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Geschrieben

Hallo,

nachdem meine beiden GSA ihre 30 Jahre voll haben (jedenfalls seit Verlassen des Citroen Bandes), habe ich ein paar Fragen zur Zulassung, die ich auch nicht in den Weiten des Netzes beantwortet bekommen habe:

Da der TÜV eh fällig war, habe ich heute gleich eine Abnahme nach §23 mit erstellen lassen. Und war ziemlich erstaunt, daß ich nach bestandener Prüfung KEINE neue HU Plakette bekommen habe. Die würde ich von der Zulassungsstelle bei der Ummeldung auf H-Kennzeichen bekommen... Kann ich aber erst Ende des Monats machen, da hier bei uns Stichtag der Tag der Erstzulassung ist...

Nun bin ich bisher davon ausgegangen, daß die Beurteilung eines Fahrzeug als Oldtimer (also mit Schlüsselnummer 98) unabhängig von einer Zulassung mit H-Kennzeichen wäre. Ist dem nicht so? Muß der Wagen jetzt mit H-Kennzeichen zugelassen werden, damit ich überhaupt eine HU-Plakette bekomme?

Da bei mir die Wagen relativ häufig in der Scheune "schlafen" (manchmal 18 von 24 Monaten): Gilt die Jahressteuer von 191 Euro ungrad für das H-Kennzeichen als feste Jahressteuer oder wird diese auch nach den Anmeldemonaten berechnet?

Danke und viele Grüße

Bernhard

Geschrieben

Hi Bernhard,

zu Deiner zweiten Frage kann ich Dir eine klare Antwort geben, da ich das grade vor 4 Wochen praktiziert hab - H fahrzeug vor Ablauf des Steuerjahres abgemeldet....und es gab die taggenaue Abrechnung wie bei jedem anderen Auto.

Zur ersten Frage - dazu kann ich leider nichts 100prozentig sicheres sagen, da ich die bislang einzige H-prüfung mit einem nicht angemeldeten Fahrzeug mit roter Nummer gemacht habe.

Aber - logisch ist es nicht, denn der Prüfer kann / darf / soll nicht zwingend davon ausgehen, daß Du Dein angemeldetes Fahrzeug (wenn ich Dich richtig verstanden hab') sofort auf H ummeldest.

Wohlwollend könnte man unterstellen, das er's für ausgeschlossen hält das jemand damit freiwillig wartet und Dir die 50 Cent für'n Bepper sparen wollte... wer weiß ?

Aber Sinn macht es nicht.

Normale HU bestanden = Bepper, H-gutachten = Blatt Papier .....

so in etwa

Frage: was hast Du Dir für ne Versicherung ausgekuckt ?

Frage nur interessehalber, weil ich schon mit Leuten gesprochen hab die > 200 Euro für 60 PS Oldtimer bezahlen...... Unfug das :-)

Geschrieben

hihi.....wo ich grade unsere beiden Avatare direkt untereinander sehe..... TOLL

Geschrieben (bearbeitet)

Also bei meinem BX will ich dieses Jahr die H-Abnahme machen, werd aber nur den Zettel für die bestandene H-Abnahme bekommen, da der BX noch keine 30 ist. Da gibs dann ganz normal die TÜV-Plakette und dazu dann den Abnahmezettel, daß der BX H-Kennzeichenwürdig ist. Sinn: ich darf mit dem Wisch in alle Umweltzonen, obwohl er noch nicht 30 ist.

Aber die TÜV-Plakette gibs aber eigentlich immer, da du sie ja bestanden hast, und du bist ja nicht verpflichtet ihn dann mit H-Kennzeichen anzumelden.

PS:Eure fast identischen Avatare sind mir beim Öffnen dieser Seite auch direkt aufgefallen - sehr schön :)

Bearbeitet von EntenDaniel
t
Geschrieben
Also bei meinem BX will ich dieses Jahr die H-Abnahme machen, werd aber nur den Zettel für die bestandene H-Abnahme bekommen, da der BX noch keine 30 ist. Da gibs dann ganz normal die TÜV-Plakette und dazu dann den Abnahmezettel, daß der BX H-Kennzeichenwürdig ist. Sinn: ich darf mit dem Wisch in alle Umweltzonen, obwohl er noch nicht 30 ist.

Aber die TÜV-Plakette gibs aber eigentlich immer, da du sie ja bestanden hast, und du bist ja nicht verpflichtet ihn dann mit H-Kennzeichen anzumelden.

PS:Eure fast identischen Avatare sind mir beim Öffnen dieser Seite auch direkt aufgefallen - sehr schön :)

Wie jetzt? Ich denke, dass H-Gutachten gibt es erst ab 30 Jahre. Werden diese Gutachten auch bei Fahrzeugen unter 30 Jahre erstellt?

Geschrieben

Ich habe schon Fahrzeuge mit H-Kennzeichen gesehen und das obwohl das Ding erst 27Jahre alt war. Es war sogar alles auf legalem Weg entstanden, nicht Bernhard? Jetzt kann man ja darüber reden er ist ja jetzt über 30.

Geschrieben

Klar, passieren tut viel. Ich kannte einen GSA mit G-Kat ( zumindest in den Papieren ). Aber nochmal die Frage: Werden H-Gutachten schon vor dem 30. "Geburtstag" eines KFZ erstellt?

Geschrieben

am Anfang war die Regelung 20 Jahre,

später dann über 30 Jahre..

Geschrieben
am Anfang war die Regelung 20 Jahre,

später dann über 30 Jahre..

Nein, das stimmt nur für das 07er-Kennzeichen. Hier geht es um die H-Zulassung.

Geschrieben
.... Werden H-Gutachten schon vor dem 30. "Geburtstag" eines KFZ erstellt?

JA.

Bei uns (aufm Dorficon6.png) läuft das so: sowie du das Gutachten hast, kannst du den Oldie bei unsrer Zulassungsstelle mit H zulassen.

Kommt dann also auf den Gutachter an. Mein Gutachter spielt da mit, wenn das Auto so guteicon12.png 29 Lenze zählt....(O-Ton: "könne mer ja mache" icon12.pngicon14.png). Also mit 29,5 Jahren läuft das hier locker.

icon3.png....Soll ich nen Termin machen?icon10.png

Geschrieben
Wie jetzt? Ich denke, dass H-Gutachten gibt es erst ab 30 Jahre. Werden diese Gutachten auch bei Fahrzeugen unter 30 Jahre erstellt?

Wenn ein Auto 27 Jahre alt ist, kannst du eine H-Abnahme machen lassen. Dann bekommst du ein Papier, daß bestätigt, daß dein Auto die Bestimmungen für ein Oldtimer einhält. Wenn dem lieben Auto mal ein Mißgeschick passiert, kannst du vorzeigen, daß dein Auto vor dem Crash, in einem so guten Zustand war, daß es als historisches Kulturgut an zu sehn ist. Das H-Kennzeichen gibts nach wie vor offiziell es erst ab 30.

Mein BX ist laut ORGA im März 27 geworden, laut EZ im Mai.

Geschrieben
Hi Bernhard,

zu Deiner zweiten Frage kann ich Dir eine klare Antwort geben, da ich das grade vor 4 Wochen praktiziert hab - H fahrzeug vor Ablauf des Steuerjahres abgemeldet....und es gab die taggenaue Abrechnung wie bei jedem anderen Auto.

Zur ersten Frage - dazu kann ich leider nichts 100prozentig sicheres sagen, da ich die bislang einzige H-prüfung mit einem nicht angemeldeten Fahrzeug mit roter Nummer gemacht habe.

Aber - logisch ist es nicht, denn der Prüfer kann / darf / soll nicht zwingend davon ausgehen, daß Du Dein angemeldetes Fahrzeug (wenn ich Dich richtig verstanden hab') sofort auf H ummeldest.

Wohlwollend könnte man unterstellen, das er's für ausgeschlossen hält das jemand damit freiwillig wartet und Dir die 50 Cent für'n Bepper sparen wollte... wer weiß ?

Aber Sinn macht es nicht.

Normale HU bestanden = Bepper, H-gutachten = Blatt Papier .....

so in etwa

Frage: was hast Du Dir für ne Versicherung ausgekuckt ?

Frage nur interessehalber, weil ich schon mit Leuten gesprochen hab die > 200 Euro für 60 PS Oldtimer bezahlen...... Unfug das :-)

Hallo Chris,

danke für Dein Erfahrungsbericht wg. Abmeldung von Fahrzeugen mit H-Kennzeichen. Da bei diesen immer von einem "Jahressteuersatz" gesprochen wird und viele Versicherungen bei diesen Fahrzeugen IMMER den Jahresbeitrag haben wollen trotz Stilllegungen, war ich hier verunsichert, ob das auch für die Steuer (den größeren Teile der Kosten) gilt.

Als Versicherung habe ich mir im Moment mal den BGV ausgesucht, da sind eh alle meine Fahrzeuge versichert und die haben mir für den GSA angeboten: Beitrag Haftpflicht 65,- Euro Jahresbeitrag, Teilkasko mit 150 Euro SB 0,40% vom Fahrzeugwert (bei hoch gegriffenen 5.000,-Euro also ca. 20,- Euro/ Jahr). Macht zusammen 85,- Euro plus 191,- Euro Steuern - denke, das ist ok! Und wenn man sparen will, kann man das Fahrzeug über Winter abmelden.

Also werde ich wohl noch bis Ende des Monats ohne TÜV Plakette herumfahren und dann auf H-Kennzeichen umsteigen (Karlsruhe macht das erst ab dem 30. Geburtstag bezogen auf das Erstzulassungsdatum).

Und: ja, ja, unser Fahrzeugbestand ähnelt sich doch SEHR!!! ;-)

Viele Grüße

Bernhard

Geschrieben
Also bei meinem BX will ich dieses Jahr die H-Abnahme machen, werd aber nur den Zettel für die bestandene H-Abnahme bekommen, da der BX noch keine 30 ist. Da gibs dann ganz normal die TÜV-Plakette und dazu dann den Abnahmezettel, daß der BX H-Kennzeichenwürdig ist. Sinn: ich darf mit dem Wisch in alle Umweltzonen, obwohl er noch nicht 30 ist.

Aber die TÜV-Plakette gibs aber eigentlich immer, da du sie ja bestanden hast, und du bist ja nicht verpflichtet ihn dann mit H-Kennzeichen anzumelden.

PS:Eure fast identischen Avatare sind mir beim Öffnen dieser Seite auch direkt aufgefallen - sehr schön :)

...da herrscht hierzulande eine andere Meinung vor: durch den TÜV o.ä. festgestellte Änderungen am Fahrzeug (auch H-Eigenschaften) müssen sofort in der Zulassungsbescheinigung eingetragen werden... Wurde mir auch nach der H-TÜV-Abnahme erklärt!

Geschrieben
...da herrscht hierzulande eine andere Meinung vor: durch den TÜV o.ä. festgestellte Änderungen am Fahrzeug (auch H-Eigenschaften) müssen sofort in der Zulassungsbescheinigung eingetragen werden... Wurde mir auch nach der H-TÜV-Abnahme erklärt!

Und das ist eine ziemliche Grauzone...

Beispiel: TÜV fällig Mai 2013, EZ des Fahrzeugs irgendwann später in 1983.

Dann kannst Du zwar zum fälligen TÜV Termin bereits die Abnahme gemäß "H" machen lassen, die Zulassungsstelle macht aber die Ummeldung auf "H" NICHT VOR dem genauen Geburtstag, erkennt ältere Gutachten aber an - was soll der Quatsch???

Und Du fährst bis dahin ohne TÜV Stempel...

Viele Grüße

Bernhard

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