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Geschrieben

Hallo zusammen,

man hat unseren schönen, 3 Monate alten C3 16V HDI gerammt (der andere hat die Vorfahrt nicht beachtet), zum Glück Alle unverletzt, aber jetzt ist die rechte Seite vorn arg mitgenommen: laut Gutachter 4300 € Schaden.

Problem: mit der nahegelegenen Citroen-Vertragswerkstatt gab es schon bei unseren anderen Citroens viel Ärger. Aber die "Werkstatt unseres Vertrauens" ist eine Citroen-erfahrene freie Werkstatt, dort würden wir gern den Schaden beheben lassen. Laut ADAC kann das die Garantie verletzen / beeinträchtigen.

Weiß jemand genaueres? Der ADAC wollte sich nicht so recht festlegen, was das heißt.

Michael

Geschrieben

Thema hat sich erledigt:

ich habe das Unfall-Auto verkauft und einen neuen C3 bestellt.

Michael

PS: Citroen Köln hat gesagt, die Neuwagengarantie wird durch eine Reparatur auch von einer Nicht-Citroen-Werkstatt nicht verletzt. Allerdings besteht die Garantie natürlich nicht für die reparierten Teile und die durch den Unfall verursachten Folgeschäden.

Geschrieben

Mich würde interessieren:

Wie kaputt war er denn konkret - und was hast Du noch bekommen?

lgm

Geschrieben

... und mich würde mal interessieren, wie hoch der Gutachter die Wertminderung für deinen Unfall-C3 angesetzt hat.

Gruß und schon mal vielen Dank für die Auskunft. Martin.

  • 11 Jahre später...
Geschrieben
Mich würde interessieren:

Wie kaputt war er denn konkret - und was hast Du noch bekommen?

lgm

Kaputt waren Stoßfänger vorne, auf der rechten Seite Kotflügel vorne, Tür vorne, A-Säule, Schwellervorderteil, Reifen und Felge, Vorderachse.

Die Werkstatt, bei der das Auto stand, hat mir 10.000 EUR angeboten.

Geschrieben

Die Wertminderung nach Reparatut wurde mit 750 EUR angesetzt.

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