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Geschrieben

Was seh ich da gerade auf sat.1: Die haben den o.g. Kleinwagen mit 4 Personen besetzt und sind dann mit 55km/h Slalom gefahren. Bereits in der zweiten Kurve sprang doch glatt ein Reifen von der Felge! Dabei sind die schon langsamer gefahren als mit dem Testgegner Daewoo Matiz.

Wahrscheinlich war ja der Wagen mit 4 ausgewachsenen Kerlen schon über dem zul.GG, aber dann gleich so was?

ACCM Dirk Pinschmidt
Geschrieben

Stellt sich zunächst die Frage, ob der in der Betriebsanleitung für diese Beladung vorgeschriebene Luftdruck eingehalten wurde.

Geschrieben

Wobei der Test ausgesprochen praxisfremd ist, wer fährt schon Slalom auf Zeit um Pylonen.... Mit der entsprechenden Geschwindigkeit und Beladung kann man da jedes Auto zum Ausbrechen oder Kippen bewegen.

Schlimmer an diesem Magazin sind offensichtliche Fehlinterpretationen in der STVO. So wurde doch letzte Woche behauptet, eine (Blech-)Geschwindigkeitsbegrenzung gelte nicht, wenn vorher eine elektronische per Schilderbrücke bestand.

Geschrieben
Ruedi1_99 postete

Schlimmer an diesem Magazin sind offensichtliche Fehlinterpretationen in der STVO. So wurde doch letzte Woche behauptet, eine (Blech-)Geschwindigkeitsbegrenzung gelte nicht, wenn vorher eine elektronische per Schilderbrücke bestand.

dann ließ mal in der STVO ,das ist richtig so

diese elektronische schilderbrücke regelt den momentanen verkehrsfluß und das ist dann nun mal aktuell und hebt somit das gute alte blechschild auf.

wollte es auch zuerst nicht glauben ,steht aber auch so auf der seite vom adac

Geschrieben

Wo steht das bitte! (Paragraph und/oder Urteil)

Übrigens wurde gesagt, das eine Schilderbrücke ein folgendes (!!) Blechschild ungültig macht. Das würde bedeuten, daß eine "elektrisch leuchtende" Geschwindigkeitsbegrenzung nur durch eine ebensolche aufgehoben werden kann. Damit ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Aber in diesem Land würde mich das auch nicht mehr wundern....

Geschrieben

Dem neuen Cuore hat es in einem "auto zeitung" Vergleichstest mit dem Lupo und dem C2 beim Bremsentest die vorderen Bremsbeläge zerbröselt.

MfG Maik

Geschrieben

Klar, der ADAC hat IMMER recht, lol.

Aber logisch ist es dennoch. Die Blechbeschilderung ist dafür da, die dann geltenden Verkehrsregeln anzuzeigen, wenn die elektr. Tafeln eben mal nicht funktionieren, soll ja ab und zu vorkommen :-).

Nach der letzten elektr. Tafel muß allerdings klar ersichtlich sein, was noch gilt und was nicht mehr. Wirklich nicht einfach, die StVO.

Geschrieben

Vollkommen unlogisch!

Du fährst auf die Autobahn und siehst ein (Blech-)Schild 120! Plötzlich blitzt es, weil die elektrische Beschilderung 10km vorher nur 100 gezeigt hat.....

Geschrieben
Ruedi1_99 postete

Wobei der Test ausgesprochen praxisfremd ist, wer fährt schon Slalom auf Zeit um Pylonen.... Mit der entsprechenden Geschwindigkeit und Beladung kann man da jedes Auto zum Ausbrechen oder Kippen bewegen.

War der Elchtest praxisfremd? Der genannte Test ist doch ähnlicher Natur und zeigt schon Fahrwerksschwächen bei Lastwechseln auf. Ich habs auch auf Sat1 gesehen. Schlimm. Da ist dringenst Nachbesserung seitens des Herstellers erforderlich. Oder der Käufer muss sich ein anderes (Sport-)Fahrwerk einbauen lassen. Das kanns doch nicht sein. Weil ansonsten der Cuore das bessere Auto war, in punkto Qualität, Verbrauch etc. pp..

Geschrieben
Ruedi1_99 postete

Vollkommen unlogisch!

Du fährst auf die Autobahn und siehst ein (Blech-)Schild 120! Plötzlich blitzt es, weil die elektrische Beschilderung 10km vorher nur 100 gezeigt hat.....

Folge meiner Logik und der Blitzer wird sofort logisch. Nur wenn die elektrische Anlage nicht funktioniert (keine 100 anzeigt sondern nix) gelten die 120, Punkt.

edit: Elektrische Beschilderungen folgen aufeinander nicht im so grossen Abstand wie von 10! km, jedenfalls keine, die den Verkehrsfluss einer hohen Fahrzeugdichte regeln sollen ;-).

Geschrieben
Martin Beckmann postete

War der Elchtest praxisfremd? Der genannte Test ist doch ähnlicher Natur und zeigt schon Fahrwerksschwächen bei Lastwechseln auf.

Der Elchtest war insofern praxisfremd, als das jeder Autofahrer wohl erst mal auf die Bremse haut, wenn er plötzlich ein Hindernis auf seiner Fahrbahn erkennt und dann erst die Ausweichbewegung (mit voller Bremswirkung, so er ABS hat) einleiteit. Insofern ist der Elchtest ohne Bremsen vollkommen irrelevant. Das gleiche gilt imho auch für den Slalom, der im wirklichen Autofahrerleben so gut wie nie vorkommt. Sinnvollere Tests wären z.B. das Ausweichen mit Bremsen, Aquaplaningtests geradeaus und in Kurven und Stabilität bei unterschiedlichen Reibwerten (Eis nur am Fahrbahnrand).

Geschrieben
Martin Beckmann postete

Folge meiner Logik und der Blitzer wird sofort logisch. Nur wenn die elektrische Anlage nicht funktioniert (keine 100 anzeigt sondern nix) gelten die 120, Punkt.

Angenommen die Schilderbrücke steht vor der Auffahrt; danach kommt das Blechschild und danach der Blitz und danach erst wieder die nächste Schilderbrücke.. Ist das für dich immer noch logisch? Dann hast Du eine andere Logik als ich :-)

Außerdem fehlt mir immer noch der Paragraph in der STVO...

Geschrieben

Definition des Elchtest lt. www.wissen.de:

umgangssprachliche Bezeichnung für einen Fahrtest, der bei der Entwicklung und Abnahme eines neuen Fahrzeugtyps regelmäßig in Schweden vorgenommen wird. Er beinhaltet einen doppelten Fahrspurwechsel mit ruckartigem Herumreißen des Steuers bei einer Geschwindigkeit von 60 km/h auf einer Distanz von 18 Metern. In Deutschland ist dieser Test nicht vorgeschrieben. Die Bezeichnung Elchtest wurde im November 1997 populär, als bekannt wurde, dass ein neu entwickeltes Fahrzeug der Daimler Benz AG, die sog. Mercedes-A-Klasse, bei einem solchen Test umgekippt war.

Es ist Herbst, die Hirsche und anderes Wild rennt momentan viel über die Strassen, die durch Wald und Flur führen. Für manche dieser Hindernisse kann ich nicht mehr bremsen, die stehen im Dunkeln zu plötzlich da. Entweder ich fahr einfach rein oder ich reagiere sofort mit einer plötzlichen Ausweichbewegung (wie im Elchtest). Zusätzlich kann man dank ABS auch noch gleichzeitig die Bremsung einleiten, das ist halt leider auch Reflex, wegen ABS aber nicht mehr so schlimm. Aber primär ist die Ausweichbewegung, um die Kollision noch zu vermeiden. Immer keinen Gegenverkehr vorausgesetzt. Deshalb sollte das Auto sowas auch bei höheren Geschwindigkeiten können. Bei uns im Sauerland gibt es viel Wild. Im Stadtverkehr von Frankfurt gibts keins, dafür viele Junkies und Betrunkene, die nachts einfach über die Strasse laufen.

Geschrieben
Ruedi1_99 postete

Martin Beckmann postete

Folge meiner Logik und der Blitzer wird sofort logisch. Nur wenn die elektrische Anlage nicht funktioniert (keine 100 anzeigt sondern nix) gelten die 120, Punkt.

Angenommen die Schilderbrücke steht vor der Auffahrt; danach kommt das Blechschild und danach der Blitz und danach erst wieder die nächste Schilderbrücke.. Ist das für dich immer noch logisch? Dann hast Du eine andere Logik als ich :-)

Außerdem fehlt mir immer noch der Paragraph in der STVO...

Ok, wir nehmen zu Deinen Gunsten an, die Schilderbrücke nach der Auffahrt auf die BAB zeigt Dir nix an (statt 100km/h, weil kaputt), das Blechschild ein paar Meter weiter zeigt 120 km/h und Du kriegst den Blitz, weil Du Dich an die 100 nicht gehalten hast. Unwahrscheinlicher Zufall und äußerst unglücklich wg. der folgenden Unannehmlichkeiten, die es Dir verursacht. Aber nach 4-5 Beschwerden anderer ebenfalls zu Unrecht Betroffener, die Deine "Version" bestätigen werden, wirst Du wohl auch nicht zahlen müssen, oder? Da musst Du der Exekutive einfach mehr vertrauen :-))). Wenn das elektronische Schild 100 zeigt und Du hältst Dich an die 120: selber schuld.

edit: achja, in der StVO konnte ich diese Sache nicht finden, aber was anderes lustiges ist mit einem extra Paragraphen (mit Nr. 50 von insg. nur 53!) festgehalten:

§50 Sonderregelung für die Insel Helgoland

Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten.

Geschrieben

Wo steht denn das mit den Schildern auf der ADAC-Seite? Bin am Suchen und kann nix finden.

Geschrieben

Alle elektronischen Schilder die ich bis jetzt Erlebt habe wurden auch schön brav nach jeder Ausfahrt wiederholt, eben wie selbige Blechverwandten.

Gast gelöscht[107]
Geschrieben

Hi Ruedi1-99,

die Reihenfolge der Gültigkeit von Verkehrreleungen ist ganz einfach:

An unterster Stelle gibt es die allgemeinen Regelungen: Stadt 50, Land 100, BAB 130 Richtgeschw.

Dann folgen die Blechbeschilderungen.

Dann die Lichtzeichenanlagen.

Dann die Polizisten.

Das bedeutet: Einem Polizistenn ist immer Folge zu leisten. Eine Lichtzeichanlage übersteuert jede Blechbeschilderung. Jede Blechbeschilderung übersteuert die allgemeinen Regelungen. So einfach ist das.

Wenn Du das nicht glaubst, setz Dich doch nochmal inne Fahrschule rein und lass Dir das mal eingehender erklären.

Gruß von P.

Geschrieben

Peter, das ist sicher richtig so. Ja, aber wo steht das denn nu genau geschrieben?

Geschrieben

Zitat 0002:

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Ruedi1_99 postete

Wobei der Test ausgesprochen praxisfremd ist, wer fährt schon Slalom auf Zeit um Pylonen.

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Martin Beckmann hat ja schon richtig geschrieben.

Wie ist das Ruedi, wenn das Auto voll besetzt ist, muss einem Kind nicht ausweichen? Das ist doch Quatsch. Darf das Auto vollbesetzt ausbrechen, oder umfallen? Das ist auch Quatsch.

Zitat 0010:

--------------------------------------------------------------------------------

Der Elchtest war insofern praxisfremd, als das jeder Autofahrer wohl erst mal auf die Bremse haut, wenn er plötzlich ein Hindernis auf seiner Fahrbahn erkennt und dann erst die Ausweichbewegung (mit voller Bremswirkung, so er ABS hat) einleiteit. Insofern ist der Elchtest ohne Bremsen vollkommen irrelevant. Das gleiche gilt imho auch für den Slalom, der im wirklichen Autofahrerleben so gut wie nie vorkommt. Sinnvollere Tests wären z.B. das Ausweichen mit Bremsen, Aquaplaningtests geradeaus und in Kurven und Stabilität bei unterschiedlichen Reibwerten (Eis nur am Fahrbahnrand).

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Der eine Test schließt den anderen nicht aus. Man kann gar nicht alles nachstellen, was im Verkehrsgeschehen passieren kann. Daher bin ich für jeden erdenklichen Sicherheitstest dankbar. Siehe A-Benz.

Holger

Geschrieben

...ist ja mal wieder spannend hier!

Mein Beitrag zum Thema Geschwindigkeitsbegrenzung durch Lichtzeichenanlagen:

Bei großen Abständen zwischen solchen Anlagen hilft nur schnell fahren, dann sieht man sie häufiger !?

...aber im Ernst, es wird viel Schindluder getrieben in unserer Beschilderung. Viel zu häufig wird Unsicherheit erzeugt durch eine Vielzahl von Regelungen und nicht eindeutige Aufhebung derselben.

Die Gerichte haben damit einige Arbeit.

Hinweise auf die in Fahrschulen vermittelten Kenntnisse sind überhaupt nicht hilfreich. Das ist typisch deutsch. Verkehrsregeln und dazugehörige Beschilderungen haben uns zu dienen (!!!) und nicht Anlass zu juristischen Abhandlungen und womöglich entsprechenden Überlegungen während der Fahrt zu sein.

- klar und einfach, nicht spitzfindig muss die Devise sein !!!

Zum Cuore:

Für welche Verwendung wird ein solches Auto eigentlich gekauft?

Ich glaube die Interessenten in dieser Klasse setzen andere Prioritäten als möchte-gern-Rennfahrer.

Geschrieben

Hallo coupespace;

natürlich sollten Autos so sicher wie möglich sein; allerdings sollte man doch auch den Preis und das Haupt-Einsatzgebiet hinterfragen. Sonst dürften z.B. hochbeinige Geländewagen ja überhaupt nicht mehr auf der Straße fahren....

An Peter V:

Zeige mir bitte, wo das so in der STVO steht. Fahrlehrer zählen nicht, die haben schon viel Unsinn erzählt. Leider zählt auch nicht die STVO sondern ihre Interpretation durch Gerichte, so daß ich mich auch mit einem entsprechenden Urteil zufrieden geben muß.

Geschrieben

Salut,

alles halb so wild. Explizit ist das mit den Schilderbrücken nicht in der StVo aufgeführt, aber man kann es ganz einfach ableiten.

Diese Elektronischen Schilder gelten wie Lichtzeichen (zB einer Ampel).

Wie Peter schon bemerkte heben Lichtzeichen sonstige Verkehrszeichen auf.

Angenommen ein Blechschild zeigt 120. Dann folgt eine Schilderbrücke mit 100, dann gilt 100. Wenn danach ein Schild kommt mit 120 gilt immernoch 100. Erst wenn man eine Schilderbrücke passiert die garnichts anzeigt gilt erst Richtgeschwindigkeit und dann bei einem weiteren Schild wieder die zB 120.

Gruß

>>Xantialiebhaber

Geschrieben

@ Xantialiebhaber

auch salut!

...wirklich halb so wild?

Da gibt es doch einige Autobahnstücke, z.B. A5 in Hessen, auf denen man sich mit der Interpretation der Beschilderung so gut beschäftigen kann, dass man für andere beim Fahren vielleicht doch wichtigere Dinge kaum noch Kapazität hat.

Das ginge einfacher und klarer!

...so und jetzt wieder zurück zum Titel "Cuore"

Geschrieben

Erst wenn man eine Schilderbrücke passiert die garnichts anzeigt gilt erst Richtgeschwindigkeit und dann bei einem weiteren Schild wieder die zB 120.

Oder nach ner Auffahrt.. weil Einmündung von rechts... back2topic

Geschrieben

An Xantialiebhaber:

eine Schilderbrücke die nichts anzeigt bewirkt auch nichts; danach gilt also das gleiche wie vorher. Und das die Schilderbrücke eine Ampel ist, habe ich auch noch nicht gehört. Wir scheinen in zwei verschiedenen Welten zu leben.....

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