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TÜV wegen Geschwindigkeitsindex durchgefallen


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Geschrieben

Ich fahre einen Xantia Break 1.8 8V BJ 1997 mit Höchstgeschwindigkeit von 178 km/h. Im Fahrzeugschein sind H-Reifen eingetragen, obwohl auch T-Reifen ausreichen würden (178 km/h + gesetzlicher Toleranz von 9 km/h = 187 km/h). telefonisch bestätigt vom TÜV. Es ist aber eine Eintragung der T-Reifen notwendig, die beim TÜV SÜD 72€ kostet. Ich verstehe nicht, warum die T-Reifen nicht standardmäßig eingetragen sind. Leider habe ich kein CoC-Papier, so dass ich nicht weiß, was alles drin steht. Ich vermute, dass dort die T-Reifen eingetragen sind. Hat einer mal vielleicht ein CoC-Papier und es nachschlagen?

Geschrieben
... Ich verstehe nicht, warum die T-Reifen nicht standardmäßig eingetragen sind. ...

Wieviel Euro mehr kostet denn der "H" Reifen ? ....so 20 Euro bei 4 Reifen??? icon10.png

....Ist das dein Problem? Oder hast du die falschen Reifen schon gekauft?icon9.png

Geschrieben
Ich fahre einen Xantia Break 1.8 8V BJ 1997 mit Höchstgeschwindigkeit von 178 km/h. Im Fahrzeugschein sind H-Reifen eingetragen, obwohl auch T-Reifen ausreichen würden (178 km/h + gesetzlicher Toleranz von 9 km/h = 187 km/h). telefonisch bestätigt vom TÜV. Es ist aber eine Eintragung der T-Reifen notwendig, die beim TÜV SÜD 72€ kostet.

Also laut Wikipedia ist der Eintrag im Schein nicht bindend.

Auf meinem Mercedes Coupé hatte ich auch V-Reifen obwohl im Schein damals noch ZR vorgeschrieben waren. Bei VMax 230 waren laut Formel V zulässig, montiert und wurden auch nie beanstandet.

Zum Thema: Warum wird dem Fahrzeugführer zugetraut bei Winterreifen den komischen Aufkleber zu lesen, verstehen und eigenverantwortlich zu beachten, bei Sommerreifen aber nicht? Ich meine wir reden hier von Abweichungen im einstelligen Bereich...

Aber natürlich hat der Prüfer hier keinen Ermessensspielraum. Mit Winterreifen hinzufahren ist aber erlaubt und dann kann er auch durchwinken. Das verschafft zumindest erstmal Zeit.

Geschrieben
Wieviel Euro mehr kostet denn der "H" Reifen ? ....so 20 Euro bei 4 Reifen??? icon10.png

Bei den Michelin-Reifen sind es schon ca. 16€ Preisunterschied pro Reifen! x4 = 64€, finde ich eigentlich rausgeschmissenes Geld.

In dem Fall geht es mir mehr ums Prinzip.

Ich fand folgenden Artikel von GTÜ hilfreich. D.h., im meinem Fall darf ich ganz legal auch mit T-Reifen ohne Eintragung fahren.

Geschrieben (bearbeitet)

Es ist so, daß nur das eingetragen werden muß, was nicht in der ABE/COC des Fahrzeugs drin steht.

Beispiele: 2CV: Eingetragen in den neuen Papieren sind nur die 125R15, laut ABE darf ich 125R15 und 135R15 fahren (die auch beide in den alten Papieren drin standen). Alles was drüber hinausgeht muß eingetragen werden (z.B.meine 155/65-15)

BX: Der BX Leader hatte serienmäßig 165er drauf. In den neuen Papieren stehen aber nur noch die 145er drin; die 165er darf ich weiterhin fahren, da sie in der ABE des Fahrzeugs drin stehen (übrigens auch in den alten Papieren).

Also was serienmäßig in den Papieren drin steht ist in dem Fall nur ein Richtwert. Alle weiteren Größen stehen in der COC oder ABE. Alles was auch dort nicht drin steht, muß eingetragen werden. Ist man innerhalb eines gesetzlichen Rahmens, darf man auch kleinere Reifen oder auch Reifen mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsindex fahren.

Bearbeitet von EntenDaniel
Geschrieben

Alle weiteren Größen stehen in der COC oder ABE. Alles was auch dort nicht drin steht, muß eingetragen werden.

Und wo kann ich die ABE bzw. COC einsehen ?

Geschrieben (bearbeitet)

das sagt der ADAC dazu:

Geschwindigkeitssymbol (Speed Index):s. Punkt "Speed-Index". Er darf „höherwertiger“ sein als die entsprechenden Eintragungen in den Papieren. Beispiel: Fz.-Schein 185/65 R 14 86 H , zulässig sind also Autoreifen mit Aufschrift: 185/65 R 14 86 V.

Neuerung seit Ende 2004 ¹):

In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Geschwindigkeitskennbuch*staben (Speed-Index) der Reifen deutlich über der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges (z.B. W-Reifen bis 270 km/h für ein Fahrzeug, das nicht schneller als 189 km/h fahren kann). Seit Ende 2004 ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Speed-Index zu fahren. Die Mindestanforderungen an den Reifen bezüglich des Speed-Index errechnen sich dabei aus der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein (Ziffer 6) nach folgender Formel:

Vmin = Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit.

Beispiel: Skoda schreibt für einen Superb Classic 1,9 TDI Reifen mit dem Speed-Index W (bis 270 km/h) bzw. Y (bis 300 km/h) vor. Diese Reifen sind bei einer Höchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein von 189 km/h deutlich überdi*mensioniert. Mittels der oben genannten Formel reichen Reifen mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von Vmin = 197 km/h. Damit reichen Reifen mit dem Speed-Index H (bis 210 km/h) aus.

@ hellion: Nach dieser Auffassung darfst du also T Reifen fahren ohne, dass diese eingetragen werden müssten. Ich würde das vom ADAC mal ausdrucken und damit beim TÜV aufschlagen und nachfragen. Hier der Link dazu.

ähnliches gilt übrigens für den Load-Index:

Lastindex LI:s. Punkt "Lastinedex" . Der Lastindex des montierten Reifens darf größer sein als die entsprechende Ein*tragung in den Fahrzeugpapieren. Beispiel: Fz.-Schein 165/65 R 13 76 T, Reifenaufschrift: 165/65 R 13 77 T.

Neuerung seit Ende 2004 ¹)

In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren vorgeschriebenen Lastindizes der Reifen deutlich über der Hälfte der maximalen Achslast (z.B. zwei Reifen mit einer Tragfähigkeit von jeweils 615 kg tragen eine Achse, die maximal mit 1080 kg belastet werden darf.) Seit Ende 20041) ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Load-Index als vorgeschrieben zu verwenden. Die Mindestanforderung an die Reifen bezüglich des Load-Index ergibt sich somit bei Einzelradanordnung (bei Pkw üblich) als die Hälfte der maximalen Achslast. Beispiel: Wenn die maximale Achslast (Ziffer 16 im "alten" Fahrzeugschein, Felder 7.1 bis 7.3 in "Zulassungsbescheinigung Teil I") 1080 kg beträgt, würden Reifen ausreichen, die den Load-Index 87 (entspricht 545 kg siehe auch Tabelle Seite 4) tragen. Da den Reifen einer bestimmten Dimension meist auch die Tragfähigkeiten zugeordnet sind, hat der Reifenkäufer keine oder eine nur eingeschränkte Wahl bei dem Load-Index. Diese Regelung greift deswegen vorrangig bei Fahrzeugen, für die der Hersteller z. B. die Verwendung von verstärkten Reifen (reinforced) vorsieht, obwohl dies nicht dringend nötig wäre.

ich habe dagegen ein umgekehrtes "Problem": bei unserem neuen C4 HDI 150 ist der eingetragene Speedindex meiner Meinung nach zu gering. Der Wagen hat eine eingetragen Vmax von 207km/h und es sind H-Reifen (=210km/h) in Schein und COC eingetragen. Ausgeliefert wurde er mit V-Reifen.

Nach obiger Formel müsste der Speedindex mindestens 215,57 km/h betragen... ich bin mal gespannt ob das irgendwann mal einem TÜV-Prüfer auffällt.

Bearbeitet von kmpkmp
Geschrieben
Und wo kann ich die ABE bzw. COC einsehen ?

Beim KBA und bei Citroën liegen die Daten. Normal kann auch der TÜV-Mann in die Daten einsehen, wenn er Lust und Laune hat....

Geschrieben
Und wo kann ich die ABE bzw. COC einsehen ?

Beim KBA -------- sind nur ein paar hundert Seiten

Geschrieben

Ich hatte seinerzeit am ZX TD auch H-Reifen aufziehen müssen und der lief laut Fahrzeugschein 183 Km/h. Neben der Höchstgeschwindigkeit ist auch die Traglast wichtig und die ist bei den Reifen mit dem höheren Geschwindigkeitsinidex grösser. Bei extremer Belastung der Reifen wirken da viel höhere Kräfte weswegen man die vorgegebenen Werte schon rein zur eigenen Sicherheit einhalten sollte. Die grösste Belastung im normalen Fahrbetrieb treten bei beladenem Auto in Kurven auf..bevor wieder der Standardsatz kommt, ich fahre doch nur gemütlich nur folgender Gedanke: Ein Kind läuft vor dem Auto auf die Strasse, man muss das Steuer herumreissen...wenn da der Reifen schlappmacht, dann gute Nacht. Und dafür will man ein paar Euro sparen...

Gruss Holger

Geschrieben

Bei 183 km/h +9 km/h kommst Du auf 192 km/h - die T-Reifen reichen wegen der 2 km/h nicht mehr aus und Du musst H-Reifen nehmen.

Wenn ein Kind vor dem Auto läuft, dann fährt man höchstwahrscheinlich in der Stadt mit 30 bzw. 50 km/h. Da sind beide Reifen (T / H) weit weg von deren Grenzen. An der Stelle macht es keinen Unterschied. Warum sollte der Tragfähigkeitsindex bei den H-Reifen höher sein als bei den T-Reifen? Mal als Beispiel: 185/65 R15 88T und 185/65 R15 88H. Beide Reifen haben Tragfähigkeitsindex 88, also 560 kg/Reifen.

Bei einer Höchstgeschwindigkeit von 178 km/h macht es überhaupt keinen Sinn H-Reifen vorzuschreiben! Dann kann man bei allen PKW gleich W oder Y Reifen vorschreiben, um auf Nummer sicher zu gehen. Mal angenommen man möchte mit der Bahn von Stuttgart nach Mannheim fahren. Dann kauft man sich doch ein Ticket von Stuttgart nach Mannheim und nicht von Stuttgart nach Frankfurt am Main und steigt in Mannheim aus.

Mittlerweile hat sich der TÜV per Email gemeldet. Ich darf ganz legal ohne Eintragung auch mit Reifen 185/65 R15 88T fahren, obwohl im Fahrzeugschein nur 185/65 R15 88H eingetragen sind. Diese habe mir ausgedruckt und führe sie im Auto mit.

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