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Gaseinbauaufkleber


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Guenni16V,

was hat es mit diesem Aufkleber auf sich, von dem du in dem Thread von BerndX2 berichtest ?

Ist das ein verspäteter Aprilscherz ?

Geschrieben

Bild vom Aufkleber ist jetzt in meinem Thread...

Gruß Bernd

Geschrieben

Nein, man könnte das meinen, aber es ist nicht so. Es besteht lt. Auskunft des TÜV in Krefeld auch eine Nachrüstpflicht für alle alten Anlagen. Wenn du diesen Aufkleber nicht hast, ist das bei der nächsten HU bestimmt ein erheblicher Mangel... ;-)

Geschrieben (bearbeitet)

Ich versuche das mal positiv zu sehen:

Alle LPG`ler können froh sein, dass der Aufkleber unter der Motorhaube angebracht werden darf.

Bearbeitet von Der Käufer
Geschrieben (bearbeitet)

Moin,

da soll jedoch eine Änderung der "Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen Mit Gasanlagen zur Fortbewegung im Straßenverkehr" - kurz "VzKGzFiS_2012_05_25_DE" - noch vor der Bundestagswahl kommen, vermutlich während des Endspieles in der Champions League am 25. Mai, damit es nicht soviel Aufsehen erregt. In dieser Verordnung des Bundesverkehrsministeriums wird auch der Warnaufkleber für die Feuerwehr neu geregelt. Zur Identifikation von mit Gas betankbaren Fahrzeugen sind diese auf dem Fahrzeugdach mit leuchtendblauen Aufklebern in der Größe von 120 x 70 cm zu kennzeichnen. Der Aufkleber muss das Kennzeichen, den Typ und das Baujahr der Gasanlage, die Tankgröße sowie die Registrierungsnummer und das Datum der Abnahmeprüfung in neongelb enthalten. Die Schriftgröße ist auch vorgeschrieben. Sie muss von einem Hubschrauber in 20 Meter Höhe aus lesbar sein. Sollte eine Befestigung des Aufklebers auf dem Dach nicht möglich sein - zu kleines oder kein Dach - so ist der Aufkleber auf der Motorhaube anzubringen. Der Aufkleber muss von der rechten Fahrzeugseite her lesbar sein. Rechtsgrundlage ist unter anderen die "Kennzeichnungsverordnung der EU zum Transport von brennbaren Stoffen vom 31.05. 2012 (SL_TP_2012_05_31_EU)".

Ein Muster des Aufklebers ist auf der Seite des Bundesverkehrsministeriums bei den Downloads als pdf-Datei zu finden. Auf das Ganze hat mich ein Freund hingewiesen, der als Grafiker für das Bundesverkehrsministerium tätig ist und den Aufkleber gestaltet hat. Ich finde das ist wieder eine typische Unverschämtheit der EU-Bürokratie in ihrem Regelwahn! Noch ein Grund mehr dass ich keine Gasanlage einbauen werde!

Entrüstete Grüße

N ;-)

Bearbeitet von LordAir
Gast Thunderstorm Technologies
Geschrieben

das issn scherz ...oder?

andererseits überraschen würde es mich nicht wirklich

Geschrieben (bearbeitet)

Es sollte dabei nicht verschwiegen werfen, daß gleichzeitig die Kennzeichnung von dieselgetriebenen Fahrzeugen mit einem von mindestens 6 Seiten einsichtbaren Kennzeichen dieser Machart

115px-Hazard_T.svg.png

in der Mindestgröße von 30 x 30 cm vorgeschrieben sein wird.

... Nein, das "Einbauschild" für LPG-Anlagen ist kein Scherz. Nach Auskunft meines TÜV-Beamten ist der Inhalt allerdings mehr oder minder freigestellt, es sollten, so seine Aussage, einige wichtige Bauteile darauf aufgeführt sein, Tank, Rails, Verdampfer... Die Dinger könne man selbst anfertigen.... Der Mann hat sich als in TÜV-LPG-Angelegenheiten persönlich verantwortlich für den gesamten südwestdeutschen Raum bezeichnet und sollte, so Gott will, wissen wovon er spricht. Unterm Strich scheint es mir die Plakettenpflicht als vollständig realitätsferner Unsinn. Vielleicht ist die Regierung im Nachhinein unzufrieden mit der zugesicherten Steuervergünstigung bis 2018, und versucht nun die Umrüstwilligen mit unsinnigen Vorschriften abzuschrecken.

Bearbeitet von TorstenX1
Gast Thunderstorm Technologies
Geschrieben

das dacht ich mir ..und da mein bruder grad seinen subaru umrüstet werd ichs bald genau wissen ;)

Geschrieben

Moin Detlef,

du solltest einmal den Links in meinem Beitrag folgen um die Wahrheit zu erkunden ;-)

N.

Geschrieben

Hallo Leute,

weil heute Sonntag ist und ich nichts zu schrauben habe, habe ich mich mal dieser Geschichte gewidmet und recherchiert. Die gesetzliche Grundlage mit über hundert Seiten Text findet sich hier:

http://www.bmvbs.de/cae/servlet/contentblob/44704/publicationFile/10942/r-115-nachruestsysteme-fluessiggas-und-erdgas-pdf.pdf.

Davon sind die für dieses Thema die Seiten 11, 12, 48 relevant, die ich mal als Link eingefügt habe. Unsere PKWs entsprechen der EG Fahrzeugklasse M1, das sind Fahrzeuge mit max. 8 Sitzplätzen.

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Die Regelung gibt es seit 2003, wieso hat bisher keiner davon je etwas gewusst?? bzw. Wieso hat kein TÜV Prüfer je danach geschaut?? Mein V6 wurde 2007 auf LPG umgerüstet, seitdem gab es logischerweise einige Prüfungen, ich wüsste nicht wo der Aufkleber sein sollte, allerdings werden jedesmal die Nummern vom Tank und Druckregler kontolliert.

Wer immer, zur weiteren Klärung des Aufklebernebels beitragen kann, soll bitte nicht zögern. Das Thema wurde auch schon in den LPg Foren aufgerufen, aber ohne für mich echte Antwort.

Uwe

Geschrieben

@UPetersen: Vielen Dank für diesen Beitrag; der Aufkleber hat also eine rechtmäßige Grundlage ;-))

Geschrieben (bearbeitet)
Es sollte dabei nicht verschwiegen werfen, daß gleichzeitig die Kennzeichnung von dieselgetriebenen Fahrzeugen mit einem von mindestens 6 Seiten einsichtbaren Kennzeichen dieser Machart

115px-Hazard_T.svg.png

in der Mindestgröße von 30 x 30 cm vorgeschrieben sein wird.

... Nein, das "Einbauschild" für LPG-Anlagen ist kein Scherz. Nach Auskunft meines TÜV-Beamten ist der Inhalt allerdings mehr oder minder freigestellt, es sollten, so seine Aussage, einige wichtige Bauteile darauf aufgeführt sein, Tank, Rails, Verdampfer... Die Dinger könne man selbst anfertigen.... Der Mann hat sich als in TÜV-LPG-Angelegenheiten persönlich verantwortlich für den gesamten südwestdeutschen Raum bezeichnet und sollte, so Gott will, wissen wovon er spricht. Unterm Strich scheint es mir die Plakettenpflicht als vollständig realitätsferner Unsinn. Vielleicht ist die Regierung im Nachhinein unzufrieden mit der zugesicherten Steuervergünstigung bis 2018, und versucht nun die Umrüstwilligen mit unsinnigen Vorschriften abzuschrecken.

Du bist nicht auf den neusten Stand! Das von Dir gezeigte Gefahrensymbol ist nicht mehr gültig (zumindest für Rohprodukte). Es gelten seit kurzem die weltweit einheitlichen GHS-Gefahrensymbole!

70e8d1367167610.jpg

Zu Kraftstoffen gehören noch die Symbole Brennbar, Umweltgefährlich und das Rufzeichen-Symbol :)

Kein Scherz :D

Gruß DS

Bearbeitet von EntenDaniel

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