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Geschrieben

Da habe ich mal eine Frage...

seit nun 3 Minis auf den Rücksitzen bei uns Platz nehmen, stellt sich mir die Frage, ob ggf folgende Konstellation denkbar, umsetzbar sowie zulässig ist:

Auto ist ein Eurovan I [PUG 806]

Sitzbank 3. Reihe

1 Sitz Mitte entgegen Fahrtrichtung

Nun die Frage:

Ist es zulässig, entgegen der Fahrtrichtung unangeschnallt, das würde dann ja nicht mehr gehen, unterwegs zu sein?

Ich bilde mir ein mich zu erinnern, dass auf einem Kleintransporter mit Pritsche, Personen auf der Ladefläche, entgegen der Fahrtrichtung, angelehnt mitfahren dürfen...

So.... nun bin ich auf Antworten gespannt...

Der Matthias

Geschrieben

Durch die allgemeine Gurtpflicht denke ich eher nicht.

Zumal schon ein seitliches Schleudern Deine Kinderanzahl reduziert.

Allein wegen der Gefährdung würde ich meine Kinder im Leben nicht ohne Gurt im Auto mitnehmen!

Geschrieben

Kinder müssen immer mit einem 3-Punkt-Gurt angeschnallt sein.

Kinder dürfen nur mit 2-Punkt-Gurt tranzporiert werden, wenn die andern 3-Punkt-Gurt-Plätze schon mit Kindern belegt sind.

In Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurte dürfen Kinder unter 12 Jahren nicht tranzportiert werden.

Die Nichtanschnallpflicht auf Pritschen und Ladeflächen gilt nur für Erwachsene (z.B. auf dem Weg zur Arbeitsstelle).

Geschrieben
Kinder müssen immer mit einem 3-Punkt-Gurt angeschnallt sein.

Kinder dürfen nur mit 2-Punkt-Gurt tranzporiert werden, wenn die andern 3-Punkt-Gurt-Plätze schon mit Kindern belegt sind.

In Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurte dürfen Kinder unter 12 Jahren nicht tranzportiert werden.

Die Nichtanschnallpflicht auf Pritschen und Ladeflächen gilt nur für Erwachsene (z.B. auf dem Weg zur Arbeitsstelle).

Aha.... da kommen wir dem doch schon viel näher....

Meine Kiddies würde ich NIE unangeschnallt, egal ob vorwärts oder rückwärts transportieren.

Es geht mit mehr um die Mama ... (hi hi).... es wäre sehr schade um sie.... unbestritten.... die Idee ist, im Notfall der Erfordernis für "Ruhe und Ordnung" bzw. Beruhigung zu sorgen, eine Möglichkeit zu haben, den Kinder entspannt gegenüber zu sitzen und so eine "Bespassung" vornehmen zu können...

Nun ist die Frage: Gilt die Nichtanschnallpflicht nur für Ladeflächen / Pritschen [auf unserer Ehepritsche wird übrigens niemand angeschnallt ;-)] oder eben auch für geschlossene PKW .... und.... gilt das nur für Arbeitswege?

Geschrieben

im T4 Multivan (erste Serie) haben die beiden Einzelsitze (entgegen Fahrtrichtung) 2-Punkt Gurte

Geschrieben
im T4 Multivan (erste Serie) haben die beiden Einzelsitze (entgegen Fahrtrichtung) 2-Punkt Gurte

AHA... so wäre das wohl erlaubt?

Dann drehe ich den Mittelsitz in der zweiten Reihe einfach um, denn der hat auch einen Beckengurt. Bzw. den Beckengurt kann ich auch an den Sitzen links und rechts in der zweiten Reihe verwenden...

Hochinteressant...

Und wenn ich am drehbaren Vordersitz zwei Gurtschlösser habe und mich mit einem Beckengurt anschnalle, dann dürfte also auch kein Problem bestehen?

Vielleicht sollte ich mal einen freundlichen Ordnungshüter interviewen?

Geschrieben

beim 806 steht extra in der beschreibung das der beifahrersitz nur zulässig in fahrtrichtung stehen darf! beförderung auf pritsche ist nur auf baufahrzeugen und zur arbeitsstelle genehmigt.

Geschrieben

grundsätzliche Frage 1: Kann man den Sitz überhaupt falschrum reinbauen ?

grundsätzliche Frage 2: Ruhe und schnelles Eingreifen sind sinnfrei. Eine Scheibe zwischen Erwachsenen-Abteil und Zwergenabteil ist viel effektiver !

Geschrieben

Hi, bei meiner Eva kann ich die mittleren Sitze auch gegen Fahrtrichtung stecken. Alle Sitze haben bei mir zwei Gurtschlösser, ich kann also immer den Beckengurt nehmen.

Gruß, gasmann

Geschrieben

fragt sich auch ob der sitz so konzipiert ist, daß die rückenlehne bei einem frontalcrash dich auch noch hält, oder ob sie abklappt und dir als abschußrampe dient...

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