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Inkassounternehmen treibt Portierungsgebühren für E-Plus ein


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Geschrieben

Ganz normal und alles rechtens. E-Plus ich habe meinen Vertrag auch von E-Plus zu Simyo portiert. Bei Simyo gabs eine Gutschrift von 25 Euro als Kompensation für die Rechnung von E-Plus. Zudem kostete die Anschaltung der Nummer bei Simyo nichts (sonst sind das auch 25 Euro), zusammen mit der Gutschrift sind das die beworbenen 50 Euro Kostenvorteil bei Rufnummernmitnahme. Die Rechnung von E-Plus für das Portieren kam neulich kurz (ein halbes Jahr) vor der Verjährung (31.12.2012). Das Ganze war an ein Inkassounternehmen weitergegeben worden, die nur die 24,95 Euro berechneten. Einfache Sache: Rechnung ist rechtmäßig, Verjährung hat noch nicht stattgefunden, der Weiterverkauf der Forderung ist rechtlich OK. Also was machen? Zahlen. Immerhin hat man 24,95 über 2 Jahre zinsfrei als Darlehen gehabt... :D

Geschrieben
Und? Was ist daran nun so bemerkenswert?

Das ergibt sich aus dem verlinkten Beitrag:

Manche Kunden erhielten die Rechnung unberechtigterweise

In den meisten Fällen ist die Forderung von E-Plus - ungeachtet des etwas merkwürdig anmutenden Vorgehens durch den Verkauf der Forderung an eine Drittfirma - nach Recherchen von teltarif.de tatsächlich berechtigt. In Branchenforen und auch bei unserer Redaktion meldeten sich jedoch Kunden, denen die Portierungs*gebühr seinerzeit in Rechnung gestellt wurde - und die von den Lesern auch bezahlt beziehungsweise von deren Bankkonto eingezogen wurde. Dennoch erhielten die Betroffenen nun die besagte Zahlungsaufforderung.

E-Plus räumt Doppelberechnung ein und stoppt Versand der Rechnungsschreiben

Auf Anfrage unserer Redaktion bestätigt E-Plus die Problematik: "Leider führte ein Versäumnis bei der Auswahl der noch nicht berechneten Kunden dazu, dass auch Kunden Rechnungen für die Rufnummern*portierung erhalten haben, die diese Gebühren bereits fristgerecht bezahlt hatten. E-Plus bedauert das außerordentlich, prüft aktuell alle Vorgänge und wird sich bei den Kunden, die keine Rechnung hätten erhalten dürfen, direkt für das Versehen entschuldigen. Zu viel bezahlte Beträge werden selbstverständlich zurückerstattet."

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