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H-Kennzeichen trotz Umbau


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Geschrieben

Sagt mal,wenn ich meine DS auf Cabrio umbauen lasse,

ist die dann noch H-Kennzeichen fähig?

Ich war letzte Woche bei Jochen Hoch und er sagte bei seinem TÜV sei das kein Problem.

Nur hab ich nicht "seinen" sondern "meinen" TÜV !

was denkt Ihr?

gruss uwe

Geschrieben

ich denke mal eine DS sollte man so belassen wie sie die letzten 40, 50 jahre gefahren ist...

rein TÜV-relevant ist ob der umbau historisch korrekt ist, d.h wenn muss er (belegbar) genauso ausgeführt werden wie z.b bei einer DS von chapron.

einfach dach runter und gut geht nicht.

Geschrieben

Nur hab ich nicht "seinen" sondern "meinen" TÜV !

soweit ich weiss, ist der TÜV noch nicht personenbezogen... ;-)

will sagen: Wenn Du eine H-Zulassung hast, ist die Aberkennung derselben zumindest unwahrscheinlich.

Aber im ernst: das Problem ist nicht (mehr), ob der Umbau zeitgenössisch ist, sondern ob auch schon vor 30 Jahren getätigt worden. Ein heutiger Umbau nach altem Vorbild ist leider nicht mehr zulässig. In diesem Punkt sind die Richtlinien für H-Zulassungen leider dieses Jahr angepasst worden.

Gruß

Philipp

Geschrieben

das mit dem Umbau? leider nein. Man müsste es evtl. konkretisieren, dass Umbauten, die in den ersten 10 Jahren gemacht wurden noch akzeptiert werden, aber jüngere Umbauten nicht.

Geschrieben

und wenn das Teil mit Umbau schon mal das"H" bekommen hatte,

kann das ein besonders gewissenhafter TÜV-Ing wieder aberkennen?

uwe

Geschrieben

die neue H richtlinie besagt das umbauten dann H fähig sind wenn sie ebenso innerhalb 10 jahren nach erstzulassung ODER vor mindestens 20 jahren so hätten erfolgen können.

und ja, wenn ein fahrzeug mit schl. nummer 98 also ein oldtimer umgebaut/verändert wird kann das H wieder aberkannt werden bzw der wagen bekommt dann schl. nr 00 in die papiere.

Geschrieben

Naja, zur Not zu SEINEM TÜV fahren- den kenne ich auch und der Prüfer ist Franzosen-affin... . Allerdings weiß er auch, was Jochen oder Dirk da so veranstaltet... . Andererseits- ist es das wert?! Reicht kein Schiebefaltdach groß? das soll es doch damals schon gegeben haben.

Geschrieben

bei nem derart strukturellem eingriff wäre es eh empfehlenswert sich ggf ne DS aus frankreich zu holen. blechmässig gute zum aufbauen gibts da durchaus für 1500 -2000 euro.

und bei nem derartigen umbau muss eh das ganze auto komplett auseinander.

ahja: die "dach-ab" version beim viertürer ist NICHT H-fähig, zumindest nicht offiziell soweit ich weiss.

Geschrieben

Hm...der TÜV Süd formuliert es wörtlich so:

"Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein (Abmeldezeiträume unterbrechen diese Zehnjahresfrist nicht), d.h. sie müssen mindestens 20 Jahre alt sein. Sogenannte „Hot-Rod“-Fahrzeuge werden grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn, der Umbau erfolgte vor mehr als 20 Jahren. Ausnahmen sind in den Fällen möglich, in denen im Anforderungskatalog ausdrücklich ein anderer Sachverhalt aufgeführt wird. Die Fahrzeuge und deren Umbauten müssen immer den Vorschriften der StVZO genügen. Z.B. sind scharfkantige Originalteile trotz Originalität nicht zulassungsfähig."

Aber wahrscheinlich wie so vieles eine Interpretationsfrage.

Im konkreten Fall habe ich erlebt, dass ein VW T3 Wohnmobil Baujahr 80 mit einem Ford V6 Baujahr 80 (hätte man auch damals schon so umbauen können) vergangenes Frühjahr mit Hinweis auf die geänderte Richtlinie abgelehnt wurde. Hier erfolgte der Umbau um die Jahrtausendwende.

P.

Geschrieben (bearbeitet)
coyote schrieb:

 

Bearbeitet von Citroen SM
Geschrieben

pardon, missverständlich ausgedrückt: ich meinte die umbauten die man ab und zu auf holländischen oder französischen treffen sieht-die flexen das dach ab und bauen für schlechtwetter so ne art gestänge auf über das ne plane gezogen wird. da gibt es im internet auch einen bausatz dafür.

Geschrieben (bearbeitet)

Null

Bearbeitet von Citroen SM
Geschrieben (bearbeitet)

Moin,

der TÜV-Süd hat einen "Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern" . Dort wird der Cabrioumbau explizit erwähnt und erläutert auf Seite fünf unten im letzten Absatz. Hier ist der im Amtsblatt veröffentlichte Text der "Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO". Dort ist in der Ziffer 3.2.1.1. der Umbau zum Cabriolet ausdrücklich nur dann möglich genannt, wenn entweder in der jeweiligen Fahrzeugbaureihe ein Cabriolet vorhanden war oder die Änderung der Fahrzeugart zeitgenössisch ist.

Bearbeitet von LordAir

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