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asdasd asdasdasdsad
Geschrieben

Hi, seit einer Woche warte ich nun darauf, das der cit. Händler bei dem ich meinen Xantia gekauft habe mir das Auto auch übergibt. Ich hatte mit dem Verkäufer beim Verhandlungsgespräch ausgemacht, das er mir ne Anhängerkupplung noch dazugibt. Als ich den Vorbesitzer anrief erzählte der mir das an dem Xantia schon eine drangewesen wäre. Ok ist ja legitim von der Werkstatt die erstmal abzubauen. Im Auto ist aber das Lämpchen für den Blinkeranzeiger noch vorhanden.

Der Verkäufer will mir jetzt weismachen, das er mindestens 4h braucht die Kupplung an das Auto zu montieren und das er noch keine Zeit dazu gehabt hätte. TÜv ist aber schon gemacht und die Kupplung eingetragen!?!? Ist das realistisch - 4h für ne schon mal eingebaute Anhängerkupplung?

Und zweitens kann er mir die Papiere für die Zulassung nicht geben, weil der Chef von dem Autohaus nicht da wäre und der müßte die AU unterschreiben, weil der für die Richtigkeit haftet......--stimmt das???

Michael Strauchmann
Geschrieben

Hallo,

kommt mir schon seltsam vor ....! Wie der TÜV ´ne AHK abnehmen, die garnicht angebaut ist??? Außerdem sind 4h schon etwas viel, weil die elektrischen Leitungen sicher im Auto geblieben sind, das Anschrauben dauert sicher nicht so lange. Schätze mal, er hat die Kupplung verkauft und jetzt hat er sowohl ein finanzielles (wie soll er den Preis für eine neue AHK von Dir zurückbekommen?) und wahrscheinlich ein logistisches Problem (woher so schnell eine passende AHK bekommen?).

Haften tut der Chef sicher für die AU, aber die Unterschrift macht normalerweise der Monteur, der die AU macht, soweit mir bekannt ist. So, wie das aussieht, wollen sie Dir scheinbar das Auto lieber nicht mehr verkaufen, auf jeden Fall stinkt die Geschichte!!

Gruß

Michael

asdasd asdasdasdsad
Geschrieben

warum meinst du das sie mir das auto lieber nicht mehr verkaufen wollen?

Geschrieben

Hallo,

wer für die AU unterschreibt ist nicht eine Frage von Chef oder Meister, sondern wer in dem Betrieb für die AU-Prüfung zugelassen ist. Der muß auch dafür unterschreiben und sonst keiner!

Das Fahrzeug kann selbstverständlich eine neue HU bekommen haben, ohne daß die Kupplung montiert war. Ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere erübrigt sich mittlerweile Gott sei Dank durch entsprechende Typprüfungen der AHK's.

Je nach Fahrzeugtyp kann die Montage schon ein paar Stunden dauern, daher sollte man bei 4 Std. nicht zwangsläufig einen Beschiss vermuten

Grüße

balu1

Geschrieben

Wenn n einem Auto schon mal eine AHK war bleibt die da immer Eingetragen der TÜV muß die Kupplung nicht abnehmen sowas kann man an und abbauen wie man Lustig ist wenn einmal eingetragen.

AU muß ein Meister unterschreiben kann kein Geselle oder Lehrling.

Die haben keine Lust die AHK zu Montieren das ist es weil in der Zeit könnten die ja ein Auto machen.

Kostet wohl nicht viel dein Xantia weil würden die Geld brauchen hättes du den schon vorm Haus stehen :-)

Gruß Strike

Geschrieben

die werden sein geld schon haben!

einfach eine angemessene frist setzen! was ist eine angemessene frist:

in anbetracht, dass das fahrzeug bereits bei denen ist und nur die ahzv angebaut werden muss, 2 tage lieferfrist.

ansonsten mit rücktritt vom kaufvertrag drohen.

du kannst dir das fahrzeug auch aushändigen lassen und den anbau der ahzv für später terminieren, bis dahin ist eben der vertrag noch nicht vollständig erfüllt.

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