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Was muß ich nun mit Eintragungen machen? Wie läuft das in Hessen?


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Geschrieben

Seit einiger Zeit gibt es in Hessen dieses komische Verfahren mit Eintragungen.

Nehme einfach jetzt mein Fall als Beispiel:

Fahrzeugabnahme durch einen Prüfingeneur des TÜV-Rheinland (hab die Ente bei einem 2CV-Restaurator in Rheinland-Pfalz abnehmen lassen).

Der Prüfer hat folgende Eintragungen vorgenommen:

Austauschrahmen (Gutachten vom Hersteller lag bei)

Anhängerkupplung (Einbauanweisung von Westfalia lag vor)

und diverse Reifengrößen wurden eingetragen.

Da ich nun dummerweise in Hessen wohne, kann ich anscheinend jetzt nicht einfach zur Zulassungsstelle fahren und das mal eben in die Papiere eintragen lassen - oder vielleicht doch?

Normal sieht das Land Hessen vor, daß man das Gutachten zum Beguachten nach Marburg oder Fulda schickt, wo das Gutachten von unabhängingen Gutachtern begutachtet wird (die aber dein Fahrzeug nie zu Gesicht bekommen!). Wenn die Gutachter das Gutachten aber warum auch immer nicht abnehmen, kann es passieren, daß man wieder alles an seinem Fahrzeug demontieren kann und das Gutachten vom TÜV verbrennen kann.... Bedeutet auf deutsch: man hat etliche Hunderter für Bürokratie ausgeben, sich ordentlich Arbeit aufgehalst und zum Schluß steht das Auto genaso da wie vorher.

Da ich aber ja die Ente in Rheinland-Pfalz abnehmen lassen hab und nicht in Hessen, ist nun meine Frage, was muß ich tun? Kann ich mir dann das Geld für die Gutachtenbegutachter sparen?

Ich muß irgendwie meine restlichen Urlaubstage für dieses Jahr planen - nicht, daß ich mir 15 Tage nehme und danach fehlen mir 5, weil ich andauernd zum Amt rennen muß...........

Gruß DS

Geschrieben

Seit wann muß man ein Gutachten begutachten lassen? In der TÜV-Abnahme steht doch imemr drin, es müssen die Fahrzeugpapiere aktualisiert werden. Das dürfte bundesweit gleich sein, ansonsten bei der Staatsanwaltschaft Beschwerde wegen Ungleichbehandlung einlegen.

Hat ja schon bei der Rückdatierung vom TÜV geholfen.

Geschrieben

Nee, in Hessen muß das Gutachten von dem Prüfer der dein Auto begutachtet hat, von Leuten begutachtet werden, die dein Auto nie zu Gesicht bekommen.

Meine Frage ist nur, ob das nur gilt, wenn ein hessischer TÜV das Fahrzeug begutachtet hat (Kontrolle der eigenen Prüfer), oder ob die Praxis auch für im "Ausland" (in meinem Fall Rheinland-Pfalz) geprüfte Fahrzeuge gilt.

Hessen ist übrigens das einzige Land, daß diese unsinnige Praxis eingeführt hat - die dazu auch noch teuer ist.

Geschrieben (bearbeitet)

Deine Änderungen (vom Tüv bereits genehmigt) bedürfen keiner Zulassung durch die hess. Bündelungsbehörden in FD/ MR-BID. Geh also zu deiner Zulassungsstelle...du kriegst das eingetragen.

Fahrzeuge, die eine Abnahme (Vollabnahme) nach §21 StVZO, eine technische Änderung nach § 19(2) http://www.fehling.de/pdf/arbeitsanw_kba_aenderungsabnahme.pdf, oder eine Einzelgenehmigung nach §13 EG-FGV http://www.buzer.de/gesetz/8733/a160902.htm erlangt haben, müssen vorab einen Antrag bei der „Bündelungsbehörde" stellen

Bearbeitet von Oberhesse

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