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Geschrieben

Hallo Guidoqq,

ich meine daß alle Autos mit HP bessere Zugfahrzeuge wie die ohne HP sind. Ich kenne die geschilderten Probleme (zappeln, herumhebeln) nur, wenn ich das Vorzelt im Wohnwagen weite weg von der Achse im Bettkasten liegen habe, wenn ich den Wohnwagen in seine Agarage fahre. Aber wenn ich unterwegs in den Urlaub fahre, kommt das Vorzelt in den Kofferraum des C5 Break und alle anderen schweren Sachen (Liegestühle, Campingstühle, Campingtische, Wowa-Ersatzrad, Kabeltrommel, Getränkekisten.....) und dann ist der Wohnwagen trotz Zuladung mit Klamotten und Eßsach ruhig.

Gruß radel 56

Geschrieben
OFF TOPIC

Nur mal so zur Info..... du warst dann 50 km/h zu schnell..... frag mal beim ADAC nach wie hoch das Bußgeld dafür in Frankreich ist.....

130 km/h sind nur zulässig wenn das zulässige Gesamtgewicht des Gespannes 3,5 to nicht überschreitet..... das langt für den C5 mit 1500kg Anhänger nicht...

Falsch !!!

Das gilt nur hinsichtlich des Zugwagen mit 3.5t Also wenn Zugwagen bei einer zulässigen Gesamtmasse des PKW bis 3,5 t und einer Summe der zulässigen Gesamtmassen des Gespanns zwischen 3,5 t und 12 t gilt eine Reduktion des Tempolimits auf 80 km/h außerorts (Route Nationale) und 110 km/H auf Autobahn

Da aber der C6 nur max 2.5 t ZGG hat, gilt dieses reduzierte Tempolimit nicht

Quelle Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Tempolimit

Wäre auch zu lustig der C4 mit 1500kg Anhänger dürfte 130km/h fahren und der C6 nur 80km/h ???? So bekloppt sind nichteinmal die Franzosen

Geschrieben (bearbeitet)

Naja,

ein C6 hat vermutlich ein ZGG von 2200 kg (C5 III 2350 kg) plus 1500 kg sind 3,7 t und damit das reduzierte Tempolimit, oder nicht?

Und ehe jetzt das allgegenwärtige Geplärre "früher waren alle Citroen besser" anfängt: auch ein CX Break hatte auch ein ZGG von 2200 kg und auch damit war's auch schon nix mit "130 km/h mit 1500 kg Anhänger".

Gruß

Bernhard

Bearbeitet von ACCM Bernhard Koglin
Geschrieben
Naja,

ein C6 hat vermutlich ein ZGG von 2200 kg (C5 III 2350 kg) plus 1500 kg sind 3,7 t und damit das reduzierte Tempolimit, oder nicht?

Und ehe jetzt das allgegenwärtige Geplärre "früher waren alle Citroen besser" anfängt: auch ein CX Break hatte auch ein ZGG von 2200 kg und auch damit war's auch schon nix mit "130 km/h mit 1500 kg Anhänger".

Gruß

Bernhard

Hallo Bernhard!

ZGG = zulassiges Gesamt Gewicht, nicht zulassiges Gespanngewicht des Zugfahrzeuges

Also schon wieder falsch! Nur das ZGG des Zugfahrzeuges gilt, nicht das ZGG des gesamten Gespanns!

Also zb C5, C6 W211 alle ZGG unter 3.5 to also kein Problem (da weniger als 2,4 to) also 2,4To kleiner 3,5 to damit kein reduziertes Tempolimit

Aber z,B Mercedes Sprinter mitr zGG über 3.5to reduziertes Tempolimit (auch mit nur kleinsten Anhänger von z.B 400kg)

In erster Linie sollen mit diesem reduzierten Tempolimit die größeren (unsicheren) Kastenwagen eingebremst werden (Sprinter Jumper, Ducato), nicht schwere (unsichere) Limosinien

Verstanden?

Frank

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Frank,

das wikipedia-Zitat "bei einer zulässigen Gesamtmasse des PKW bis 3,5 t und einer Summe der zulässigen Gesamtmassen des Gespanns zwischen 3,5 t und 12 t" ist für mich (Du siehst das vielleicht anders) eindeutig:

Bei einer zulässigen Gesamtmasse des PKW kleiner als 3,5 t und einer SUMME der zulässigen GESAMTMASSEN des Gespanns zwischen 3,5 t und 12 t (das ist für mich das ZGG PKW + ZGG Anhänger) gilt 110km/h auf Autobahnen in Frankreich, oder nicht?

Allerdings war die Aussage von Manfred falsch, man ist nur 20 und nicht 50 km/h zu schnell bei 130 km/h mit der beschriebenen Konfiguration auf der Autobahn. Aber auch das ist in Frankreich nicht für 10,- Euro zu haben...

Gruß

Bernhard

Bearbeitet von ACCM Bernhard Koglin
Geschrieben

Ich lasse mich gerne korrigieren..... möchte aber auf meine Quelle verweisen:

http://campingfuehrer.adac.de/ratgeber/files/cam_22_verkehrsbest_gespanne_2010.pdf

Zu Frankreich siehe Bemerkungen unter dem Buchstaben "p"

In div. Foren findet man den Hinweis dass hier wohl 2009 eine Änderung durch ersatzloses Streichen eines Absatzes im frz. Gesetz stattgefunden hat und der Wikipedia Eintrag das angeblich nicht berücksichtigen soll.

Da meine Sprachkenntnisse nicht zum Verständnis der frz. Gesetze genügen, muss ich daher passen. Wer die Sprache besser versteht, kann hier vielleicht Licht im Dunkel finden:

http://www.motor-talk.de/forum/neue-geschwindigkeitsbegrenzung-in-frankreich-t2184985.html

Geschrieben

Hallo

Habe einen C5 1 HDI 2,2 und einen Kleinen Wohnwagen mit 7,4m länge und 1,5To gesammtgewicht und ich kann nicht klagen über den Fahrkomfort.

zudem bin ich öfters mit einem Trailer unterwegs und ich habe noch etwas Leistungsreserve.

Gruß

Joachim

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