Zum Inhalt springen

Rechtliches zum Thema Kaufvertrag und Tüv


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage was den Tüv im Kaufvertrag angeht.

Nehmen wir an ich möchte ein Auto vom Händler kaufen. Im Kaufvertrag halten wir fest, dass der Tüv neu gemacht wird.

Bei der Probefahrt stelle ich fest, dass das Auto extrem laut ist. Diagnose: Abgasanlage defekt. Das Auto könnte so weder durch die Hauptuntersuchung noch durch die Abgasuntersuchung kommen. Der Händler sagt: "Ja kein Problem wird alles gemacht."

Anschließend hole ich das Auto ab und es ist immer noch sehr laut... jetzt aber mit frischem TÜV.

Der Händler hat eine funktionstüchtige Abgasanlage angebaut, ist damit zum TÜV gefahren, hat Stempel und Plakette bekommen und hat anschließend die alte defekte Abgasanlage wieder angebaut.

Wäre so ein Vorgehen eigentlich Betrug ?

Das mit der Abgasanlage ist ist nur ein Beispiel ... ich hätte auch schreiben können Steinschlag in der Scheibe oder defekter Scheinwerfer.

Geht mir nur darum zu klären ob es Betrug ist wenn ich das Fahrzeug für die Hauptuntersuchung in einen anderen Zustand versetze wie ich es anschließend verkaufe.

Gast DerDodel
Geschrieben

Im Prüfbericht steht: "Zum Zeitpunkt der Untersuchung waren keine technischen Mängel feststellbar."

Wenn danach am Wagen manipuliert wurde, ist das mMn. Betrug.

Gruß,

DerDodel

Geschrieben

Ich denke "Ja", denn die zugesicherte Eigenschaft HU/AU "neu" ist nicht auf die Plakette alleine begrenzt, sondern bezieht sich auf das ganze Fahrzeug zum Zeitpunkt der Untersuchung. Alles andere wäre Quatsch, darum: Musst Du halt "bar" bezahlen und 30-XX% der Scheine als Blüten mitgeben. "How You me, so I You."

Gruß von der Mosel

Geschrieben

dann ist es meiner Meinung nach Betrug ... zur Not kann man ja bei dem jeweiligen Prüfer nachfragen ...

Du kannst ja auch im Kaufvertrag vermerken, dass die Abgasanlage neu gemacht wird ... dann bist Du auf der sicheren Seite ...

Geschrieben
...Geht mir nur darum zu klären ob es Betrug ist wenn ich das Fahrzeug für die Hauptuntersuchung in einen anderen Zustand versetze wie ich es anschließend verkaufe.

So wie du es im ersten Teil deines Beitrages schreibst, würde ich klar von Betrug ausgehen. Wird wohl auch gern mal gemacht, deshalb Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf! Wenn man zuvor darüber auch noch gesprochen hat, hätte man meines Erachtens auch ganz gute Aussichten, dass in seinem Sinne geregelt zu bekommen.

Im letzteren Fall, so wie im Zitat oben, also wenn du ein Auto durch den TÜV irgendwie gekriegt hast und den Wagen erst danach einem Käufer präsentierst und verkaufst, ist es zwar vielleicht auch noch ein Betrug, weil du die negative Veränderung verschweigst - der Nachweis des vorsätzlichen Betruges durch den angeschissenen Käufer wird aber wesentlich schwieriger.

loa2gkzs04pbew.jpg

Geschrieben

die Story-Die Autoprüfer-Geschäfte mit Plakettenschwindel

"die story geht den besonderen Vereinbarungen rund um die gesetzliche Prüfungspflicht auf den Grund. Dabei geht es um Prüfingenieure, die z. B. kein Fixgehalt bekommen, sondern am Umsatz beteiligt werden. Es geht um unsaubere Untersuchungen, Schmiergelder und frisierte Gutachten. Ein Milliardengeschäft, das für Autobesitzer nicht transparent und überprüfbar ist, aber für das bezahlt werden muss.

Redaktion: Barbara Schmitz

Autor: Joachim Ottmer"

Ronald

Geschrieben

Schaut euch das mal an, dann wisst ihr wie es funktioniert:

http://www.wdr.de/tv/fsstd-technik/codebase/jsp/lyt1024/module/video.jsp?redadir=/tv/diestory/&dslSrc=rtmp://gffstream.fcod.llnwd.net/a792/e2/CMS2010/mdb/15/159951/diestorydieautopruefergeschaeftemitplakettenschwindel_1571037.mp4&offset=0&overlayPic=/tv/fsstd-technik/codebase/img/_dc.gif&autoPlay=true&autoCount=true&red=fsstd-tv%2Fdiestory

In Hessen gibts immerhin im Minsiterium eine Prüfstelle für die Ingenieure. Allerdings stehen der Vielzahl von Ingenieuren gerade mal 3 Mitarbeiter gegenüber. Aber es wird wohl sehr genau kontrolliert, wenn ein Prüfer eine bestimmt Anzahl von Prüfungen pro Jahr überschreitet. Wie war das? Unter den Blinden ist der Einäugige König?

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...