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Geschrieben

Hi,

habe mir heute einen XM c.t. Automatik mit franz. Zulassung gekauft.

Was muss man tun, um den hier zulassen zu können?

Hat der TÜV Unterlagen über diese Fahrzeuge, gibt's da ne EU-Betriebserlaubnis, wo bekomme ich einen Brief her?

Danke schon mal für Eure Antworten.

Gruß

Christoph

Geschrieben

Hi Christoph,

wegen EU alles ganz einfach: Du bzw. das Auto braucht 'ne Vollabnahme und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Kraftfahrbundesamt (www.kba.de). Das ist alles. Einen Brief brauchst Du nicht, den stellt die Zulassungsstelle aus. Zum Termin solltest Du - soweit vorhanden - frz. Unterlagen über das Auto mitbringen.

Gruß Jörg

Geschrieben

Nur mal Interessehalber: Wie ist denn das Preisniveau in Frankreich?

Ich hatte eigentlich immer das Gefühl, gute XM und CX seien in Frankreich teurer als in Deutschland...

Geschrieben

Noch eine Idee: Lass ihn in F zu. Dann brauchst du keine Unterlagen, keine Vollabnahme und noch nicht mal Kfz-Steuer bezahlen.

Nachteil: Du solltest noch einen Zweit-Wagen haben, der in D angemeldet ist, sonst ist der Ärger vorprogrammiert. Eigentlich soll ein Auto mit ausländischer Anmeldung spätestens nach 3 Monaten umgemeldet werden.

Im Idealfall also gemeinsam mit x Freunden in F ein Haus/Wohnung/Campinwagen miete/kaufen und als Wohnsitz angeben. Dort den XM anmelden. In D einen Zweitwagen z.B. Ente anmelden. Damit hast du in D ein Fahrzeug für Arbeit, einkaufen usw. (Steuerklärung!) und ein Fahrzeug in F, das auch dazu benutzt wird, um in dein Feriendomizil zu faheren und deshalb auch in D steht/fährt, weil du ja gerade hier bist.

Ich schätze das das zwar nicht 100% korrekt ist, aber in der Grauzone, wo es auch nicht verboten ist. Aber bitte: Ich bin kein Anwalt!

Gruss

Michael

Geschrieben

Danke für Eure Infos!

Das wird also wohl einfacher als ich dachte.

Saschadregrosse:

das Auto war bei ebay (D) inseriert und deshalb bin ich drauf gestossen.

Ein 93er XM c.t. Automatik mit 136.000KM, mit Fotos belegt: Neulackierung wegen Kratzern (und nicht etwa wg. Unfall), Neu in den letzten Monaten:

Automatik(!!), Kugeln, Batterie, Auspuff, Reifen vorne, Kühler, Bremsscheiben hi.

Ausstattung: Leder, Klimaautomatik, Tempomat, Bordcomputer, 4EFh usw. (Vollausstattung ohne Schiebedach und Sitzheizung)

Aussehen: tadellos (vegagrün), Fahreigenschaften: tadellos und der Hammer:

2200.-€

Da konnte ich nicht widerstehen

Das Auto habe ich im grenznahen Gebiet (Saarland) gezeigt und ausgehändigt bekommen

Gruß

Christoph

Geschrieben

Hallo Sascha,

Hat der denn auch einen Kat?? Das ist der einzige Bereich in dem es Schwierigkeiten geben könnte, weil er die damaligen deutschen Abgasnormen nicht erfüllte? Ist aber nur eine Vermutung.

Sag mal, wenn es geklappt hat!

Was mir in Frankreich aufgefallen ist, es gilt oft das schwarz-weiß Prinzip. Soll heißen, entweder Vollausstattung oder nicht mal elektrische Fensterheber, also ohne alles. Dazwischen sieht man nicht viel.

Tom

Geschrieben

sieh an, der christoph hees...oder ein namensvetter??

sach ma, loreleiring or not?

gruss, t.(damals, der ami 6)

Geschrieben
ACCM Mike postete

Noch eine Idee: Lass ihn in F zu. Dann brauchst du keine Unterlagen, keine Vollabnahme und noch nicht mal Kfz-Steuer bezahlen.

Gruss

Michael

Hab mal in dem Zusammenhang gelessen, wenn Du als Deutscher mit Ausländischen Kennzeichen angehalten wirst, womöglich noch mit Wohnsitz in Dland gleich erst mal von Steuerhinterziehung ausgegangen wird! Wohne Grenznah und würde meinen 2,5L TD gerne in Freich anmelden, Adresse wäre nicht mal das Problem -

ansonsten: Gleich nach Freich ziehen spart nicht nur KFZ steuer, die hier arbeitenden Franzosen würden alleine wegen Einkommensteuer und Sozialabgaben nie nach Dland ziehen. In F ist dafür alles andere Teuer, die qm Preise sind auch höher..

Am besten: in der Schweiz arbeiten, In Dland einkaufen, in Frankreich wohnen!

Geschrieben
Holger postete

ACCM Mike postete

Noch eine Idee: Lass ihn in F zu. Dann brauchst du keine Unterlagen, keine Vollabnahme und noch nicht mal Kfz-Steuer bezahlen.

Gruss

Michael

Hab mal in dem Zusammenhang gelessen, wenn Du als Deutscher mit Ausländischen Kennzeichen angehalten wirst, womöglich noch mit Wohnsitz in Dland gleich erst mal von Steuerhinterziehung ausgegangen wird! Wohne Grenznah und würde meinen 2,5L TD gerne in Freich anmelden, Adresse wäre nicht mal das Problem -

Genau das ist wohl das Problem - allerdings nehme ich an, das ein Zweit-/Erstwohnsitz in Frankreich und ein in D angemeldetes Zweitfahrzeug das Problem löst. Denn warum sollte man nicht in F an seinem Wohnsitz ein Auto angemeldet haben. SOlange Arbeitsort und Wohnsitz in D ist und die Ente o.ä. in D für die kurzen Strecken (Arbeit, Einkauf..) vorhanden ist, sollte man doch mit seinem XM/CX etc. auch mit französischer Zulassung fahren können.

Aber wie gesagt, wenn das vor Gericht geht ist es zumindest recht spannend, ob der Richter der Argumentation folgt. Wie die genaue Gesetzeslage aussieht, weiss ich halt nicht. Aber seit der EU sollte doch sowas möglich sein?

Problematisch ist es wohl das Auto von D nach F zu überführen, dann dort anzumelden etc. In diesem Fall, wo bereits eine Zulassung in F vorhanden ist (franz. Brief) sieht die Sache von der Vorgehensweise etwas leichter aus. Nur noch die Randbedingungen, das das keine Steuerhinterziehung bzw. unterlassene An-/Ummeldung ist müssen noch erfüllt werden. Die kosten zwar auch Geld, dafür erspart man aber auch den ganzen deutschen Papierkrieg. Gerade der ist für mich persönlich extrem abschreckend. Irgendwie stehe ich mit der deutschen Bürokratie ziemlich auf Kriegsfuss...

Gruss

Michael

Geschrieben

Hi Mike,

das Auto MUSS dort, wo man überwiegend wohnt, auch zugelassen werden. D.h.

selbst mit einem Zweitwohnsitz in Frankreich, der nur sagen wir mal 100 Tage im

Jahr bewohnt wird, müssen alle Deine Fahrzeuge in D zugelassen werden. Alles

andere ist Steuerhinterziehung.

Das ist leider so, sonst hätte ich die großen Cits auch in Frankreich angemeldet.

Martin

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

So Leute,

hatte den Thread fast vergessen:

Also, Auto ist zugelassen und das ging so:

1. Kurzzeitkennzeichen holen, um zum TÜV zu fahren

2. dort auch eine KBA-Freigabe (dass das Auto nicht geklaut ist) anfordern (Antwort dauert 3-14 Tage, bei mir 5T.)

3. Vorführung beim TÜV (nicht DEKRA, KÜS o.a., sondern TÜV), dort Untersuchung nach §21 (wie wenn das Auto über ein Jahr oder so abgemeldet gewesen wäre). Diese Untersuchung ist etwas strenger als die normale HU (§29), da wird z.B. die Funktionsfähigkeit der Gurte auch hi. untersucht usw.

Der Prüfer holt sich die techn. Daten anhand der vorliegenden Papiere und Motor (!!!)-Nr aus dem Computer und fertigt einen §21-Bericht.

Dann noch AU und dann gehts wieder zur

4. Zulassungsstelle mit

carte gris (frz. Brief), dem vorgefertigten Kaufbeleg (in F ein vorgegebenes Dokument, das man benötigt), den TÜV und HU-Unterlagen sowie Deckungsbestätigung, Ausweis und ggf. den alten Schildern (obwohl die keine Stempel haben) und der Antwort vom KBA (das ja in meinem Fall schon bei der Zulassungsstelle eingegangen war).

So jetzt noch schnell neue Schilder und

5. ab gehts auf die Straße

Mehr ist es wirklich nicht!!

Das Auto habe ich heute übrigens 800Km weit gefahren (mit Tempomat auf 140Km/h eingestellt) und dabei einen Verbrauch von ACHTUNG: 8,2l/100KM "erfahren". Das ist für einen Benziner mit 1,5Tonnen Leergewicht und über 140Ps nicht schlecht, meine ich.

Die Messung erfolgte über zwei selbst durchgeführte Betankungen, dass ich sicher sein konnte,dass der Tank wirklich jeweils randvoll war; der Bordcomputer hat mir was von 9,9l signalisiert, aber dann hätte ich auch keine 1036KM mit einer Tankfüllung von 85l erreichen dürfen...

Gruß

Christoph

Geschrieben

Was ist wenn ich komplett die andere Statsbürgerschaft annehme?Ich würde mir im Ausland mit vielen eine Wohnung mieten und in D zweitwohnsitz und arbeit haben.Für mich ist allerdings Polen interressant(ab 2004 in der EU).Ich spiele schon länger mit dem Gedanken.Ich fühle mich als Autofahrer(CX 2,5td) wie die Melckkuh der Regierung.Der Staatverlangt ja,das man flexibel ist,ich lege es halt anders aus.

Geschrieben

Als Deutscher kriegst du keine polnische oder tschechische Staatsbürgerschaft! Ohne kannst du keinen Grund und Boden erwerben.

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