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TÜV wegen Geschwindigkeitsindex durchgefallen


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Geschrieben

Hallo Freunde,

mein Xantia hat letzte Woche keinen TÜV bekommen, weil meine Reifen den Geschwindigkeitsindex T(bis 190kmh) haben. Da es sich um einen 1,8 16V handelt, kann er eh nicht wirklich schneller fahren, im Schein ist aber H eingetragen und nun bekomme ich den TÜV nicht, und zwar nur deswegen nicht.

Zuerst wollte ich die WR aufziehen aber siehe da, sie haben auch T. Die alten Sommerreifen, mit denen das Auto das letzte mal durch den TÜV gekommen ist, liegen noch rum, haben aber ebenfalls T.

Hätte jemand im Raum München einen Satz H-Reifen rumliegen, die noch genug Profil für den TÜV haben? Ich würde sie mir sehr gerne für einen Tag ausleihen.

Schöne Grüße

Niko

PS: stimmt es, dass man diese Problematik durch einen 190kmh Sticker auf dem Armaturenbrett umgehen könnte?

Geschrieben

Hallo

Die im den Fahrzeug papieren eingetragen Geschwindigkeit + **% ergibt den geforderten Geschwindigkeitsindex für die SOMMER Reifen.

Für Winterreifen (M+S) gibt es eine Erleichterung das man dort Reifen mit kleineren Geschwindigkeitsindex fahren darf. Dieses aber nur wenn im Sichtbereich des Fahrzeugführers eine deutlicher Aufkleber darauf hinweist das aufgrund der Winterreifen das Fahrzeug nur noch diese Geschwindigkeit fahren darf.

Die Aufkleber bekommt man überall dort wo man auch Reifen kaufen kann.

Mögliches Muster

Gruß

Gast munich_carlo
Geschrieben

Hallo kartofff,

ich könnte Dir meine Winterreifen auf Stahlfelge für die HU ausleihen, sind Michelin mit "H" Index und ausreichend Profil.

Liegen tun sie in München Bogenhausen. Wenn Dus sie brauchst, melde Dich! Tel.: 0 eins 76 sechs 01 eins zwo acht 32.

Gruß

Karl-Heinz

Gast DerDodel
Geschrieben

Hhm,

lest euch mal das hier durch, da gibts einen Sicherheitsaufschlag:

"Bei Fahrzeugen mit einer Erstzulassung vor dem 1. Mai 2009 muss zusätzlich zur bbH ein Sicherheitsaufschlag nach folgender Formel berücksichtigt werden: bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit x 0,01+6,5 km/h"

http://de.wikipedia.org/wiki/Geschwindigkeitsindex

..macht beim 1.8 16V bei einer bbH von 189km/h einen Aufschlag von 8,39Km/h

Ihr bewegt euch also nicht nur beim "TÜV-Bescheissen" sondern auch beim Fahren mit den falschen Reifen in einer Grauzone.

Aber gespart muss ja werden, koste es was es wolle.. :)

DerDodel

(weiss jemand, warum das für Fahrzeuge mit Erstzulassung nach dem 1.5.2009 nicht gelten soll?)

Geschrieben

Theoretisch bräuchte ich für meinen Xantia V6 auch nur T-Reifen. Habe ihn noch nie auf 190 km/h gehabt. Aber das ist eben nur theoretisch!!!

Gast munich_carlo
Geschrieben

Ich gehe mal davon aus, dass kartofff die Reifen für die HU benötigt, um danach mit seinem Xantia zum Reifenhändler fahren zu können.... ;-)

Geschrieben

Montiere einfach Deine vorhandenen T-Winterreifen (vorausgesetzt, die sind in Ordnung!), mach den 190 km/h-Aufkleber ans A-Brett und fahr damit zum TÜV. Es ist ja nicht verboten, im Sommer Winterreifen zu fahren.

Andere Sommerreifen solltest Du Dir dann trotzdem besorgen, denn Deine jetzigen mit Index T die werden wohl auch bei Routine-Verkehrskontrollen beanstandet.

Geschrieben

also, wenn der Wagen bauartbedingt knapp 190 km/h fahren kann, kann es auch versicherungstechnisch Probleme geben, wenn Du mit T-Sommerreifen unterwegs bist ...

Geschrieben (bearbeitet)

jepp ...würde ich nicht riskieren mit den reifen weiterzufahren. du fährst dann ohne ABE; dh. spätestens ab einem unfall mit personenschaden bist du finanziell ruiniert, da die versicherung sich unter umständen darauf berufen kann.

Bearbeitet von Koelner
Geschrieben (bearbeitet)
Hallo

Die im den Fahrzeug papieren eingetragen Geschwindigkeit + **% ergibt den geforderten Geschwindigkeitsindex für die SOMMER Reifen.

Für Winterreifen (M+S) gibt es eine Erleichterung das man dort Reifen mit kleineren Geschwindigkeitsindex fahren darf. Dieses aber nur wenn im Sichtbereich des Fahrzeugführers eine deutlicher Aufkleber darauf hinweist das aufgrund der Winterreifen das Fahrzeug nur noch diese Geschwindigkeit fahren darf.

Die Aufkleber bekommt man überall dort wo man auch Reifen kaufen kann.

Mögliches Muster

Gruß

Damit ist alles gesagt, außer vielleicht noch, daß der 1,8i16V 194 Sachen läuft (tatsächlich haben die Dinger in gewartetem Zustand in der Regel über 120 PS und laufen über 200 km/h), und damit H-Reifen als Sommerräder selbstverständlich Pflicht sind.

Ich bin auch neulich bei der HU (nicht beim TÜV, da gehe ich freiwillig aufgrund multipler negativer Erfahrung freiwillig nicht hin) mit einem 1,8i 16v durchgefallen, weil ich schlicht übersehen hatte daß der Vorbesitzer um 10 Euro zu sparen T-Reifen montiert hatte. Besten Dank - die Wiedervorführung hat mich deutlich mehr gekostet. Aber der schwere Mangel ist RICHTIG, wenn einer mit dem Wagen auf Topspeed geht und ein Reifen platzt... Ich muß es wohl nicht weiter erklären.

Gruß

Torsten

Bearbeitet von TorstenX1
Geschrieben

Ich hatte vor ein paar Jahren einen Unfall, den meine Vollkasko dann zahlen sollte. Das Auto war 6 Wochen alt, die Schadenssumme ca. 18 000 Euro.

In dem Gutachten, welches der Sachverständige gemacht hat, stand eine Rad-Reifen-Kombination drin, die gar nicht eingetragen war. Die Reifen waren nicht eingetragen, für die Felgen gabs noch nicht mal eine ABE für dieses Fahrzeug. Wie der Gutachter auf diese Felgen kam, ist mir bis heute schleierhaft. Ich vermute aber, dass die irgendwie im System drinnenstanden und er einfach übernommen.

Zumindest ist es so, dass die Versicherung anstandlos die Gesamtsumme bezahlt hat. Da hat keine Sau nach irgendwas gefragt. Ja wer denn auch? Der Gutachter hats verbockt, die Sachbearbeiter in der Zentrale der Versicherung können nicht in den Schein schauen....

Ach ja: bevor hier Fragen kommen: ich hätte jederzeit mit Hilfe der vom Gutachter selber gemachten Fotos beweisen können, dass die Serienräder drauf waren.

Was lehrt mich das jetzt? Alles gar nicht so schlimm.

Wie passt das jetzt zum Thema: Baut man in der Stadt einen Unfall, dann schaut wahrscheinlich kein Gutachter hin, ob die Reifen nun bis 190 oder 210 zugelassen sind. Das ist doch auch völlig egal, da der Unfall ja sogar mit Y-Reifen passiert wäre. Und selbst wenn sich die Versicherung versucht um die Bezahlung zu drücken, muss sie beweisen, dass der Unfall mit zugelassenen Reifen nicht passiert wäre. Bei abgefahrenen Reifen bei Nässe ist das ja kein Ding. Aber so?

Was würde ich machen? Für den TÜV die WR aufziehen (insofern die IO sind), dann die jetzigen Reifen weiterfahren und bei nächsten Reifenkauf einfach darauf achten, dass man ausreichende Reifen kauft.

Gruß

Gaser2,0i

Geschrieben
Und selbst wenn sich die Versicherung versucht um die Bezahlung zu drücken, muss sie beweisen, dass der Unfall mit zugelassenen Reifen nicht passiert wäre.

Weißt Du das, oder sagst Du das nur? ;)

Es verstößt mit Sicherheit gegen irgendwelche Versicherungsbedingungen, Reifen zu fahren die nicht eingetragen sind. Selbst ohne dass das irgendwas mit dem Unfall zu tun hat, könnte ich mir vorstellen, dass man sich damit zumindest irgendeine Vertragsstrafe einhandelt (was ziemlich viel sein kann).

Geschrieben
weil ichschlicht übersehen hatte daß der Vorbesitzer um 10 Euro zu sparenT-Reifen montiert hatte. Besten Dank - die Wiedervorführung hat michdeutlich mehr gekostet. Aber der schwere Mangel ist RICHTIG, wenneiner mit dem Wagen auf Topspeed geht und ein Reifen platzt... Ichmuß es wohl nicht weiter erklären.

Und an dem Punkt versteh ich dieDeutsche Autofahrerseele nicht.

In D gibts kein Tempolimit auf derAutobahn, so weit, so schön und frei. Also fährt man Die Autos ausbis Bodenblech, gern auch mit Rückenwind bergab.

Es gibt Modelle, die Schaffen von derStange weg 180km/h, obschon mit 150 angegeben.

Und, wie ich lese, gibts gut 190km/hschnelle Citroën, die mehr als 200 schaffen.

Also: Man findets richtig, dass der TÜVeinen mit zu „langsamen“ Reifen durchfallen lässt, weil an sichdie Karre ja schneller laufen könnte, als offiziell zugegeben. Daherfordert man einen höheren Geschwindigkeitsindex.

Soweit alles korrekt undnachvollziehbar.

Dann aber fährt man ein Auto das mit194km/h angegeben ist, bedenkenlos mit >200km/h, sofern dierichtigen Reifen drauf sind?

Was ist mit dem Rest des Autos? Bremse?Fahrwerk? Anbauteile? Aerodynamik? Da geht man absolut bedenkenlosübers Limit, das der Hersteller, bzw. der Typenschein vorgibt, aberbeim Reifen hat man wegen 4km/h die Hosen voll?

Das muss man glaub ich nicht verstehen.

Ich sags mal so: Ich würde auch ohneSchlechtes Gewissen in so einer Situation die Winterreifen aufziehen.Nur: Gilt das dann in D (mit Winterreifenpflicht) nicht alsunpassende Bereifung, zum TÜV-Termin mitten im Sommer?

Und: Wenn ich das in der Schweiz mache,hat das eine andere Qualität als in D. Da darf kein Fahrzeug auföffentlichen Strassen schneller als 120, egal was technisch möglichwäre.. insofern: Gäbs die entsprechende Vorschrift nicht, praktischkönnte man sich auf den Standpunkt stellen, dass kein Reifen fürmehr als 140km/h gemacht sein müsste. Da wär dann dieSicherheitsmarge auch schon dabei...

Allerdings finde ichs auch richtig,dass der falsche Geschwindigkeitsindex als schwerer Mangel diePlakette versperrt. Einerseits, weils halt Vorschrift ist, und D daseinzige Land, in dem diese Vorschrift sogar praktische Relevanz habenkann, dann aber auch, weil das Übersehen dieses Details durch denFahrzeugbesitzer (und Fahrer), erst recht anlässlich einerbevorstehenden technischen Prüfung des Fahrzeugs, mir sagt, dass dasjemand ist, dem es offensichtlich schlicht egal ist, in welchemZustand das Fahrzeug ist. Sowas müsste eigentlich spätestens beimLuftdruck kontrollieren auffallen.

Gut, wenns wenigstens dann und wann maleinem TÜVer auffällt. Wenns schon die Fahrer absolut kalt lässt.

Praktisch gesehen ja nachvollziehbar,Autos werden auch so schnell gefahren, wies der Motor hergibt, undnicht nur so schnell, wie sie an sich konzipiert und zugelassen sind.Nur folgerichtig, wenn man sowas wie eine Reifenhöchstgeschwindigkeitauch ignoriert.

Geschrieben

Wie passt das jetzt zum Thema: Baut man in der Stadt einen Unfall, dann schaut wahrscheinlich kein Gutachter hin, ob die Reifen nun bis 190 oder 210 zugelassen sind. Das ist doch auch völlig egal, da der Unfall ja sogar mit Y-Reifen passiert wäre. Und selbst wenn sich die Versicherung versucht um die Bezahlung zu drücken, muss sie beweisen, dass der Unfall mit zugelassenen Reifen nicht passiert wäre. Bei abgefahrenen Reifen bei Nässe ist das ja kein Ding. Aber so?

Was würde ich machen? Für den TÜV die WR aufziehen (insofern die IO sind), dann die jetzigen Reifen weiterfahren und bei nächsten Reifenkauf einfach darauf achten, dass man ausreichende Reifen kauft.

Gruß

Gaser2,0i

In Beitrag #9 steht es doch schon: man fährt dann ohne ABE und hat erstmal die Arschkarte wenn was passiert.

Eine Verkehrskontrolle reicht auch schon (ohne dass etwas passiert ist).

Geschrieben
...

Ist doch ganz einfach, bluedog:

Reifen zu fahren deren Geschwindigkeitsindex zu niedrig ist, ist nicht erlaubt. Vollgas fahren ist erlaubt.

Das ist der ganze Unterschied. Das erste kann bestraft werden, das Zweite nicht. ;)

Geschrieben

Reifen und TÜV sind immer heikle Themen.

Wie schnell ist denn der 1.8i 16V wirklich? 200 km/h nach Tacho :-D Wieviel km/h sind das real? Wenn er bei 200 km/h nur 5% Abweichung hat, dann ist er gerade einmal bei 190 km/h.

wenn einer mit dem Wagen auf Topspeed geht und ein Reifen platzt...

Als ich mal auf meinem BMW 325i (jaja, lang lang ist´s her) Winterreifen mit H Kennzeichnung hatte, bin ich auch nach Tacho knapp über 230 km/h gefahren.

Ich fragte meinen Reifenhändler (selbst Rallyfahrer) ob es damit Probleme geben kann. Er sagte, dass die gesetzlichen Mindestanforderung für Reifen folgende sind:

Maximale Last, 20°C, 10% über Geschwindigkeitsindex, 1 Stunde lang. In der Zeit darf nichts passieren.

Jetzt soll mir noch einer erzählen, dass ein 1.8i 16V (mit T-Reifen) es schafft, bei voller Beladung, 1 Stunde lang, konstant mit ÜBER 209 km/h (ECHTE) zu fahren.

So ein langes Gefälle gibt es nicht auf dieser Welt!!!

Gut. Gesetz ist Gesetz. Aber warum kann ich im Sommer nicht auch mit einem 160 oder 190 Aufkleber fahren? Dann wäre der obige Fall nur ein geringer Mangel.

Wenn ich Q.Reifen, im Winter, auf dem Xantia habe, kann ich auch "200" fahren, obwohl ich ein 160er Aufkleber auf´m Tacho kleben habe.

JanBo.Sattler
Geschrieben

"Ihr Abblendlicht funktionert auf beiden seiten nicht"---Aw:" macht nichts, ich fahr eh nicht im Dunkeln"

"Hinten funktioniert ein Gurtschloss nicht"---Aw:" da sitzt doch eh nie einer, ich fahr nur zum einkaufen"

Geschrieben

Anstatt das sich der TÜV-Prüfer an den paar km/h hochzieht sollte man bei Reifen vielleicht mal eine Altersbeschränkung einführen.

JanBo.Sattler
Geschrieben
Anstatt das sich der TÜV-Prüfer an den paar km/h hochzieht sollte man bei Reifen vielleicht mal eine Altersbeschränkung einführen.

DA stimme ich dir uneigeschränkt zu. Wenn man so sieht mit was für alten Schluffen einige zur HU kommen..ohje.

Die einzige Alterbeschränkung die es bei Reifen gibt ist bei der Abnahme für 100Km/h bei Anhängern. Aber selbst da nur bei der Abnhame. Dann ist es ne Halterpflicht und bei der HU nur ne Hinweis für den Halter.

Ich verstehe auch nicht weshalb sich die Leute bei reifen immer so anpissen, es ist der einzige Kontakt zur Straße den man hat.

Bei den Diskussionen die man während der Wechselsesion bei der HU so hat bekomme ich eht Bauchschmerzen: " Neue Reifen sind schon bestellt, die kommen nächste Woche"...bei solchen Phrasen frage ich mich immer ob die Leute einen für dumm halten.

Nur als Beispiel: Letzte Woche kam eine Frau zur HU mit nem alten renault Master, sie fragte mich ob sie trotz brennender ABV-Leuchte durchkommt, da der neue Block ja schon bestellt sei(der war durchgeschmort, oder sowas). meine Antwort war nein. Da fing sie an zu jammern, das es ja schon die dritten Kurzzeitkennzeichen wären und der Block ja erst in 3 wochen käme, 1000€ kostet und die ganze Geschichte ja so schon teuer genug wäre.

Ja glaubt ich denn allen ernstet, das wenn die Plakette erstmal zugeteilt ist das sie den Block jemals kauft?

Geschrieben (bearbeitet)
Ich fragte meinen Reifenhändler (selbst Rallyfahrer) ob es damit Probleme geben kann. Er sagte, dass die gesetzlichen Mindestanforderung für Reifen folgende sind:

Maximale Last, 20°C, 10% über Geschwindigkeitsindex, 1 Stunde lang. In der Zeit darf nichts passieren.

Jetzt soll mir noch einer erzählen, dass ein 1.8i 16V (mit T-Reifen) es schafft, bei voller Beladung, 1 Stunde lang, konstant mit ÜBER 209 km/h (ECHTE) zu fahren.

So ein langes Gefälle gibt es nicht auf dieser Welt!!!

Und bei welcher Gelegenheit wird das ermittelt? Bei der Zulassung der Reifen? An neuen, unvorgeschädigten Reifen, die noch nie einen Bordstein gesehen haben? Wie groß ist die Stichprobe?

10% Sicherheit sind überraschend wenig, ich hätte mit mehr gerechnet.

Solche vermeindlichen Sicherheitsreserven bewusst auszunutzen, ist keine gute Idee. Sicherheiten werden ja nicht aus Spaß eingebaut. Auch nicht nur, um die Sicherheit bei Fehlbenutzung (hier: falscher Reifen/zu hohe Geschwindigkeit) zu verbessern. Sondern auch, damit bei Qualitätsschwankungen auch schlechtere Teile (hier: Reifen) die Nennlast verkraften.

Wenn bei der Zulassung 10 Reifen getestet werden, und alle 10 halten, heißt das ja nicht, dass der 11te, der vielleicht einen kleinen Material- oder Fertigungsfehler aufweist, auch gehalten hätte. Auch dafür gibt's den Sicherheitsfaktor. Wenn 10 von 10 Reifen 110% Last aushalten, wächst halt die Wahrscheinlichkeit, dass auch der 11te, und 12te zumindest die normalen 100% schafft.

Man schafft sich mit Sicherheitsfaktoren also auch ein gewisse Fehlertoleranz, die Du durch Überlastung reduzierst.

Bearbeitet von highharti
Geschrieben

was spricht dagegen, sich dauerhaft "geeignete" Reifen zu kaufen ? Wie alt sind denn die aktuellen T-Reifen?

Geschrieben

Erstmals vielen Dank für die vielen Beiträge. Ich versuche es mit den T-WR + Aufkleber, danach werden wieder die Sommerreifen gefahren, denn

was spricht dagegen, sich dauerhaft "geeignete" Reifen zu kaufen ? Wie alt sind denn die aktuellen T-Reifen?

sie sind noch insgesamt keine 5 Monate gefahren worden und conti premium contact 5 ist kein schlechter Reifen!

Viele Grüße

Niko

Geschrieben
was spricht dagegen, sich dauerhaft "geeignete" Reifen zu kaufen ? Wie alt sind denn die aktuellen T-Reifen?

Die Frage stelle ich mir schon seit dem ersten Beitrag. Warum sind überhaupt Reifen auf dem Auto, die da nicht drauf gehören? Der Unterschied beim Kauf sind nur ein paar Euro pro Reifen.

Geschrieben

@Kartoff: hast Du Dir die falschen Reifen selbst gekauft oder was Du mit dem Fzg-Schein beim Reifenhändler?

Geschrieben

Ich hab hier einen 1,8 8 V beidem sind T eingetragen alle anderen auch 1,8 8 V älterer Zulassung haben H eingetragen, vielleicht findet sich ja ein Xantiafahrer mit T im Schein der sie gebrauchen kann oder tauscht.

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