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....

Zitat
Sebastian Mainzer vor 20 Stunden

Echt clever, einen Artikel über den Abgas-Skandal mit einem Elektroauto zu bebildern. Chapeau, Automobilwoche!

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    Geschrieben

    "Echt clever, einen Artikel über den Abgas-Skandal mit einem Elektroauto zu bebildern. Chapeau, Automobilwoche!

    Antworten


    Avatar
    Automobilwoche Sebastian Mainzer vor einem Tag

    Danke für den Hinweis. Wir bitten um Entschuldigung, wir haben den Fehler korrigiert.

    Die Redaktion"

    Na also: Die Redaktion der AW entschuldigt sich für ihr Missgeschick. Es kann ja nicht jeder wissen, dass Elektroautos gar kein Abgas ausstoßen!
    ;)



    Gesendet von unterwegs...

    Geschrieben
    vor 16 Stunden, e-motion sagte:

    Da kennste die Automobilwoche aber schlecht! ;)

    Die scheinen ihren Irrtum (?) bemerkt zu haben und haben gestern das Bild des Zoe durch eines des Megane ersetzt. 

    Geschrieben

    Dafür hat Sivercork ja auch meinen Like bekommen. :)

    Geschrieben
    Man kann das durchaus fairer machen. Caradisiac zeigt z.B. kein spezielles Modell und bringt auch gleich eine ein Erklärung von Renault.
     
    +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
    Renault : trois juges ouvrent une enquête sur les moteurs diesels du constructeur

    Largement ciblé par les tests menés par la commission Royal, Renault avait depuis expliqué que tout était mis en oeuvre pour mettre à jour les motorisations diesels de la marque, dont les écarts d'émissions polluantes entre tests en laboratoire et conditions réelles étaient importants. Aujourd'hui, le parquet de Paris annonce l'ouverture d'une enquête officielle sur le constructeur.

    Mise à jour 14h00 : Renault n'a pas tardé à réagir à l'annonce de l'ouverture de l'enquête par un communiqué, dans lequel le constructeur rappelle qu'il n'a rien à se repprocher, qu'aucun logiciel de trucage n'existe et que le plan de mise en conformité présenté plus tôt dans l'année avait satisfait les autorités :

    1- Renault respecte la législation française et européenne.

    2- Les véhicules Renault ont tous et toujours été homologués conformément à la loi et aux réglementations. Ils sont conformes aux normes en vigueur.

    3- Les véhicules Renault ne sont pas équipés de logiciels de fraude aux dispositifs de dépollution.

    4- Les Etats, la Commission européenne, les autorités de régulation et les constructeurs automobiles font le constat partagé de la nécessité de renforcer les exigences de la réglementation en vigueur. C'est l'objet de la future réglementation Euro6d.

    Le Groupe Renault rappelle qu'il a présenté devant le collège de la commission technique indépendante au mois de mars 2016, un plan complet de réduction des émissions d'oxydes d'azote (NOx) de ses véhicules diesel Euro 6b en usage client qui a été jugé transparent, satisfaisant et crédible.

    +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

     

    Renault soll man nicht mit VW in einen Topf werfen. Die Technik ist auf der Straße vielleicht nicht perfekt, aber es gibt da keine Prüfstandbetrugsmechanismen à la VW.

    Und den Zoé als erfolgreiches Elektroauto gleich einmal so en passant zu verunglimpfen ist so etwas von übel. Ich glaube da der deutschen Presse kein Wort. Es gibt da keinen Test, in dem der VW (bzw. seine Vasallen) nicht besser beschleunigt und weniger verbraucht. Und das bei vergleichbarem oder etwas höherem Gewicht.

    Glauben die wirklich, wir ziehen uns die Hosen mit einer Kneifzange an?

    Gernot

    • Like 3
    ACCM Gerhard Trosien
    Geschrieben
    Am 13. Januar 2017 at 13:15 , MatthiasM sagte:

    Hat sie! Ist es die Unfaehigkeit eine Suchmaschien zu bedienen?

    http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32007R0715&from=DE

    ...

    Danke für den Link. Da steht es doch, groß, deutlich und eindeutig: "ABschaltvorrichtung", um dies und jenes zu erreichen bzw zu verhindern. Diese Prüfstand-Erkennungssoftware ist eben gerade KEINE Abschaltvorrichtung, da hier nachweislich und logisch nichts ABgeschaltet wird.

    Als Gesetzgeber sollte man schon sorgfältiger formulieren...

    Geschrieben

    https://de.wikipedia.org/wiki/Abschalteinrichtung

    Zitat

    EU-rechtlich ist der Begriff folgendermaßen definiert: "Eine Abschalteinrichtung ist ein Konstruktionsteil, das die Temperatur, die Fahrzeuggeschwindigkeit, die Motordrehzahl (UPM), den eingelegten Getriebegang, den Unterdruck im Einlasskrümmer oder sonstige Parameter ermittelt, um die Funktion eines beliebigen Teils des Emissionskontrollsystems zu aktivieren, zu verändern, zu verzögern oder zu deaktivieren, wodurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, verringert wird."[1]

     

    Geschrieben (bearbeitet)

    Sehr 

    vor 28 Minuten, ACCM Gerhard Trosien sagte:

     Diese Prüfstand-Erkennungssoftware ist eben gerade KEINE Abschaltvorrichtung, da hier nachweislich und logisch nichts ABgeschaltet wird.

    Sehr bizarres Sprach und Rechtsverstaendnis! Reichsbuerger?

    Natuerlich wird die Abgasreinigung waeren einer Pruefung nicht abgeschaltet, sondern im Normalbetrieb. Es werden ausdruecklich die Ausnahmen genannt wann eine Reduzierung der Abgasreinigung erlaubt ist. Da steht nichts von "sobald sich das Fahrzeug nicht mehr auf dem Pruefstand befindet". Verstehst Du: Immer verboten, nur diese Ausnahmen erlaubt. 

    Aber fuer Haarspalter wie Dich, mussten Gesetzestexte wohl den zigfachen Umfang haben, um alle noch so abstrusen Missintrerpretationen auszuschliessen. 

    Selbst VW streitet nicht ab, rechtswidrig gehandelt zu haben, sie versuchen nur die Verantwortung dafuer zu verschieben. Aber die sind sicherlich auch alle rotgruen versifft, wie eigentlich alle auf der Welt, ausser den aufrechten Troisianern:D.

    Bearbeitet von MatthiasM
    • Like 2
    Geschrieben

    Der in den USA verhaftete Schmidt in einem Interview von 2015

    Gefunden bei ttf-forum.de

    Geschrieben (bearbeitet)

    http://www.tagesschau.de/wirtschaft/vw-skandal-133.html

    Zitat

    Zum ersten Mal hat ein Landgericht - ausgerechnet im "VW-Land" Niedersachsen - im Zusammenhang mit dem Dieselskandal der Klage eines deutschen VW-Besitzers gegen den VW-Konzern selbst stattgegeben. Der Kläger erhält den Kaufpreis seines Skoda Yeti in voller Höhe zurück, dagegen bekommt VW den Yeti, so das Urteil des Landgerichts Hildesheim, das WDR, NDR und "Süddeutscher Zeitung" vorliegt.

    ...

    Das Hildesheimer Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass VW dem Autobesitzer "in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich Schaden zugefügt" habe und sah im Verhalten des Automobilherstellers Betrug. Andere VW-Besitzer könnten sich jetzt auf dieses Urteil berufen.

     

    Bearbeitet von Auto nom
    Geschrieben

    Das Problem ist doch, wie wir auch jetzt schon sehen, der kleine Malocher wird die Zeche bezahlen und wetten, dass der nix dazu kann. Winterkorn und Co müssen genagelt werden, gerade weil sie mit dem Schicksal ihrer Mitarbeiter gezockt haben. Da wird sich zeigen, wie es um unsere Justiz bestellt ist. Dieses Urteil ist zumindest bei uns populär, trifft aber nicht die Schuldigen.

    • Like 2
    ACCM Gerhard Trosien
    Geschrieben
    vor 10 Stunden, Auto nom sagte:

    Nicht, dass ich VW verteidigen will: die Manipulation war alles andere als in Ordnung, wenn sie auch evtl. mit juristischer Haarspalterei nicht illegal war.

    Aber:
    welcher konkrete Schaden ist dem deutschen VW-Besitzer entstanden?
    lief das Auto nicht richtig?
    oder lief es nach dem Softwareupdate nicht mehr, wie es sollte?
    musste er nach Aufdeckung der Schummelei plötzlich mehr Steuern zahlen?
    konnte oder durfte er es nicht mehr benutzen?

    Wenn das Auto in der Praxis also machte, was es sollte und er auch fiskalisch nicht schlechter wurde: welcher Schaden ist entstanden?
    Für mich riecht das... ganz, ganz übel...

    Geschrieben
    vor 32 Minuten, ACCM Gerhard Trosien sagte:

    Für mich riecht das... ganz, ganz übel...

    Am Ende hast Du ja noch die Kurve gekriegt. Genau um diesen üblen Geruch hinter einem Betrugs-Diesel-VW geht es. ;)

    Geschrieben
    vor einer Stunde, JK_aus_DU sagte:

    Am Ende hast Du ja noch die Kurve gekriegt. Genau um diesen üblen Geruch hinter einem Betrugs-Diesel-VW geht es. ;)

    Ja, diese Einsichtsfaehigkeit ueberrascht mich auch ein wenig:)! Der Schaden ist leicht erklaert: Da zB die Stickoxidwerte seit Jahren in den Ballungsgebieten nicht sinken, werden immer weitere "Umweltzonen" eingerichtet, die es bei einer dem Sinn des Gesetzes einhaltender Umsetzung der Vorschriften, durch die normale Erneuerung des Fahrzeugbestandes, nicht gegeben haette. Der Eigner einer Dreckschleuder kann auch davon ausgehen das er unter zukuenftige Restriktionen fallen wird, wenn es nicht wieder eine Klientelgesetzgebung geben wird, was leider anzunehmen ist.

    • Like 1
    Geschrieben
    vor 2 Stunden, ACCM Gerhard Trosien sagte:

    Wenn das Auto in der Praxis also machte, was es sollte und er auch fiskalisch nicht schlechter wurde: welcher Schaden ist entstanden?

    Das Auto macht eben nicht das, was es sollte: es sollte nur Stickoxide unterhalb eines bestimmten Grenzwertes emittieren, der Käufer lebte also in der Erwartung, ein relativ sauberes Fahrzeug erworben zu haben. Da das Versprechen, einen "Clean Diesel" zu erwerben, bei nicht wenigen Leuten bei der Kaufentscheidung doch eine Rolle gespielt haben wird und diese sich bei Kenntnis der tatsächlich erheblich höheren Stickstoffemission gegen einen Diesel entschieden hätten, ist schon das selbstverständlich ein Schaden, völlig unabhängig von möglichen zukünftigen Restriktionen à la Blaue Plakette.

    • Like 1
    Geschrieben
    vor einer Stunde, didomat sagte:

    Das Auto macht eben nicht das, was es sollte: es sollte nur Stickoxide unterhalb eines bestimmten Grenzwertes emittieren, der Käufer lebte also in der Erwartung, ein relativ sauberes Fahrzeug erworben zu haben. 

    Ja, ganz trivial, kann man sogar die versprochenen aber nicht erfuellten Erwartungen des Kaeufers als Schaden sehen. Wenn ich ein blaue Auto bestelle aber ein rotes geliefert wird, bin ich nicht verpflichte es abzunehmen auch wenn es genau so gut faehrt wie ein blaues.

    ACCM Gerhard Trosien
    Geschrieben
    vor 2 Stunden, didomat sagte:

    Das Auto macht eben nicht das, was es sollte: es sollte nur Stickoxide unterhalb eines bestimmten Grenzwertes emittieren, der Käufer lebte also in der Erwartung, ein relativ sauberes Fahrzeug erworben zu haben. Da das Versprechen, einen "Clean Diesel" zu erwerben, bei nicht wenigen Leuten bei der Kaufentscheidung doch eine Rolle gespielt haben wird und diese sich bei Kenntnis der tatsächlich erheblich höheren Stickstoffemission gegen einen Diesel entschieden hätten, ist schon das selbstverständlich ein Schaden, völlig unabhängig von möglichen zukünftigen Restriktionen à la Blaue Plakette.

    Aber wo ist der konkrete Schaden für den Fahrzeugeigentümer? das ist doch alles nur Wohlfühl-blabla

    Berlingokäufer
    Geschrieben

    Kommt ja nicht auf den "Schaden in €" an: Wenn man alle Nase lang gesagt bekommt, dein Fahrzeug ist ein Stinker, hat man auch einen Schaden. Im Urteil steht ja auch: Kein verständiger Kunde würde ein Fahrzeug mit einer nicht gesetzeskonformen Motorsteuerungssoftware (Uff) erwerben! Es ist lt Gericht Verbrauchertäuschung. Berufung ist aber möglich.

    Geschrieben

    Die großen finanziellen Schäden kommen erst noch, in der Masse.

    Da geht schon genug kaputt, nach dem Update.

    • Like 1
    Geschrieben
    vor 44 Minuten, Wurzelsepp sagte:

    Die großen finanziellen Schäden kommen erst noch, in der Masse.

    Da geht schon genug kaputt, nach dem Update.

    Geheimnisvolle Erkenntnisse aus der Glaskugel....

    Geschrieben
    vor einer Stunde, ACCM Gerhard Trosien sagte:

    Aber wo ist der konkrete Schaden für den Fahrzeugeigentümer? das ist doch alles nur Wohlfühl-blabla

    Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht, gell? :huh:

    ACCM Gerhard Trosien
    Geschrieben
    vor einer Stunde, Berlingokäufer sagte:

    Kommt ja nicht auf den "Schaden in €" an: ...

    Es sollte um konkrete Schäden gehen, und nicht um virtuelle Schäden. So werden die Reste des Rechtstaats demontiert

    Geschrieben (bearbeitet)

    Genau diese "Erkenntnis" ist wieder einmal falsch Herr Trosien. Es geht nicht um virtuelle Schäden, sondern darum, dass ein Produkt bestimmte gesetzliche Kriterien einzuhalten hat und man sich nicht mit betrügerischen Machenschaften davonstehlen darf. Das gilt für den kleinen Geschäftsinhaber genau so wie für einen Großkonzern wie VW - sollte es wenigstens. Jeder Käufer hat einen Anspruch auf Einhaltung der zugesicherten Eigenschaften und das hat mit einer Demontage der "Reste des Rechtstaats" (was soll eigentlich dieser Begriff?) überhaupt nichts zu tun. 

    Bearbeitet von Manfred Heck
    • Like 3
    Berlingokäufer
    Geschrieben
    vor 2 Stunden, ACCM Gerhard Trosien sagte:

    Es sollte um konkrete Schäden gehen, und nicht um virtuelle Schäden. So werden die Reste des Rechtstaats demontiert

    Dann könnte auch niemand Rente bekommen nachj einem Verkehrsunfall. da der Schaden ja nur das appe Bein oder sowas war. Raus aus dem Krankenhaus, Rechnung an Versicherung und alles ist gut? Nee bestimmt nicht. Und ich habe genauso ein Recht drauf wie jede/r andere, dass Grenzwerte eingehalten werden und ich nicht durch übermäßige Stickoxide geschädigt werde. Da kann man nämlich niemanden direkt drauf verklagen, wenn deswegen z.B.: ein Todesfall eintritt.

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