ohne das es im vertrag steht. genau aus dem grund gibts die klausel gekauft wie gesehen. da braucht kein wort im vertrag über die mängel zu stehen. Der musterkaufvertrag von Mobile.de der hier verwendet wird hat nichttmal ein feld dafür. Das eine private person vorgeschoben wurde werd ich auch dem anwalt nochmal genauer unter die nase halten aber auch da wird es so sein wie mein andere anwalt gesagt hat .. das muß erst ein gericht entscheiden ob das ein händler vertrag ist.. und ich glaub gerne das ich da gewisse chancen habe zu gewinnen .. aber in welchen verhältnissen zu den kosten.??? ok gerichtskosten zahlt der verlierer aber zumindest die anwaltskosten zahle ich.

find es auch schade das sich manche lustig machen hier. ok bin vieleicht etwas blond. aber ich kann halt nur wiederholen was mir eine person gesagt hat die sowohl dafür bezahlt wird als auch einige zeit die schulbank extra dafür gedrückt hat. da bin ich gerne mal so naiv und glaube ihr.

so ich werd wieder bestimmt ne menge mist gesagt haben. einige werden wieder was zu lachen haben da ich bestimmt nur was falsch verstanden habe

aber dann haben wenigstens einige ein wenig unterhaltung.

aber trotzdem allen wieder danke dir mir bei problem und wohl langsam längsten therad hier im forum geholfen haben.

p.s. für ne rechtschutz is es nu auch zu spät sie haftet für nix was vor dem abschlußdatum war.

Geschrieben

War interessant bis hierher......

Was ist passiert? Du hast Dir einen Wagen andrehen lassen, der Mängel aufweist, die der ein oder andere Blinde erkannt hätte.

Probefahren, Dekra aufsuchen, ein paar Euros auf den Tisch legen, durchsehen lassen, und gut.

Du hast ins Klo gegriffen, und sei mir nicht böse, daß der Gebrauchtwagenmarkt mittlerweile ein einziges Sodom und Ghomorrha(für TippFehler ist Herr Sony verantwortlich) geworden ist, wird Dir ja nicht verborgen geblieben sein.

Daß Dir das jetzt nicht wirklich hilft, weiß ich. Aber buch' die Kohle unter "Lehrgeld" ab. Oder schmeiß gutes Geld dem schlechten hinterher (Klage, Anwalt, 1-3 Instanz). Ein winziges Detail noch (macht die Sache aber teurer): Du hast in jedem Fall die Beweißlast. Und dabei wolltest Du doch nur Autofahren.

Geschrieben

Ich war gerade mal bei A.F. ... der Wagen sieht auf den ersten Blick ganz ok. aus. Ich habe mich dann mit dem Meister unterhalten, und der zeigte mir dann die (nein, nicht die Rückseite der Medaiile) Mängel:

Achsmanschetten getriebeseitig (hat da schonmal wer beim Kauf hingeguckt ?

Radbremszylinder hr (naja, sowas würde ich hinter schicken Alus vielleicht auch nicht sehen)

Profil der Reifen löst sich von der Karkasse (das sieht ein Blinder mit Krückstock)

und noch 3 oder 11 andere Kleinigkeiten, aber solange snake sich nicht durchringt, den Verkäufer unter Druck zu setzen, muss er die Sache halt unter Lehrgeld abbuchen, andererseits wäre da halt ein bisschen "Mumm" gefragt aber auch a) Recht und B) Geld zu kriegen ....

to be continued ...

Geschrieben

hallo matthias

wenn von jedem, der bei einem autokauf einmal übers ohr gehauen wurde, der beitrag getrichen werden würde (inkl. mir), stünde deine post ziemlich einsam im forum

aber lerne : aus schaden wird man klug.so ein kauf wird dir sicher nicht mehr passieren. ;-))

Geschrieben

jap buche das auch als lehrgeld hab einfach nicht die zeit und vorallem nicht die kohle da was zu machen

Geschrieben

so wollte jetzt zum endgültigen abschluß nur sagen das ich das auto jetzt rep hab lassen.

und nur klar stellen das meine werkstatt (Automobiles Francaises ) natürlich nix für kann. sie haben mich gut beraten und auch einen guten preis für die rep genommen.also wenn se alles gut gemacht haben gibts von mir natürlich auch immer ne schöne empfehlung :-)))

werd das auto morgen endlich wieder (beruhigt) fahren können

also nochmal danke an Automobiles Francaises und allen die mir hier geholfen haben !

Geschrieben

@ Ralph Gerhard:

hieß das nicht Gonorrhoe?

Gruß

balu1

Geschrieben

Ist ja schon ein überraschendes Ende!

Alle Welt sagt, mach dies oder das, tritt den Verkäufer sonst wo hin, reklamier, mach Druck und ich weiß nicht was und was ist das Ergebnis?

Auto wird repariert und basta. Der Verkäufer lacht wahrscheinlich immer noch.

Was hattest Du zu verlieren? Du hättest nur ein paar Unterlagen auftreiben müssen und damit überzeugend auftreten müssen. Mit etwas Glück hättest Du zumindest einen Teil des Preises zurückbekommen.

Sachen gibts...

Tom

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