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ACCM Elmar Stephan
Geschrieben

Ich trage mich mit dem Gedanken, mir eine Dyane zuzulegen.

Angesichts der (D)um(m)weltzonen in D bräuchte ich entweder eine H-Zulassung - oder einen Kat, um mit dem Auto auch legal zu meiner Wohnung fahren zu können.

Der soll sich ja angeblich bei den Scheibenbremsen-Modellen nachrüsten lassen.

Andererseits habe ich auch schon gelesen, dass das bei der Dyane etwas schwierig sein soll.

Gibt es dazu hier Erfahrungswerte?

Geschrieben

H ist alleine wegen Steuer und ggfs. Versicherung besser ...

Geschrieben
H ist alleine wegen Steuer und ggfs. Versicherung besser ...

Wegen der Steuer gerade nicht. Die ist bei H teurer als normal.

Torsten

Geschrieben

Ich sage mein Mantra immer wieder gerne auf:

eine H-Zulassung verpflichtet NICHT zu einer Oldtimer-Versicherung.

Das sind 2 Paar Schuhe.

Du bist frei in der Wahl der Versicherungsart, alleine die Besteuerung ist dann festgesetzt auf die Pauschale von grob 170€ p. a..

Beste Grüße,

Stone

Geschrieben (bearbeitet)

Ich zahle 192,- Steuern

Und das sieht dann so aus :D

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Bearbeitet von afterdark66
ACCM Uli Wittrin
Geschrieben

Ente ohne Kat (oder Dyane) kostet rund 151,- € Steuern im Jahr, mit H pauschal 191,-€, egal wieviel Hubraum der Motor hat.

Also rund 40,-€ im Jahr mehr. Der Kat für meine Ente kostete vor ein paar Jahren rund 800,-€, also kann ich für die Kat-Kosten 20 Jahre mit "H" fahren, habe keine thermischen Probleme oder schlechten Motorlauf, Leistungsverlust, etc.

Für mich war die Frage schnell beantwortet...

Gruß, Uli

ACCM Oliver Weiß
Geschrieben

600 ccm mit Kat kosten 90€ Steuern pro Jahr, ergo 100€ Differenz zum H-Kennzeichen. Der Kat-Einbau rechnet sich also schneller... Manche Versicherer gegen ein paar % auf H-Kennzeichen, das macht aber bei einem A-Tp kaum was aus.

Auch wenn meine Ente seit gut 20 Jahren ein G-Kat hat, ist das H-Kennzeichen die technisch deutlich einfachere Variante. Etliche Werkstätten scheuen auch den Kat Einbau oder machen den eher ungern. Man fährt halt immer mit etwas "gebasteltem".

Gruß

ACCM Elmar Stephan
Geschrieben

Meine Überlegung ist einfach die: Mit Grüner Plakette lässt sich das Auto einfacher als "Daily Driver" verwenden. Die Auflagen bei der H-Zulassung scheinen ja ziemlich nach oben gegangen zu sein. Wie man teilweise so liest, kann man bei der HU wegen jeder Delle, jedem Kratzer oder Rostpickelchen Ärger kriegen. Mit "normaler" Zulassung ist das Auto einfach ein alltäglicher Gebrauchsgegenstand, was es ja auch sein sollte.

Meine Frage zielte eher darauf, ob die Kat-Nachrüstung technisch problemlos ist - oder eben eine "Bastellösung", mit der man langfristig nicht glücklich wird.

Geschrieben

Nunja,

die einfachste Lösung für die Zone ist wohl eine grüne Plakette....

....und den Satz lass ich einfach mal so stehen.

Gutes Gelingen wünscht

Stone

Geschrieben

Und von mir kannst du noch einen guten gebrauchten G-Kat haben... Gruß michal

Geschrieben

Meine Frage zielte eher darauf, ob die Kat-Nachrüstung technisch problemlos ist - oder eben eine "Bastellösung", mit der man langfristig nicht glücklich wird.

Kommt auf den an, der ihn eingebaut hat.

Geschrieben
Nunja,

die einfachste Lösung für die Zone ist wohl eine grüne Plakette....

....und den Satz lass ich einfach mal so stehen.

Gutes Gelingen wünscht

Stone

:-))

ACCM Oliver Weiß
Geschrieben
... Die Auflagen bei der H-Zulassung scheinen ja ziemlich nach oben gegangen zu sein. Wie man teilweise so liest, kann man bei der HU wegen jeder Delle, jedem Kratzer oder Rostpickelchen Ärger kriegen. ....

So formuliert ist das aber arg übertrieben. Wagen mit Patina sind durchaus H-fähig. Patina = leichte Gebrauchsspuren, keine Durchrostungen.

Andreas Strunk
Geschrieben

die Bedingungen für das H-Kennzeichen haben sich in der Tat deutlich verschärft, zudem haben dann auch noch einige Prüfer die Hosen voll. Meine 75er AK, die Du ja kennst, hat nur mit Ach und Krach die Abnahme bestanden. Dem Prüfer hatte das Fahrzeug zu viele ausgebesserte kleine Lackschäden.

Für alle die das Auto nicht kennen: es geht dabei um eine der besten Kastenenten, die ich in den letzten Jahren gesehen habe. Komplett im sehr schönen Erstlack, ungeschweißt, innen extrem gut mit unbeschädigten Originalsitzen, bei Abnahme 51.000 km.

Die Definitin leichte Gebrauchsspuren ist eben schwammig.

Gruß

Andreas

ACCM Oliver Weiß
Geschrieben

Andreas, das wundert mich. Ich hatte letztes Jahr unverbindlich gefragt ob mein 2CV H bekommen könnte (Zustand vielleicht noch 3) und es hieß "kein Problem". Da hatte ich wohl einen "entspannteren" Prüfer.

Gruß

Geschrieben (bearbeitet)
...Der soll sich ja angeblich bei den Scheibenbremsen-Modellen nachrüsten lassen.

Andererseits habe ich auch schon gelesen, dass das bei der Dyane etwas schwierig sein soll. Gibt es dazu hier Erfahrungswerte?

Wieso soll das bei der Dyane schwieriger sein? Es ist doch nur eine Ente im feinen Gewand! Der Aufwand ist halt ein Scheibenbremsgetriebe, einen anderen HBZ mit samt Pedalerie zu besorgen. Einen Handbremshebel, der auf dem Rahmen im Motorraum angeschraubt ist, gehört auch noch dazu. Wie sieht es derzeit mit der Ansteuerung vom Vergaser aus-geht das der Zeit noch mit Gestänge anstatt mit Zug? Das muss dann umgebastelt werden. Die Rbz´s der Hinterachse sowie sämtliche Dichtungen wollen auch getauscht werden.

Ob da allerdings dann noch das H-Kennzeichen bestand hat, würde ich mit der entsprechenden Prüfstelle klären.

Bearbeitet von gastposter
Geschrieben

Lass die Dyane weiter stinken! Alleine schon als Strafe für den ganzen Ökowahn.

Geschrieben
Lass die Dyane weiter stinken! Alleine schon als Strafe für den ganzen Ökowahn.

Genau, ein alter Opa wird ja auch nicht erschossen, nur weil er raucht.....

Geschrieben

schöner vergleich... ;-)

warum hängt die kat-zulassung bei euch am scheibenbremsgetriebe?

wg motoränderungen beim 2cv mit einführung scheibenbremse?

Geschrieben

eher andersrum.... der Kat, den die Firma Der Franzose vertreibt, eignet sich nur für scheibengebremste Enten, da er bei trommelgebremsten nicht passt. Auch wenn die in der Zulassung mit drin stehen ;-).

Im Gegensatz zur Acady, für die er nicht zulääsig ist.

Was das allerdings mit dem H-Kennzeichen zu tun hat, was der gastposter geschrieben hat, verstehe ich auch nicht.

Mosel

P.S.: Der Meyer-Kat müsste immer passen...

Geschrieben
Wieso soll das bei der Dyane schwieriger sein? Es ist doch nur eine Ente im feinen Gewand! Der Aufwand ist halt ein Scheibenbremsgetriebe, einen anderen HBZ mit samt Pedalerie zu besorgen. Einen Handbremshebel, der auf dem Rahmen im Motorraum angeschraubt ist, gehört auch noch dazu. Wie sieht es derzeit mit der Ansteuerung vom Vergaser aus-geht das der Zeit noch mit Gestänge anstatt mit Zug? Das muss dann umgebastelt werden. Die Rbz´s der Hinterachse sowie sämtliche Dichtungen wollen auch getauscht werden.

Ob da allerdings dann noch das H-Kennzeichen bestand hat, würde ich mit der entsprechenden Prüfstelle klären.

eher andersrum.... der Kat, den die Firma Der Franzose vertreibt, eignet sich nur für scheibengebremste Enten, da er bei trommelgebremsten nicht passt. Auch wenn die in der Zulassung mit drin stehen ;-).

Im Gegensatz zur Acady, für die er nicht zulääsig ist.

Was das allerdings mit dem H-Kennzeichen zu tun hat, was der gastposter geschrieben hat, verstehe ich auch nicht.

Mosel

P.S.: Der Meyer-Kat müsste immer passen...

Was habe ich mit Kat geschrieben? NIX!!! Habe lediglich den Umbau von Trommel-auf Scheibenbremsen beschrieben und die Frage gestellt, ob es Auswirkungen auf die H-Zulassung hat.

Geschrieben

Alles was die Verkehrssicherheit verbessert und dem Umweltschutz dient ist immer H-Zulässig (zumindest nach der alten Regelung).

Als Beispiel:

->Erhöhung der Sicherheit:Umbau eines A-Modells von Trommelbremse auf Scheibenbremse ist zulässig. Bei den A-Modellen besonders "einfach", da man bei den älteren Modellen relativ einfach die Peripherie der neueren Modelle eingebaut bekommt - man kann innerhalb der Modell-Gruppe bleiben.

Nachrüsten von Sicherheitsgurte, Nachrüsten von Blinker, Rückfahrscheinwerferm, Nebelleuchten etc. sowieso, da es diese Dinge schon vor ca. 40 im Zubehör gab.

->für den Umweltschutz:

Einen BX Serie1 mit Vergaser auf Euro1/Euro2 umbauen ist zulässig. In dem Fall auch relativ einfach, da man den vorderen Fahrschemel ausbauen kann und den Fahrschemel der Serie2 einpflanzen kann. Würde beim 14ner bedeuten: Flachmotor raus, TU-Motor rein, im Auspuff den Kat einschweißen. Man kann also auch beim BX bei diesem Umbau innerhalb der Modell-Reihe bleiben.

Nachrüsten von geregelten Katalysatoren in Oldtimern ist auch zulässig, wie es sie z.B. für 2CV, DS und CX gibt. Wobei man beim CX auch so verfahren kann, wie ich es oben am Beispiel des BX schrieb.

Geschrieben

Umbau auf Scheibenbremsen ist H-tauglich, da die Dyane später mit Scheibenbremsen verkauft wurde.

Geschrieben
Umbau auf Scheibenbremsen ist H-tauglich, da die Dyane später mit Scheibenbremsen verkauft wurde.

Wenn das so ist, würde ich den Umbau auf Scheibenbremse tun. Dann aber auch konsequent den Vergaser tauschen, damit keine Bastelei bei der Adaptierung von Gasgestänge auf -zug anfällt. Insgesamt steigt bei dem Umbau die Alltagstauglichkeit! :)

ACCM Elmar Stephan
Geschrieben

Ich denke eigentlich eher an die Patina der Autos.

In der Juni-Ausgabe der Oldtimer-Markt war der Fall eines Opel-Fahrers beschrieben, bei dem der Prüfer bei der HU mit der Aberkennung des H-Status gedroht hat, weil Rost an Türen und Radläufen zu sehen war. Ist das zulässig? Die Antwort des Experten: Seit November 2011 gelten nicht mehr die Zustandsnoten für eine H-Einstufung, sondern ob ein guter "Pflege- und Erhaltungszustand" vorliegt. Das ist natürlich äußerst schwammig. Anscheinend sollen nur noch totgepflegte Liebhaberautos den H-Status bekommen und behalten dürfen, und der "Alltagsbetrieb" mit seinen entsprechenden Gebrauchs-Spuren wird nicht mehr gern gesehen.

Ich finde, das hört sich nach einer bedenklichen Entwicklung an.Und wenn ich hier lese, dass bei einem mehr als 30 Jahre alten Auto bemängelt wird, dass der Original-Lack (!) schon ein paar mal mit dem Lackstift ausgebessert wurde, frage ich mich, was dieser Gutachter am Begriff "technisches Kulturgut" nicht versteht. Aus Sicht des Historikers sind es doch eben diese Spuren der Zeit, die einen Gegenstand individuell und zu einem historisch interessanten Objekt machen. Es gibt ja nun eine große Spannbreite zwischen in Würde gealtert und "Rattenlook".

Und nochmal zum Kat: Offenbar ist der Meyer-Kat dem Kat aus dem katholischen Teil Niedersachsens vorzuziehen...

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