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Erfahrungen mit LKW-Zulassung beim Break


margia2

Empfohlene Beiträge

Hallo,

hat jemand Erfahrung mit LKW-Zulassungen z.B. beim CX-Break? Insbesondere interessiert mich, wie rigide das Finanzamt ist wenn es um die Steuerberechnung nach dem zulässigen Gesamtgewicht geht bei Nutzung des Fahrzeuges für rein private Zwecke. Da soll es ja wohl häufig Probleme geben, auch wenn das Fahrzeug als LKW zugelassen ist und auch sonst die bekannten Bedingungen erfüllt (Zweisitzer, keine durchsichtigen Scheiben, Anschnallpunkte entfernt etc.).

Danke

Fred

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Meine Erfahrung ist, daß die meisten Leute sich ausschließlich Sorgen um das Finanzamt machen und dann blöde gucken, weil die Versicherung 2000 EUR pro Jahr haben möchte

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weil die Versicherung 2000 EUR pro Jahr haben möchte

Echt so teuer? Gibts bei LKW-Zulassung denn evtl. auch Möglichkeiten bei Youngtimerversicherungen?

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Echt so teuer? Gibts bei LKW-Zulassung denn evtl. auch Möglichkeiten bei Youngtimerversicherungen?

gibt`s ... Du willst Dir aber auch wirklich alle Rosinen rauspicken ...

hat die Änderung "nur" finanzielle Gründe ?

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hat die Änderung "nur" finanzielle Gründe ?

Das Auto dazu habe ich noch nicht, aber wie schon gesagt: am besten vorher mal alles gegenrechnen.

Ein Break Diesel als Zweisitzer mit rund 130 Euro Steuern und bezahlbarer Versicherung hat aber was.

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Tempolimit auf Autobahnen 80 km/h, Sonntagsfahrverbot

Gut dass man nochmal nachfragt: Wieso Tempolimit? Irgendwelche gutmotorisierten Transporter fahren doch auch keine 80 km/h oder bin ich da auf dem falschen Dampfer?

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richtig. und dann liegt es im eressensspielraumes des finanzamtes ob sie den LKW-umbau auch als solchen anerkennen-sprich du kannst den umbauen, den als LKW eingetragen bekommen, das finanzamt erhebt aber nach wie vor PKW-steuern, da der wagen nunmal nicht wie ein LKW aussieht. das ist durchaus möglich UND rechtens, das finanzamt DARF das.

im ungünstigsten fall hast du die umbaukosten, zahlst LKW-versicherung und PKW-steuer...

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Hallo, das Sonntagsfahrverbot gilt auch wenn Du mit einem Anhänger

unterwegs bist, eigene Erfahrung, Kollege mit Lkw Zulassung hatte Glück,

ich hatte das gleiche Fahrzeug mit PKW Zulassung und AHK.

Ansonsten Anhänger stehenlassen und Montags holen

oder als Zug Montags weiterfahren.

Viele Grüsse

Walter

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Forderung des FA ist meist die hinteren Seitenscheiben zuzuschweißen (mal nur die hinteren, mal auch die der hinteren Türen , Gurtaufnahmen unbrauchbar machen, Trennwand mindestens bis in Lehnenhöhe.

Die Sesselfurzer können da ganz wie sie gerade wollen.

Die Lösung Ambulanz bzw Leichenwagen mit Sonder-Kfz. Zulassung ist der bessere Lösung in allen Belangen. Kostet auch nur um 120.- euro Steuern im Jahr und Haftpflicht ist günstig.

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Frank hat recht , ich zahle für meinen CX Bestatter ca 450.- Versicherung im Jahr, Steuer 120.- .

Du hast dann halt die Trennwand hinter dir drin.

Solltest Du Interesse an so etwas haben melde Dich doch per PM. Ich spiele mit dem Gedanken den Break zu verkaufen .

Gruss Hannes

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Forderung des FA ist meist die hinteren Seitenscheiben zuzuschweißen (mal nur die hinteren, mal auch die der hinteren Türen , Gurtaufnahmen unbrauchbar machen, Trennwand mindestens bis in Lehnenhöhe. Die Sesselfurzer können da ganz wie sie gerade wollen.

Ganz recht, die bei FA haben zunächst mal die Entscheidungshoheit allein, das ist das Allwerwichtigste.

Kann also sein, dass dir ein Prüfer dein Auto als LKW abnimmt und die Zulassungsstell ja sagt dazu, aber das FA nicht.

So lassen die meisten seit etlicher Zeit nur Autos als solche LKW zu, die von der Bauart her und von vornherein auch so ausgelegt sind.

Bestes Beispiel, warum die einfache (und eigentlich sinnvolle) Sparerei nicht mehr ging, traf selbst eine der größten Firmen Deutschlands.

Der ehemalige Landbriefträger-Golf Diesel mit nur einem Sitz und von VW extra dafür aus- also abgerüstet, wurde irgendwann vom FA schlicht nicht mehr als solches reines Nfz (idiotischerweise) anerkannt. Begründung weil ja die zu Grunde liegende Baureihe Golf kein LKW sei. FA kam damit durch Post schaffte billige Pkw ab und kaufte teurere Kastenautos neu.

Da es die LKW-CX (entreprises) außer den Bestattungswagen in D offiziell nie gab (auch keine Ambulanzen, die sind ja alle importiert), wäre ich (evtl, bis auf einen deutschen Bestatter) sehr sehr vorsichtig.

Fälle sind bekannt, nicht nur einer, wo selbst eine zuvorige LKW-Einstufung eines CX BK mit hinten nix nach Verkauf woanbders beim FA nicht mehr durchging.

Also, doch nen Jumpy - oder nen CX Tissier bzw, die Sonder-Kfz-Lösung

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meine 2cv azu, ak250 haben sie als lkw akzeptiert, die beamtin hat zwar gelacht aber es war und ist ein lkw - ein kleiner....

mein peugote partner ist ebenfalls als lkw angemeldet....

gruss

z.

Bearbeitet von zudroehn
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meine Kastenente AK 400 ist auch völlig geräuschlos als LKW zugelassen, da gab es keinerlei Nachfrage. Beim TÜV als LKW geprüft, als Oldtimer versichert und als LKW versteuert. Da das Auto auch in den französischen Papieren als LKW lief und ja auch erkennbar kein PKW ist, dürfte das dürfte aber ein völlig anderer Vorgang sein als einen CX Break, der bisher als PKW lief als LKW umzuwidmen, das daß nur durch die hohe Steuer motiviert ist, liegt auf der Hand und von daher habe ich völliges Verstädnis für die restriktive Handhabung des Finanzamtes.

Gruß

Andreas

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[…]als Oldtimer versichert und als LKW versteuert[…]

Wie kann man ein Fahrzeug mit H-Zulassung als LKW versteuern, wenn es doch pauschal mit €191 versteuert wird?

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Die Oldtimerversicherung ist nicht zwangsläufig auf die H-zulassung konzentriert. Meine 89er Ambulance läuft steuerlich auch als LKW & versicherungstechnisch ist sie Bestandteil einer Sammlungsversicherung. Macht unterm Strich knapp 200,- im Jahr.

P.

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