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Geschrieben

Hi Leute,

leider muß ich heute abend den Tod unseres guten alten BX TRD vermelden.

Er stand ganz unschuldig geparkt vorm Haus , beleuchtet von der gegenüberliegenden Laterne und wurde von einem jungen betrunkenen Mann im Passat übersehen und in Nachbars Vorgarten geschleudert.

So ein Mist - er war gerade durch den Tüv und voll in Schuss. Jetzt ist er hinten komplett Schrott und auch der Motor ist soweit ich es sehe hin, da ein Gang eingelegt war und das Kupplungspedal jetzt in Höhe des Sicherrungskastens steht.

Ist ein 19TRD Turbo Diesel BJ '92m 190Tkm.

Meine Frage an Euch: Wie sollen wir am besten vorgehen ? Abschleppen lassen und gleich auf den Schrott - aber wie kann man dann noch ein Gutachten erstellen lassen ? Können wir vorher noch Teile abbauen (z. B. die noch neuen Sommerreifen )? Wert ist er laut Liste ja wahrscheinlich nicht mehr viel (hab' hier so 469,- EUR als Händlereinkaufswert im Internet gefunden.

Was meint ihr ?

Klaus

Geschrieben

Der Erstattungspreis richtet sich nicht nach dem Händlereinkaufspreis, sondern nach dem Wiederbeschaffungswert. Der wiederum wird durch Recherchen über Händler- und Internetangebote ermittelt. Lass ein Gutachten machen und schraube anschließend die guten Teile ab. Das kann Dir keiner verwehren. Was hat die Maschine runter. Die muss nicht kaputt sein. Restwert dürfte 0 sein.

Viel Glück

Horst

Geschrieben

erst die gegnerische versicherung anrufen -kann über eine zentrale tel nr der versicherer(auskunft) mit dem kennzeichen des unfallgegeners ermittelt werden

polizeibericht dahin faxen und gutachter auf deren Kosten kommen lassen!!!

falls der gutachterbericht nicht akzeptabel ist muss die gegnerische vers. noch das gutachten eines freien sachverständigen (gewählt vom geschädigten )bezahlen

dies der vers allerdings schriftlich anküdigen (fax )und tel nachfragen

jetzt etwas spezielles bei meinem cx totalschaden

mein ! gutachter hat duie umbaukosten der unbeschädigten

radioanlage

der unbeschädigten ahk

der unbeschädigten gasanlage geltend gemacht

weil ich ein baugleiches auto(anderer cx ) mit genau diesen teilen ausstatten wollte

details und summen dieser aktion die anstandslos vom schuldigen (100%)

bzw seinem versicherer bezahlt wurden per email ,falls gewünscht :j.m-l@web.de

ps seit kurzem bekommt man die mehrwertsteuer aus einem gutachten erst bei (späterer ) tatsächlich erfolgter reparatur in einer werkstatt

mfg cx 75

pps selber viele fotos machen (zum beispiel auch von den neuwertigen reifen ,sitzen.............)

Geschrieben

Abschleppen lassen, am Schrottplatz Gutachten erstellen lassen (wähle unbedingt selbst den Gutachter, die Wahl steht Dir hier frei, lass dir von der gegnerischen Versicherung nix erzählen!)

Anschließend hat die gegenerische Versicherung eine Woche ne Art Zugriffsrecht auf das Auto, um selbst ein Gutachten zu erstellen, einem Aufkäufer das Komplettauto zum ermittelten Restwert zu überlassen usw.. Die Wahrscheinlichkeit, dass die da dran Interesse haben geht aber gen Null. Es sei denn dein Gutachter ermittelt Phantasiepreise.

So gesehen würd ich die Woche abwarten, dann abschrauben, was dir wichtig ist und den Rest verschrotten lassen.

Gruß

Philipp

PS: Persönliche Meinung: mit neuem TÜV und dieser vertretbaren Laufleistung sollte der Wagen vor dem Unfall 1000 Euro Minimum wert sein.

Geschrieben

Also ihr meint man kann den Wagen auf dem Schrottplatz eine Woche unberührt stehen lassen ? Oder muß der Gutachter zu uns nach Hause kommen (Der Wagen steht hier in der Einfahrt des Nachbarn)?

Das wir mehr bekommen als den Einkaufswert macht mir ja etwas Hoffnung. Leider wird es sicher nicht so viel Geld werden, das wir den Wert wiederbekommen, den das Auto für uns hatte. Denn wir haben alle typischen BX Reparaturen (z.B. Schwingen) repariert gehabt und ich glaube es wird nun nicht wieder ein BX werden. Bei einem BX wäre es mir jetzt zu unsicher , was man noch an Reparaturen reinstecken müßte. Dann wohl eher ein Xantia, der ist zwar teurer aber mag dann noch länger halten.

Gruß

Klaus

Geschrieben

Stimmt, 1000 sind wohl zu wenig, aber je nach Zustand und Willensstärke sich auf einen Streit einzulassen durchaus akzeptabel finde ich.

Ausserdem: die gegnerische Versicherung muss die Standgebühren auf nem Stellplatz für eine Woche übernehmen. Und nimm die Reparaturrechnungen mit zum Gutachter, das kann u.U. was wert sein.

Aaaaber:

Kleinigkeit übersehen: wenn der Fahrer besoffen gefahren ist, könnte seine Versicherung wegen Fahrlässigkeit den Versicherungsschutz streichen. Bleibt er so auf den Kosten sitzen und hat nix auf der Pfanne, holen sich Abschleppunternehmen und Gutachter Ihr Geld von Dir, egal wie die Sache rechtlich aussieht. Nur so nebenbei. Es ist halt leider so, dass man in solchen Fällen das Geld, das einem zusteht nicht unbedingt bekommt.

Philipp

Geschrieben

Ich kann nur wiederholen: Gegnerische Versicherung benachrichtigen. Wollen die ein Gutachten (in dem Falle wohl sicher), dann unbedingt einen UNABHÄNGIGEN Gutachter bestellen, NICHT den von der Versicherung kommen lassen!

Geschrieben

Hier mal die letzten News:

Wie Phillip sich schon richtig gedacht hat, wird die Versicherung des Verursachers wohl gar nicht zahlen, da dieser dort den Schaden gar nicht melden will, weil er betrunken war. Zumindest mündlich zeigt er sich aber einsichtig und will für alle Kosten aufkommen.

Geschrieben

Meine TIPPS:

Wenn der Besoffen war wird der versuchen sich irgendwie rauszuwinden.

1.Such dir einen Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht.

Die versicherung wird sonst versuchen dich mit möglichst wenig abzuspeisen.

2. Rufe die Polizei und lass den Unfall aufnehmen.Evtl. bestreitet der Besoffene nachher überhaupt etwas mit der sache zu tun zu haben, lässt sein Auto verschwinden und leugnet etc.

3. Bestehe auf die Versicherungsdaten des Unfallverursachers und melde den Unfall dort selbst.

4. Frage bei CITROENWERkstatt oder jemand der mit alten CIT zu tun hat nach Citroenfreundlichem gutachter das kann viel Geld ausmachen.

5. Suche den TÜVbERICHt sowie Reparatutbelege aus den letzten 2 Jahren, damit kannst du belegen ob der BX TOP-Gewartet /in Schuß war.

6. Hattest du OXIKAT Nachgerüstet, bau ihne später aus.

Geschrieben

Eine Haftpflichtversicherung zahlt auch, wenn der Unfallverursacher während des Unfalles besoffen gewesen ist; dafür steht das "pflicht". Es ist relativ selten, dass die nicht zahlen, und wenn die nicht zahlen, dann bekommt der Geschädigte das Geld meistens trotzdem von der Versicherung, und die holen es sich dann vom Verursacher.

T.S.

Geschrieben

In den meisten Versicherungsverträgen ist aufgeführt, dass man bei Vertragsverletzungen (zB betrunken Autofahren) Vertragsstrafen zu zahlen hat (bei mir wären es wohl die Summe von anderthalb Jahresbeiträgen wenn ich mich richtig erinnere).

>>Gruß

Geschrieben

... aber zahlen tun die trotzdem.

T.S.

Geschrieben

Wer sowas ohne Rechtsanwalt abwickelt ist selber Schuld......

Geschrieben

Schuld ja nu nich ... aber in irgendeiner Form dann früher oder später der Depp - denn die Versicherung hat genügend Rechtsverdreher auf der Gehaltsliste, und je nach Konzern ist Nicht-Bezahlen-Müssen oberste Direktive.

(Zur Ehrenrettung des Berufsstands muss ich aber auch sagen, dass ich auch schon geradezu erschreckend aktive, korrekte und im wahrsten Sinne des Wortes zuvorkommende Schadenabwicklung erlebt habe, nämlich bei der Allianz.)

Geschrieben

@Peter M.: bei den "Schweine-"Preisen der Allianz ist das ja auch kein Wunder... ;-) (jj!)

Nichtsdestotrotz, auch von mir mein herzliches Beileid für Klaus, nimm dir einen Anwalt und übertrage ihm die Sache, das ist wohl für dich das günstigste und der Anwalt kann dir auch sagen, wie du genau und am für dich besten weiter verfahren solltest...

Viele Grüße (und viel Glück bei der Autosuche) picasso03

Geschrieben

Bitte entschuldigt, wenn ich den Thread immer weiter führe - nur noch eine Frage:

Den Anwalt zahlt sicher die Gegnerische Versicherung , ja ? Ich möchte ungern wegen 1000 Euro auf höheren Anwaltskosten sitzen bleiben.

Es sieht hier jetzt so aus, das wir beide Versicherungen eingeschlossen haben, und wie Ihr schon richtig geschrieben habt, diese die Kosten erst mal übernimmt, und sich dann mit dem Unfallverursacher auseinandersetzen wird.

Traurig bei der ganzen Sache ist übrigens, das eine ältere Frau durch ein umherfliegendes Teil an der Hand verletzt wurden ist (Handgelenk gebrochen und Daumen gesplittert). Das sah am Abend erst gar nicht so wild aus und sie wollte auch ohne Arzt nach Hause, wir haben natürlich trotzdem den Notarzt gerufen, der sie dann mitnahm - kann man mal sehen , so im Schock merkt man gar nicht was loß ist.

Gruß,

Klaus

Geschrieben

Dämliche Tiefflieger, kann man nur hoffen, dass der Typ seinen "Lappen" die nächsten Jahre nicht wiedersieht. Trinken, ins Auto steigen und dann noch durch ein Wohngebiet rasen (so langsam kann er nicht unterwegs gewesen sein, wenn er den BX in Nachbars Vorgarten verfrachtet hat) - echt klasse! Uns hat neulich auch so ein Idiot im Wohngebiet nachts den Spiegel abrasiert, gemeldet hat sich der Feigling natürlich nicht, wieso auch? Ist ja nicht sein Spiegel... Theoretisch gelten da 30 km/h, viele sind schneller unterwegs. Wenn sie ja 40 - 50 km/h fahren würden fänd ich das net soooo schlimm, aber die Schumi-Fraktion fängt erst bei 60 km/h an und setzt sich nach oben kaum ein Limit...

Anyway: Ich hatte auch schon mal einen Schaden, an dem ich nicht schuld war und die Abwicklung klappte ohne Anwalt sehr gut. Muss man halt sehen, ob die einen auf dumm machen oder nicht...

Gruß

Fred

ACCM Simone Langenfeld
Geschrieben

Hallo Klaus,

nein, Deinen Anwalt zahlt die gegnerische Versicherung nicht.

Nochmal zum Thema Kostenübernahme: Die gegnerische Versicherung wird Deinen Schaden auf jeden Fall zahlen, da es sowas wie "Verkehrsopferhilfe" gibt. Ob die dann Ihren VN (Deinen Schädiger) in Regress nehmen oder nicht, kann Dir dann ja letztendlich egal sein.

Hast Du denn keine Rächschutzversicherung? Noch nicht mal fürs Auto?

Als Entschädigung wirste in der Tat nicht mehr als den Wiederbeschaffungswert bekommen, abzüglich eines ggf. noch vorhandenen Restwertes (den der Gutachter in Höhe des Ankaufspreises durch den Schrotthändler festlegen wird).

Der alten Dame, die durch das Teil verletzt wurde, wird auch durch die Versicherung Deines Schädigers geholfen werden (Personenschaden in Folge des eigentlichen Unfalls).

Zu den Gutachtern von den Versicherungen: Klar, dass denen unterstellt wird, sie seien parteiisch - sind sie aber nicht mehr, zumindest ist das bei seriösen VRs so.

So doof sind die auch nicht, denn die wissen, das letztendlich ein freier Gutachter beauftragt wird, was die Kosten nicht wirklich senkt.

In diesem Sinne,

Gruss aus dem Versicherungsbüro Ehrlich & Galinski

Simone

Geschrieben

Eure Meinung bezüglich des Rest / Zeitwertes in Ehren, aber es steht wohl zu befürchten, daß der BX zu den Vehikeln gehört, mit denen man im Falle eines Unfalls immer verloren hat.

Denn der Zeitwert / Wiederbeschaffungswert tendiert nun mal gegen NULL...

Geschrieben

Hi,

als unser erster BX wie Deiner nachts von einem Betrunkenen in Schrott verwandelt wurde, hat die gegnerische Versicherung unseren Anwalt bezahlt, da dies Kosten waren, die uns durch den Schädiger entstanden sind. Der Wert des Wagens wurde auch nicht um einen Restwert verringert, sondern um die Entsorgungskosten beim Schrottplatz erhöht. Wenn die Versicherung Deines Gegners tatsächlich einen Schrottplatz kennt, wo man für einen platten BX noch Geld bekommt, darf Sie ihn dorthinbringen.

Bernd

--------------

Y$ 2.5

ACCM Simone Langenfeld
Geschrieben

@Bernd: Das Schadenregulierungsrecht sieht das leider Gottes nicht so, sondern umgekehrt.

Du bekommst den Restwert abgezogen, das Auto (oder das, was davon übriggeblieben ist) gehört Dir und Du kannst es an den Schrotthändler vertickern. Die Versicherungsgesellschaft des Gegners zahlt Deine Anwaltskosten auch nur, wenn Du im Prozess als "Gewinner" darstehst, ansonsten hast Du den zweiten Preis. Von daher ist von Verallgemeinerungen Abstand zu nehmen.

Besser ist also immer eine Rächschutzversicherung *packt mal das Köfferchen mit den Anträgen auf den Tisch*

Bis denne,

Simone

Geschrieben

@Crissodha

>Denn der Zeitwert / Wiederbeschaffungswert tendiert nun mal gegen NULL...<

Du irrst zum Glück der BX-Fahrer.

Gruß

Geschrieben

Hallo Klaus,

BX-Zeitwert gegen null - das kann ich nicht bestätigen. Am 89er BX 19 tzi meiner Schwester ist 1999 hinten ein Corsa B zerschellt. Corsa Schrott, BX Rückleuchte zerbrochen, Spalt an Tür hinten links auf einen Millimeter verringert, Stosstangenhalterung gebrochen und Elektrikdose der AHK verbogen. Den BX habe ich ein Jahr vorher mit 140000 km für 500 DM bei einem Citroen-Händler erworben. Wert vor Unfall mit 150000km laut Gutachter 2900 DM, Restwert 300 DM, ausgezahlt 2600 DM. Ich habe die Dose gerichtet und ein gebrauchtes Rücklicht montiert. Der BX lief dann noch etwa 1 Jahr und 12000 km bis zum Motorschaden wegen nicht getauschter Spannrolle bei Zahnriemenwechsel bei 120000 km. So hatte meine Schwester drei Jahre ein kostenloses Auto.

Also nicht entmutigen lassen, der Gutachter steht auf deiner Seite!

Gruss

Robert

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