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Geschrieben

Vor exakt einem Monat meldete sich die Reifendruckkontrolle, dass hinten rechts der Luftdruck zu niedrig sei. Ich habe von 1.9 auf 2.5 aufgeblasen, bis er sich heute wieder meldete. Es waren wiederum 1.9 bar.

Schon auf den ersten Blick erkannte ich die Ursache: ein Nagel, mit einem mutmaßlichen Durchmesser von 1 mm. Er befindet sich in der Lauffläche, etwas außermittig und zielt genau auf die Radnabe, also praktisch kerzengerade zugestochen. :(

Nun meine Frage:

Der Wagen hat gerade 18000 km auf der Uhr, dementsprechend ist das Profil (eben hinten) noch ziemlich jungfräulich.

Muss ich trotzdem beide Reifen wechseln lassen, oder reicht es, den einen auszutauschen. Ein Ersatzrad steht nicht zur Verfügung. Rein rechtlich gesehen, dürfte ich bei diesem Schadensbild den Reifen sogar flicken lassen, wie ich es sehe, was ich bei V-Reifen jedoch für bedenklich halte.

T.

Geschrieben

Eine solche Beschädigung fachgerecht reparieren zu lassen halte ich nicht für bedenklich...

Geschrieben

Danke dir. Mittlerweile habe ich etliche Beiträge gefunden, die das tatsächlich unkritisch sehen. Mal blöde gefragt: kann das eine "normale" Citroen-Werkstatt oder muss man damit zu Vergoelst oder dergl.?

T.

Geschrieben

Die Instandsetzung darf nur von Reifenfachbetrieben durchgeführt werden, näheres ist in der Richtlinie für die Instandsetzung von Luftreifen geregelt.

Geschrieben

Soviel ich weiß darf nur bis zu einem bestimmten Geschwindigkeitsindex geflickt werden. Ich glaube das es "T" war (190 km/h). Wenn dir das einer flickt, macht er sich mit haftbar.

Bei mir war das auch so wie bei dir und habe zwei neue gekauft...

Geschrieben

Es gibt keine generelle Einschränkung mehr, es müssen jedoch die Vorgaben des Reifenherstellers sowie des Herstellers des Reparaturmaterials beachtet werden. Eine solche Beschädigung kann aber normalerweise auch an einem V-Reifen problemlos instandgesetzt werden.

Geschrieben

Das sollte sich problemlos flicken lassen. Allerdings würde ich von Vergölst abraten, die haben mir in dem Zusammenhang Blödsinn erzählt. Es ging um einen W-Reifen am C5, das W (also 270km/h Index) hat ihn nicht gestört, sondern der Mensch hat nach der Vmax im Fahrzeugschein geschaut, da waren ihm die 217km/h zu viel und meinte er dürfte den nicht Flicken. (Da der Schaden auf der Lauffläche aber zu weit im Flankenbereich war hat sich eine Reparatur sowieso erübrigt)

Da ich der Aussage nicht so pauschal Glauben wollte und ich das auch anders in Erinnerung hatte, habe ich etwas recherchiert:

Michelin (es war ein Primacy HP) schreibt in der Hinsicht nichts konkret vor. Der Homepage ist folgendes zu entnehmen:

In folgenden Fällen kann ein Reifen nicht mehr repariert werden:

1. Durchgehende Beschädigungen in der Reifenflanke

2. Sichtbarer Wulstkern oder Verformungen

3. Gummi- oder Gewebeablösungen

4. Verformungen und Knickungen von Gummi, Karkass- und Gürtellagen

5. Schäden durch Kohlenwasserstoffe oder korrosive Substanzen

6. Abscheuerungen oder Ablösungen am inneren Gummi durch Fahren mit zu niedrigem Reifenfülldruck

also keine Aussage über Vmax des Fahrzeugs oder des Geschwindigklasse!

auf konkrete Nachfrage bekam ich nochmal folgende Antwort vom Service:

Anbei der Auszug vom Statement des BRV zum Thema Reifenreparatur.

Bei der Reparatur von Reifen handelt es sich um eine zeitgemäße Dienstleistung des Vulkaniseur und Reifenhandwerkes.

Folgende Kriterien sind bei der Reparatur von Pkw-Reifen zu beachten und als Grundlage für eine Reifenreparatur zu berücksichtigen:

Feststellung grundsätzlicher Art:

Es sollten nur Durchstiche in der Lauffläche des Pkw-Reifens bis zu 6 mm repariert werden. Um eine genaue Beurteilung am Reifen vornehmem zu können, muss dieser während der Untersuchung generell von der Felge demontiert werden, da äußerlich nicht alle Beschädigungen und deren Folgeschäden erkennbar sind.

Bei den Untersuchungen ist auf geeignete Hilfsmittel wie Reifenspreizer, Messwerkzeuge, Ahle usw. sowie eine ausreichende Beleuchtung zu achten.

Die Wiederinbetriebnahme eines Reifens durch Einlegen des Schlauches, ohne weitere Schadensbehebung ist verboten, ebenso wie die Reparatur von Radialreifen ohne Demontage von der Felge.

Falls die untenstehenden Fragen und Feststellungen nicht exakt und grundsätzlich zugunsten einer Reparatur uneingeschränkt bejaht werden können, ist von einer Wiederherstellung des Reifens Abstand zu nehmen.

- sind neben der zu reparierenden Verletzungen des Reifens noch weitere Schäden

feststellbar? Z.B. mechanische oder chemische Beschädigungen durch Öle, Fette etc.

- Ist der Reifen durch den Betrieb mit Unterdruck oder luftleerem fahren zusätzlich

beschädigt?

- Lässt der Allgemeinzustand des Reifens (Wulst/Reifenverschleisbild) eine Reparatur zu?

- sind chemische oder mechanische Einwirkungen zusätzlich am Reifen feststellbar?

- Ist der Zeitraum der Lagerung des Reifens im entlüfteten Zustand zu benennen?

- Lässt die Geschwindigkeitsklasse im Verhältnis zur Defektgrösse eine Reparatur zu?

- Ist eine Aussage durch das vorhandene Schadensbild zu treffen, ob und wie lange der Reifen mit Minderdruck betrieben wurde?

Bei den Reparaturen sind die gesetzlichen Vorschriften zu berücksichtigen und einzuhalten. (Nach § 36 StVZO Richtlinie für die Beurteilung von Luftreifen vom 29, August 1980 - StV 13/36.25,07-00 und deren Ergänzung vom 26, Februar 1993 StV 13,36,25,07-00124Va92.)

Da grundsätzlich der Reifenfachbetrieb für die ordnungsgemäße Art und Ausführung innerhalb der beschriebenen Bestimmungen verantwortlich ist, bitten wir Sie sich an Ihren Fachhändler vor Ort zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen / Best regards / Sincères salutations

Eine genauere Einstufung von "Lässt die Geschwindigkeitsklasse im Verhältnis zur Defektgröße eine Reperatur zu?" wäre informativer gewesen.

Vom Hersteller eines Flicksystems fand ich die Aussage, dass es keine grundsätzliche Limitierung durch die Geschwindigkeit gibt.

Ich habe mir dann noch eine zweite Meinung eines anderen Betriebs eingeholt. Dort war die Aussage, dass sie den Schaden nur nicht Flicken können weil der Schaden unter 2cm von der Flanke weg war. Explizit nach der Geschwindigkeitsklasse gefragt, sagte man mir, dass sie den Reifen flicken könnten/dürften/würden wenn der Schaden ein paar cm weiter auf der Lauffläche wäre.

Hoffe das hilft etwas weiter!

Geschrieben

Wenn, würde ich nur einen wechseln. Bei 18000km und hinten drauf hat sich kaum was "abgerollt".

Wenn der Durchstich nicht in der Nähe der Krümmung, also wo die Lauffläche zur Flanke übergeht, ist, würde ich den flicken lassen.

An der Flanke wird es nix, da walkt es zu stark, und dier "Pilzkopf" wird nicht dauerhaft halten.

Geschrieben

Vielen Dank für die Antworten.

Ich habe mir gleich mal einen Termin zum Räderwechseln und ein paar andere Kleinigkeiten geben lassen. Nächste Woche werde ich das Rad mal einem Fachmann übergeben. Wäre schon gut, wenn ich mit einer Flickung davon kommen würde. :( Wenn nicht, würde ich auch nur den Einen wechseln lassen. Ein KFZ-Meister heute meinte, bei so geringem Profilunterschied wäre alles andere Unsinn.

T.

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