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Geschrieben

Darf ich mitnem Kurzzeitkennzeichen an dem als End-Datum 3.11 dran steht am 3.11 noch fahren ?? Ja, oder ?

Nicht das ich dann morgen früh schon vor der Abrbeit schon Stress hab !!

Danke, Michie

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

nachtrag für ähnliche fälle:

Kurzzeitkennzeichen beginnen immer mit der Fahrzeugerkennungsnummer 04. Das Kennzeichen ersetzt seit dem 1.5.98 das bis dahin verwendete rote Kennzeichen. Wie dieses wird es für eine

einmalige Verwendung zu Prüfungs-, Werkstatt- und Überführungsfahrten ausgegeben, muß jedoch nach Zeitablauf nicht mehr an die Zulassungsbehörde zurückgegeben werden. Seine Gültigkeit beträgt höchstens 5 Tage; das rechte gelbe Feld zeigt den letzten Tag, an dem es verwendet werden darf

also nicht für fahrt auf arbeit in disco etc. , versicherungen haben sich da eklig ebenso polizei

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