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In Baustellen reinpoltern - ist das noch zeitgemäß?


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Geschrieben
Es liegt im Interesse der Bundesregierung, dass man schnell von A-B kommt, weil man dann mehr arbeiten kann (mehr Einkokmmen, mehr Steuern, mehr soziales Wohl usw.)

Keine Ahnung, wie du arbeitest. Aber die Mehrzahl aller auf den Strassen wird nicht mehr Geld verdienen, wenn sie schneller von A nach B kommen. Pendler haben mehr Freizeit, werden aber sicher nicht anfangen 9 statt 8 Stunden zu arbeiten, wenn sie plötzlich eine Stunde weniger pro Tag unterwegs sind. Selbstständige lassen sich die Fahrzeit von ihren Kunden bezahlen, wenn nicht machen sie etwas falsch. Auch bei Dienstreisen im Kundenauftrag ist dies gang und gäbe.

Menschen im Transportwesen lasse ich hier natürlich aussen vor, da sie in der Regel pro km und nicht nach Zeit bezahlt werden.

Und um mal die Antwort auf die eigentlich gestellte Frage zu geben: Nein, es ist (und war auch noch nie) "zeitgemäss", mit überhöhter Geschwindigkeit in einen Bereich zu fahren, in dem Geschwindigkeit beschränkt ist. Gleiches gilt für unübersichtliche Stellen wie Kurven und Kuppen, und mich wundert das dies tatsächlich diskutiert werden muss.

Ciao, Daniel

Geschrieben
Wo steht das, dass man auf der Autobahn NICHT auf Sicht anhalten können muss?

Tja, das ist eine von einigen Inkonsistenzen der StVO, genauso wie die 'Richtgeschwindigkeit' oder die Winterreifenpflicht.

Der Schadensfall muss absolut nichts damit zu tun gehabt haben, aber man wird eine Teileschuld erhalten.

Eine schöne Methode die Masse elastisch unter Druck zu halten...

Falls Du ein gutes Timing hast, mach doch mal folgenden Test:

Die Autobahnpolizei ist hinter Dir - Du überholst mit 130 km/h einen LKW und während des Überholvorgangs kommt eine Linkskurve. Jetzt gehst Du in die Eisen, vermutlich bis Du langsamer als der LKW bist, der kann schließlich weiter um die Kurve schauen. Hihi, ich wäre gerne dabei...

Und dann fährst Du mit 130 km/h auf der Linken Spur (natürlich überholend...) in ein dort liegen-gebliebenes Fahrzeug (natürlich hast Du gebremst so weit es ging) und versuchst aus der Nummer ohne Teilschuld raus zu kommen...

Eigentlich eine unhaltbare Situation.

_R_

Geschrieben

Ich gehe nicht in die Eisen, bis ich langsamer als der LKW bin. Es ist je nach Situation nicht absolut sicher, dass der LKW-Fahrer weiter sehen kann, aber es ist absolut sicher, dass der LKW wesentlich mehr Masse abbremsen müsste. Gut, er hat auch bessere Bremsen... aber aus 80 oder 90 Km/h brauch ich keine 40m Bremsweg, jedenfalls wenn die Tests der Autotester hinkommen. Und nun zeig mir die Autobahnkurve, wo ich keine 100m sehe... die ich selbst mit Reaktionszeit und Regenzuschlag kaum brauchen würde.

Die Polizei hinter mir hat auch auf Sicht zu fahren. So what?

Beispiel 2: Wenn ich so fahre, dass ich auf Sicht anhalten kann, fahre ich eben nicht in ein liegengebliebenes Fahrzeug, sondern komme davor zum Stehen. Selbstverständlich habe ich eine Teilschuld, wenn ich das nicht schaffe, und seis nur wegen Nichtbeherrschen des Fahrzeugs. So what?

Geschrieben

Wo gibt es eigentlich Autobahnbaustellen, bei denen "plötzlich" ein 100 km/h Schild steht?

Ich kenne bisher nur Baustellen, die etliche Kilometer vorher angekündigt werden und bei denen die Höchstgeschwindigkeit in mehreren Stufen herabgesetzt wird.

Ich bin bestimmt kein passionierter Schleicher, aber eine Vollbremsung wegen eines Baustellen-Tempolimits warr noch nie nötig, da reichte es praktisch immer den rechten Fuß zu lupfen.

Geschrieben
Es ist je nach Situation nicht absolut sicher, dass der LKW-Fahrer weiter sehen kann, aber es ist absolut sicher, dass der LKW wesentlich mehr Masse abbremsen müsste.

?, doch das ist sicher. ( nicht zuletzt aufgrund der Höhe) Darum geht es auch gar nicht, ebenso wenig, wie um den Bremsweg eines LKWs.

Dann überhole doch einen PKW, der 120 km/h fährt...

Und nun zeig mir die Autobahnkurve, wo ich keine 100m sehe...

Also ich kenne einige, zumindest bezogen auf den linken Rand ( wo ja z.B. 'der Gegenstand' liegen könnte).

Falls Du keine findest: abfahren und in Gegenrichtung wieder drauf. :)

Die Polizei hinter mir hat auch auf Sicht zu fahren. So what?

Dann ist ja alles gut, sag mir bitte trotzdem, wie sie reagierten.

Wenn ich so fahre, dass ich auf Sicht anhalten kann, fahre ich eben nicht in ein liegengebliebenes Fahrzeug, sondern komme davor zum Stehen.

So what?

Gut gemacht! Nur leider eben völlig praxisfern...

Und darum ging es mir. Wott nau? ;)

_R_

Geschrieben

In Deutschland darf man auch mit 30km/h über die Autobahn gurken solange man keinen gefährdet (bzw.gefährdet man sich selber wenn ein LKW mit 90 hinten rein donnert). Denn im Gesetz steht nicht (wie sehr viele meinen) daß die Mindestgeschwindigkeit 60km/h wäre, sondern dort steht, daß das Fahrzeug, das auf der Autobahn fährt mindestens 60km/h fahren können muß. Sogesehen braucht man mit einer Wellblech-Ente (Vmax.ca.75km/h) oder einem Goggomobil (Vmax.ca.75km/h) nicht mit Vollgas über die Bahn brettern, sondern kann es ruhig gemütlich angehen lassen.

Geschrieben

Und ich dachte, bei dem zitierten Schrieb von mir in #77 wolltest Du mir erklären, wo mir das Gesetz erlaubt, nicht auf Sicht zu fahren... War aber offensichtlich nicht so. Wozu dann das Zitat... und: Den Richter kümmerts wenig, wie der Alltag auf der Strasse aussieht. Wenns alle falsch machen, ist es deswegen noch lange nicht auf einmal richtig. Das funktioniert so bei der deutschen Sprache, aber nicht im Recht. Nicht nur in D. Deshalb wurde das Recht in Gesetzesform irgendwann mal verschriftlicht. Sonst könnt sich heute noch jeder auf Gewohnheitsrecht herausreden. Das gibts immer noch, aber nicht im Strafrecht... und meistens auch nicht im Haftpflichtrecht. Ausserdem ist dafür nur Raum, wo es kein geschriebenes Recht gibt. Und ein Recht auf Gleichbehandlung im Unrecht gibt es nicht.

Geschrieben (bearbeitet)
Äh, meinst du dieses Schild: tempo100a.gif

Dass Schild steht doch immer vor den Raststätten, wo nur 1 WC vorhanden ist, oder ?

Bearbeitet von **HD**
Geschrieben
In Deutschland darf man auch mit 30km/h über die Autobahn gurken solange man keinen gefährdet (bzw.gefährdet man sich selber wenn ein LKW mit 90 hinten rein donnert). Denn im Gesetz steht nicht (wie sehr viele meinen) daß die Mindestgeschwindigkeit 60km/h wäre, sondern dort steht, daß das Fahrzeug, das auf der Autobahn fährt mindestens 60km/h fahren können muß. Sogesehen braucht man mit einer Wellblech-Ente (Vmax.ca.75km/h) oder einem Goggomobil (Vmax.ca.75km/h) nicht mit Vollgas über die Bahn brettern, sondern kann es ruhig gemütlich angehen lassen.

Bin ich auch schon in Deiner Ignore-Liste oder hast Du #46 Ueberlesen:

Stvo §3 Abs.2. Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

Ich denke man muss sicherlich nicht Vollgas fahren in einem sehr schwach motorisierten Fahrzeug, aber 60km/h ist sicherlich zumutbar, fuer die anderen wuerde nach meinem Rechtsempfinden 80km/h als unteres Limit gelten.

Richter werden sicherlich unterschiedlich darueber urteilen, weil es ja ein Gummiparagraph ist, da es ja Auslegungssache ist wann man den Verkehr behindert, aber im typischen Berufsverkehr macht man das mit 30km/h sicher.

Gruss

Matthias

Geschrieben

Ich kann dich beruhigen: meine Ignor-Liste ist total leer, da war noch nie jemand drin und wird auch niemand reinkommen - hab schlicht deinen Beitrag überlesen - sorry.

Geschrieben

Wenn das mit der beliebigen, langsamen Geschwindigkeit zutreffen sollte (also nicht 60 km/h als Pflicht), dann finde ich, dass deutsche Autobahnen abgeschafft werden müssten. Einfach sofort abschaffen.

Denn es ist typisch deutsch. "Wasch mich, aber mach mich nicht nass."

Auf einem Gymnasium werden nur Schüler aufgenommen, die das große Einmaleins beherrschen. Auf Autobahnen darf man 20 km/h fahren. Das ist ein Witz. Ich kann es nicht glauben.

Auf einem Flug von London nach New York darf keiner aussteigen. Wie unsinnig ist denn die Regel? Wenn man doch auf Schnellstraßen 20 km/h fahren darf? Man muss zu jeder Zeit alles dürfen! Basta!

Nee, das kann nicht sein. Auf einem Transportweg darf man 20 km/h und gleichzeitig 350 km/h fahren, gerade, wie es einem die Bauchspeicheldrüse flüstert - oder der Enddarm. Ich kann es nicht glauben. Wären wir hier in der Mongolei, könnte ich mich mit dem Gedanken anfreunden, dass Besitzer von Eseln oder Rentieren mit 15 km/h über die Autobahn tigern. Aber wir sind hier im Hi-Tec Land par exellence.

Die Schweiz ist in solchen Dingen genial. 120 km/h und Schluss. Dann ist, auch in Linkskurven mit rund 100 Metern Sichtweite, die Differenz zu den trabenden Eseln (Mongolen auf Urlaub) nur noch 105 km/h.

(Hier Pause)

zurigo

Geschrieben

man darf eben nicht mit 20 km/h grundlos über die autobahn fahren-siehe 60 km/h regel.

langsamer als 60 ist nur dann gestattet wenn der verkehr dies erfordert,bei stau, schneefall, nebel etc.

wer grundlos, auch bei wenig verkehr, mit z.b seinem pkw 50 km/h über die autobahn zockelt kann wegen gefährlichen eingriffs in den strassenverkehr belangt werden da die anderen verkehrsteilnehmer bei guter sicht und freier fahrt eben nicht mit so langsamen fahrzeugen rechnen.prinzipiell ist sich immer der fliessgeschwindigkeit des verkehrs anzupassen wenn die leistung des fahrzeuges dies zulässt-also minimum lkw-tempo 80.

gibt auch n urteil dazu, ich bin nur grad zu faul zum googeln.

dabei wurde einem 56-jährigen der führerschein entogen da er mehrfach sehr langsam über die autobahn gefahren war. dem mann wurde mangelnde fähigkeit zur führung eines kfz attestiert, da er nicht schneller fahren wollte und sich nicht auf die landstrasse traute wegen des gegenverkehrs und der schmalen fahrspuren.

Geschrieben
Und ich dachte, bei dem zitierten Schrieb von mir in #77 wolltest Du mir erklären, wo mir das Gesetz erlaubt, nicht auf Sicht zu fahren... War aber offensichtlich nicht so.

Immer erst dann denken, wenn man das Gelesene verstanden hat. :) Natürlich wollte ich uns nicht nur gegenseitig Gesetzestexte um die Windungen wickeln. So eine lose Verbindung zur Wirklichkeit ist doch etwas Interessantes. Deswegen beschrieb ich es ja als eine 'unhaltbare Situation'.

Und ein Recht auf Gleichbehandlung im Unrecht gibt es nicht.

Das ist sehr war. Aber es sollte ein Recht auf Verhältnismäßigkeit geben, selbst im Unrecht.

(im Strafrecht durchaus vorhanden)

_R_

Geschrieben
Wenn das mit der beliebigen, langsamen Geschwindigkeit zutreffen sollte (also nicht 60 km/h als Pflicht), dann finde ich, dass deutsche Autobahnen abgeschafft werden müssten. Einfach sofort abschaffen.

Denn es ist typisch deutsch. "Wasch mich, aber mach mich nicht nass."

Hier scheine ich offensichtlich auf der Ignorelist zu sein :P! Fuehlte mich selten so geadelt! Kann das mal jemand zitiern :D?

Gruss

Matthias

Geschrieben

Ich denke da kann ich Dir auch nicht helfen... :)

_R_

Geschrieben (bearbeitet)

Ich auch nicht. :D

Oder doch? Ich weiß nicht

hs

Edith: Worum geht's hier eigentlich?

Käthe: reinpoltern

Bearbeitet von e-motion
Geschrieben

Ok, dann muss ich den Preis wohl annehmen ohne dem Verleiher danken zu koennen :D.

Geschrieben
Wo gibt es eigentlich Autobahnbaustellen, bei denen "plötzlich" ein 100 km/h Schild steht?

Ich kenne bisher nur Baustellen, die etliche Kilometer vorher angekündigt werden und bei denen die Höchstgeschwindigkeit in mehreren Stufen herabgesetzt wird.

Ich bin bestimmt kein passionierter Schleicher, aber eine Vollbremsung wegen eines Baustellen-Tempolimits warr noch nie nötig, da reichte es praktisch immer den rechten Fuß zu lupfen.

Genau so ist es! Baustellen werden nach RSA und dann, je nach Baustellentyp und -dauer, nach sog. Regelplänen abgesichert. Wird beispielsweise eine Brücke über Monate saniert, steht der Hinweis zwei Kilometer vor der Baustelle, sodass man, sollte man auch mit Tempo 300 dieses Schild passieren, noch problemlos bremsen kann. Bei 170 KM/H dürfte es also erst recht kein Problem darstellen. Tagesbaustellen werden ebenfalls frühzeitig signalisiert. Übrigens wird beides laufend von der Straßenverkehrsbehörde überwacht. Soll heißen: fehlt ein Schild, weil es vielleicht umgefallen ist, wird es kurzfristig neu aufgestellt.

Die Schweiz ist in solchen Dingen genial. 120 km/h und Schluss. Dann ist, auch in Linkskurven mit rund 100 Metern Sichtweite, die Differenz zu den trabenden Eseln (Mongolen auf Urlaub) nur noch 105 km/h.

(Hier Pause)

zurigo

Ich weiß zwar nicht, was daran genial sein soll aber: dann fahr' doch einfach 120!?

Bei rund 100 m Sichtweite fahre ich übrigens keine 120. Wenn ich genug Sicht und eine frei Autobahn habe, gerne auch drüber.

Geschrieben
Die Schweiz ist in solchen Dingen genial. 120 km/h und Schluss. Dann ist, auch in Linkskurven mit rund 100 Metern Sichtweite, die Differenz zu den trabenden Eseln (Mongolen auf Urlaub) nur noch 105 km/h.

Wow, mongolische Esel laufen 15km in der Stunde? Diese genetische Veränderung haben die Mongolen hoffentlich zum Patent angemeldet :D

Geschrieben

Genau, wir schaffen nun die Autobahn ab. Landstraßen auch gleich, denn da fahren ja auch schon mal Mopeds, Stadtverkehr ist auch überflüssig.

Dann braucht auch niemand mehr zu jammern, dass er irgendwo zu spät hinkommt, und die Wirtschaft schädigt, weil er kein Geld verdienen kann weil er in einer Baustelle langsamer fahren musste, oder durch andere am schnellen fahren gehindert wurde.

Gute Lösung.

Lasst uns auf Esel umsteigen.........15 KM/H ist doch eine gute Richtgeschwindigkeit. Ups, mein Esel läuft 17 KM/H.

Greetz, Arne

Geschrieben

Ein gutes hätte das. Esel fahren nicht. Sie würden die paar Km/h wirklich laufen. Sprachlich korrekt... und die Anforderungen an die Güte von Strassenbelägen sänken schlagartig... In mangelnden natürlichen Strassen soll, so sagt man, schliesslich der Grund dafür liegen, warum die Natur das Rad nicht selber erfunden hat.

Geschrieben
Hier scheine ich offensichtlich auf der Ignorelist zu sein :P! Fuehlte mich selten so geadelt! Kann das mal jemand zitiern :D?

Gruss

Matthias

Gerne

Geschrieben

Ich finde dieses Eselbashing geschmacklos. Man muss nicht selber einer sein um zu wissen, dass Esel Probleme wie die hier diskutierten weitaus ausgeglichener angehen.

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