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Geschrieben

Hallo, bei meiner nur noch Sommers genutzten Ente sthet der TÜV an. Da ich nun erheblich über den Termin bin, weiß ich nicht, was passiert, wenn ich denen sage, dass ich auf dem Weg zum TÜV bin... . Ist es sicherer und günstiger, das Auto abzumelden, da ja nun auch noch Punkte auf mich zukommen würden neben den 40 oiros? Habt Ihr Empfehlungen? Dann DANKE!

Geschrieben

hi,

ich würde einfach einen termin beim tüv machen und da können sie dann bei bedarf nachfragen, ob du wirklich nur dazu fährst.

warscheinlich passiert dann gar nix.

oder abschleppen.

gruss

z.

Geschrieben (bearbeitet)

Es kostet exakt 25€ Verwarnungsgeld wenn man Dir nicht glaubt dass Du gerade auf dem direkten Weg zur HU bist.

Abschleppen geht nicht, denn es handelt sich ja nicht um ein liegen gebliebenes Fahrzeug, das zur Werkstatt muss. In dem Fall wäre es also "Schleppen" und nicht "Abschleppen", dazu sind FS-Klasse 2 im Zugfahrzeug und Kl.3 im gezogenen Fahrzeug notwendig, außerdem ist das soweit ich weiß nicht einfach mal so zulässig...

Bearbeitet von bx-basis
Geschrieben

Termin vereinbaren, möglichst schriftlich bestätigen lassen und dann auf dem kürzesten Weg hinfahren.

Geschrieben

Nummernschilder abmachen und auf´m Hänger hinbringen. Dem Prüfer ist das egal...

Geschrieben

Wie oft wirst Du denn kontrolliert? Ich bin mit meinem Audi, der 2 Jahre lang überfällig war (stand rum und wartete auf Reparatur) einfach zur HU gefahren. Hab mir vorher einen Termin gemacht, damit der Prüfer das notfalls bestätigen kann - obs was genutzt hätte, keine Ahnung.

Aber wie erwartet bin ich völlig unbehelligt dort angekommen.

Gruß,

Martin

Geschrieben

Abschleppen ist ja rechtlich überhauptkein Problem !

Stecker von der Spritpumpe oder dem Anlasser ab oder 1 Kabel von der Batterie - schon ist die Ente flugunfähig.

Und aus dem Schleppen wird Abschleppen.

Geschrieben
Nummernschilder abmachen und auf´m Hänger hinbringen. Dem Prüfer ist das egal...

Und der Polizei ist es unterwegs egal, ob da Nummernschilder dran sind oder nicht.

Geschrieben
Und der Polizei ist es unterwegs egal, ob da Nummernschilder dran sind oder nicht.

Wenn Nummernschilder dran sind, ist die Ordnungswidrigkeit aber erkennbar...

Geschrieben

Es ist aber keine Ordnungswiedrigkeit angemeldete Fahrzeuge ohne TÜV auf nem Hänger durch die Gegend zu schleppen. Es ist nur eine Ordnungswiedrigkeit, sie zu fahren und auf öffentlichen Plätzen zu parken.

Geschrieben

Ich würd nen Termin beim TÜV machen lassen, schriftlich bestätigen lassen und mit dem Auto gemütlich zur Untersuchung fahren.

Geschrieben
Es ist aber keine Ordnungswiedrigkeit angemeldete Fahrzeuge ohne TÜV auf nem Hänger durch die Gegend zu schleppen. Es ist nur eine Ordnungswiedrigkeit, sie zu fahren und auf öffentlichen Plätzen zu parken.

Owi ist ein angemeldetes Fahrzeug ohne gültige HU zu haben. Egal wo. Auch wenn es in deiner Garage steht. Nur ist die Gefahr der Entdeckung dann geringer.

Geschrieben
Wie oft wirst Du denn kontrolliert? .....

Gruß,

Martin

Ich bin kürzlich erst kontrolliert worden ;D

"Guten Tag! Sie wissen das ihre HU seit zwei Monaten überfällig ist?"

Hatte aber zum Glück ne Bescheinigung zur Wiedervorführung bei....

Geschrieben

Ws gibts denn da für einen Tipp zu geben? Hinfahren, HU durchführen lassen, und fertig. Wenn man dabei erwischt wird: Pech gehabt. Vgl. Überschreitung des Tempolimits.

Geschrieben

Irgendwie ein sehr deutscher Thread... :-)

Mann, fahre zur HU und gut ist. Bei Pech kommst Du in eine Kontrolle und es kostet halt eine Verwarnung. So what?

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn nachweislich ein Termin zur Vorführung besteht, könnte es den Scheriff milde stimmen schützt aber nicht vor Strafe, es gab schon Fälle in denen die Kollegen da ein Auge zu gedrückt haben. Je mehr du versuchst zu "verstecken" desto. Übrigens die Verbandskästen haben ein Ablaufatum kontrollieren! auch das kann Strafe geben.

Der Anhänger wäre eine Möglichkeit das ganze legal zu machen.

Das Schleppen oder Abschleppen bringt nichts schleppen beide Lenker brauchen den 2er Schein, Abschleppen der TÜV ist abgelaufen. (beides halte ich für unnötige Mühe kann Streß geben in beiden Fällen siehe oben "verstecken")

Ach ja es gibt eine " Strafgebühr für überzogenen TÜV die beim TÜV entrichtet wird 20% mehr als normale Prüfung dafür wird nicht zurückdatiert.

Aktionen wie Nummernschilder abschrauben sind also völlig umsonst auf einem Anhänger interessiert es niemand was da abgelaufen ist da das Fahrzeug nicht auf der Straße bewegt sondern befördert wird. Es kann somit auch nicht bestraft werden, genauso wenn das Fahrzeug auf privatem Grund steht ein Verstoß liegt dann vor wenn das Fahrzeug auf Öffentlichen Grund abgestellt oder bewegt wird. Blöd nur wenn der Hänger auch kein TÜV hat.

Bearbeitet von Nicolaus
Geschrieben

Aktionen wie Nummernschilder abschrauben sind also völlig umsonst auf einem Anhänger interessiert es niemand was da abgelaufen ist da das Fahrzeug nicht auf der Straße bewegt sondern befördert wird. Es kann somit auch nicht bestraft werden, genauso wenn das Fahrzeug auf privatem Grund steht

Das ist eben FALSCH. Ein angemeldetes Fahrzeug hat eine HU zu haben. Punkt. Ansonsten OWi.

Von daher - wenn man schon einen Anhänger benutzt, sollte man schon die Nummernschilder abschrauben, damit die vorbeifahrende Polizei nicht auf die Idee kommt, das Auto sei angemeldet. Sonst kann man sich den Anhänger auch sparen.

Gruß,

Martin

Geschrieben
Das ist eben FALSCH. Ein angemeldetes Fahrzeug hat eine HU zu haben. Punkt. Ansonsten OWi.

Von daher - wenn man schon einen Anhänger benutzt, sollte man schon die Nummernschilder abschrauben, damit die vorbeifahrende Polizei nicht auf die Idee kommt, das Auto sei angemeldet. Sonst kann man sich den Anhänger auch sparen.

Gruß,

Martin

scheint tatsächlich so zu sein:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=59281

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__29.html

"§29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger

(1) Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Abs. 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind...

..

und fordert letztlich nicht eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr."

Gruß,

DerDodel

(der bisher immer Glück hatte..:) )

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hi

@Nicolaus,mit dem 2er ist das nicht ganz richtig.Bei ABschleppen (Nicht betriebsfähig,panne,egal ob zugelassen od nicht)reichte der 3er,Bzw jetzt der "B"

Bei schleppen brauchte man den 2er ,jetzt "CE".Aber wer seinen grauen/roten in einen Kartenführerschein umgetauscht hat ,bekommt dann den 3er in den sog C1E umgetauscht,da ist nämlich die Achsenbeschränkung bis zum GesamtZUGgewicht vo 12TO weggefallen!DH,Zug mit 4 Achsen(Drehschemelanh od eben ein Pkw),da fällt auch ein Schleppgespann darunter,ist somit auch oh 2er zu fahren..

Am besten,man hat einen Männerführerschein...dann stellen solche Fragen nicht,grins,

gr SW

Geschrieben (bearbeitet)

Na da oute ich mich einmal.

Ich war mit meinem H-CX 2 Jahre drüber, habe es einfach verschlampt. In die Werkstatt gefahren, der Wagen wurde ohne Kommentar gegen Aufpreis abgenommen ohne Mängeln und fertig.

Man kann natürlich auch alles verkomplizieren.

Bearbeitet von Hartmut51
Geschrieben

@alinator: ...und, wie sieht es aus? TÜV-Abnahme mittlerweile erledigt oder sind es jetzt schon 6 1/2 Monate? :)

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