Zum Inhalt springen

Versicherung Wechselkennzeichen ?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

habe noch nichts über die Wechselkennzeichenversicherung gefunden.

Gibt es da schon konkrete Vorstellungen ?

z.B. das größere Auto versichern aber zwei fahren ?

Gruß Torsten

ACCM Gerhard Trosien
Geschrieben

Sei froh, wenn Dir Deine Versicherung einen einstelligen Rabatt anbietet. Nachdem sich der Finanzminister durchgesetzt hat und auch bei Wechselkennzeichen beide Fahrzeuge zu besteuern sind, hat sich dieser Unsinn wohl selbst erledigt.

Es ist streng genommen nicht einmal möglich, einen Käfer und eine Ente auf einem Wechselkennzeichen zu vereinen, da das Kuchenblech des Käfer hinten nicht mit der hinteren Nummerntafel der Ente kompatibel ist...

ACCM Visamarkus
Geschrieben

So wie es aussieht, haben es die Politiker tatsächlich mal wieder geschafft, eine gute Idee zu versenken! Es wird weder bei Steuer noch bei Versicherung irgendwelche Vorteile geben. Das einzige, was sich verändert, ist, das man nicht mehr seine zwei Fahrzeuge (mit zwei Personen) zur gleichen Zeit bewegen kann...

Geschrieben
Hallo zusammen,

z.B. das größere Auto versichern aber zwei fahren ?

Gruß Torsten

Ich glaube es ist umgekehrt: zwei Autos versichern, aber nur eines fahren.

Gast BX-Hempel
Geschrieben

was sich da Rolliwolli und Rammsauer aus dem Kopf gedrückt haben, kannste voll in die Tonne kloppen. Steuerliche Vorteile gleich Null. Vorteile bei der Versicherung kann jeder nach eigenem Verhandlungsgeschick versuchen. Das wars.

Nachteile:

- Gebühren und Zeitverschwendung auf dem Amt

- Wechseln von Kennzeichen

- Fahren kann man nur eins zur gleichen Zeit

- das was gerade nicht beschildert ist, darf weder bewegt noch in öffentlichem Raum abgestellt werden

So war mein letzter Infostand aus der Erinnerung, da das Thema hier schon mal durchgekaut wurde.

Das ist also nur für VauWeh-Fahrer.

Geschrieben
Es ist streng genommen nicht einmal möglich, einen Käfer und eine Ente auf einem Wechselkennzeichen zu vereinen, da das Kuchenblech des Käfer hinten nicht mit der hinteren Nummerntafel der Ente kompatibel ist...

So habe ich das auch verstanden.

Soweit ich das mitbekommen habe, kann man auch nur gleichartige Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen ausstatten. Kombinationen wie PKW/Motorrad, PKW/WoMo, PKW/LKW, usw. sind nicht möglich.

Also Ente (PKW) und Kastenente (LKW) geht schon nicht... :(

Geschrieben

Hallo allseits,

Anfang der Woche habe ich meinen Freundlichen von AXA angeschrieben. Hier die Antwort :

Guten Morgen Herr xxxx,

ich vermute, Sie meinen das " Wechselkennzeichen " was noch nicht eingeführt ist. Soll jetzt im Sommer kommen, aber noch nichts genaues weis man.

Somit kann ich auch noch keine Auskunft geben. Es ist bei uns im Konzern auch noch kein Termin genannt. Darf ich Sie bitten, mich in acht Wochen noch einmal anzusprechen?

Mit besten Grüßen

Geschrieben

ich weiß nur, dass meine Versicherung beim Wechselkennzeichen einen Rabatt von 10% anbietet ...

Geschrieben

Eine traumhafte und zudem einfache Lösung wäre es, wenn man nur einmal Steuer und Versicherung bezahlen müsste - für das grössere der beiden Fahrzeuge, dazu meinetwegen noch eine moderate Wechselkennzeichengebühr.

Und ganz geil wäre es, wenn man im Falle von H-Kennzeichen sogar bis zu zehn Fahrzeuge auf ein Kennzeichen nehmen könnte.

Hier ist das so.

Gruss

Oliver

Geschrieben

Nerve hier mal nicht :). Ich bin schon angepisst genug das es das Tablet was ich gerne kaufen moechte in der Ausstattung die ich gerne haette, bezahlbar nur in der Schweiz gibt. Hier in D ist die schlechtere Ausstattung schon teuer :(!

Na, so lohnt sich vielleicht die Vignette noch mehr wenn wir n ach Italien fahren :D.

Gruss

Matthias

ACCM Gerhard Trosien
Geschrieben
So habe ich das auch verstanden.

Soweit ich das mitbekommen habe, kann man auch nur gleichartige Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen ausstatten. Kombinationen wie PKW/Motorrad, PKW/WoMo, PKW/LKW, usw. sind nicht möglich.

Also Ente (PKW) und Kastenente (LKW) geht schon nicht... :(

PKW/WoMo geht. Nach EU-Definition sind beides Kraftfahrzeuge zum Personentransport. Die anderen genannten Kombinationen gehen nicht. Und mehr als zwei gehen auch nicht.
ACCM Gerhard Trosien
Geschrieben
Eine traumhafte und zudem einfache Lösung wäre es, wenn man nur einmal Steuer und Versicherung bezahlen müsste - für das grössere der beiden Fahrzeuge, dazu meinetwegen noch eine moderate Wechselkennzeichengebühr.

Und ganz geil wäre es, wenn man im Falle von H-Kennzeichen sogar bis zu zehn Fahrzeuge auf ein Kennzeichen nehmen könnte.

Hier ist das so.

Gruss

Oliver

Ja, in der Schweiz kann ein Betreiber eines Beherbungsbetriebs, der in der Freizeit Jäger ist, einen Familien-PKW, ein Einkaufsauto, ein Freizeitauto, das eine oder andere Sammlerauto, einen Wagen zum Gästetransport und einen Geländewagen für's Hobby auf einem Schild haben. Und da gibt es den Quatsch mit dem kleinen Schild mit der laufenden Nummer auch nicht.

Dafür (habe ich gehört) muss der Oldie für die Spezial-Oldtimerzulassung in einem spitzenmäßig restaurierten Zustand sein. Original und Patina soll angeblich gar nicht gehen

Geschrieben
PKW/WoMo geht. Nach EU-Definition sind beides Kraftfahrzeuge zum Personentransport. Die anderen genannten Kombinationen gehen nicht. Und mehr als zwei gehen auch nicht.

Danke für die Info!

Geschrieben
Ja, in der Schweiz kann ein Betreiber eines Beherbungsbetriebs, der in der Freizeit Jäger ist, einen Familien-PKW, ein Einkaufsauto, ein Freizeitauto, das eine oder andere Sammlerauto, einen Wagen zum Gästetransport und einen Geländewagen für's Hobby auf einem Schild haben. Und da gibt es den Quatsch mit dem kleinen Schild mit der laufenden Nummer auch nicht.

Dafür (habe ich gehört) muss der Oldie für die Spezial-Oldtimerzulassung in einem spitzenmäßig restaurierten Zustand sein. Original und Patina soll angeblich gar nicht gehen

Also eigentlich kann das hier jeder Depp, auch ohne Beherbergungsbetrieb. Und man darf seine Freizeit auch zum Herumblödeln verwenden. Ansonsten gilt eigentlich nur, dass im Normalfall zwei Fahrzeuge derselben Kategorie auf ein Kennzeichen genommen werden können, wobei Steuer und Versicherung dann für das grössere von beiden erhoben werden, dazu noch eine harmlose Wechselkennzeichengebühr. Mehr als zwei Fahrzeuge geht auch, aber nur wenn alle den Veteranenstatus besitzen, also ähnlich wie Euer H-Kennzeichen. Das mit dem spitzenmässigen Zustand halte ich für ein gerne gestreutes Gerücht. Mein Fünfer ist allenfalls in einem saftigen Gebrauchszustand, mit sehr viel Patina und wie der Siff sonst noch genannt wird, und hinter dem Haus steht eine blank feuerverzinkte Ente mit dem unwiderstehlichen Charme eines Müllcontainers - beides sind Veteranen. Und auch bei meinen Moderrädern zeigen einige schon recht heftige Gebrauchsspuren, wurden nie restauriert sondern immer nur instand gehalten, und auch die...

Gerade bei alten Moderrädern ist so ein Wechselkennzeichen eine tolle Sache. Man kann je nach Kanton zwischen zehn und hundert Stück auf ein Kennzeichen einlösen.

Und das geilste ist: Veteranen müssen nur alle sechs Jahre zum Tüv.

Geschrieben

Ich glaub ich stell nen ASYLANTRAG in der Schweiz ( wenigstens für meine Autos ), wegen politischer Verfolgung hier

in der Bananenrepublik .

mfg Klaus

Geschrieben

Naja, das Leben hier hat auch Nachteile.

Irgendwas wird mir schon noch einfallen...

Geschrieben

Na Ehrwürden,

nen Briefkasten hättest Du aber noch frei?!?

Beste desillusionierte Grüße,

Stone (Germane)

Geschrieben
Naja, das Leben hier hat auch Nachteile.

Irgendwas wird mir schon noch einfallen...

DIESE Denkpause, hat mich grad zum nachdenken gebracht.... :)

Geschrieben

Hier nochmal was offizielles von meiner Versicherung:

1. Mit einem Wechselkennzeichen können höchstens zwei Fahrzeuge zugelassen werden. Beide Fahrzeuge müssen zusammen zugelassen werden. Für die Zulassung wird es keine besondere eVB geben. Jede ausgegebene eVB für ein amtliches schwarzes Kennzeichen (§ 9 FZV) kann für die Zulassung genutzt werden. Für jedes der beiden Fahrzeuge, die mit einem Wechselkennzeichen zugelassen werden sollen, ist eine eigene eVB erforderlich.

2. Wechselkennzeichen werden nur für folgende EU-Fahrzeugklassen ausgegeben:

Klasse M 1 = Pkw und Wohnmobile

Klasse L = alle Motorräder (auch Leichtkrafträder, Kleinkrafträder)

Klasse O 1 = Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 750 kg.

3. Wechselkennzeichen dürfen nur für Fahrzeuge derselben EU-Fahrzeugklasse zugeteilt werden. Außerdem müssen für die Fahrzeuge Kennzeichenschilder gleicher Anzahl und Abmessungen zulässig sein. Daher sind Kombinationen aus Fahrzeugen unterschiedlicher EU-Klassen oder mit unterschiedlicher Anzahl und Abmessung von Kennzeichenschildern unzulässig. Möglich ist daher z. B. ein Wechselkennzeichen für PKW + Wohnmobil, unzulässig hingegen ist z. B. ein Wechselkennzeichen für PKW + Motorrad.

4. Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Komponenten:

einem Wechselteil, der für beide Fahrzeuge gleich ist und

einem fest am Fahrzeug anzubringenden individuellen Teil.

Nur beide zusammen bilden ein vollständiges Wechselkennzeichen. Eine entsprechende Erweiterung der Bußgeldvorschriften wird sicherstellen, dass Fahrzeuge ohne vollständiges Wechselkennzeichen weder aktiv am Verkehr teilnehmen noch im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt sein dürfen.

5. Nur das Fahrzeug, an dem das vollständige Wechselkennzeichen, also beide Komponenten, angebracht ist, darf im öffentlichen Verkehr geführt oder abgestellt werden. Das Führen eines Fahrzeugs ohne vollständiges Wechselkennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum ist eine Obliegenheitsverletzung. Der Verstoß wird je nach dem Grad des Verschuldens mit voller oder teilweiser Leistungsfreiheit geahndet (in der Kfz-Haftpflicht ist die Leistungsfreiheit auf 5.000 Euro begrenzt).

6. Wechselkennzeichen werden nicht als Ausfuhr-, Kurzzeit-, Saisonkennzeichen oder rote Kennzeichen ausgegeben. Auch Behördenkennzeichen, konsularische oder Diplomatenkennzeichen wird es nicht als Wechselkennzeichen geben.

7. Vertraglich wird jedes der beiden Fahrzeuge in einem gesonderten Vertrag mit eigenem SFR geführt.

Dieser Versicherer bietet 20% Nachlass in der Haftpflicht und 10% in der Kasko, was aber nichts am generellen Unsinn des Ganzen ändert....

Geschrieben

eines muß man unseren Id...... lassen,

sie lernen schnell,

von denen in Brüssel

Geschrieben
...was aber nichts am generellen Unsinn des Ganzen ändert....

So sieht es aus. Ohne Worte, weil sich jeder Schweizer (wer eigentlich sonst noch?) über uns kaputt lacht...

ACCM Volker Arians
Geschrieben

ich fang gleich an zu weinen !!!!!!!!!!!

Hab 4 Mopeds und PKW - und für jedes Fahrzeug

1) Kennzeichen

2) Versicherung

3) Steuer

4) TÜV alle 2 Jahre

Ich mach demnächst einen Fulltime-Job draus.. ( oder gebe endlich was ab)

( OK, ist Hobby - und das kostet Geld & Zeit)

Geschrieben (bearbeitet)
So sieht es aus. Ohne Worte, weil sich jeder Schweizer (wer eigentlich sonst noch?) über uns kaputt lacht...

Wir Österreicher lachen über eure Wechselkennzeichenregelung natürlich mit den Schweizern im Chor... ;)

Im Ernst, wie schon an anderer Stelle erwähnt, befürchte ich, dass plötzlich unsere Politiker auch auf die ID kommen, das "deutsche Modell" umzusetzen. Ich hoffe, es bleibt eine Befürchtung, die sich nicht erfüllen wird...

Es gibt viele Sache, wo sich einem der Sinn dahinter nicht auf den ersten Blick zeigt, aber dieses Wechselkennzeichenlösung ist wirklich das Wahnsinnigste, was ich seit langem gehört habe. 1 Kennzeichen für zwei Auto und dann für beide Autos trozdem wieder (nahezu) normal zahlen, obwohl man nur mit einem fahren kann...tststs...ich versteh's nicht!

Bearbeitet von badscooter
  • 2 Monate später...
Geschrieben (bearbeitet)

Hab mich jetzt erst zufällig damit befasst.

Es ist ein "genialer" Schachzug, dem Bürger perfekt zu verarschen.

-Man zahlt also für beide Fahrzeuge volle Steuer, darf aber immer nur eines im öffentlichen Verkehr abstellen und bewegen.

So bezahlt man für die Bneutzung von Steaßen und Parkraum zwei Wagen voll, benutzt aber nur mit einem Fahrzeug die Straßen und den Parkraum.

Das zweite Fahrzeug muß also auf eigenem Grundtück/Garage/Parkplatz stehen ggfs gemietet.

- Man zahlt etwas weniger Versicherung, die Versicherung hat aber nur das Risiko eines bewegten/abgestellten Fahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum.

Dafür wird aber erheblich mehr Prämie eingestrichen, mit der die Versicherung an anderer Stelle Löcher stopfen kann.

Wow. Das nenne ich mal erfolgreiche Lobbyarbeit und (halbwegs) geschickt verdeckte Abzocke. Unfassbar.

Also nur wer NIEMALS beide Fahrzeuge gleichzeitig bewegen will und keine zusätzlichen Kosten fürs Abstellen hat, bekommt ein Almosen als "Belohnung"

Dafür muß er dann aber immer schön die Kennzeichen umstecken. :)

Letzlich ein schönes Beispiel für den Krebs im System.

Bearbeitet von Frank (F)
  • 4 Monate später...
Geschrieben

Ich hab heute einen schönen Bericht über dieses Thema und die Chance für 2013 gefunden:http://www.wechselkennzeichen.net/2013_prognose

Finde man sollte dem Wechselkennzeichen eine Chance geben, da es gerade im Bereich Motorräden, Oldtimer oder Wohnmobile sinnvoll ist!

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...