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Geschrieben

Sieht so aus. Du zahlst und wir nicht :-)

Geschrieben

Nee, ihr solltet euch mal die STVO durchlesen und einen sehr guten Rechtsanwalt suchen......

Geschrieben

Hab ich beides, die StVO gestern und den Anwalt seit ca. 1 Jahr.

Geschrieben

Sorry, Du hast mich herausgefordert...

Und, kannst Du lesen????

Im Ernst, das ist ja hier sehr neben dem Thema, aber ich kann es nicht begreifen, warum ein Schild das leuchtet und höher hängt mehr "wert" sein soll als ein normales Schild. Das ist für mich so blödsinnig, daß ich da nie drauf gekommen wäre. Und was ist mit den Schilderbrücken die nicht leuchten? Liegen die dann in der "Wertigkeit" zwischen Leuchten und Dunkel-Schildern....

Das ist so ein Blödsinn, ich begreife das nicht!

Geschrieben

Rudolf(ph),

lesen kann ich sicher so gut wie Du, aber deutsche Paragraphen lesen erfordert hohe Konzentration, und die lässt bei 53 Stück bei mir irgendwann nach. Wenn Du Dir von uns nix erklären lassen möchtest, halt doch bei der nächsten Autobahnpolizei-Dienststelle an und frag die Jungs, oder Benne aus dem Forum. Wir als Laien haben es ausreichend versucht. Wenn die Dinger auf der Autobahn leuchten und ein Tempolimit anzeigen, hat man sich daran zu halten, egal ob da noch andere Schilder stehen. Selbst wenn die jemand von der Strassenmeisterei spontan aufstellt, weiss das die Zentrale und passt die elektrische Anlage entsprechend an. Ist das so schwer zu verstehen?

Zum Thema selbst habe ich ebenfalls beigetragen. Wenn Du Diskussion darüber wünscht, beteilige Dich auch oder beschwer Dich sonst darüber nicht, wenn sie ohne Dich nicht stattfindet.

Geschrieben
spacetank postete

Erst wenn man eine Schilderbrücke passiert die garnichts anzeigt gilt erst Richtgeschwindigkeit und dann bei einem weiteren Schild wieder die zB 120.

Oder nach ner Auffahrt.. weil Einmündung von rechts... back2topic

Hab neulich mal auf der ADAC-Seite geschaut (ich weiß, die haben auch nich immer recht), aber Streckenverbote (sprich: Tempobeschränkungen und Überholverbote) werden nicht automatisch durch eine Kreuzung oder Einmündung aufgehoben, auch wenn ein ortsunkundiger Einbiegender nicht unbdingt von diesem Verbot wissen kann. Das einzige, was eine Kreuzung automatisch aufhebt, sind Halte- und Parkverbote. Bestes Beispiel sind die 70er Schilder auf Landstraßen die oft 100m und mehr vor Kreuzungen stehen und manchmal erst mehrere hundert Meter nach der Kreuzung aufgehoben werden.

Geschrieben
AAlex76 postete

Bestes Beispiel sind die 70er Schilder auf Landstraßen die oft 100m und mehr vor Kreuzungen stehen und manchmal erst mehrere hundert Meter nach der Kreuzung aufgehoben werden.

Wenn die Kreuzung passiert ist, ist auch die potentielle Gefahrensituation im Kreuzungsbereich nicht mehr gegeben. Es wird i.d.R. vor der Kreuzung die Einhaltung der 70 km/h "gemessen", nicht mehrere hundert Meter hinter der Kreuzung und kurz vor der Aufhebung. Das wäre unsinnig (aber auch nicht unmöglich angesichts der leeren Gemeindekassen).

Geschrieben
Ruedi1_99 postete

An Xantialiebhaber:

Und das die Schilderbrücke eine Ampel ist, habe ich auch noch nicht gehört. Wir scheinen in zwei verschiedenen Welten zu leben.....

Xantialiebhaber postete

Diese Elektronischen Schilder gelten wie Lichtzeichen (zB einer Ampel).

Ich schrieb wie, also ähnlich einer Ampel. Natürlich ist so eine Schilderbrücke ein Lichtzeichen, sonst könnte man es ja nicht sehen, oder wie sieht das in deiner Welt aus? :-)

Halte ich mich eben mit meinen Kommentaren zurück, wenn das in Zwistigkeiten endet.

schöne leuchtende >> Grüße

Gast gelöscht[107]
Geschrieben

Ähhhm,

ich habe den starken Eindruck, dass hier einer oder andere (eigentlich nur einer) seinen Führerschein entweder noch nicht hat oder ihn bei Neckermann/Kaufhof/Quelle gekauft hat.

Zumindest scheint klar zu sein, dass an einer rot leuchtenden Ampel anzuhalten ist.

Großes Kopfschüttel.

Ich geh jetzt meine Stoßstangen verstärken.

:-(((

Gruß von P.

Gruß von P.

Geschrieben

Meine Frage war: Wo steht in der STVO, daß ein mit einem leuchtenden Streckenverbots-Zeichen (Zeichen 274 - Zulässige Höchstgeschwindigkeit) gekennzeichnetes Verbot nur durch ein ebenfalls leuchtendes Streckenverbots-Zeichen (z.B. Zeichen 282) beendet werden kann?

Darauf erhielt ich leider keine befriedigenden Antworten (ist doch klar oder das sagt der ADAC (ohne Quellenangabe)). Deshalb gehe ich bis auf weiteres davon aus, daß eben jedes dieser Zeichen (egal ob beleuchtet oder unbeleuchtet) gleichrangig ist.

Ansonsten wünsche ich allen hier eine unfall- und verwarnungsgeldfreie Fahrt.

Lesetip: http://www.fahrschule-knittel.de/verkehrsrecht.htm

Geschrieben

Ist definitiv nicht so. Hier in Bayern stehen jeweils am Ende der Schilderbrücken-Strecken ganz normale "Alles aufgehoben" Schilder aus Blech.

Was anderes ist es, wenn ein Blechschild und ein Leuchtzeichen NEBENeinander stehen (und so erkennbar für den gleichen Verkehrsraum gelten sollen). Dann gilt bei Betrieb des Leuchtzeichens selbiges, und wenn's aus ist, das Blechschild.

Was die Kreuzungen angeht ...

http://www.fahrtipps.de/frage/streckenverbot-aufhebung.php

Geschrieben

Habt ihr schon mal was vom Vorrang von Verkehrszeichen gehört:

Gemäß Schnick-Schnack-Schnuck:

Fahrbahnaufschrift wird von Blechschild aufgehoben

Blechschild wird von Polizisten aufgehoben

Das Schild/Mittel mit dem höhsten Aktualitätswert gewinnt. Soll heissten: Blechschild ist dauerhaft, Lichtsignal ist aktuell --> Lichttafel gilt

Ich denke mal, es gibt auch die Möglichkeit, daß auf dem Fotos die Zeiten der Aufnahme enthalten sind, wo dann ja die derzeit angezeigte Geschwindigkeit erkennbar ist, oder meint ihr, da ist das 3-jährige Kind vom "Geschwindigkeitsregler" an den Schaltern und stellt was ein ?

Geschrieben
blossom postete

...oder meint ihr, da ist das 3-jährige Kind vom "Geschwindigkeitsregler" an den Schaltern und stellt was ein ?

also manchmal hab ich schon das gefühl, dass der pappi bei der autobahnmeisterei am engelbergtunnel dem töchterchen das regeln überlässt, solange er beim "veschber" oder aufm pott sitzt... ;-)

Geschrieben

So, jetzt muß ich doch auch mal was dazu von mir geben:

1. Es ist tatsächlich so: Fahrbahnmarkierungen werden durch Schilder aufgehoben, Schilder durch bei Bedarf einschaltbare, beleuchtete Wechselverkehrszeichen, und all das durch Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten.

2. Und damit endgültig Ruhe ist mit der Paragraphenreiterei ("Aber ich weiß es besser... blablabla...") wühl ich jetzt in der StVO und den dazugehörigen Erläuterungen und Verwaltungsvorschriften rum, bis ich hier schönen, trockenen Zitierstoff habe...

Punkt.

MfG, Benne

Geschrieben

@Martin: Neee, ich hab jetzt meinen schönen Gesetzestextordner aus dem Regal gefischt und blättere gerade munter in Ausnahmeverordnungen rum... :-)

MfG, Benne

Geschrieben

Hallo Benne,

besten Dank das du dir die Zeit nimmst den "verrückten Haufen" polizeilich korrekt aufzuklären :-))

Gruß

>>Xantialiebhaber

Geschrieben

§ 43 (1) StVO:

Verkehrseinrichtungen sind Schranken, Sperrpfosten, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Geländer, Absperrgeräte, LEITEINRICHTUNGEN sowie BLINK- und LICHTZEICHENANLAGEN.

§43 (2) StVO:

Regelungen durch Verkehrseinrichtungen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor.

Soweit, so gut. Das besagt erstmal nur, genau wie bei den Verkehrszeichen, daß Leiteinrichtungen (auch Bedarfsverkehrsleiteinrichtungen, beleuchtet) den allgemeinen Verkehrsregeln vorgehen.

Ne Stunde später: Ich hab in den mir zur Verfügung stehenden Gesetzestexten nix weiteres finden können, ABER fühlt Euch versichert:

Matrixanzeigen auf der Autobahn, also nicht ständig vorhandene Zeichen gehen IMMER den ständigen Zeichen vor! Da verhält es sich genauso wie mit den Ampeln und den Zeichen an Kreuzungen. Auch wenn das dem einen oder anderen hier nicht schmeckt.

MfG, Benne

Gast gelöscht[107]
Geschrieben

Nur so am Rande....

Ich finds ja schon recht pathologisch, dass hier um technische TATSACHEN debattiert und deren Richtigkeit wegen Unkenntnis negiert wird. Jetzt komme ich mir langsam wie in einem Tollhaus vor, dass sogar schon allgemeingültige Verkehrregeln, die JEDER in der Fahrschule gelernt hat, rumdebatiert werden, auch wegen Unkenntnis. Ganz ehrlich, meine Achtung vor C-Fahrern nimmt immer mehr ab.

Es ist unfassbar, was hier manchmal im Zeichen des Allerernstes an Grütze von sich gegeben wird.

P.

ACCM Oliver Weiß
Geschrieben

Peter,

jeder lernt in der Fahrschule beim Abbiegen oder Spurwechsel vorher den Blinker zu setzen. Machen es alle danach?

"Grüner Pfeil" an roter Ampel bedeutet erst anzuhalten, dann zu schauen und dann fahren zu dürfen (wenns frei ist). Siehst du viele, die sich danach richten und nicht durchbrettern?

Man lernt in der Fahrschule auch die Bedeutung der runden Verkehrsschilder mit dem roten Rand und der schwarzen Zahl, halten sich viele daran?

Und wie oft hört man wirklich blöde Ausreden von denen, die sich nicht an solche Regeln halten?

Leider ist dieser Trend überall zu bemerken. Hauptsache ich.

Gruß

Geschrieben

Auch wenn wir ja meilenweit OT (Cuore!!!) sind, kann ich es auch nicht lassen.

@Peter V

Citroen-Freunde sind ganz sicher interessierte und interessante Autofahrer.

Ich habe aber schon in ganz anderem Zusammenhang in diesem Forum darauf hingewiesen, dass ein gewisses Maß an Individualität zu Citroen untrennbar dazu gehört.

Das hat Dir da schon nicht gefallen.

Es macht natürlich keinen Sinn, die Existenz bestimmter, auch notwendiger Regelungen zu diskutieren!!

...aber ob sie sämtlich sinnvoll sind und wie damit umgegangen wird, das muss diskutiert werden dürfen.

Bitte noch mal #22 von mir lesen.

Wenn zu unserer Beschilderungshirarchie - habe ich schon lange vor diesem thread verstanden - dann Nachlässigkeiten (hoffentlich keine Absicht) unserer Behörden bei der Anwendung treten (Baustellenbereiche !!!), dann fühle ich mich schlicht abgelenkt, gelegentlich auch veräppelt, manchmal regelrecht überfordert. Überlegungen, wie wir sie hier diskutieren, kann mal wohl nicht während der Fahrt in Sekundenbruchteilen anstellen.

Das muss hier gesagt werden dürfen, ohne gleich als Möchte-gern-Revoluzzer oder auch Trottel klassifiziert zu werden.

Und wie ist das jetzt?

Cuore kaufen wir nicht, wir bleiben bei Citroen?!

...jedenfalls meistens

Geschrieben

@Peter V

Zu Zeiten meiner Fahrschule gab es weder leuchtende Zeichen 274 noch Fahrlehrer, die mir so einen Quatsch beigebracht haben sollen.

Geschrieben
Ruedi1_99 postete

@Peter V

Zu Zeiten meiner Fahrschule gab es weder leuchtende Zeichen 274 noch Fahrlehrer, die mir so einen Quatsch beigebracht haben sollen.

[polemik] dann gib den lappen ab, wenn du zu alt bist... [/polemik]

was ich sagen will, man muß immer mitlernen, gerade im straßenverkehr. alles andere wäre selbstbetrug. nur weil es vor n jahren irgendwas nicht gab, heißt das nicht, das vorhandensein dessen zu negieren und sich darüber hinwegzusetzen.

außerdem reden ja fahrlehrer deiner meinung nach eh nur blech....

ich geh jetzt raus, cuores jagen (damit IRGENDEINE verbindung zum topic da ist)

schönes wochenende,

Geschrieben

Ich versuche ja gerade dazuzulernen....

Auf meine Frage, ob es eine Begründung dieser meiner Meinung nach falschen Auffassung gibt (Anordnungen leuchtender Schilder können nur von leuchtenden Schildern verändert bzw. aufgehoben werden), hat mir niemand in diesem Forum einen verlässlichen Hinweis geben können (STVO oder Gerichtsurteil). Statt dessen gab es immer nur gesundes Halbwissen (ist doch wie eine Ampel) und persöhnliche Angriffe (gib den Lappen ab).

Tut mir leid, aber das überzeugt mich nun überhaupt nicht, weder vom Sachverstand noch von der Gesprächskultur (wenigstens haben sich einige bemüht, aber auch nichts "Offizielles" gefunden).

Trotzdem vielen Dank und unfallfreies Fahren

Rüdiger

(für mich EOT)

Geschrieben

Offensichtlich ist nicht alles in der StVO geregelt. Was also spricht dagegen, es logisch anzugehen:

Wenn ein leuchtendes Schild eine Geschwindigkeit anordnet, würde ich dieser Folge leisten, bis entweder

a) ein Blechschild alle Anordnungen aufhebt 41_282.gif oder

B) die letzte Leuchteinrichtung diese Anordnungsaufhebung übernimmt. Wenn gar keine Aufhebungsbeschilderung erfolgt, würde ich mich bis zur nächsten BAB-Auffahrt daran halten. Die Auffahrenden können von der Anordnung wenige km zuvir ja nichts wissen und würden die BAB mit +/- Richtgeschwindigkeit 130km/h befahren, wenn nicht erneut begrenzt.

Wenn die Leuchteinrichtung von Anfang an nichts anzeigt, halte ich mich an die weitere Blechbeschilderung.

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