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GSA mit Brief aber ohne KV mit letztem eingetragenen Halter (Kr. VIE) - wie ausfindig machen?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Liebe >> Kollegen!

Ich habe hier in AT einen GSA mit dt. Brief und Abmeldebestätigung aus 1997 erworben. Leider gibt es keinen KV mit dem letzten im Brief eingetragenen Halter aus dem Kreis VIE. Da ich nach einer Restaurierung den Wagen bei der Behörde vorführen muß (vermutlich ähnlich einer Vollabnahme in D) möchte ich versuchen, diesen Halter zu finden um mit ihm einen KV zu machen, was mir leider bisher nicht gelungen ist. Der Halter wohnt nicht mehr an der angegebenen Adresse, die jetzt dort wohnende Dame wollte mir nicht sagen, wie ich den Vermieter erreichen kann.

Ansonsten hätte ich noch daran gedacht, das KBA wegen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zu kontaktieren.

Hat von Euch vielleicht jemand Vorschläge?

Danke!

>>

BXdrvr

Geschrieben

In Deutschland ist das so: wer den Brief hat, dem gehört der Wagen. Hab z.B. auch schon Autos ohne Kaufvertrag gekauft. Bin mit dem Brief zur Zulassungsstelle und habe das Fahrzeug dann ganz normal angemeldet; die Ämter können während der Zulassung so nebenbei auch schauen, ob das Fahrzeug vielleicht als geklaut gemeldet ist. Ist alles OK, schreiben die deine Daten in den Brief und du bekommst den dann ausgehgändigt - nun bist du offiziell der angemeldete Fahrzeugbesitzer.

So lange du die Papiere hast, ist dem TÜV-Prüfer bei der Vollabnahme egal, ob das dein Auto ist oder nicht. Man kann auch aus Gefälligkeit mit des Nachbarn Auto zur Abnahme fahren. So hab ich z.B vom ehemaligem Nachbarn, der jetzt in HH wohnt, seinen 1983er Golf2 zur Abnahme gebracht und er hat sich riesig gefreut, daß er sich keinen Urlaub nehmen mußte.

Geschrieben

Wenn der Wagen 1997 in Deutschland abgemeldet wurde dann ist er sozusagen ohne Besitzer, kann ohne KV auf jede X-beliebige Person wieder zugelassen werden.

So kenn ich das, denn wie Daniel schon geschrieben hat brauchst Du in D. nur den Brief und die Abmeldebestätigung bzw. die Zulassung fürs erneute zulassen. Gültige HU AU vorausgesetzt.

Will sagen wenn das Auto in D. abgemeldet ist dann ist es Besitzerlos.

Geschrieben

Der KV ist, soweit ich weiß, aber wichtig für die offizielle Einfuhr nach Österreich. oder?

Geschrieben

Vielleicht ist der letzte deutsche Halter ja hier im Forum bekannt, so groß ist die GS-GSA-Szene ja nicht.

Geschrieben (bearbeitet)

schreib n rückdatierten kaufvertrag auf seinen und deinen namen, unterschrift drunter, fertig. wenn der nich gestohlen ist (wer klaut n gsa????) gibts kein problem.

eure zulassungsstelle hat sicher besseres zu tun als in deutschland nach vorbesitzern von irgendwelchen altkarren zu fahnden und deren unterschriften abzugleichen.

davon ab: sowohl in D als aich in AT ist ein mündlicher kaufvertrag per "handschlag" rechtsgültig.

da 1997 ein GSA einfach nur ne alte kiste ohne wert war kann er durchaus so auf diesem wege erworben worden sein. hast du mal bei der behörde nachgefragt?

Bearbeitet von coyote
Geschrieben

Moin,

vielleicht kann Dir auch das Strassenverkehrsamt des Kreises Viersen weiterhelfen. Erreichbar unter 02162-39-0, www.kreis-viersen.de Evtl. weiss auch das Einwohnermeldeamt der Heimatgemeinde mehr. Knackpunkt an der Sache: Kfz-Angelegenheiten fallen in den Zuständigkeitsbereich der Kreisverwaltung, Meldeangelegenheiten in den Zuständigkeitsbereich der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Der Kreis Viersen besteht aus den Städten und Gemeinden Viersen, Tönisvorst, Willich, Schwalmtal, Niederkrüchten, Brüggen, Grefrath und Kempen.

Ich hatte zwar auch einen GSA Pallas c-matic, der 1997 stillgelegt wurde. Aber er lief nie im Kreis Viersen. Ich bin es also nicht. :D

Geschrieben

kreisverwaltung kann da icht helfen-nach 5 jahren is der wagen aus dem system und die daten werden gelöscht.

Geschrieben (bearbeitet)

Ist es nicht sch....egal von wem er einen Kaufvertrag hat?

Denn von 1997 bis jetzt kann das Auto in D. mehrmals den Besitzer gewechselt haben ohne einmal angemeldet gewesen zu sein, auch kann der letzeingetragene Halter in dieser Zeit verstorben sein und dann?

Woher dann einen gültigen Kaufvertrag bekommen?

Wenns wirklich nötig ist in Östereich dann versuch im Zentralen Fahrzeugregister http://www.kba.de/cln_031/nn_124582/DE/ZentraleRegister/ZFZR/zfzr__inhalt.html eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu bekommen und lege diese den Behörden in Östereich vor.

Das sollte dann schon gehen.

Bearbeitet von CX20 Prestige
  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Was coyote geschrieben hat-schreib einfach nen "kv" von Hand -Unterschr.drunter fertig. funktioniert -alte Datum natürlich-

kein Hochglanzpapier-

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