Zum Inhalt springen

erst Auto bestellt, dann Autohaus pleite. und nun???


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo. kann mir hier jemand weiterhelfen? Ich habe mir am 10.5. einen Citroen c1 und einen C5 bestellt. Diese sollen spätestens am 31.7. geliefert werden. Jetzt habe ich erfahren das das Autohaus pleite ist. Zum Glück habe ich keine Anzahlung geleistet. Daraufhin habe ich bei Citroen Deutschland in Köln angerufen. Da kam dann raus, das meine Autos schon in Deutschland sind. Nur wurden die gesperrt, da sie ja nicht mehr zum Autohaus geliefert werden können. Daraufhin sollten die Autos zum nächsten Autohaus geleitet werden. Die haben aber abgesagt und wollen oder können mir die Austos nicht übergeben. Und jetzt weiß ich nicht weiter. Die Autos stehen irgendwo um die Ecke und ich komme nicht ran. Kennt jemand solch ein Problem? Darf ein anderes Autohaus einfach so die Autoübergabe ablehnen? Und weiß jemand zufällig, wo Citroen seine neuen Autos zwischlagert? Es würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann. Danke im Vorraus

Geschrieben
Darf ein anderes Autohaus einfach so die Autoübergabe ablehnen?

Vertragspartner ist der Pleitier! Darum ist deine Frage sinnlos.

Citroen Deutschland wird allerdings Interesse daran haben die von Dir gewunschten Ausstattungsvarianten loszuwerden.

Ich wuerde mir einen Haendler suchen, der dir behilflich ist. Den Preis musst Du allerdings sicher neu verhandeln, dein Vertragspartner ist schliesslich pleite. Macht man dir kein vernuenftiges Angebot, bestelle einfach neu, dann musst Du eben noch ein mal warten und Citroen muss die beiden Autos billiger losschlagen.

Ich das Autohaus wirklich zu, oder nur Insolvent, dann wickelt meist erst einmal ein Verwalter die Geschaefte ab, um den Schaden moeglichst gering zu halten. Bei Gericht erfaehrst Du sicherlich naeheres.

Gruss

Matthias

Geschrieben

Die Frage ist sinnlos? Woher soll ich sowas wissen. Deshalb ist sie, denke ich, nicht sinnlos. Das Autohaus ist zu. Es steht kein Auto mehr auf dem Hof und im Haus ist auch niemand zu erreichen. Leider. Ich muß mir nen neuen Händler suchen? Den Händler hatte mir ja schon ein netter Telefonist von Citroen Deutschland gesucht. Bei dem Autohaus bin ich auch schon seit 2004 Kunde. Ich habe halt gewechselt, da allein der Citroen 3000 Euro billiger war. Und das bei 20km Entfernung zwischen den Autohäusern. Aber "mein" Autohaus hatte mich halt gleich nach dem Telefonat angerufen und mich informiert, das das mit der Übergabe "nicht so einfach ist, wie der Herr von Citroen Deutschland sagt". Da kann ich viel reininterpretieren. Entweder geht es wirklich nicht, oder die wollen nicht. Es ist aber gut zu wissen, das ich mir anscheinend einfach so nen anderen Händler suchen kann. Leider sind die hier nicht so gut vertreten wie in den Ballungsräumen, ich wohne halt ländlich.

Geschrieben (bearbeitet)
. Das Autohaus ist zu. Es steht kein Auto mehr auf dem Hof und im Haus ist auch niemand zu erreichen. Leider.

Da wuerde ich doch noch mal bei Gericht nachfragen! Es waere zwar logisch das im Falle einer Insolvenzverwaltung, ein Hinweiss darauf zu finden sein sollte, aber die Tatsache da kein Auto auf dem Hof steht entbindet dich noch nicht von einem eingegangenen Vertrag.

Ich habe halt gewechselt, da allein der Citroen 3000 Euro billiger war. ... Da kann ich viel reininterpretieren. Entweder geht es wirklich nicht, oder die wollen nicht.

Das koennte eine Erklaerung sein :D.

Versetze dich doch einfach mal in die Lage deines Haendlers: Du schliesst einen Vertrag mit einem anderen Haendler, der ihn um 3000Euro unterbietet. Dieser Haendler kauft das Auto bei Citroen D und verkauft es dann an dich. Nenne mir nur einen Grund warum er da einspringen soll. Der Wunsch wegen der geringen Marge auch pleite zu gehen, wird es kaum sein ;).

Gruss

Matthias

Bearbeitet von MatthiasM
Geschrieben

Richtig. Der andere Händler verkauft seine Autos zu eigenen Konditionen. Warum sollte er die des Pleiteladens übernehmen?

Sorry, aber die Tatsache, dass das Geschäftsverhältnis nicht mit dem Hersteller besteht, sollte schon einleuchten.

Geschrieben (bearbeitet)

Sinnlose Fragen gibts in dem Zusammenhang nicht.

Trotzdem kann ich nicht folgen, warum es ein Problem sein sollte, halt mit einem anderen Händler neu zu verhandeln. Wenn Du zu dem alten Händler zurückgehst, kommst Du nicht so billig hin. Ok; schon mal noch woanders versucht? Es wird doch in D in jedem Bundesland mehr als 2 Citroën-Vertreter geben... kann doch so schwer nicht sein. Ob die dann neu bestellen, oder sich die Fahrzeuge aus der Konkursmasse untern Nagel reissen können, ist dann sekundär.

Wenns so einen Billigheimer in D nicht nochmal gibt (die Pleite legt ja nahe warum), dann muss es halt ein EU-Reimport sein... Es gibt Firmen, die haben sich auf sowas spezialisiert. Also: Wo ist das Problem? Wenn, dann hat Citroën als Hersteller ein Problem, wenn sie Dir die an sich für Dich gebauten Autos nicht verkaufen können, aber, mal abgesehen von vielleicht ein wenig mehr Lieferfrist, ist das ja nicht Dein Problem. Und letzteres würde ich an Deiner Stelle immer noch lieber hinnehmen als Geld verloren zu haben.

Wenns wirklich brennt, dann schau halt, wer passende Wagen aufm Hof stehen hat. C1 gibts nun nicht in 77'000 Varianten... und selbst Reimporter haben hin und wieder was auf Vorrat dastehen... vielleicht hast Du Glück.

Allerdings wohl kaum, wenn Du bloss im Umkreis von 2 bis 5 Dörfern suchst. Entweder man unterstützt lokales Gewerbe, oder der Preis ist wichtiger. Die Prioritäten setzt immer der, der zahlt.

Ich als Kunde wär in der Situation froh, keine Anzahlung geleistet und somit kein Geld verloren zu haben.

Bearbeitet von bluedog
Geschrieben

Hallo,

kein vernünftiger Mensch leistet bei einem Neuwagenkauf eine Anzahlung. Man sollte aber mit Citroën klären, was man machen sollte. Vom Vertrag zurücktreten. Einfach zwei neue Autos bestellen. Das kann böse schief gehen und Du hast nachher vier Autos.

Gernot

Geschrieben (bearbeitet)

Vom Vertrag zurücktreten sagt sich so leicht. Wem gegenüber willst Du denn den Rücktritt vom Vertrag Rechtswirksam erklären, in dem Fall, dass es Deinen Vertragspartner nicht mehr gibt?

Man sollte vielleicht mal mit dem Insolvenzverwalter reden. Wenn der Händler die Fahrzeuge schon erworben hatte, gehören die jetzt zur Konkursmasse der Firma. Der Verwalter ist dann vielleicht ganz froh, wenn er die Autos unkompliziert losschlagen kann. Vielleicht lässt der sogar nochmal übern Preis mit sich reden... wer weiss. Ich würde allerdings dann aus Service- und Garantiegründen die Autos über einen Citroën-Händler erwerben wollen... ein Versuch zumindest wärs wert.

Wenn der Händler die Autos noch nicht in seinem Eigentum hatte, gehören die immer noch Citroën Deutschland, wie auch immer die Firma dann genau heisst. Dann müsste man mit denen reden. Ruf halt noch mal an, und sag, Du möchtst nen anderen als den Händler den Dir der Herr am Telefon vorgeschlagen hatte. Sprich vielleicht Dein Problem an, und frag nach Lösungen.

Ansonsten: Nochmal kaufen, aber natürlich erst nachdem man sichergestellt hat, dass der ursprüngliche Vertrag einen nicht mehr bindet.

Bearbeitet von bluedog
Geschrieben

Ich würde mit den Verträgen zu meinem Anwalt gehen und ihn die Sache klären lassen.

Geschrieben
Vom Vertrag zurücktreten sagt sich so leicht. Wem gegenüber willst Du denn den Rücktritt vom Vertrag Rechtswirksam erklären, in dem Fall, dass es Deinen Vertragspartner nicht mehr gibt?

Man sollte vielleicht mal mit dem Insolvenzverwalter reden. Wenn der Händler die Fahrzeuge schon erworben hatte, gehören die jetzt zur Konkursmasse der Firma. Der Verwalter ist dann vielleicht ganz froh, wenn er die Autos unkompliziert losschlagen kann. Vielleicht lässt der sogar nochmal übern Preis mit sich reden... wer weiss. Ich würde allerdings dann aus Service- und Garantiegründen die Autos über einen Citroën-Händler erwerben wollen... ein Versuch zumindest wärs wert.

Wenn der Händler die Autos noch nicht in seinem Eigentum hatte, gehören die immer noch Citroën Deutschland, wie auch immer die Firma dann genau heisst. Dann müsste man mit denen reden. Ruf halt noch mal an, und sag, Du möchtst nen anderen als den Händler den Dir der Herr am Telefon vorgeschlagen hatte. Sprich vielleicht Dein Problem an, und frag nach Lösungen.

Ansonsten: Nochmal kaufen, aber natürlich erst nachdem man sichergestellt hat, dass der ursprüngliche Vertrag einen nicht mehr bindet.

Da muss man mal beim Insolvenzverwalter nachfragen. Das ist ein Rechtsanwalt, der vom Gericht bestimmt wird. Aufgabe des Insolvenzverwalters ist es, die Zahlen zu sichten, mit Gläubigern zu sprechen und dann durchzurechnen, ob man den Laden wieder auf Kurs bekommt. Das Verfahren dürfte noch in der Schwebe sein, denke ich. Neu bestellen würde ich erst, wenn klar ist, dass der insolvente Händler (oder sein Rechtsnachfolger) garantiert nicht mehr liefert.

Geschrieben

Andere Frage: War vertraglich ein verbindlicher Liefertermin vereinbart? Wenn ja, wurde der eingehalten? Unter Umständen muss man dann nämlich nicht warten, bis garantiert nicht mehr geliefert wird, sondern kommt entweder leicht aus dem Vertrag raus, oder ist schon so gar nicht mehr dran gebunden...

Gibts ne Verkehrsrechtsschutzversicherung? Wenn ja, mal da nachfragen, was zu tun ist.

Geschrieben

Es wird sicher nix bringen wenn ich zum Insolvenzverwalter gehe. denn meine Autos gehören nicht zur Insolvenzmasse, da die Autos nie beim Autohaus waren. sie haben den LagerPlatz (wo auch immer der ist) nie verlassen. Und es muss doch noch irgendjemanden geben der auch schon mal sowas erlebt hat oder so. Auch möchte ich nicht vom Vertrag zurücktreten. Denn irgendwie muss Citroen Deutschland ja auch noch was dazu sagen können und müssen. Schließlich habe ich 2 speziell ausgestattete Autos bestellt, die sie ja sonst irgendjemand anderen amdrehen müssen. Ausserdem dachte ich auch immer, das nicht nur der Verkaufspreis zählt, sondern auch die Anzahl der verkauften Autos.

Geschrieben

Es war nur ein unverbindlich LieferTermin genannt. und der ist erst der 31.7.

Geschrieben

Du musst m.E. beim Rechtsnachfolger wirksam vom Kaufvertrag zurücktreten, sonst hast Du nachher wie gesagt 4 Autos. Das dürfte der Insolvenzverwalter sein. Eine Beratung beim Anwalt kostet, wenn Du nicht im ADAC bist, das dürfte aber eigentlich nicht sein, denn Anspruch auf Schadenersatz hast Du keinen.

Es bleibt noch der Versuch, gegenüber dem Insolvenzverwalter als Rechtsnachfolger die Erfüllung des Kaufvertrages einzufordern und dafür eine Frist zu setzen, allerdings wirst Du da ganz ohne Rechtsberatung auch nicht auskommen. Danach könntest Du zumindest ungefährdet neu bestellen.

Dass der andere Händler die Auslieferung ablehnt, versteht sich von selber, denn er muss die Autos ja abnehmen und damit auch bezahlen. Warum soll er das machen, wenn da für ihn nichts dran zu verdienen ist.

Ich würde vermutlich mal in Köln anfragen, ob die sich um die Bereitstellung kümmern können und Du regelst die Abholung und die Zulassung. Die Niederlassung könnte vielleicht die Papiere als ausliefernder Händler abstempeln.

Ansonsten: Hyundai....

Geschrieben

... und an den Schaufenstern steht jetzt in grossen Lettern "Aber er war immer der Billigste!!!"

Dumm gelaufen!!!

Geschrieben
... und an den Schaufenstern steht jetzt in grossen Lettern "Aber er war immer der Billigste!!!"

Dumm gelaufen!!!

Daran musste ich auch denken, aber wer kann bei 3000 Euro Unterschied wiederstehen?

Geschrieben

Moin Seb,

dreitausend Euro Unterschied im Preis bei den Autos, die wir beide kaufen? Das wäre obergeil, dann gibt es das Auto plus reichlich Bargeld!

Fröhliche Grüße

N.

Geschrieben
Es wird sicher nix bringen wenn ich zum Insolvenzverwalter gehe. denn meine Autos gehören nicht zur Insolvenzmasse, da die Autos nie beim Autohaus waren. sie haben den LagerPlatz (wo auch immer der ist) nie verlassen. Und es muss doch noch irgendjemanden geben der auch schon mal sowas erlebt hat oder so. Auch möchte ich nicht vom Vertrag zurücktreten. Denn irgendwie muss Citroen Deutschland ja auch noch was dazu sagen können und müssen. Schließlich habe ich 2 speziell ausgestattete Autos bestellt, die sie ja sonst irgendjemand anderen amdrehen müssen. Ausserdem dachte ich auch immer, das nicht nur der Verkaufspreis zählt, sondern auch die Anzahl der verkauften Autos.

Meinst du. Die Autos sind nicht Teil der Insolvenzmasse, richtig. Aber der Vertrag, den du beim Händler unterschrieben hast. Und Vertrag ist Vertrag. Und deshalb wird dich der Insolvenzverwalter kontaktieren oder du ihn, denn je nachdem wie die Lage des Ladens ist, wird es weitergehen. Und dann brauchen die das Geschäft mit dir.

Geschrieben

Das ist ja alles richtig. Aber wer denkt bei Autokauf daran, das der Laden bald pleite ist. Man braucht mir nur keinen Vorwurf machen, das ich den Händler gewechselt habe. Denn: Ich war seit 2004 Kunde beim Händler meines Vertrauens. Habe dort ALLE Reparaturen, jede Durchsicht und jeden Tüv machen lassen. Dann habe ich 2006 dort ein Auto gekauft. Und im Mai wollte ich dort natürlich auch meine Neuwagen bestellen. Und gleich 2! Ich hatte vorher im Internet nach den Preisen der Autohäuser und bei Citroen selbst nachgeschaut. Dann bin ich zu meinem Händler. Und dann das: Statt 37400,- € UVP nur 33000,-€ für den C5 und knapp 10000,-€ für nen gebrauchten C1. Ich war entteuscht. Es gab kein Entgegenkommen, nicht mal mit ner Tageszulassung. Dann bin ich 20km weiter gefahren zum nächsten Händler und der hat mir gleich den C5 für 29990,-€ und für nen NEUEN C1 9900,-€ angeboten. Und wer jetzt sagt, egal, ich fahre wieder zum alten Händler und bezahle gerne viele Tausend Euro mehr, der lügt. Denn jeder normale Verkäufer denkt im wirtschaftlichen Interesse des Autohauses, also seines Arbeitgebers. Somit bin auch ich davon ausgegangen, das er mit diesen Preisen existieren kann. Wobei er mir gesagt hat, das sie solche Preise machen können, das sie über 1000 Autos jährlich verkaufen, auch übers Internet. Wenn zwischen den Autohäusern vielleicht 1000,-€ Unterschied oder so gewesen wären, dann hätte ich nix gesagt, aber so war es ja nicht. Schade nur das anscheinend niemand dieses Problem schon hatte.

Geschrieben
Du musst m.E. beim Rechtsnachfolger wirksam vom Kaufvertrag zurücktreten, sonst hast Du nachher wie gesagt 4 Autos. Das dürfte der Insolvenzverwalter sein. Eine Beratung beim Anwalt kostet, wenn Du nicht im ADAC bist, das dürfte aber eigentlich nicht sein, denn Anspruch auf Schadenersatz hast Du keinen.

Es bleibt noch der Versuch, gegenüber dem Insolvenzverwalter als Rechtsnachfolger die Erfüllung des Kaufvertrages einzufordern und dafür eine Frist zu setzen, allerdings wirst Du da ganz ohne Rechtsberatung auch nicht auskommen. Danach könntest Du zumindest ungefährdet neu bestellen.

Dass der andere Händler die Auslieferung ablehnt, versteht sich von selber, denn er muss die Autos ja abnehmen und damit auch bezahlen. Warum soll er das machen, wenn da für ihn nichts dran zu verdienen ist.

Ich habe ja noch garkeinen Kaufvertrag unterzeichnet. ICh habe nur die Bestellungen. Aber von denen möchte ich ja nicht zurücktreten. WEnn ich das tue und Pech habe, sind die Autos vielleicht schon weg, wenn ich sie woanders neu bestelle. Und dann müsste ich wieder 10 Wochen oder so warten. Und das kann ich nicht, denn dann müsste ich endlich den Zahnriemen wechseln lassen. Und das Geld sehe ich nie wieder. Und über den Insolvenzverwalten die Autos kaufen, weiß ich auch nicht, ob das so geht, denn was ist bei einem Garantiefall? Soll ich mich dann eventuell in 2 Jahren bei ihm melden, damit er das über Citroen reguliert? Ich brauche nen neuen Vertragspartner. Und wieso würde beim neuen Händler nichts rausspringen? Wir hätten uns ja absprechen können über den Preis. Aber die hatten ja gleich abgesagt. Vielleicht sind die ja bockig.

Geschrieben

Im Garantiefall kannst Dich an jeden anderen Händler wenden.

Geschrieben

Garantiegeber ist der HERSTELLER ! Nicht der Händler.

Im Garantiefall kannst Du zu JEDEM x-belibigen, autorisierten Cit-Händler gehen - europaweit.

Du mußt nicht zum verkaufenden Händler !

Allerdings muß ein offizieller Übergabestempel mit Datum im Serviceheft sein !

Geschrieben

Wenn ich dann die Autos doch erstmal hätte. Dann wäre das doch schon mal was.

Geschrieben

Ich kenne das nur so, daß bei einer verbindlichen Neuwagenbestellung die Fahrzeugabnahme mitvereinbart wird. Somit hast Du Dich verpflichtet, die Autos zu kaufen. Der Bestellvertrag ist sicher Teil der Konkursmasse, und der Insolvenzverwalter sieht ihn als einzutreibende Forderung. Was spricht dagegen, sich an den Insolvenzverwalter zu wenden? Wenn der Händler so günstig war und – wie er behauptet – 1000 Autos im Jahr verkauft hat, bist Du wahrscheinlich nicht der einzige, der auf seinen Wagen wartet. Der Insolvenzverwalter wird auf Deine Frage eine kompetente Antwort parat haben.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...