Zum Inhalt springen

Baujahr meines CX


gerd1111

Empfohlene Beiträge

Ich würde gerne das genaue Baujahr meines CX herausfinden. Kann mir jemand von euch dabei helfen.

Ich weiß das er am 30.07.1981 durch die Citroén Automobil Aktiengesellschaft, seine Betriebserlaubnis für Deutschland erhalten hat.

Citroen CX 25 TRI

Typ: MA-K

Ausführung G91

Fahrgestellnummer: VF7MANJ0000NJ5811

Ich würde mich darüber freuen etwas genaueres zu erfahren.

Danke im Voraus

Gerd

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vorne im Motorraum auf dem Kotflügel der Fahrerseite dürfte eine "Orga-Nummer" stehen. Mit Hilfe dieser Nummer kannst Du das Alter Deines CX auf den Tag genau bestimmen...Du kannst den Rechner vom ACC dafür nehmen:

http://www.andre-citroen-club.de/index.php?option=com_wrapper&Itemid=110

Die Nummer ist vierstellig und evtl. schwer zu entziffern. Schau mal, die müsste aber da sein. Ich tippe vom Zeitraum her auf eine Nummer irgendwo zwischen 1350 und 1650 :-)

Gruß

Stephan

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn Du am Fzg. die 4-stellige Organummer abliest, und "Orgarechner" in die Forumssuche eingibts, wird Dir sicher geholfen.

Wo die am Cx aufs Blech gepinselt steht, kann ich Dir leider grad nicht sagen, das wird aber bestimmt bald in den Beiträgen weiter unten geschrieben.

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Weiss jemand, ob die Zulassungsstelle das Alter anhand der Orga-Nr. als Herstellungsnachweis akzeptiert? Dann kann man eventuell das H früher bekommen. Mein CX z.B. ist nach Orga Bj 81 hat aber EZ 83.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, das die Leute auf der Zulassungsstelle eine gepinselte Nummer auf dem Kotflügel und die Erklärung der Orga Nummer akzeptieren. Eine Liste der Baujahre und Fahrgestellnummern wirk da bestimmt seriöser.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Zulassungsstelle erkennt grundsätzlich nur den Tag der Erstzulassung an...

Wenn Du Glück hast, dann sind einige Bezirke so kulant, daß Du am 01.01. ein H-Kennzeichen beantragen/bekommen kannst, auch wenn der Wagen beispielsweise am 10.05. zugelassen wurde. Ansonsten gilt dann auch hier der Stichtag und Du bekämest das Kennzeichen erst im Mai.

Die Orga-Nummer oder auch Fahrgestellnummern sind denen leider relativ schnuppe :-(

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Halt halt, es gibt eine aktuelle Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung (nach Tagung am 18./19.4.), die zur Erteilung des H Kennzeichens das Herstellungsdatum erlaubt. Dann ist der Nachweis der Herstellung auf einmal interessant, die Frage ist nur, ob die Orga überzeugen kann.

Hier Zitat:

> § 9 FZV sah bislang vor, dass ein Oldtimer vor mindestens 30 Jahren

> erstmalig in den öffentlichen Verkehr gekommen sein muss, um ein

> Oldtimerkennzeichen zu erhalten. Nach dem aktuellen Entwurf können

> nach § 9 FZV auch Fahrzeuge Oldtimergutachten erhalten können, wenn

> sie vor mindestens 30 Jahren erstmals außerhalb des öffentlichen

> Verkehrs bewegt wurden. Für heutige Oldtimer ist das spätestens der

> Moment, an dem sie vom Band gefahren wurden und damit der

> Produktionszeitpunkt. Dennoch ist eine Ausnahmegenehmigung

> erforderlich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja, diese Verordnung kenne ich und hab das neulich auch gelesen, aber dennoch:

Ich glaube damit würdest Du ein Exempel statuieren und ich befürchte das Ganze wird sehr langwierig, vor allem nervig und schwierig wenn es um das Nachweisen geht.

Eigentlich wäre es einfach:

Du müsstest schon eine schriftliche Bestätigung der CDAG haben, was die Produktion angeht: Will heißen die müssen Dir bescheinigen, daß Dein CX mit der Fahrgestellnummer XY an einem bestimmten Tag vom Band gelaufen ist und dann bis zur Erstzulassung auf deren Gelände gestanden hat. Aber ob das so einfach geht? Immerhin sind die Bücher mit den Produktionsinformationen ja auch schon Jahrzehnte alt :-(

Ich habe einen ähnlichen Fall, meiner ist laut Orga von November 84, bzw. Januar 85 (so genau lässt sie sich leider nicht mehr entziffern :-() Die EZ ist dann im Mai 1986 auf die Citroen Deutschland erfolgt. Selbst wenn es Januar 1985 wäre, wäre ich somit dem H-Kennzeichen ein ganzes Jahr näher.

Leider glaube ich jedoch, daß die Behörden am alten Schema, bzw. zumindest am einfacheren Schema festhalten. Solltest Du da was anderes hören oder es möglich sein, diese Ausnahmegenehmigung zu bekommen, dann wäre ich durchaus interessiert, weil "mein Fall" ja ähnlich gelagert ist und ich nichts dagegen hätte, wenn ich mein H-Kennzeichen auch schon früher bekommen würde :-)

Bearbeitet von Hozzy
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...