Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ist zwar nicht viel aber:

Auf der Citroen.com site kann man die SUV-Version des Berlingos sehen welche auf dem Pariser Salon vorgestellt wird/wurde(?), ebenso wie den C2 Enterprise bei dem die hintere Sitzbank nicht vorhanden.

Genauere Informationen müsste ich versuchen mir das zu übersetzen.

Grüße:

X-Sport

ZX volcane Automatik
Geschrieben

Hallo!

Übersetzen fällt dem einen oder anderen sicher leichter nachdem er "English Version" gefunden und angeklickt hat. Ich hab es schonmal geschrieben: Peinlich für eine Anbieter der international tätig ist, seine internationale Seite

in französischer Sprache zu präsentieren. Das kommt sicher oft gar nicht gut an. Aber: daß die IAA vorbei ist weiß man dort wohl auch noch nicht. Man steht sich auch in Frankreich offenbar gelegentlich selbst im Weg.

MfG

Geschrieben

Es gibt in Frankreich ein GESETZ, das Anbieter mehrsprachigen Zeugses dazu verpflichtet, das Französische vornanzustellen. Ob das jetzt ein Türschild an einem Ladengeschäft ist, eine Gebrauchsanleitung oder eine Website, spielt keine Rolle.

Geschrieben

ähnliches ist mir auch schon zu ohren gekommen.

auch bemerkbar, dass anglizistische fachausdrücke (airbag als paradabeispiel oder alles rund ums fliegen ) ins französische übersetzt wird.

fragt mich jetzt nicht was airbag auf französisch heisst - ist auf jeden fall ein grösseres wortungetüm.

ob man das mit dem deutschen auch so machen sollte - das ist ein heikles thema (unter anderem auch ein wenig geschichtsbelastet).

Geschrieben

airbag = coussin gonflable...

gruessli

grandga

Geschrieben

Sowas hatten wir auch im Französisch Unterricht das neue Modewörter von einer Komission ver-französischt werden.

Bis auf ein par Ausnahmen benutzen selbst die Jungedlichen dann auch die Fränzösische Übersetztung.

ACCM Jürgen P. Schäfer
Geschrieben

ja, und Gommbjuda = ordinateur!!!!

>>Grüße, Jürgen

ZX volcane Automatik
Geschrieben

Hallo!

Ist dieses Gesetz wirklich die Ursache? Das gilt doch wohl nur in Frankreich.

Ist die internationale Website einer Marke eines französischen Konzern automatisch im Geltungsbereich französischen Rechts? Gut möglich. Irgendein iuristischer Trick hätte es dann doch aber sicher ermöglicht, die Website dem französischen Recht zu entziehen. Aber da sind im internationalen Internet-Raum sicher noch einige Fragen zu klären.

Aber: gibt es etw auch ein Gesetz, dessen Berücksichtigung es erforderlich macht, den "English Version"-Button derart klein darzustellen, an wenig prominenter Stelle zu platzieren und auf sonstige z.B. farbige Hervorhebung zu verzichten?

MfG

Peter M. postete

Es gibt in Frankreich ein GESETZ, das Anbieter mehrsprachigen Zeugses dazu verpflichtet, das Französische vornanzustellen. Ob das jetzt ein Türschild an einem Ladengeschäft ist, eine Gebrauchsanleitung oder eine Website, spielt keine Rolle.

Geschrieben

auch spielt der stolz der franzosen eine grosse rolle.

das die franzosen patrioten sind ist ja eh schon bekannt - das die französische sprache eine sehr schöne ist, ist auch kein geheimnis.

also warum sollten die französischen webdesigner da was daran ändern.

irgendwie finde ich gehört das zu einem französischen auto dazu (verkörpert ja auch eine art des savoir vivre - die kunst das leben zu leben)

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...